Nu10J.de_Blick in die Gegenwart - Micro unter dem Richtertisch - * 25.8.004

Odysseus in der Hoehle der Zyklopen

Der Berliner Gerichtsprozess gegen Johannes Weinrich

Reportage zum letzten Verhandlungstag

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Ultrakurze Inhaltsangabe zu allen Verhandlungstagen @ Headlines

Die Gerichts- Reportagen zum bisherigen Verlauf der Verhandlung: Click-1- 4.

Next Termin siehe @ Click-T. Meist Montag & ~ Mittwoch, 9.30 Uhr, Turmstr. 91,

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Die letzten Meldungen in der Presse ; allgemein zum Prozess

und Johannes Weinrich ueber den Bezug zur Anklage hinaus.

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Tag 84: Unschuld unwiderlegbar 23.8.04

Dem Ursprungs _Text gesellt sich am 25.8.04 vor VT 83 ein Nachtrag mit dem Titel Zum Ablauf im Gerichtssaal & Perspektiven der Opfer hinzu.

An den Tagen die der Entscheidung des Gerichts voraus gingen, waren sich alle Kommentatoren einig:

Es bleibt bei jenem Bild, das die Anklage zeichnet.

Die Tatsache, dass zentrales Belastungsmaterial praktisch komplett aus hochgradig zweifelhaften Quellen stammt, den verbliebenen "Kronzeugen" im "Out of Justice" -Betonkerker Jordaniens kein deutscher Beamter je zu Gesicht bekam wird in keinem Presseartikel zum bevor stehenden Prozessende auch nur erwaehnt.

Unter der Info ~ Klinke das anspruchsvollste Beispiel.

Noch in den 9 Uhr_ Nachrichten meldeten alle Radiosender die quasi sicher bevor stehende Verurteilung des "Carlos -Terroristen" fuer die nexten Minuten im voraus.

Doch wer nicht nur Anklageschrift und Mainstream der Presseberichterstattung zur Grundlage seiner Meinungsbildung erkor, sondern dem Verlauf der Beweisaufnahme im Prozess en Detail folgte fieberte bis zum letzten der Frage entgegen, ob die 35. Kammer am Landgericht Berlin einen derartigen Bruch in der deutschen Rechtsgeschichte hinter das Jahr 1945 zurueck vollziehen wuerde:

Verurteilen nach Vorgaben aus geheimdienstlich erstellten Papieren und ohne das Wort von befragbaren Zeugen im Gerichtssaal:

Den Geheimprozess mit im voraus festgelegten Urteilen wie er bei Gestapo, NKWD und KGB in hochpolitischen Konflikten ueblich war. Unter Verzicht auf Beurteilung des tatsaechlich in der Verhandlung vorgebrachten anhand jenes Mass -Stabes den die deutsche Rechtstradition setzt.

Sollte es zu einer weiteren Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig kommen, melden wir den Termin auf der im Netz bleibenden Terminseite.

Zum Ablauf im Gerichtssaal

und den Perspektiven der Opfer

2 Tage vor dem Jahrestag der mysterioesen Detonation am Kudamm 211 endet der Prozess zu dem einem als erstes unwillkuerlich der Roman "1984" von George Orwell einfaellt.

Nach mehr als 17 Monaten mit pro Woche oft 2 Verhandlungstagen bis in den Abend betraf der gestrige Richterspruch nur noch 3 Attentate aus der beruehmt - beruechtigten "Roten Serie" in Frankreich zwischen 1982 und 1984.

Die anfangs mit angeklagten Punkte "Airport Orly", der gestern erstmals auch in der etablierten Presse mit richtiger Zielbezeichnung genannt wurde, "RFE" in der Oettingenstrasse 67 zu Muenchen und Athen katapultierte das Gericht aus dem Verfahren (VT_ 65), nachdem die Berichterstattung von Sozialnetz detailliert nach wies, wie man hier chronisch Apfelkerne und Orangensaft durcheinander brachte.

Da Johannes Weinrich nach Eintreten der Rechtskraft dieses Freispruchs auch bei Auftauchen neuer Aussagen in den jetzt nur noch zum "Kellerwert" gehandelten Aktenzeichen kein zweites Mal angeklagt werden kann bleibt der Justiz mit den 3 zuvor auf unwegsame Sondergleise bugsierten Teilen des Mehlis'schen Konvoluts gewisser Spielraum fuer unabsehbare neue Situationen.

Als Grund des Freispruchs nannte der Vorsitzende der 35. Grossen Strafkammer den Mangel an Beweisen. Damit endet zum 2. Mal ein Prozess mit "Spitzenpersonal" von Untergrundnetzen unter Hunderten vergleichbarer Verfahren mit totalem Versenken des Schiffs der Anklage.

Nur der neben Troja und Isseus in die Weltgeschichte ein gegangene spontane Betriebsausflug von 13 Oel ~ Ministern am 21.12.1975 von Wien ans Mittelmeer der unter dem Titel "OPEC -Prozess" 2000 bis 2001 in Frankfurt_M gleichfalls wegen Mangel an Eisen stecken blieb und auf Grund lief bietet Parallelen. Nicht zufaellig handelt es sich um das gleiche Untergrund-Netz aus dem deutschen Webmuster Revolutionaere Zellen und ihrer wohl auf ewig im Kreis der Mysterien beheimateten Schnittstellen zur OIR.

"Wir wissen nicht, was wirklich war. Glauben kann man anderswo, hier erfordert es den Beweis, um zu verurteilen", so Richter Ralph Ehestaedt. Aufgrund der vorgebrachten Indizien kann er Weinrich keinen individuellen Tatbeitrag zuordnen.

Eine gewisse Mitschuld fuer diese Situation lag nach seinen Worten wohl auch bei Oberstaatsanwalt Mehlis, weil von ihm vorgelegtes Aktenmaterial nur teilweise uebersetzt und oft mit etlichen fehlenden Seiten daher kam.

Von 10.000 Seiten Ermittlungsakten in Paris deren Aktenzeichen dem Gericht bekannt wurden liegen hier gerade einmal 2.000 Seiten vor. Es sei "kaum zu glauben, was die da gemacht haben", so der Vorsitzende. Um diesen Mangel zu beheben, haette es einer Aussetzung des Verfahrens zur Hinzuziehung und Uebersetzung grosser Aktenteile bedurft, was wiederum jeden Zeitrahmen gesprengt haette.

Das Grossteil des vorgelegte Aktenmaterials bestand aus Unterlagen der ehemaligen ungarischen und ostdeutschen Staatssicherheitsdienste und enthielt "Mutmassungen und Vermutungen". Ohne nachvollziehbaren Beleg konkreter Tatsachen. Solche seien aber zur Verurteilung erforderlich.

Dutzende von Mitarbeitern der Staatssicherheitsdienste hatten die Akten im Lauf der Jahrzehnte individuell bearbeitet, Teile wieder entnommen und eigene Interpretationen unter den Pappdeckel notiert, die je nach politischer Grosswetterlage gewissem Wechsel der Blickrichtung unterlagen.

Die Urheberschaft Weinrichs an konspirativ erworbenen Aufzeichnungen sei lediglich "nicht aus schliessbar", stehe aber mitnichten fest.

Die angebliche Aussage des Gruppenmitglieds "Ali" alias "Abul Hakam" alias ... beim Militaerischen Geheimdienst Jordaniens GID im Jahr 2001, die Weinrich scheinbar schwer belastet hatte, beinhaltet fuer die Kammer "keinen Beweiswert".

Auch die Frage, ob der Bruder eines im Nahen Osten bekannten Sportlers, der an mehreren Olympischen Spielen teil nahm in Jordanien gefoltert wurde oder nicht, sei fuer die Zwecke der Kammer ohne Belang. Irgendwelche Tatsachen lagen hierzu nicht vor. Kamal Al Issawi sei fuer aus Paris angereiste Ermittler in Jordanien weder zu sehen noch zu sprechen gewesen, zudem weise die angebliche Aussage manchen Widerspruch auf, den die Kammer nicht per Fern ~Diagnose in Klarheiten verwandeln kann.

"Wir haben kein Gefuehl fuer diesen Zeugen entwickeln koennen", wie Ehestaedt sich ausdrueckte.

Die Aussage sei "unter Geheimdiensten entwickelt worden" und der Mitarbeiter des DGSE in Paris, Francois Riou "hielt sich bei seinen Aussagen sehr bedeckt".

Magdalena Kopp verwehrte mit ihrer Aussage -Verweigerung jeden Einblick auf das Innenleben jener Gruppen in deren Biotop Carlos und "Steve" gut 20 Jahre ihren Taetigkeiten nach gingen.

Als das Gericht sich durch eine Zeugenaussage des in Paris inhaftierten Illich Ramirez Sanchez, genannt "Carlos" etwas mehr Klarheit verschaffen wollte und dieser auch hocherfreut auf des Gerichts Einladung an die Spree reagierte, trag man auf energische Verhinderer in der Justizverwaltung.

In Frankreich selbst gibt es zum Gegenstand der Verhandlung bis heute keine Anklage gegen irgend jemanden. Obwohl an derartigen Serien blutiger Eruptionen insgesamt eine enorme Vielzahl von Support-Strukturen und aktiven Teilnehmern beteiligt gewesen sein muss. Ihre Zahl geht vermutlich in die Hunderte. Trotzdem bleibt die Ermittlungslage nach Worten von Ralph Ehestaedt "mager".

In absolutem Dunkel verbleibt zum Beispiel die Frage, woher seinerzeit das Tatfahrzeug kam, das in der Rue Marbeuf_33 vor der Redaktion von "Al Watan al Arabi" in die Luft flog. Ob es sich um jenes aehnliche handelte, das Tage zuvor in Zagreb angemietet wurde und wer die als "Margot Stadelmann" auf tretende Person in Wahrheit gewesen sei.

Wie der nie wieder aufgetauchte Mann aus gesehen hat, der die Autobombe am Tatort abstellte konnte eine Vielzahl von Zeugen sehr detailliert beschreiben.

Dadurch wurde allerdings lediglich klar, dass Weinrich hierfuer keinesfalls in Frage kommt.

Eine der 2 Behauptungen aus den nie vom "Zeugen" unterzeichneten "Worten des Abul Hakam, designet by General Intelligence Department _GID" zu Amman, Weinrich selbst habe das Fahrzeug dorthin verbracht steht nicht nur in grobem Gegensatz zur 2. dunklen Stelle zum Thema in dieser an Nostradamus erinnernden Weissagung sondern kollidiert eben auch mit den Beobachtungen einer kompletten Kneipenrunde die eindeutig jemanden vom Typus "marokkanischer Landadel" in Augenschein nahm.

Ehestaedt lenkte seinen Vortrag dann auf Auswirkungen des Revisionsverfahrens im Fall Motassadeq. Der BGH legte in der "Sache Marienstrasse 53 zu Hamburg" vor kurzem fest, dass bei "dienstlich" derart hoch manipulierbarer Beweislage besonders strenge Blicke auf Grenzen erlaubter Interpretation vor jedem Einstieg in die Urteilsfindung angesagt sind.

Bereits 1999 stellte die 35. Schwurgerichts- Kammer in einem Beschluss fest, dass damals vorliegende "Beweise" nicht zur Annahme eines dringenden Tatverdachts reichten. Verzichtete folgerichtig auf die Ausstellung des beantragten neuen Haftbefehls. Fuer Kennner ein wichtiges Wetterleuchten auf die "Urteilsfrage".

