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firmenwagen steuern
firmenwagen steuern
Ein Fahrtenbuch dokumentiert die mit einem Fahrzeug - meistens speziell Kraftfahrzeug - zurückgelegten Fahrstrecken und den Anlass der Fahrt. Für die Schiff- und Luftfahrt siehe Logbuch bzw. für Seefahrer Seefahrtbuch und für Piloten Flugbuch.
Im Fahrtenbuch werden die Informationen Abfahrtsort und -datum, Fahrer, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt (zurückgelegte Entfernung) und der Zweck der Fahrt eingetragen.
Es kann zur Vorlage bei der Polizei, beim Finanzamt oder in Unternehmen dienen.
[Bearbeiten] Fuhrparkverwaltung
Es ist üblich, dass für jeden Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt werden muss, damit der Fuhrparkleiter bei einer Vielzahl von Mitarbeitern die Übersicht über die Verwendung und die Kosten der Fahrzeuge hat. Über 35 Spezialrufnummern für alle.
[Bearbeiten] Auflage nach § 31 a StVZO
In Deutschland kann die Straßenverkehrsbehörde nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen im Straßenverkehr (Ahndung ab 1 Punkt) ohne Bekanntsein des Fahrers einem Fahrzeughalter die Auflage erteilen, für ein oder für mehrere KFZ ein Fahrtenbuch zu führen. Verstößt der Halter und bevollmächtigte Fahrzeugführer gegen diese Auflage, wird jedesmal ein Bußgeld in Höhe von 50,00 € erhoben und ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen.
[Bearbeiten] Steuerliche Betrachtung
[Bearbeiten] Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung
Mit der so genannten "Ein-Prozent-Regelung" o. a. "1%-Regelung" findet eine pauschale Versteuerung eines auch privat genutzten Firmenwagens statt.
