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ART. 1 : ORGANISATION.
Der xx. MARATHON DES SABLES wird von der ATLANTIDE ORGANISATION Internationale organisiert and findet vom nn. bis nn. aaaa 200n in Südmarokko statt. Dieses Ereignis steht unter der Ägide des marokkanischen MINISTRY OF TOURISM und es wird ca. 700 TeilnehmerInnen anziehen.

ART. 2 : DEFINITION der COMPETITION
Der MARATHON DES SABLES ist ein Laufwettkampf, in mehreren Etappen, freier Stil und mit Selbstversorgung über eine Distanz von ca. 220km (124 Meilen). Jeder TeilnehmerIn trägt sein/ihr Gepäck mit Nahrung, Schlafausrüstung und anderem Material selbst.

ART. 3 : ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Der MARATHON DES SABLES wird gemäß den allgemeinen Wettkampfregeln und deren Anhänge durchgeführt, den die TeilnehmerInnen zustimmen müssen, wenn sie sich registrieren.

ART. 4 : VORAUSSETZUNG zur TEILNAHME
Jeder der die folgenden Bedingungen erfüllt wird zum Rennen zugelassen: Alter über 20, männlich oder weiblich, jede Staatsbürgerschaft. Die TeilnehmerInnen müssen in Besitz von medizinischen Unterlagen, dass ihre Teilnahmefähigkeit bestätigt und ein EKG Bericht enthält. Die Unterlagen müssen aus dem Monat, bevor das Rennen startet, sein. Jugendliche über 16 brauchen die schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die Erwachsenen.

ART. 5 : TEILNEHMERKATEGORIEN
Kategorie A : Einzelwertung : Kategorie B : Mannschaftswertung.
Kategorie A :
Jeder der im Ziel ankommt, wird plaziert. Zusätzlich zu der allgemeinen Plazierung gibt es eine Frauenwertung sowie Veteranenwertungen: Veteran 1 (40-49 Jahre), Veteran 2 (50 - 59 Jahre), Veteran 3 (60 - 69 Jahre), Veteran 4 (70 - 79 Jahre).
Kategorie B : Ein Team besteht aus mindestens 3 Läufern. Um als Team gewertet zu werden, müssen alle 3 Mitglieder das Rennen beenden. jedes Teammitglied wird auch in der Einzelwertung geführt.

ART. 6 : PROGRAMM (Ablauf der Reise)
1 Tag : Abflug nach Marokko, Ankunft, Transfer ins Hotel
2 Tag : Administrative und technische Formalitäten, Nachmittag frei
3 bis 9. Tag : Das Rennen
10 Tag : Freier Tag. Preisverleihung und Gala Dinner
11 Tag : Rückfahrt

Die ATLANTIDE ORGANISATION Internationale behält sich das Recht für folgende Änderungen vor:
- den Verlauf der Wettkampfstrecke (siehe ART. 21) zu ändern.
- das Ziel im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen zu verlegen wie : Wetterkatastrophen, Überschwemmungen, bewaffnete Auseinandersetzungen, Invasionen irgendwelcher Art, Aussperrungen, etc.

ART. 7 : TECHNISCHE und ADMINISTRATIVE NACHWEISFÜHRUNG für AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE
Das Rennen wird am nn. aaaa stattfinden. Jeder TeilnehmerIn muss sich der Rennleitung präsentieren.
Die TeilnehmerInnen müssen die technischen und administrativen Anforderungen (siehe ART. 24, 25, 27 und 28) erfüllen. An jedem Kontrollpunkt muss eine exakte Liste aller Ausrüstungsgegenstände vorhanden sein (z.B., der Pflichtgegenstände, Nahrung, persönliche Gegenstände...).
Die Rennleitung sind jederzeit berechtigt die Ausrüstung der TeilnehmerInnen zu kontrollieren bzw. zu überwachen. Jeder Gegenstand der einem TeilnehmerIn zugeordnet ist, ist nur für ihn bestimmt. Im Falle eines fehlenden Gegenstand wird der Teilnehmer bestraft, egal ob er/sie den Gegenstand weggeworfen, verloren oder entwendet bekommen hat. Jeder TeilnehmerIn ist selbst verantwortlich für seine/ihre Ausrüstung (siehe ART. 27 und 28).

ACHTUNG. Während des Rennens wird keine Nachweisführung durch die Rennleitung durchgeführt.

ART. 8 : VERGABE der STARTNUMMERN durch die RENNLEITUNG
Während der administrativen und technischen Registrierung wird die Rennleitung jedem TeilnehmerIn zwei Startnummern für die Brust und für den Rücken der ungefähren Größe von 23*28cm übergeben. Diese müssen während des Rennens getragen werden und können jederzeit von der Rennleitung überprüft werden. Es ist verboten die Startnummern zu überdecken: Jeder TeilnehmerIn hat darauf zu achten, dass die Startnummern sauber, sichtbar, im guten Zustand und an einer geeigneten Stelle angebracht sind. Die Rennleitung stellt Ersatzstartnummern im Falle des Verlustes oder Beschädigung zur Verfügung. Jeder Teilnehmer stimmt der strikten Einhaltung dieser Regeln zu. Ein Verstoss kann zu ernsthaften Strafen führen.