Verwertbare Aussagen von Magdalena Kopp und "Ali" Kamal Al Issawi haetten zentrale Leer_ Stellen in der OIR-Geschichte und nun wohl endgueltig in Dunkelheit versunkene Begegnungen ausleuchten koennen. Doch hier handelte die Anklage mit heisser Luft.

Die Kammer betont, dass der nun unvermeidbare Ausgang der 17 Monate andauernden Marathon - Verhandlung auf Opfer der Attentate unbefriedigend wirken kann.

Die vorgelegten Indizien rechtfertigen eine Verurteilung jedoch keinesfalls, wie man das ganze auch dreht und wendet. So laesst sich das nicht einfach "hin biegen, nur weil Weinrich ein Terrorist ist. Auch wenn es vielleicht manch eines inniger Wunsch sein mag", so Ehestaedt.

Oberstaatsanwalt Mehlis und einige unter den Prozess -Agenten der Opfer meditieren nun zum Thema Revision.

Als sinnvoller erscheint unserer Abt. "Auswertung & weiteres Vorgehen" allerdings die Klarstellung der Frage, ob juristische Mittel reichen, um den Interessen der Opfer und Schaden tragenden der hier verhandelten Anschlagserie in Richtung Schadenersatz nach nun mehr als 20 Jahren endlich Geltung zu verschaffen. Unter den im Prozess aufgetretenen Zeugen aus Frankreich wiesen mehrere damals schwer Verletzte darauf hin, dass sie aus Staatsquellen keinerlei finanziellen Support erhalten haben. Der dortige Finanzminister suchte das Geschehen zu "entpolitisieren".

Weil die 3 Justizministerien in Berlin und Paris in trautem Zusammenspiel jene Aussage verhindert haben, die am sichersten eine Antwort geben kann auf die verzweifelten Fragen der Opfer:

An wen sollen sie ihre Forderung richten?

Kann die Zahlung von Schadenersatz bei Auftraggebern und im Hintergrund der Attentate an der Zuend~Schnur herum Glimmenden nach der "Stockholmer Synchronie" durchgesetzt werden?

Carlos Illich Ramirez Sanchez ist zweifelsfrei ein Experte auf diesem Gebiet. Einer der solche Fragen gruendlich untersucht hat und intensive Gespraeche mit wichtigen Zeugen fuehrte. Kompetent wie kein anderer. Versiert in allen Fragen des Internationalen Opferrechts nach den Stockhomer Vereinbarungen und ihrer komplizierten Usancenordnung.

Sicherheitsbedenken gegen seine Einreise in die Bundesrepublik sind die eine Sache. Derlei Entscheidungen sind legitime Ritualhandlungen von Regierungen und Ministerien, die sich ja auch dem Wahlvolk in geeigneter Weise praesentieren muessen.

Allerdings darf dieses Monument an Staatsraison nicht die andere Seite der Angelegenheit ausloeschen:

Die Tatsache, dass es hier in Folge von Staatshandlungen zu erheblichen Einschnitten in Rechtspositionen des privatem Anspruchs von Individuen kommt. Personen, die bereits mit schweren Veletzungen ihrer Koerper in dieser Sache gezahlt haben, die durchweg Ausfluss politischer Fehlentscheidungen war.

Sollte das jurische Instrumentarium der BRD noch nicht den erforderlichen Feinheitsgrad aufweisen, kommt es darauf an, dass sich hinreichend moralischer Druck auf Staat und Gesellschaft formiert:

Wo die Staatsraison einen ansonsten selbstverstaendlichen Anspruch von Buergern der EU negiert, muss derlei wahltaktisches Ersatzhandeln umgekehrt in die Uebernahme des in Folgewirkung bei Terror_ Opfern entstandenen Schadens durch die Staatskasse muenden!

Oder konkreter gesagt: Es ist nicht einzusehen, dass die Klofrau Mememette B., deren Verletzungen aus der Explosion einer Bombe im Schliessfach von Marseille stammen nur deshalb ihre Aussicht auf Schadenersatz verliert, weil man im Bundesministerium fuer Justiz Risiken beim Transport eines Zeugen sah.

Sicherlich steht der deutsche Staat gegenueber Frankreich in der Pflicht, von dem er den Zeugen ja nur ausgeliehen bekommt, wenn dessen unversehrte Rueckkehr absolut sichergestellt werden kann.

Zwischen Freipressung und einem Mordversuch global dominanter Geheimdienste am unbequemen Mitwisser muss hier einiges in Rechnung gestellt werden.

Auch der Venezolaner deutet den Wunsch an, man moege jede Gelegenheit definitiv aus schliessen, dass unbemerkt im Solde des deutschen Staates befindliche Mitarbeiter irgendeiner der am "Rosenholz" -Projekt beteiligten Dienstleistungsfirmen ihm bei seiner Reise durch das Mitteleuropa des Jahres 2004 in arglistiger Absicht nahe kommen koennen.

Ein Verbrechen an Ilich Ramirez Sanchez waere fuer viele auf dem Erdball um einiges billiger als die hier im Raum stehenden ungeheuren Summen an Schadenersatz ! ! !

Vielmehr muss die Bundesrepublik dann finanziell gerade stehen fuer aus solcherlei Mangelerscheinungen ihrer Polizeilichen Power resultierenden Verletzungen individueller Rechte auf die gerichtliche Befragung des Zeugen Ilyitsch Ramirez Sanchez. Denn diese Rechte machen die Essenz aler Bestimmungen zur Nebenklage im Strafprozessrecht aus. Es handelt sich um gesetzlich garantierte Rechtspositionen von Buergerly, die man nicht einfach per Transport _Gutachten liquidieren kann!

So muss man dem abschliessenden Satz des am 24.8. in der Sueddeutschen Zeitung unter "ley" erschienenen Kommentars bei pflichten.

Unter dem Titel "Traurige Anekdoten" heisst es da auf Seite 4:

"Ueber die Opfer muss geredet werden, auch wenn es keinen Schuldspruch gibt."

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Weitere eigene Kommentare im Sozialnetz mit den Gerichtsreportagen befasster Redaktionen zur Ausleuchtung nicht im Saal 500 zur Sprache gekommener Motivlagen folgen in Kuerze, ein Update zur Begruendung des Urteils vermutlich sobald dessen schriftliche Fassung vor liegt.

Derzeit wichtigstes "Folgeprojekt" aus der Resonanz zum Urteil ist eine Datei mit Titel

"Ueberraschend, Schlampig oder Verpennt".

Sie widmet sich Ausreissern in Artikeln aus Tageszeitungen vom 24.8.2004 in deren Darstellung des Urteils sich grobe sachliche Fehler und falsche Aliasnamen des Vorsitzenden Richters mit Straftaten der verfassenden Journalisten mischen, die muehelos die Huerde von der Vor _Verurteilung zur Verleumdung der ja nun gerichtlich frei gesprochenen "Carlos ~ Bande" an steuern.

Wobei anscheinend nicht jede Redaktion auf so ausgebuffte Justitiare zurueck greifen kann wie die FAZ. Sie zog schlicht die Reproduktion eines bereits im Jahre 2003 einmal in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" abgedruckten Artikels aus dem Hut.

Zitat aus "Ladeprotokoll" vom 23. August 2004:

Die FAZ schob vor wenigen Minuten ein Interview aus dem Jahre 2002 in der Such -

Maschinen Newsline. Zum darin beschriebenen JVA ~ Besuch des Oliver Schroem beim

Doppelgaenger des Gefangenen 10-08-25 vergass Schroem

anzumerken, dass "Steve" damals jemand anderen erwartete und nicht ahnte, dass die

Justizbehoerden ausgerechnet dem Magdalena Kopp ~ Interviewer Oliver Schroem eine

Besuchserlaubnis ausgestellt hatten. Im "Hotel Land Berlin" weiss der Staatsgast oft nicht,

wer ihm am Ende des langen Marsches durch 2 Dutzend Stahl _Tueren und abschliessbare

Gitter im Besucherzimmer erwartet. Ohne diese Information vereinseitigt Schroem die

Wahrnehmung seines Ueberfalls beim Artikel - Leser in Wiederholung der Machart

des "SChakal"-Buches.

In Arbeit: "Freunde der Autobombe ~ Teil 2" zum Urteil gegen die Drahtzieher der

Ermordung von Tschetscheniens Ex-Praesident Selimchan Jandarbijew in Doha (Katar)

per Autobombe & & &

"Nach dem Freispruch" - in Sachen Johannes Weinrich aufbauend unter anderem

auf dem zuvor genanntem Artikel zur "typischen & stets parat gehaltenen Ausrede

dienstlicher Delikte" ... 1 Profi-Killer_ Dienst haelt stets Ausschau nach Leuten, denen

man gewisse eigene Taten in die Schuhe schieben oder bei Bedarf in der Akte zu ordnen

kann. Wenn dies der heutige Sicherheitsdienst des demokratischen Russland tut, welchen

Beweis-Wert soll ein deutsches Gericht dann Akten von Stasi -DDR & -Ungarn bei messen,

die im Bannkreis routinierter KGB'ler der 80er Jahre entstanden sind?

Uebrigens residiert in Doha <Katar> auch das HQ aller US-Streitkraefte der Region.

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Tag 83: Vorletzte Manoever 11.8.04

"Auf zum letzten Gefecht!" so hallte der Aufruf des Justizwachtmeisters durch die klassizistischen Gewoelbe im Kriminalgericht Moabit. Und er sollte recht behalten.

Vorab verlas der Vorsitzende jedoch noch die Antwort auf das Rechtshilfeersuchen an Frankreich, mit dem er eine Vernehmung von "Carlos" Sanchez per Videokonferenz abklaeren wollte. Dieser schwor bei einer Vernehmung im Pariser Gefaengnis Fresnes "die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit" zu sagen.

Alerdings sei er "zu keinerlei indirekter Vernehmung bereit". Er wuerde "fuer meinen lieben Genossen Johannes Weinrich" nur persoenlich in Berlin aussagen und dann auch alle ihm gestellten Fragen beantworten.

"Das bestaetigt unseren Beschluss vom letzten Verhandlungstag" so Ehestaedt.

Staatsanwalt Mehlis eroeffnete das Gefecht dann mit einem Statement, in dem er die angebliche "Issawi" -Aussage noch einmal als " glaubhaft und beweiserheblich" einstufte.

Es gebe in diesem Zusammenhang "keine Anzeichen" fuer den von der Verteidigung vorgebrachten Folterverdacht. Schliesslich sei Jordanien bereits 1991 der Anti- Folter -Konvention beigetreten. In den MfS _Unterlagen koenne man zudem nachlesen, was Weinrich selbst zu den diversen Attentaten schrieb. Und "natuerlich" handele es sich dabei um Aufzeichnungen Weinrichs.

Verteidiger Elfferding erwiderte die staatsanwaltschaftliche Positionsbestimmung mit der Feststellung, Mehlis erzaehlte damit "nix Neues" und fragte, ob denn bekannt sei, wann die USA der Anti- Folter -Konvention beigetreten sind.

Im uebrigen verwies er noch einmal darauf, dass die Schriftsachverstaendigen die Wahrscheinlichkeit fuer die Handschrift Weinrichs auf der untersten Stufe angesiedelt hatten und serioese Sachverstaendige es eigentlich haetten ablehnen muessen, mit dem Kopienmaterial zu arbeiten.

