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pauschalreisen 2006

pauschalreisen 2006

Pauschalreise ist eine Reise, bei der ein Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu einem einheitlichen Gesamtpreis erbringt. Eine präzise, aber nicht allgemeinverbindliche Definition enthält Art. 2 der EU-Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juli 1990:

"Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

BeförderungUnterbringungandere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen. "

Die Umsetzung in nationales Gesetz erfolgte jedoch dann unterschiedlich: In Deutschland gibt es keine eindeutige Definition von "Pauschalreise" im Gesetz. Und im österreichischen Recht wurde der Begriff "Pauschalreise" in den beiden wesentlichen gesetzlichen Grundlagen unterschiedlich definitiert und bis heute noch nicht vom Gesetzgeber saniert. Traumhafte Pauschalreise nach buchen. (Genau genommen wird im §31b KSchG der Begriff der "Reiseveranstaltung" abweichend von der genannten EU-Richtlinie definiert. Im §1 Z2 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe wird der Begriff der "Pauschalreise" im Sinne des Abs. 1 der Richtlinie ohne Abweichung übernommen. )

In der Entscheidung ClubTour/Gonçalves Garrido, Rs. C-400/00, vom 30.

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