Achtung !!! Die Rennleitung sind sehr streng bezüglich der Plazierung der Startnummern. Denken Sie deswegen bereits jetzt darüber nach, wo sie ihre Werbungsbanner auf ihren T-Shirts bzw. Rucksack anbringen wollen bzw. können.

ART. 9 : WERBEFLÄCHEN für SPONSOREN RESERVIEREN
Zuzüglich zu den offiziellen Startnummern können die TeilnehmerInnen Kleidungsstücke als Werbeflächen für ihre Sponsoren benutzen z.B. T-Shirts (ausgenommen die Brustfläche) Hosen, Socken, Rucksäcke, etc. Die Rennleitung behält sich jedoch das Recht vor spezielle Sponsoren zu verbieten, wenn die Werbeflächen als zu groß betrachtet werden oder im direkten Wettbewerb mit den Sponsoren der Veranstaltung stehen.

ART. 10 : STARTAUFSTELLUNG
Der Start wird für jede Etappe in Gruppen durchgeführt. Ausgenommen ist die längste Etappe, wo die besten jeder Liste ungefähr drei Stunden nach der ersten Gruppe starten werden. Bei der letzten Etappe wird der letzte in der allgemeinen Plazierungsliste als erster starten. Jeder TeilnehmerIn muss zu der von der Organisation vorgegeben Zeit starten.

Der Start bei jeder Etappe ist ein obligatorischer Kontrollpunkt :
- die Startzeit wird am Abend vorher bekannt gegeben
- die Verteilung der 1,5 Liter Mineralwassers durch die AOI geschieht bis Kontrollpunkt Nr.1

ART. 11 : Die Tagesetappen
Diese Etappen müssen in 10 Stunden oder weniger beendet werden. Die Marathon Etappe muss in einen Zeitraum von 12h oder weniger beendet werden. Während des Marathon muss der Kontrollpunkt Nr. 3 (bei etwa 30km) nach 9 Stunden oder weniger erreicht sein. Jeder der diesen Punkt nach den 9 Stunden erreicht wird disqualifiziert (siehe ART. 27 and 28).

ART. 12 : Die NON-STOP Etappe
Diese ca. 80 km lange Etappe, teilweise in der Nacht, muss innerhalb von 40 Stunden oder weniger beendet werden. Innerhalb dieser Etappe wird der Kontrollpunkt Nr. 4 (bei etwa 45 km) nach 16 Stunden geschlossen. Jeder der den Kontrollpunkt Nr.4 bis dahin nicht erreicht hat, wird disqualifiziert. (siehe ART. 27 und 28). Ab Kontrollpunkt Nr.4 ist jeder frei seinen Platz zum Ausruhen auf der vorgegeben Achse der Rennstrecke zu wählen.

ART. 13 : KONTROLLPUNKTE
Diese sind durchweg auf den einzelnen Etappen vorhanden. Es gibt in Abhängigkeit der Länge der Etappe jeweils zwischen zwei bis 6 Kontrollpunkte und jeder TeilnehmerIn muss sie passieren. Dies ermöglicht den Organisatoren die Rennzeit zu nehmen und die TeilnehmerInnen mit Wasser zu versorgen (siehe ART.16). Ebenso ist eine medizinische Unterstützung an jedem Kontrollpunkt vorhanden.

ART. 14 : ZIELANKUNFT
Ein offizieller Zeitnehmer wird die Reihenfolge des Einlaufes für jede Etappe und jeden TeilnehmerIn festhalten.
CAMPING : Die Zeltunterkünfte werden jeden Tag an vorher festgelegten Orten für die TeilnehmerInnen aufgeschlagen. In jedem Zelt schlafen 9 Personen. Die Teilnehmer können ihre Freizeit nutzen, um sich für die Nacht vorzubereiten und medizinische Hilfe wenn notwendig in Anspruch nehmen.

ART. 15 : REIHENFOLGE
Die Zeit für jeden TeilnehmerIn wird in Stunden, Minuten und Sekunden festgehalten.
Kategorie A : Reihenfolge Einzelwertung
Die tägliche Reihenfolge ergibt sich aus der Addition aus der Zeit vom Rennen und eventueller Zeitstrafen.
Die Gesamtreihenfolge ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Etappen.
Kategorie B : Reihenfolge Mannschaftswertung
Für Teams ergibt sich die tägliche Reihenfolge aus der Addition der Zeiten vom Rennen und eventueller Zeitstrafen der einzelnen Teammitglieder. Der Mittelwert der Zeiten von jedem Team wird zur Erstellung der Reihenfolge genommen.

Strafen werden ausgesprochen, wenn die TeilnehmerInnen leere Wasserflaschen wegwerfen. Möglichkeiten zur Entsorgung sind an jedem Kontrollpunkt vorhanden. (siehe ART. 27 und 28).