Im Anschluss verlas er ein 5_seitiges Nachplaedoyer, das sich noch einmal mit den "Worten des Abul Hakam - compiled by the General Intelligence Department _GID" befasste und eine Reihe neuer Ungereimtheiten in diesem Zusammenhang herausarbeitete.

Nebenklagevertreter Ehrig wirkte sichtlich interessiert und stellte prompt einen Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens, damit er Zeit habe, diese Ausfuehrungen anhand der Akten zu ueberpruefen.

Der Glanz mancher Nebenklage -Vertreter litt in gelaeufigen Berichterstattungen wiederholt durch Hinweise auf bereit liegende Schmirgelpapiere was die Kriterien "Anwesenheit im Gerichtssal" und "Tiefer gehende Kenntnis der Akten" angeht.

Prozessbeobachter werteten dies als "letzten Versuch" Ehrigs, einen Revisionsgrund "einzubauen":

Die Kammer lehnte den Antrag mit folgendem Beschluss ab:

Einem erfahrenen Anwalt koenne man es zumuten, dass er in einem Fall wie diesem direkt reagiert, zumal alle Sitzungsvertreter der Nebenklage ja aufgrund der langen Verhandlungsdauer ueber gute Aktenkenntnisse verfuegen muessen. Diese Spitze goennte sich die Kammer sichtlich.

Man werde sich nun "Gedanken machen" so der Vorsitzende und am 23. 8. trete der Prozess aus dem Korridor des Sammelns von Erkenntnis heraus zur "Verkuendung einer Entscheidung".

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Tag 82: Kein Filmstar 9.8.04

Rechtsanwalt Koenig vertritt Illich Ramirez Sanchez in Deutschland bei juristischen Angelegenheiten.

Vom Gericht nach Chancen einer Vernehmung seines Mandanten im Wege der Videokonferenz befragt recherchierte Koenig ob man solches dem im Sueden von Paris zu Fresnes auf Staatskosten untergebrachten schmackhaft machen kann.

"Publicity_ geil wie der ist..." intonierte manche deutsche Zeitung bereits sommerlichst ersehnte Sensationsmeldungen.

Doch der Schakal liess sich diesmal von anderen strategischen Planspielen leiten.

Isabelle Coutant -Peyre, Rechtsbeistand und Gattin des zeitweiligen OIR -Leaders teilte dem Berliner Anwalt auf Anfrage mit, dass Sanchez "nach wie vor nicht zum Verzicht bereit" ist.

Was bedeutet: Er besteht auf einem leibhaftigen Ausflug nach Berlin. Jederzeit vom Cut bedrohte Television entspricht eben nicht seiner bevorzugten Selbstdarstellung.

Sehr zum Verdruss von Vertretern der Nebenklage. Sie wollten die sich damit abzeichnende Wendung in der Staatshaftungsfrage so fest wie nur moeglich klopfen:

Denn Ramirez Sanchez ist bereit, ueber Auftragsvergaben von Terror -Aktionen durch staatliche Stellen Auskunft zu geben, die er oder Mitarbeiter seiner Organisation ermitteln konnten. Sogar weit ueber den Inhalt in der Anklageschrift genannter Punkte hinaus!

Scheitert diese Vernehmung allein am Veto das beteiligte Oberste Justizbehoerden in Deutschland und Frankreich gegen des Zeugen Reise nach Berlin einlegen dreht sich die Haftungsfrage. Auch die Inanspruchnahme des deutschen Steuerzahlers fuer diese Misshelligkeit rueckt dann zumindest in den Bereich des juristisch Vorstellbaren.

Mit welchem Gewicht die komplizierten Anforderungen der Franzosen an deutsche Sicherheitsgarantien fuer die Rueckkehr des auszuleihenden Gastes auf diese Entscheidung einwirkten beeinflusst die Chancen eines derartigen Flankenangriffs der Opfervertreter in der Haftungsfrage in keiner Weise!

Ganz im Gegenteil: Berlin und Paris geben dadurch eine kaum verfehlbare Zielscheibe fuer Forderungen nach Schadenersatz ab.

Spaetestens wenn Opfer der Attentate die zum Beispiel bei der Autobomben -Explosion vor den Unternehmen des Zeitungsmoguls Walid Abou Zahr in der Pariser Rue Marbeuf Schaden erlitten sich nun zivilrechtlich auf die Auskunftsbereitschaft von "Carlos" beziehen.

Statt Damaskus geraet dann Deutschland als Blockierer ihrer juristischen Selbstverteidigung in eine schuldhafte Rolle.

Ein taktischer Zug, fuer den sich aus Sicht der "Opferanwaltschaft" der ganze Aufwand um die Verschiebung des Urteils lohnte. Denn eigentlich sollte der Prozess schon Mitte Juli vor der Sommerpause zu Ende gehen.

Rechtsanwalt Ehrig pochte deshalb als Vertreter der zu Schaden gekommenen heute darauf, dass ihm "das Prozedre nicht reicht".

Man halte lediglich die per privatem Boten muendlich erlangte Antwort von Isabelle Coutant Peyre in der Hand. Dabei koenne er nicht pruefen, ob die Ueberbringer ueberhaupt von Ramirez Sanchez zu solchen Stellungnahmen legitimiert wurden. Mindestens Unterschrift oder Fingerabdruck von "Carlos" selber - darunter wollte Ehrig nix anerkennen.

Die Kammer betrachtete den Antrag der Nebenklage nach kurzer Beratungspause "als erledigt".

Sanchez sei fuer die Kammer "unerreichbar".

Man habe "keinen Zweifel an der Serioesitaet der Angaben" von Rechtsanwalt Koenig. Zudem ging auf das erneute Ersuchen um Rechtshilfe in dieser Sache an die Adresse von Frankreichs Untersuchungsrichter Bruguiere bis zum gesetzten Termin am 4. August keine Antwort ein.

Mit dieser kompromisslosen Feststellung "An Carlos kommen wir sowieso nicht heran" schloss die 35. Strafkammer die Beweisaufnahme um ein weiteres mal.

Im Gerichtsflur war waehrend der Pause eine Begebenheit zu beobachten, die ein Schlaglicht auf die Qualitaet medialer Berichterstattung ueber das Verfahren wirft.

Eine Journalistin erklaerte im Brustton der Ueberzeugung zwei weiteren Kollegen, im Saal 500 wuerden zwei Anschlaege verhandelt:

Naemlich "die eine Sache in Paris und der Anschlag auf einen TGV in Marseille".

Die Kollegen nickten interessiert, ohne zu widersprechen.

Der wahre Sachverhalt liegt folgender~ massen:

Ueber 2 Drittel der Verhandlungstage ging es in diesem Verfahren um sechs Attentate. Nachdem der Vorsitzende Richter mit ansehen musste, wie sich der Prozess regelrecht fest frass im Sumpf geheimdienstlich manipulierter Akten griff er kurzer Hand zum Instrument der Abtrennung und halbierte das Volumen der Themen.

Anklagepunkte, deren Substanz nahezu ausschliesslich aus Aktenvermerken der ungarischen Staatssicherheit Allavedelmi Hatosag bestand kippten aus dem Repertoire.

Uebrig blieben die 3 Vorfaelle in Frankreich:

Rue Marbeuf mit engem zeitlichen Bezug zum Jahre 1915.

Die im TGV deponierte Bombe explodierte bei dem kleinen Ort Tain l’Hermitage nahe Lyon.

In Marseille dagegen steht die Verursachungsfrage fuer eine Bombenexplosion im gallischen Hauptbahnhof St. Charles zur Debatte.

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Tag 81: Carlos statt Urteil 28.6.04

folgt in wenigen Stunden

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Tag 80: Schmuecker_ Retro 28.6.04

folgt in wenigen Stunden

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Tag 79: Worlds of If 2.7.04

folgt in wenigen Stunden

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Tag 78: Plaedoyer, no Placebo 28.6.04

Bearbeiteter Text wird gegen 19 Uhr_4J8@11 geladen

Zwei (der drei) Verteidiger sowie zwei Nebenklagevertreter füllten den Verhandlungstag mit Plädoyers. Zusätzlich wurde aufgrund einiger Anträge die Beweisaufnahme zweimal erneut eröffnet und nach entsprechenden Beschlüssen wieder geschlossen.

Den Auftakt bildete das Plädoyer von Verteidiger Häusler, der sich schwerpunktmäßig mit den BKA-Schriftgutachten auseinandersetzte.

Einleitend jedoch beschäftigte sich Häusler mit der von der Staatsanwaltschaft thematisierten Frage nach dem "Sinn des Verfahrens" allgemein. Er bemühte historische wie gegenwärtige Vergleiche um zu belegen, daß sich "dieses Verfahren in einem Spannungsverhältnis von Gewalt und Recht" bewegt. Ohne die Unterstützung durch Staaten, so seine These, gebe es keinen "Terrorismus", wobei Staaten – und dazu zählte er explizit auch die "westlichen Demokratien" – oft selbst Urheber terroristischer Anschläge und Gewaltaktionen seien. Diese "Staatsgewalt" sei in aller Regel jedoch nicht dem Recht unterworfen.

Er charakterisierte das Verfahren als "Testversuch eines Prozess -Shoppings" das aufgrund eines Paradigmenwechsels in der europäischen Rechtsauffassung durchgeführt werde. Die Folterandrohung des Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Daschner gegen einen Beschuldigten sei für ihn ein "gezielter Regelverstoß" im Sinne eines solchen Paradigmenwechsels.

Mit Prozess -Shopping umschrieb Häusler die neue europäische Gesetzgebung, die es den beteiligten Ländern zukünftig erlauben werde, Prozesse dort zu führen, wo man im Sinne der Anklage am ehesten "das Gewünschte bekommt".

Da beispielsweise die "Aussage" Issawis in Frankreich nicht verwertbar sei, habe man ein Verfahren in Deutschland eröffnet, um sie gerichtlich einzuführen. Dabei sei noch nicht einmal ein formell korrekter Weg eingehalten worden, da auf jordanischer Seite ausschließlich der GID beteiligt gewesen sei.

Er sprach in diesem Zusammenhang von einer "Geständniswäsche", die ähnlich wie eine Geldwäsche durch mehrere Länder geschleust wird, um eine möglicherweise durch Folter erlangte Aussage "weichzuspülen".

Die französischen Akten seien durch die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des BKA "gefiltert" worden und hier nur unvollständig vorhanden. Dies verletze den Grundsatz der Aktenvollständigkeit in einem Verfahren. Häusler erinnerte an "die Machenschaften der Geheimdienste im Schmücker-Verfahren", das über viele Jahre hinweg durch die Unvollständigkeit der Akten geprägt war und so die Manipulationen des Verfassungsschutzes erst möglich gemacht hatte.

Mittlerweile existiere ein "globales Netzwerk der Folter", daß sich scheinbar auch hierzulande schon in juristischen Kommentaren zur Relativierung von Artikel 1 des Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") niederschlage.

Und auch bei den Schriftgutachten des BKA sei auffällig, daß Akten fehlten oder schlicht zu "privaten Akten" erklärt worden seien, um sie nicht der Verteidigung zur Einsicht geben zu müssen.

Generell bestritt der Verteidiger der Sachverständigen Wagner die Wissenschaftlichkeit ihres Gutachtens. "Zählen ist nicht meine Sache" habe die BKA-Sachverständige hier erläutert. Dabei sei es aber gerade ein Indiz für Wissenschaftlichkeit, daß "gemessen, gewogen und gezählt" werde.

Wenn Frau Wagner aufgrund der Untersuchung von Kopien zu einer "leicht überwiegenden Wahrscheinlichkeit" in Hinblick auf Weinrichs angebliche Schrift gekommen sei, habe sie das entscheidende wissenschaftliche Kriterium, die individuelle Feinmotorik, außer acht gelassen.

Die hätte aber nur anhand der Druckgebung auf Originalen festgestellt werden können. Auch habe Frau Wagner einen möglichen Schriftwandel zwischen dem "kritischen Material" und dem "Vergleichsmaterial" nicht ausreichend berücksichtigt. Schließlich hätten 15 und 20 Jahre zwischen den einzelnen Proben gelegen.

Weiterhin habe sie Vergleichsmaterial (Herkunft gesichert) mit kritischem Material (Herkunft unklar und deshalb zu untersuchen) gleichgesetzt, um damit wiederum kritisches Material zu vergleichen. Mit einer Reihe von Hilfsbeweisanträgen auf Zeugenladungen und Beiziehung fehlender Akten wollte Häusler dies belegen.

In Konsequenz seines Plädoyers fordert er einen Freispruch für Weinrich. Da er außerdem noch einen Ablehnungsantrag gegen Frau Wagner aufgrund von Befangenheit stellte, eröffnete die Kammer die Beweisaufnahme erneut, um den Antrag als "unbegründet" abzulehnen.

Im Anschluß an die Mittagspause plädierte Nebenklagevertreter Ehrig. E

r verwies noch einmal auf die "zentrale Bedeutung" von Illich Ramirez Sanchez als Zeugen für dieses Verfahren. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Justiz berge die "Gefahr einer Prozeßsteuerung durch die Exekutive" und sei "eine Anmaßung".

Zur "Bekämpfung des Terrorismus" seinen auch in der Vergangenheit erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden, insofern sei die Argumentation der Exekutive nicht nachvollziehbar. Hart kritisierte Ehrig die französischen Behörden und nannte "politische Opportunität" als Grund dafür, daß bis heute in Frankreich kein Prozeß in dieser Sache eröffnet worden sei.

Die französische Rechtshilfe nannte er "unbefriedigend". Wenn auch die "Mosaiksteine dieses Verfahrens für sich allein nicht beweiskräftig" seien, bestehe doch "in der Gesamtschau kein Zweifel" an der Täterschaft Weinrichs.

Auf Einzelheiten wollte RA Ehrig nicht näher eingehen und verwies auf das Plädoyer von RA Maigne, da dieser "öfter anwesend" gewesen sei als er selbst. Ihm sei jedoch wichtig, daß Deutschland im Gegensatz zu den USA oder Frankreich ein "rechtstaatliches Verfahren" durchführe, deshalb dürfe die "Aussage" Issawis keine Rolle spielen. Er forderte, Weinrich - auch unter dem Aspekt der "niederen Beweggründe" als Mordmerkmal - wegen Mittäterschaft zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Nebenklagevertreter Scheider schloß sich binnen vier Minuten RA Ehrig, RA Maigne und Staatsanwalt Mehlis an und verwies darauf, daß Weinrich "waidgerecht geschossen, nicht nur angeschossen" werden müsse.

Verteidiger Tzschoppe war mit seinem Plädoyer als Nächster an der Reihe. Sein Schwerpunkt waren die MfS-Akten. Einführend erläuterte er, dass er als ehemaliger Bürger der DDR selbst vom MfS überwacht und abgehört worden sei, nachdem er einen Ausreiseantrag gestellt hatte.

Nach dem Fall der Mauer sei er bei der Lektüre seiner Stasi-Akte erstaunt gewesen, "wie Vieles und wie wenig Wahres" er dort gefunden habe. Staatsanwalt Mehlis nannte bei anderer Gelegenheit das MfS selbst eine "quasi-kriminelle Vereinigung". Dem könne er nur beipflichten.

Die Formulierung von Mehlis, "den Begnadigungsgedanken schon im Keim zu ersticken" nannte Tzschoppe "Teil einer Geschichte, die wir hinter uns haben".

Dann ging er näher auf das Zustandekommen und den Zustand der Akten ein. Er nannte die Methoden zur Erlangung bestimmter Informationen "illegal" und verwies auf die Aussage des MfS-Obersten Voigt, der den Zustand der Akten als "nicht original" bezeichnet hatte.

Zudem seien die Akten "erheblich geschrumpft" und lägen meist nur in Kopie vor, was einer Manipulation durch die verschiedenen Dienste Vorschub leiste und nicht ausgeschlossen werden könne.

Auch sei nicht mehr zu eruieren, welche Informationen sich in den Akten vermischt hätten. So hätten ehemalige Mitarbeiter des MfS hier als Zeugen ausgesagt, daß sie einige ihrer "Meldungen" eventuell auch aus der West-Presse haben könnten.

Die Carlos-Gruppe sei vom ungarischen Staatssicherheitsdienst "als Gegner betrachtet" worden, der mit Hilfe eines gefälschten Interpol -Fahndungsplakates aus dem Land gedrängt werden sollte. Dies zeige, daß seinerzeit auch mit Fälschungen und Desinformation gearbeitet worden ist. Die Kammer selbst habe in einem Beschluß von 1999 (es ging damals um einen erneuten Haftbefehl für Weinrich) dazu geraten, die MfS-Akten "mit äußerster Vorsicht" zu behandeln.

Zum Abschluß trat die Kammer noch einmal in die Beweisaufnahme ein, um den rechtlichen Hinweis zu geben, daß Weinrich "möglicherweise" auch wegen des Mordmerkmals "niedere Beweggründe" verurteilt werden könnte.

Den kommenden Verhandlungstag wird Verteidiger Elfferding für sein Plädoyer nutzen.

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Tag 77: Nur 3 Fragen an Carlos? 24.6.04

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Plädoyers der Nebenklagevertreter und rechtliche Hinweise der Kammer bildeten den inhaltlichen Schwerpunkt des heutigen Verhandlungstages.

Eröffnet wurde er mit einem Antrag der Nebenklagevertreter Ehrig und Maigne. Darin fordern sie die Kammer auf, noch einmal bei der Senatsverwaltung für Justiz dahingehend zu intervenieren, Illich Ramirez Sanchez als Zeugen zu laden (dies hat die Senatsverwaltung bereits zweimal abgelehnt). Die Sachlage habe sich seit dem Beschluß der Senatsverwaltung insofern geändert, als mittlerweile drei der sechs verhandelten Tatkomplexe abgetrennt seien und somit die Befragung des Zeugen entsprechend kürzer ausfallen würde. Die Kammer ging in ihrer Anfrage seinerzeit von einer Vernehmungsdauer von sechs bis acht Wochen aus. Die Senatsverwaltung hatte argumentiert, daß die Sicherheit für Sanchez "nicht mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten" sei.

Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, daß man weiterhin von einer Vernehmungsdauer von sechs bis acht Wochen ausgehe. (Am Rande des Prozesses erklärte RA Maigne dazu, daß dies "unser Revisionsgrund" sei. Demnach scheint die Nebenklage auch einen Freispruch in Betracht zu ziehen.)

Parallel dazu erklärte RA Ehrig, daß er und Maigne Klage beim Verwaltungsgericht auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erhoben hätten mit dem Ziel, Sanchez doch noch als Zeugen in Berlin zu sehen.

Es folgte das Plädoyer von RA Maigne, neben RA Weise der einzige von knapp einem Dutzend Nebenklagevertreter, der während des gesamten Prozesses anwesend war.

Maigne fragte eingangs und in Anlehnung an Staatsanwalt Mehlis, welchen Sinn dieses Verfahren habe. Er erklärte, daß dieser Prozeß "für die Opfer" wichtig gewesen sei. Seit mehr als 20 Jahren seien sie hier mit ihren Leiden "das erste mal wirklich ernst genommen" worden. Er betonte an dieser Stelle, daß es in Frankreich bis heute keine Anklageerhebung gegeben habe.

Im Folgenden ging er näher auf den Verlauf der Hauptverhandlung und die einzelnen Tatkomplexe ein. Zur Rue Marbeuf führte er aus, daß "es hier ungeklärt geblieben" sei, ob jene Frau, die seinerzeit in Jugoslawien das mutmaßliche Tatfahrzeug unter dem Falschnamen Stadelmann gemietet hatte, Christa Fröhlich gewesen sei. Tatsache sei jedoch, daß der Sprengsatz genau zum Zeitpunkt der Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Kopp und Breguet in Paris detonierte. Unklar sei auch geblieben, wer das Fahrzeug präparierte, bzw. in der Rue Marbeuf abgestellt hatte. Zu den Anschläge auf den TGV bei Tain l’Hermitage und im Bahnhof von Marseille stellte Maigne vor allem die Leiden der Opfer heraus, indem er deren Verletzungen sehr detailreich schilderte. Er bezeichnete Weinrich als "den Planer und Organisator" jener Anschläge. Indizien seien für ihn handschriftliche Notizen Weinrichs, die über den Umweg des ungarischen Staatssicherheitsdienstes in die Hände des MfS gelangt seien, sowie ein Bekennerschreiben der Carlos-Gruppe. Die "Aussage" Ali al Issawis maß er "kein entscheidendes Gewicht hinsichtlich eines Urteils" bei. Sie sei "bestenfalls als Hinweis" zu werten. Maigne beantragte, Weinrich wegen sechsfachen Mordes und 21fachen versuchten Mordes zu verurteilen. Auffällig am Plädoyer des Nebenklagevertreters waren jene Aspekte der Beweisaufnahme, die er nicht erwähnte. Unerwähnt blieb so beispielsweise, daß es vor dem Bekennerschreiben der Carlos-Gruppe zu den Anschlägen vom 31. 12. 1983 bereits elf andere – meist von Rechtsextremen verfaßte – Bekennerschreiben gegeben hatte.

Es folgten drei weitere Plädoyers von Nebenklagevertretern, die sich dem Plädoyer Maignes anschlossen und von "Genugtuung für die Opfer" und den Schrecken und Traumatisierungen der Geschädigten sprachen. Keiner dieser Kurzvorträge dauerte nach mehr als fünfzehnmonatiger Verhandlungsdauer länger als fünf Minuten.

RA Weise ging, nachdem er detailreich die Verletzungen von Geschädigten und das "Einsammeln von Organteilen" beschrieben hatte, noch einmal auf die verhinderte Zeugenladung von Sanchez ein. Er verglich Sanchez mit Georgi Dimitroff, der im Reichstagsbrandprozeß "den NS-Staat diffamiert" habe und betonte, daß solche möglichen Überlegungen in Hinblick auf "den einzigen direkten Zeugen" keine Rolle spielen dürften. Der Verteidigung warf er vor, einen "Foltervorwurf in diesem Verfahren hochstilisiert" zu haben. Für ihn sei "die Täterschaft der Gruppe, losgelöst von einzelnen Personen" entscheidend, wobei er die Unterstützung der Gruppe durch Geheimdienste betonte.

Nebenklagevertreter Schulz (einer der Großverdiener in diesem Verfahren) bezeichnete sich als "Organisator" der Nebenklage und beschränkte sich in seinem Kurzvortrag darauf, die Schöffen vor den Plädoyers der Verteidigung zu warnen und zwei Artikel aus der "taz" bzw. der "Welt am Sonntag" auszugsweise zu zitieren, in denen Sanchez bzw. dessen Rechtsanwältin Coutant-Peyre ihre "menschenverachtende Haltung" zum Ausdruck gebracht hätten. Ausdrücklich unterstützte er die Intention von Staatsanwalt Mehlis, "den Begnadigungsgedanken im Keim zu ersticken".

Der "rechtliche Hinweis" der Kammer, daß Weinrich möglicherweise auch wegen tateinheitlich versuchten Mordes in 21 Fällen bzw. Beihilfe verurteilt werden könnte, löste bei der Verteidigung den Antrag aus, den für kommenden Freitag terminierten "Sondersitzungstermin" aufzuheben, um mehr Zeit für die Analyse dieses Hinweises zu haben. Dies lehnte die Kammer zunächst mit direktem Beschluß ab. Die Verteidigung argumentierte daraufhin, daß es sehr wohl möglich sei, einen Termin aufzuheben, wenn die Nebenklagevertreter einen Termin beim ‚La Belle‘-Revisionsverfahren wahrnehmen müßten und sprach von einer Behinderung der Verteidigung. RA Elfferding beantragte deshalb einen Gerichtsbeschluß. Dem gab die Kammer nach der Mittagspause statt und hob ihren Beschluß sowie den kommenden Termin auf.

Für den nächsten Termin werden erste Plädoyers und Hilfsbeweisanträge der Verteidigung erwartet.

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Tag 76: Keim der Gnade erstickt 14.6.04

Bevor Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis seine 20 Minuten -Bilanz zum Ergebnis der 76 Verhandlungstage vortrug, feuerte Verteidiger Haeusler noch eine Salve gegen fruehere Beschlussfassungen der Richterbank in Sachen "Worte des Kamal Al Issawi. In der Fassung des General Intelligence Department _GID @ Amman".

Haeusler verwies auf eine Konferenz mit prominenter juristischer Beteiligung. In dieser erklaerte Bundesanwalt Griesbaum zum Thema Folter, es genuege schon der leiseste Verdacht, damit eine Zeugenaussage nicht verwertbar sei.

In Bezug auf die angebliche "Aussage" Issawis koenne dies nur auf ein solches Verwertungsverbot hinaus laufen, so Häusler. Der Vorsitzende Ehestaedt kommentierte das Vorbringen ein weiteres mal mit dem Hinweis, er gedenke sich mit derlei Fragen erst im Stadium der Beweiswuerdigung zu befassen. Er habe sich die angeblichen Statements von "Abul Hakam", von denen jeder wisse, dass der Text eine urheberrechtlich geschuetzte Version des GID_ Mitarbeiters darstelle einfach mal anhoeren wollen. Es spreche nichts dagegen, dass Mehlis sie in die Beweisaufnahme einschob.

Vielleicht stimmt der GID ja einer spaeteren Publikation nicht zu oder Issawi erhebt Klage wegen Plagiat. Angesichts solch seltener Gelegenheit zum Genuss literarischer Elaborate orientalischer Fabulierkunst kann man den Richter verstehen.

Mehl Is Loom stellte zu Beginn seines Plaedoyers eine Frage, die ihn offenbar bereits in den Tagen vor Proezess -Start umtrieb, denn bereits damals suchte er mehrmals oeffentlich nach Begruendungen.

"Wir sind es den Opfern schuldig" lautete die damalige Linie. Als Antwort ob dieser Prozess notwendig sei, denn Weinrich wurde bereits in Sachen Maison de France, der Bombenexplosion am Berliner Kurfuerstendamm am 25. August 1983 _MdF zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er bejahte diese Frage heute erneut.

"Jeder Gedanke an eine eventuelle Begnadigung" muesse "schon im Keim erstickt" werden.

In der Folge sprach er viel über "furchtbare Attentate", "Opfer" und "Genugtuung durch die Strafverfolgung".

Die Erklaerung dafuer, warum er den in der Anklageschrift zwar erwaehnten und dort gleichfalls der Carlos - Gruppe zugeschriebenen "Chirac -Anschlag" auf den Schnellzug TGV "Le Capitol" bei Limoges mit immerhin 5 Toten im Prozessverlauf fallen liess, blieb er allerdings schuldig.

Unter Beobachtern ranken sich darum die wildesten Geruechte.

Die Bedenken der Verteidigung gegenüber der angeblichen Aussage Issawis bezeichnete er als "nicht begründet". Die Kritik der Verteidigung an französischen Ermittlern nannte er "eine Verunglimpfung ausländischer Strafbehörden" und unterstellte der Verteidigung, "keine Argumente" in diesem Prozeß eingebracht zu haben. Bei den hier noch angeklagten drei Taten komme es weniger darauf an, ob "der Angeklagte selbst" die Bomben gezündet habe. Vielmehr sei er als "Verantwortlicher der Carlos-Bande für Anschläge in Westeuropa" schuldig. Mitunter hatten aufmerksame Beobachter den Eindruck, dem Oberstaatsanwalt müsse der Inhalt der Beweisaufnahme entgangen sein, denn Mehlis zitierte Zeugen wie Helmut Voigt (der nichts Relevantes ausgesagt hatte) und Handschriftengutachten des BKA (die eine Wahrscheinlichkeit für Weinrichs Schrift auf der untersten Ebene der Wahrscheinlichkeit angesiedelt haben) als "Beweismittel".

Zwei lupenreine Eigentore in einem Satz schoß Mehlis, als er erklärte, die Berichtsform des GID-Berichtes sei schon deshalb statthaft, weil diese Praxis auch in den USA üblich sei. Eigentore deshalb, weil erstens die Protokollform in den USA üblich, die Berichtsform eher die Ausnahme darstellt und zweitens, weil die Vereinigten Staaten von Amerika derzeit wohl kaum das geeignete Vorbild für den "rechtstaatlichen" Umgang mit Gefangenen im Ausland sind.

Für seine teils etwas pathetisch klingenden Ausführungen brauchte der Oberstaatsanwalt nach 15 Monaten Verhandlungsdauer gerade einmal 20 Minuten, wobei er es vermied, all die Ungereimtheiten und Entlastungsmomente, die sich im Laufe der Beweisaufnahme ergeben hatten, auch nur am Rande zu erwähnen. Er forderte, nicht zuletzt deshalb, weil "diese Bande in jüngster Zeit traurige Nachahmer gefunden" habe eine lebenslange Freiheitsstrafe "mit besonderer Schwere der Schuld".

In den kommenden Verhandlungstagen sind noch Anträge der Verteidigung, die Plädoyers der Nebenklage, sowie die Plädoyers der Verteidigung und ein eventuelles Schlußwort des Angeklagten zu erwarten. Die Kammer möchte den Prozeß erkennbar noch vor der Sommerpause abgeschlossen haben.

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Tag 75: Vor dem Schlusspfiff 9.6.04

Im normalen Strafprozess dauert der Wechsel von der Beweisaufnahme zur Schluss- Bilanz des Staatsanwalts wenige Minuten. Heute diente bereits der 2. Verhandlungstag nahezu komplett dem Zweck, das Verfahren auf diesem Tagesordnungspunkt voran zu bugsieren.

Verteidiger Haeusler schritt zudem die "Front im Jordantal" noch einmal ab. Beantragte die Ladung diverser Jordanien -Experten, die als Zeugen bzw. Gutachter bekunden sollen, dass der von dort allerlei Zutaten in die Akten liefernde Geheimdienst Jordaniens GID aus einem ausgesprochen rechtsfreien Raum heraus operiert.

Irgendwelche Instanzen rechtlicher Ueberpruefung seines Handelns sind auch formal nicht vorgesehen. Lediglich "dem Regime" gegenueber besteht Rechenschaftspflicht. Die Kammer lehnte naehere Befassung damit mit der Begruendung ab, fuer den laufenden Prozess sei dies inzwischen "ohne Bedeutung". Hinweis auf einen Entschluss, das Spielfeld Amman aus dem Urteil heraus zu halten?

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Best LinX Termin ist Montag & ~ Mittwoch (Bus 227, 123 & 187, U_Turm-Strasse) bis Sommer oder danach.

Alle Verklinkungen in diesem Text wiederholt das SAmmel_Lager @ Site_End nochmals in einem Block.

Wir datieren die Verhandlungs- Protokolle hier so, dass der jeweils letzte Tag ganz oben als 1_st kommt.

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Ansonsten trat die versammelte Anwaltschaft der Opfer vehemt und fordernd auf, wie in den vergangenen 74 Verhandlungstagen zusammen nicht. "Ueberraschend" sei die Ankuendigung des Gerichts vom letzten Verhandlungstag, man moege sich auf die Plaedoyers vorbereiten. Das (urspruenglich) fuer den kommenden Mittwoch terminierte Plaedoyer der Staatsanwaltschaft wuerde die Nebenklage "doch schon sehr interessieren".

Sieben der hier aktiven Nebenklagevertreter eilen an diesem Tag zur Revisionsverhandlung des Bundesgerichgtshofes _BGH im La Belle-Prozess in Leipzig.

Verteidiger Elfferding pflichtete den Nebenklagevertretern mit feinem Humor bei und gab zu bedenken, daß, wenn man sich dem Plaedoyer der Staatsanwaltschaft anschließen möchte, man dieses doch zumindestens mal gehört haben sollte. Auch benötige die Verteidigung sicherlich einiges an Vorbereitungszeit für noch kommende Anträge und die Plädoyers.

Nichtsdestotrotz schloß Richter Ehestädt die Beweisaufnahme und kündigte nach Rücksprache das Plädoyer der Staatsanwaltschaft für den kommenden Montag an.

Stellt die Verteidigung - etwa sich an vorgebrachten Argumentationen von Staatsanwalt Mehlis reibend - spontan noch einen Antrag aus der Dynamik der abschliessenden Statements heraus, kann das Gericht noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten.

Die Kammer moechte zwar gern vor der Sommerpause zum Abschluss gelangen. Ob daraus etwas wird, steht freilich noch in den Sternen. Aus diesem Grunde ist der weitere Terminplan momentan absolut unkalkulierbar. Die Veranstaltung kann kann bis August ausklingen, ebenso gut ist vorstellbar, dass Ehestaedt erst im Herbst zum Urteilsspruch ansetzt.

NeX-ter Termin 14.06., 9.30 Uhr, Turmstr. 91, am "Alten Ort" im Saal 500

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Tag 74: Ende der Fahnenstange? 7.6.04

... zumindest was das Programm der 35. Kammer am Landgericht Berlin in dieser Sache angeht.

Denn so zog der Vorsitzende Richter Ralph Ehestaedt am Ende des heutigen Verhandlungstages sein Resumee.

Vorher gab es noch einige "Reste" abzuhandeln und dann will er Kurs auf Schluss nehmen. An maximal noch 8 Verhandlungs _Tagen sollen Staatsanwalt Detlev Mehlis und die Verteidigung ihre Plaedoyers halten, die Nebenklage kommt mit ihrer Gesamtbewertung zu Wort.

Die Beweisaufnahme steht damit vor ihrem ueberraschenden Ende, nachdem ihr die Zeugen foermlich weg brachen.

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Worum ging es bei den noch offenen Punkten?

Reste _Truhe 1:

Es standen noch etliche Vorbringen der Verteidigung unbeantwortet im Raum. Hatten zum Teil mehrere Monate auf dem Buckel. Mit einem unausgesprochenen "Brauchen wir alles nicht" schob . die 35. Schwurkammer all die muehselige Pflichtarbeit der Anwaltsriege in den Papierkorb.

Mit grossem Zeremoniell ging es gleich darauf zur Papierbeschau. Ein Handschriftenvergleich sowie das Amtliche Einreiseformular des leibhaftigen Carlos Illich Ramirez Sanchez lagen ausgebreitet auf dem Richtertisch ~ ! : * : ! ~ .

So durfte jeder Prozessbeteiligte einen Lufthauch vom Sturmwind der Geschichte vergangener Jahrzehnte besichtigen und womoeglich gar davon inhalieren. Der Kammer schien dieser direkte Blick auf die Spuren des weitgereisten Mannes wohl deshalb notwendig, weil die besichtigten Materialien in der Anklageschrift Erwaehnung fanden.

Immerhin etwas, von dessen realer Existenz man sich in dieser vom Vagen und Unbestimmbaren dominierten Beweisaufnahme handgreiflich ueberzeugen konnte.

Immerhin erbringt das nun seit 15 Monaten durch immer dichter werdenden Nebel marschierende Verfahren damit ein kleines Geschenk in Richtung Paris:

2 definitive Feststellungen, auf die man bei Bedarf im dort zur Zeit anlaufenden 2. Grossen Carlos -Prozess zurueck greifen kann ~ ! : * : ! ~ .

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Themen und Begehren der abgeschmetterten Antraege:

1.) Der Uebersetzer Dr. Salem sollte zum unmittelbaren Vortrag bestellt werden.

Hintergrund ist die fuer die Kammer "massgebliche" Uebersetzung der "Protokolle von Amman", in dem sich Jordaniens Geheimpolizei GID an Bericht und Deutung ihr untergeschobener Worte des orientalischen Orakels Abul Hakam versuchte ~ ! : * : ! ~ .

Des unbekannten Verfassers Niederschrift fungiert als zentrales Beweismittel gegen den Angeklagten Weinrich. Dessen Juristische Abwehr konzentriert sich auf eine Vielzahl von Ungereimtheiten im Detail. Da sich der Kammer eine Fachsimpelei mit dem Arabischkenner Dr. Salem "zur Wahrheitsfindung nicht aufdraengt" bleiben die beliebigen Interpretationen der 3 Versionen des Textes vom Toten Meer nun ungeklaert im Raume stehen.

2.) Aktionsschiene Rue Marbeuf_33:

Der Pariser Berufsrichter, der im April 1982 mit dem Tiefgaragen -Abenteuer von Magdalena Kopp und Bruno Breguet befasst war muss auf seinen amtlichen Berlin -Trip verzichten.

Hintergrund ist die damalige Verschiebung des Verhandlungstermins weil Justizangestellte per Streik den Justizalltag lahm legten. Damit verbunden geistert seitdem die Frage umher, inwieweit die "Carlos -Gruppe" das im Untergrund mitbekommen haben kann und in ihre Aktionsplanungen einbeziehen konnte.

Dem Berliner Richterkollegium reicht nun aus, dass die OIR durch den Streik mit einer kurzfristigen Terminaenderung "rechnen konnte".

Interessanter Fingerzeig auf der Kammer Lagebeurteilung:

Sie betont, dass Ermittlungen in Frankreich ueber weite Strecken lediglich auf Hypothesen aufbauen, wo sie die angebliche Tatherrschaft der OIR belegen wollen.

In Berlin werde man sich jedoch im Urteil ausschliesslich auf Tatsachen beziehen.

3.) Auf Ablehnung traf auch der anwaltliche Wunsch nach Heranziehung diverser Unterlagen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Hier geht es um die Anmietung des angeblichen Tatfahrzeuges in Ljubljana. Es soll sich um jenen Opel Kadett handeln, der in der Rue Marbeuf vor der Redaktion des Verlegers Walid Abou Zahr und seiner Zeitung "Al Watan Al Arabi" zur Autobombe mutiert als Feuerball endete.

Auch Mietvertrag und Protokolle von Vernehmungen sind "zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich".

Denn Frankreichs Kripo _Ermittler Desessard habe hier bereits ausgesagt, es gebe keine stichhaltigen Erkenntnisse zu jener Person, die den Opel Kadett seinerzeit anmietete.

Damit loest sich der immer wieder in Buchtexten, Zeitschriften und Vermutungsakten vorgebrachte Verdacht gegen 3 in Tatkonkurrenz zueinander stehende Frauen aus Deutschland in Luft auf.

Weder bei Margot Stadelmann, noch Wilhelmine Goetting (Deckname Tina) oder Christa Maria Froehlich (Heidi) finden sich Anzeichen von Uebereinstimmung mit der mysterioesen Frau die 1982 aus dem Nichts heraus in einem Hotel zu Zagreb hervor trat und die Welt mitsamt dem Opel ebenso spurlos wieder verliess.

Auf striktes Nein traf das Ersuchen, ein der Pariser Kripo zur Kadett -Frage aus Wien zugegangener Brief von INTERPOL solle per Vorlesen in den offiziellen Status eines Beweismittels erhoben werden.

Erstens gilt INTERPOL Justizkreisen in Carlos -Sachen ohnedies nicht als "Garant des ueblichen Spektrums von Zulieferung".

Zweitens muss sich Ehestaedt mit einem klar entlastenden Befund der demokratisch organisierten Internationalen Polizeibehoerde nur befassen, wenn er in seinem Urteil auf gegenteiligem Befund aufbauen will. Ist dies nicht der Fall kann er die Expertise aus Wien als "nicht erforderlich" abhaken.

4.) Gleiches gilt fuer eine Reihe von Zeugen im Zusammenhang mit dem Anschlag in der Rue Marbeuf. Explizit verweist der Beschluss bereits darauf, nach Ueberzeugung des Gerichtes komme der Angeklagte nicht als diejenige Person in Frage, die das am Morgen um 9 Uhr explodierende Fahrzeug noch im Schutze der Dunkelheit an der Rue Marbeuf_33 abstellte.

Auch die Beschaffung einiger noch in Paris befindlicher Aktenteile zu diesem Tatkomplex lehnte das Gericht ab, weil sich daraus "keine Erkenntnisse" ablesen lassen wer die Tat begangen hat. Deshalb sei der Dokumente Erforschung "nicht erforderlich".

5.) Ebenso erging es einem Antrag, man solle endlich Klarheit in die "Spur Bertrand" bringen und alle dazu bei den Franzosen vorhandenen Unterlagen anfordern. Monsieur Bertrand gilt in Sachen Rue Marbeuf als einziger Zeuge, der sowohl das Tatfahrzeug als auch die Fahrerin seinerzeit auf der Autobahn gesehen haben will.

Das Schwurgericht betonte nun erstmals deutlich, nach allem was man aus den diffusen Schilderungen entnehmen kann fuehrten "die Ermittlungen weder zur gesicherten Feststellung dass es sich ueberhaupt um besagtes Fahrzeug handelte" noch liess sich beweisen wer die blonde Fahrerin war die Bertrand am 20. April 1982 durchs Land brausen sah.

Der Nein- Sager Orgie folgten scharfe Blicke auf die "Protokolle des Orakels von Amman".

Drei unterschiedliche Fassungen galt es zu begutachten, denn Weinrichs Abwehr listete wiederholt akribisch Abweichungen in den Uebersetzungen des nicht greifbaren Originals auf. Der anonyme Bericht des GID "Was Kamal Al Issawi gesagt haben soll" praesentiert sich Richtern und Schoeffen somit nun als eine Textbaustelle mit vielerlei ihr inne wohnenden Deutungen.

Nachdem sich jeder der an Varianten reichen Sprachkunst dreier Uebersetzer vergewissert hatte stellt Ehestaedt das "Ende der Beweisaufnahme" in Aussicht.

Schon bis zur Sommerpause will sich der Vorsitzende den Terminkalender fuer anderweitiges Engagement um Recht & Gesetz frei sprechen. Notfalls mit Hilfe kurzfristig in den Verhandlungs -Rhythmus eingeschobener Sondersitzungen.

8 regulaere Termine sind es noch, diese stehen damit im Zeichen der Plaedoyers. Erdreistet sich noch einer der Beteiligten zum Vorbringen eines Antrages, wird er diesem en passant Bescheid geben.

Falls nichts unwaegbares mehr passiert, geht der Prozess in den kommenden Wochen damit auch in der bundesrepublikanischen Zeitungslandschaft wieder durch ein Schlagzeilen _Gewitter. Derlei Plaedoyers treffen traditionell immer auf Sendezeit in der "Tagesschau" die dem Publikum ein Resumee vorlegt und bis zur Urteilsverkuendung den Spannungsbogen neu entfacht.

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Tag 73: Carlos @ Extremus? 1.6.04

Mit drei "kleinen Beschluessen" hielt die Kammer heute den Fortgang des Verfahrens ueber Wasser.

Der erste galt dem Antrag von Verteidiger Haeusler vom 19. Mai <siehe 72. Verhandlungstag>. Ergebnis: Glatt Abgelehnt.

Im zweiten nahm die Kammer ein Statement von Verteidiger Tzschoppe zu einem abgelehnten Antrag formell "zur Kenntnis".

Der dritte Beschluss klang unscheinbar, bot jedoch durchaus Tiefe. Die Kammer lehnte darin den Antrag der Nebenklagevertreter Ehrig und Maigne auf erneute Ladung des Zeugen Sanchez ("Carlos") ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die Senatsverwaltung für Justiz es trotz Nachfrage der Kammer weiterhin ablehnt, für die Sicherheit des Transportes und Aufenthaltes von Sanchez in Deutschland zu garantieren. Demzufolge sei der Zeuge für die Kammer "unerreichbar". Da der Zeuge aber "ein Beweismittel von zentraler Bedeutung" sei, komme auch eine kommissarische Vernehmung (zu der Sanchez ohnehin nicht bereit wäre) nicht in Frage, da es für das Gericht unerlaesslich sei, Sanchez als "Kopf der Carlos -Gruppe unmittelbar zu vernehmen damit man sich einen eigenen Eindruck verschaffen kann".

Warum versichert man Carlos nicht einfach bei Extremus, dem speziell fuer solche Fallgruppen gegruendeten Terror _Versicherer? Den neuste deutschen Exportartikel im Sprachlichen, das "Haushaltsloch" vermutet man doch in Paris auch schon lange im eigenen Finanzministerium und nicht mehr unter der Nase des Ungeheuers im bekannten schottischen Bergsee. Die Extremus Versicherungs AG jedenfalls bezeichnete die Sache auf Anfrage vom Wert her als durchaus relevantes Projekt. Unsere Lexikon - Redaktion, die zu Extremus eine eigene Site vorlegte steht der Sache gleichfalls aufgeschlossen gegenueber. Auch Versicherungsvertreter setzen sich zu Hauf fuer den Reisewunsch des sonst Unbezahlbaren ein.

Diese Begründung ist in doppelter Hinsicht wichtig: Zum einen deutet sie mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das BGH-Revisionsurteil im Mottassadeq-Verfahren* auf einen Freispruch im hiesigen Verfahren hin und zum zweiten kann für eine fiktive Sanchez-Aussage wohl nur schwerlich anderes gelten als für den angeblichen Zeugen Issawi.

Nebenklagevertreter Maigne kommentierte den Beschluß mit der Bemerkung, daß man zukünftig Beweisanträge wohl nicht mehr an die verhandelnde Kammer, sondern besser gleich an die Senatsverwaltung richten sollte.

Auf Nachfrage der Verteidigung, wie denn die weitere Terminplanung für das Verfahren aussehe, ließ Richter Ehestädt wissen, daß "das Programm zunehmend ausgedünnt" sei. Das könnte ein Hinweis darauf sein, daß der Weinrich-Prozeß in absehbarer Zeit seinem Ende entgegen sieht.

(* Der BGH hat die Verurteilung von Mottassadeq im sogenannten Al-Quaida-Prozeß durch das OLG Hamburg mit der Begründung aufgehoben, daß der Zeuge Mzoudi nicht gehört wurde und die Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums bezüglich der Aussage Binalshibs der Aufklärungspflicht widerspreche. Mzoudi war daraufhin im zweiten Hamburger Prozeß freigesprochen worden, der Prozeß gegen Mottassadeq muß neu verhandelt werden.)

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Tag 72: Carlos gegen Damasq? 19.5.04

Aus des Gerichtes Speiseplan stand nur „ein kleines Menue. Die Verteidigung und die neuerdings sehr aktive Nebenklage hatten jedoch umfangreiche Antrags_ Papiere vorbereitet.

Zuerst teilte der Kammervorsitzende mit, dass das Selbst_ Leseverfahren der angeblichen Aussage des angeblichen Zeugen aus Jordanien Issawi abgeschlossen sei, die Schöffen und Richter hätten bestätigt, gelesen zu haben.

Danach verkündete die Kammer 2 weitere Beschlüsse.

Der Antrag von RA. Elfferding, den Zeugen Genthial noch einmal zu laden, wurde abgelehnt.

Richter Ehestaedt hielt den Zeugen trotz einer falschen Aussage fuer glaubwuerdig, sein Statement geht damit in die "Urteilsfindung" ein..

Auch der Antrag auf Beiziehung der Akten und Vernehmungsprotokolle die den Zeugen betreffen, wurde von der Kammer abgelehnt.

Der Antrag der Verteidigung, den Zeugen Molina zu laden wurde von der Kammer ebenfalls abgelehnt.

Der Zeuge hatte, nach den Akten, abweichende Angabe zur Farbe und zum Kennzeichen des Autos gemacht, das in der Rue Marbeuf als Tatfahrzeug identifiziert worden war.

Für die Kammer sei es k l a r, dass es sich bei dem Tatfahrzeug um das in Jugoslawien angemietete Fahrzeug gehandelt habe.

Nach Verkündung der Beschlüsse stellte RA. Ehrig für die Nebenklage den Antrag, den Zeugen Sanchez (Carlos) zu laden, da er bekunden werde, dass der Angeklagte Weinrich die Anschläge im Auftrag des syrischen Geheimdienstes ausgeführt habe.

RA. Ehrig erläuterte den Antrag eindringlich mit der Bemerkung, dass es für ihn nicht hinnehmbar sei, dass die Exekutive (Senatsverwaltung für Justiz) hier den Verlauf des Verfahrens in dieser Weise beeinflusst (s. 70. Verhandlungstag). Er wolle den Antrag auch als Unterstützung für die Kammer verstanden wissen um, trotz Weigerung der Exekutive, eine Aussage des Zeugen in Berlin doch noch zu erreichen. Es sei der Nebenklage auch unverständlich, warum sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nicht deutlicher für die Aussage des Zeugen stark mache.

Staatsanwalt Mehlis nahm hierzu Stellung und bemerkte, dass der Zeuge „Carlos“ sich durch seine Bedingung, nur in Berlin aussagen zu wollen, zum „Herren des Verfahrens“ aufschwinge, was er nicht zulassen wolle. Ramirez Sanchez habe sich bisher geweigert auszusagen.

Für ihn sei der Zeuge „unerreichbar“.

Dem widersprach RA. Ehrig entschieden mit der Bemerkung, Ramirez Sanchez schwinge sich keinesfalls zum Herren des Verfahrens auf und er wünsche sich die Unterstützung durch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, was Oberstaatsanwalt Mehlis zu der Bemerkung veranlasste, sein Einfluss auf die Senatsverwaltung für Justiz sei „mehr als gering“!

RA. Elfferding nahm ebenfalls zu dem Antrag Stellung und machte deutlich, dass die Erfahrung aus dem bisherigen Verfahrensverlauf zeige, dass die „Wünsche der Verteidigung“ bisher kaum Beachtung gefunden hätten, ihn erstaune es allerdings auch, dass sich die Staatsanwaltschaft in diesem Fall so unbeteiligt zeige.

Nach diesem „Schlagabtausch“ verlas RA. Tzschoppe eine Gegenvorstellung zur Ablehnung seines Antrags bzgl. der Ladung eines Gutachters für die Fotokopien.

Ein weiterer umfangreicher Antrag von RA. Tzschoppe befasste sich mit der Mitteilung des Dr. Salem, der habe die unterschiedlichen Exemplare der „Aussage“ des Issawi sinngemäß neu geordnet und nummeriert.

In seinem Antrag wies RA. Tzschoppe darauf hin, dass diese Aussage des Dr. Salem fehlerhaft sei und der Zeuge zu laden sei, um die Ungereimtheiten in den verschiedenen vorliegenden Übersetzungen aufzuklären. Ebenfalls wurde beantragt, den Original-Bericht aus Frankreich anzufordern.

Oberstaatsanwalt Mehlis bemerkte zu diesem Antrag, er könne den Sinn des Antrages nicht verstehen?

Nach einer kleinen Unterbrechung stellte RA. Häusler 4 Anträge, die sich ausführlich mit dem Zustandekommen der angeblichen Issawi-Aussage befassten.

Es wurde im ersten Antrag beantragt, sämtliche Unterlagen beizuziehen, die die drei französischen Rechtshilfeersuchen an Jordanien bzgl. der angeblichen Aussage des Issawi betreffen. Die Verteidigung wies in ihrem Antrag darauf hin, dass keinerlei Unterlagen in den Akten seien, die den Schluss zulassen, dass die offiziellen jordanischen Behörden an einem förmlichen Rechtshilfeersuchen beteiligt waren, was die Unverwertbarkeit der angeblichen Aussage bedeuten würde. RA. Häusler beantragte ebenfalls, den Generalstaatsanwalt beim Berufungsgericht in Paris, Herrn M. Garrec, in der Hauptverhandlung zu diesem Themenkomplex als Zeugen zu hören.

Der zweite Antrag befasste sich mit der Stellung des GID im jordanischen Königreich.

Die angebliche Vernehmung des Zeugen Issawi hatte nach den vorliegenden Unterlagen beim GID stattgefunden. Rechtsanwalt Häusler beantragte den Leiter des für Jordanien zuständigen Referats des Auswärtigen Amtes zu laden und als Zeugen zu hören.

Der Zeuge werde bekunden, dass die Stellung des GID im jordanischen Königreich faktisch seine Immunität bedeute, da die Mitarbeiter des Dienstes allein dem König unterstellt seien und keinen rechtsstaatlichen Regeln unterworfen seien, weshalb die angeblichen Aussagen in Frankreich auch nicht verwertbar seien.

Der dritte Antrag betraf die Ladung des Leiters des Referats Menschenrechte im Amt für Auswärtiges.

Der Zeuge werde bekunden, dass die Vereinigten Staaten von Amerika und Jordanien seit Jahren eine wechselseitige Kooperation bei der Anwendung von Folter unterhalten würden.

RA. Häusler ging anschließend ausführlich auf die angewendeten Methoden ein und führte aus, dass die Amerikaner, wenn sie bei ihren Vernehmungsmethoden nicht zum gewünschten Ergebnis kämen damit drohen würden, die Gefangenen zur weiteren Vernehmung an Jordanien auszuliefern, wo die gewünschten Aussagen aus ihnen „herausgeprügelt würden“, was auch tatsächlich geschehen würde.

Diese Verfahrensweisen würden beweisen, dass Jordanien ein Folterland sei und besonders im Falle von Terrorismusverdacht besonders hart vorgehen würde.

Der angebliche Zeuge Issawi stand unter diesem Verdacht, sodass die angebliche Aussage, sollte eine Vernehmung denn tatsächlich stattgefunden haben, dem Generalverdacht unterliege, unter Folter zustande gekommen zu sein und von daher nicht verwertbar sei.

In seinem vierten Antrag nahm RA. Häusler Bezug auf die aktuell aufgekommenen Foltervorwürfe gegen die USA im Irak und beantragte den US-amerikanischen Islamwissenschaftler Bernard Haykel zu laden.

Der Wissenschaftler werde in einer Analyse des arabischen Selbstverständnisses und Kulturempfindens bekunden, welche Tabuverletzungen in einem „Folterprogramm“ angewendet werden um den gewünschten Grad der Erniedrigung, Unterwerfung und Identitätsverletzung zu erreichen.

Die Entwicklung eines solchen „Programms“ sei ohne die Mitwirkung einzelner arabischer Geheimdienste nicht möglich gewesen und insbesondere der jordanische GID sei nach seinen Recherchen maßgeblich an der Entwicklung des „Folterprogramms“ beteiligt gewesen.

Die Aussage werde beweisen, dass Jordanien nicht nur auf dem Gebiet der physischen, sondern auch auf dem Gebiet der psychischen Folter große Erfahrung habe und dass die Aussage des DST- Mitarbeiters Riou, „ er habe keine Schreie gehört“, auch vor diesem Hintergrund, besonders zynisch sei.

Die Anträge von Rechtsanwalt Häusler veranlassten Oberstaatsanwalt Mehlis zu der Stellungnahme, er könne den Zusammenhang der Anträge zu diesem Verfahren nicht erkennen und er hätte erwartet, dass die Verteidigung in Betracht gezogen hätte, dass schließlich in New York 4000 Menschen aus den Fenstern gesprungen, in Madrid hunderte Menschen gestorben und in der Rue Marbeuf eine junge Frau gestorben sei.

Diese Äußerung des Oberstaatsanwaltes hatte scharfe Reaktionen der Verteidigung zur Folge.

RA. Häusler entgegnete, dass er erwartet hätte, dass sich die Staatsanwaltschaft weiterhin auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit hätte bewegen wollen und dass die Stellungnahme des Oberstaatsanwalts Mehlis empörend sei.

RA. Elfferding sprach dem Oberstaatsanwalt jede ethische Kategorie ab und bemerkte, er habe Herrn Mehlis offensichtlich bisher überschätzt. Der Oberstaatsanwalt stelle sich durch seine Bemerkung an die Seite von Verbrechern.

NeX ter Verhandlungstag: 1.6.2004 um 9.30 Uhr. Ausnahmsweise nicht in Saal 500 sondern in Saal 701

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Tag 71: Alzheimers Newsline 17.5.04

Der Vorsitzende eröffnete den heutigen Verhandlungstag mit der üblichen Nachfrage an die Prozessbeteiligten, ob Anträge o.Ä. zu erwarten seien.

Weder die Verteidigung, noch die Nebenklagevertretung hatte jedoch Anträge vorbereitet, sodass der Kammervorsitzende mitteilte, dass die Kammer einige Beschlüsse und Mitteilungen vorbereitet hätte.

Wie in den vorangegangenen Verhandlungstagen, verkündete die Kammer diverse Ablehnungen von Anträgen der Verteidigung, die sich auf u.A. auf neue Übersetzungen der französischen Aktenteile bezogen.

Der Verteidigung war aufgefallen, dass es bei den Übersetzungen des angeblichen Vernehmungsberichtes aus Jordanien in den Übersetzungen zu Abweichungen der Seitenzahlen gekommen war.

Die Kammer verlas eine Mitteilung des Dr. Salem, der in seinem Schreiben versuchte, die Abweichungen zu erklären. Er habe bei seiner Übersetzung die Seiten „dem Sinne nach“ neu geordnet, es bestehe aber dennoch Wortgleichheit zwischen den beiden aus Frankreich überlassenen Kopien des „Berichtes“.

Der Antrag von RA. Tzschoppe einen Sachverständigen für Fotokopien zu laden, wurde von der Kammer mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie, aufgrund der langjährigen Erfahrung, ausreichend eigenen Sachverstand habe, um aufklären zu können, ob an den Kopien manipuliert worden sei.

Ein weiterer Beschluss betraf die Verlesung von Zeugenaussagen von Geschädigten in Frankreich.

Die beiden Zeugen waren in Frankreich kommissarisch vernommen worden, da sie aus persönlichen Gründen die weite Reise nach Berlin nicht antreten konnten.

Die beiden Zeugenaussagen wurden verlesen. Es ergaben sich jedoch keine neuen Erkenntnisse, die zur Aufklärung der lange zurückliegenden Geschehnisse beitragen konnten.

Der dritte Beschluss betraf die Anträge der Verteidigung und der Nebenklage, die von ihnen eingereichten, umfangreichen Fragenkataloge durch den DST-Mitarbeiter Riou beantworten zu lassen.

Herr Riou konnte in der bisherigen Verhandlung von der Verteidigung und der Nebenklage nicht abschließend befragt werden und verweigert nunmehr ein weiteres Erscheinen in der Verhandlung.

Die Kammer lehnte die Anträge der Verteidigung und er Nebenklage mit der Begründung ab, dass der Zeuge „nachträglich unerreichbar sei“

Es hätte sich gezeigt, dass dieser Zeuge nicht mehr gewillt sei weitere Aussagen zu machen.

Nach Auffassung der Kammer sei auch keine weitere Sachaufklärung durch den Zeugen zu erwarten, er könne über einige wenige „Erinnerungsinseln“ hinaus nichts weiter berichten, was nicht auch in seinem „Bericht“ stehen würde.

Alle konnten sich über diesen Zeugen ein „ausreichendes Bild“ machen und eine evtl. Vernehmung des Zeugen in Frankreich würde wahrscheinlich zu Anfechtungen durch die Verteidigung führen, da die französischen Behörden die am Verfahren in Berlin beteiligten in der Regel nicht darüber in Kenntnis setzen, wann, wo und durch wen die Vernehmung stattfindet und die Beteiligten so nicht an der Vernehmung teilnehmen könnten.

Es erging daraus folgend der Beschluss der Kammer, dass der „Bericht“ des Zeugen im Selbstleseverfahren in die Verhandlung eingeführt wird.

Dem widersprach die Verteidigung nochmals, da an diesem Bericht und seinem Zustandekommen erhebliche Zweifel bestehen.

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Tag 70: Powerful Kammer 5.5.04

Ein Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Justiz bildete den Auftakt des heutigen Verhandlungstages.

Die Kammer hatte darum gebeten, die Entscheidung, Illich Ramirez Sanchez nicht als Zeugen nach Berlin zu holen, noch einmal zu überdenken und dabei ausdrücklich Bezug auf das Revisionsurteil des BGH im Hamburger Motassadeq-Prozeß genommen.

Da dortige OLG (Oberlandesgericht) fing sich damit u.a. eine Ruege ein, weil es auf Abdelghani Mzoudi als Zeugen verzichtet hatte.

In ihrem Schreiben teilt die Senats _Verwaltung nun mit, "im Benehmen mit der Bundesregierung" halte sie an ihrer Auffassung vom November 2003 fest (siehe hierzu VT: 46-49).

Verweist auf von ihr phantasierte "andere Wege" einer Vernehmung des Zeugen "Carlos".

Die Kammer reagierte darauf mit einem ungewohnt selbstbewussten Schreiben. Der Vorsitzende Ehestaedt liess sich dessen Vernehmung nicht nehmen. Er schrieb darin, daß es "befremdlich anmutet, daß die Senatsverwaltung für Justiz im Benehmen mit der Bundesregierung meint, der Kammer erneut Empfehlungen geben zu müssen, wie sie die Sachaufklärung betreiben solle".

Ralph Ehestaedt verweist noch einmal darauf, Sanchez sei nur bei seinem persoenlichen Erscheinen in Berlin zu einer Aussage bereit.

Andere Vernehmungsmöglichkeiten sind somit "obsolet".

Die "seinerzeitigen Ausfuehrungen zur Gewaehrleistungen der Sicherheit"

(Anm.: Das war Hauptgrund der offiziellen Ablehnung von Seiten der Senatsverwaltung)

seien angesichts einer Vielzahl durchgefuehrter Hochsicherheitsprozesse in Deutschland "nicht tragfaehig".

Die Entscheidung von Senatsverwaltung und Regierung berge vielmehr "unkalkulierbare Folgen fuer die Wahrheitsfindung" in sich.

Schon seit einigen Wochen (um genau zu sein: Seit Veroeffentlichung der BGH -Revision zum Motassadeq _Verfahren in Hamburg) ist die Kammer wieder zu einer Verhandlungsführung mit erkennbar eigenem Stil zurückgekehrt, die das letzte mal vor der Sommerpause des vergangenen Jahres zu beobachten war.

"Noch entscheidet die Kammer, welche Wege der Beweiserhebung sie geht" liess Ehestaedt verlauten.

"Alle Achtung" kommentierte Anwalt Elfferding das Verhalten der Kammer.

Es folgte eine Mischung von einer Stellungnahme und einem Antrag der Verteidigung. Darin wird der Verlesung bestimmter Teile (zu Umstaenden der Reise nach Amman) des Riou-Berichtes zugestimmt, anderen Teilen (ueber Inhalte der "Aussage" Issawis) aber widersprochen.

Zum wiederholten male wurde auf "Unstimmigkeiten" zwischen dem Bericht Rious und den drei verschiedenen Übersetzungen hingewiesen.

Da dies auch Aspekte betreffe, die dem Zeugen Riou zur Rechtfertigung der Authentizität des angeblichen Zeugen Issawi dienten ("das kann nur er so gewußt haben"), sei es zwingend notwendig, diese Dinge genauer unter die Lupe zu nehmen.

Nebenklagevertreter Erich nahm im Anschluß Stellung zum Antrag der Verteidigung vom vergangenen Verhandlungstag, der Fragen an den französischen Ermittlungsrichter Bruguiere zum Gegenstand hat.

Erich kritisierte die Form des Antrages, der versuche, auf die "zweifellos vor Arroganz strotzenden Schreiben des Herrn Bruguiere mit gleicher Münze zu beantworten".

Er verwies mit einem zynischen Nebensatz darauf, die Verteidigung habe ja "nicht immer recht". Belegt sei schon dadurch, dass "die Amerikaner nicht wie von der Verteidigung behauptet, in anderen Laendern foltern lassen, sondern dies selbst" tuen.

Ehestaedt machte aus seinen Standpunkt kein Geheimnis:

Nur die Verlesung kompletter Dokumente komme fuer die Kammer in Frage.

Post aus Paris: Der stellvertretenden Direktors des DST, Jean-Francois Tlair antwortete auf eine Anfrage der Kammer nach der Verfuegbarkeit des Zeugen Riou.

Tlair teilte mit, daß Riou "schon 5_mal in Berlin" gewesen sei und an "der Schuld des Angeklagten bestehe nun kein Zweifel mehr".

Zu weiteren Reisen sei er nicht bereit, man kaeme der Berliner Justiz aber bei Vernehmungen in Frankreich ("wenn es denn zwingend notwendig ist") gerne entgegen.

Im Anschluss an eine Pause verlas die Kammer noch zwei Beschluesse.

Der erste lehnt den Antrag von Verteidiger Tzschoppe rundweg ab, man solle Briefe des General Kheir vom GID die bei der deutschen Botschaft in Amman eingegangen sind einer fachkundigen Begutachtung unterziehen.

Beschluss -Schlag_2 weist des Verteidigers Elfferding Voschlag ab, Richter Bruguiere solle von Gerichts wegen mit einigen Fragen konfrontiert werden.

"Wenn sie Fragen an Herrn Bruguiere stellen moechten, dann machen Sie das bitte selber. Wir sind nicht ihre Erfuellungs _Gehilfen,"

formulierte Ehestaedt unmissverstaendlich.

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Link- SAmmellager:

VT_73 Terrorversicherung Extremus ;

VT_74 ~ ! : * : ! ~ ; ~ ! : * : ! ~ ; ~ ! : * : ! ~

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Die voran gegangenen Prozess _~Termine:

VT: 01-04, VT: 4-11, VT: 12-22, VT: 23-30,

VT: 31-34, VT: ...35, VT: 36-39, VT: 40-41,

VT: 42-45, VT: 46-49,

VT: 50-54, VT: 55-59, VT: 60-64,

VT: 65-69, VT: 70-74, VT: 75-79, VT: 80-84,

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Die Anklage greift etwas kurz: Nur 5 ereignis_ reiche Tage mit 6 Explosionen.

Sozialnetz entschleiert auf eigenen Ermittlungs -Seiten im Laufe des Jahres

12 Tatorte - von 210. Sichtluke ins "SN-Tribunal" auf Best LinX.

Vorwurf des Staatsanwalts : ~ ! : * : ! ~ Teilnahme an Aktivitaten von zepta.

Dem Inneren Koordinierungs: Kreis der "Carlos-Organisation" OIR.

Amtsname_Ost: "Gruppe Separat" ~ ! : * : ! ~ .

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>> Nex~ter Termin @ CLICK-T um 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500 <<

Nach ausgiebiger Analyse des Besucher_Verhaltens sinkt die Sicherheitsstufe:

Man kann den normalen Eingang benutzen, Aufgang J gleich links

neben dem Empfangskomitee. Der Verzicht auf den Separat_ Status mit

Total_ Filze macht die Sache allerdings zugleich weniger exklusiv. Besucher

stehen nun mitunter neben 100 anderen vor der Normalkontrolle Schlange.

Vorteil: Kugelschreiber etc. sind erlaubt. Man kann zu spaet kommen.

Tage an denen man sonst zu Hause bleibt & den Keller aufraeumt

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Best LinX zum Berliner Prozess gegen Johannes Weinrich:

Thematische Drehscheiben & Kommentierte Plattformen.

Statt dumpfer Suchmaschinen -Listen

================1st site_pub: 15.4.003 ==================

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http://de.geocities.com/nu10j/Y-Prozess_Johannes-Weinrich.Letzter_VT.htm

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ La~Proll ~~~~

NAVY1 Site Map of Sozialnetz

999 Trittbretter - und der Name des Zuges ist das Geheimnis

Sozialnetz & Blumenwiese

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