ART. 16 : WASSERVERSORGUNG
Die Rennorganisation übernimmt die Versorgung der TeilnehmerInnen mit Mineralwasser.
Das Wasser wird wie folgt verteilt.
Tagesetappen : 9 Liter pro Person und Tag
- 1,5 Liter jeden Morgen am Start der Etappe
- 2 oder 3 mal 1. 5 Liters währen des Rennens an den Kontrollpunkten
- 4,5 Liter bei der Zielankunft
Marathon Etappe : 10,5 Liter pro Person und Tag
- 1,5 Liter jeden Morgen am Start der Etappe
- 3 mal 1. 5 Liter währen des Rennens an den Kontrollpunkten
- 4,5 Liter bei der Zielankunft
Non-Stop Etappe : 19,5 Liter pro Person für 2 Tage
- 1,5 Liter jeden Morgen am Start der Etappe
- 1,5 Liter bei den Kontrollpunkten 1, 3, 5
- 1,5 oder 3 Liter bei den Kontrollpunkten 2, 4
- 4,5 Liter bei der Zielankunft
- 3 Liter bei den Unterkünften
Die 1,5 Liter werden jeden Morgen vor dem Start in den Unterkünften verteilt.
Jeder TeilnehmerIn hat in Abhängigkeit seiner Bedürfnisse darauf zu achten, dass er das Wasser an den vorgesehenen Verteilungspunkten erhält. Der TeilnehmerIn kann zu anderen Zeiten kein Wasser bekommen.

Gehen Sie nie ohne Wasser. Wenn Sie sich in der Wüste verirren, könnten Wasservorräte lebenswichtig sein.

ART. 17 : MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG
Ein speziell ausgesuchtes Medizinisches Team, spezialisiert in Sport- und Tropenmedizin wird während des gesamten Rennens anwesend sein. Das Team benützt entsprechende sie unterstützende Fahrzeuge. Das Team wird an den Kontrollpunkten und am Ziel jeder Etappe zu finden sein und wird sicherstellen, dass jeder TeilnehmerIn, der an physischer oder psychischer Erschöpfung leidet zum Basiscamp zurückgebracht wird. Dem Medizinischen Team ist es gestattet die Startnummern einzuziehen und jeden TeilnehmerIn aus dem rennen zu nehmen, wenn sie fühlen, dass der TeilnehmerIn physisch nicht mehr in der Lage ist, das Rennen weiter zu bestreiten und/oder dass der TeilnehmerIn lebensnotwendige Versorgung bekommen hat (siehe ART.27 and 28).

ART. 18 : RENNAUFGABE
Im Falle, dass der TeilnehmerIn aus dem Rennen ausscheidet: Er/sie ist verpflichtet die Rennleitung zu unterrichten und die Startnummern zurückzugeben. Ein TeilnehmerIn, der diesen regeln nicht folgt wird entsprechend bestraft (siehe ART. 27).
Er/sie wird unweigerlich sein/ihr Deposit verlieren.
Es gibt mehrere Optionen für die TeilnehmerInnen um aus dem Rennen auszuscheiden :
• Im Falle eines ernsten physischen Krankheitszustand, kann eine Rückführung ins Heimatland unverzüglich organisiert werden
• Ein TeilnehmerIn der sich noch in ausreichendem physischen Zustand befindet, aber aus dem rennen ausscheiden möchte hat folgende Möglichkeiten:
- er/sie kann zum endgültigen Zielgefahren werden, abhängig von der gerade vorhandenen Möglichkeit und warten bis das Rennen vorüber ist. Unterkunft und Verpflegung müssen von ihm/ihr bestritten werden.
- er/sie kann jeden morgen vom Etappenstart zum Etappenziel durch die Rennorganisation gefahren werden.
Teilnehmer, die aufgeben und zum endgültigen Zielort gefahren werden wollen, werden sofort von der Rennleitung betreut. Diese TeilnehmerInnen müssen ihre Verpflegung der Rennleitung übergeben.

ART. 19 : EXTERNE UNTERSTÜTZUNG
Die Rennleitung möchte alle TeilnehmerInnen daran erinnern, dass der MARATHON DES SABLES ein Rennen durch die Wüste Sahara ist, wo extreme klimatische- und Bodenbedingungen auftreten können. Jede externe Unterstützung ist strengstens verboten. Wenn ein TeilnehmerIn während des Rennens von einer anderen Person unterstützt wird, wird er/sie entsprechend bestraft (siehe ART. 27 und 28).

ART. 20 : VERSICHERUNG
Eine Versicherung während des Rennens, die auch den medizinischen Abtransport beinhaltet, ist durch die Rennorganisation für alle TeilnehmerInnen abgeschlossen.
The Versicherung beinhaltet folgendes :
- Rücktransport aus medizinischen Gründen : (Europa)
- Rücktransport der Leiche im Falle des Todes : Tatsächliche Kosten (Europa)
- Deckung der Beerdigung bis zu einem Betrag von :10 000 FF (1524 Euros)
- Deckung der medizinische Ausgaben im Ausland bis zu einem Betrag von : 30 000 FF (4580 Euros).
Alle TeilnehmerInnen nehmen an dem Rennen teil unter dem Verständnis der Risiken, die bei dieser Art von Veranstaltung auftreten können.
Da die TeilnehmerInnen aus freien Stücken teilnehmen, fühlt sich die Rennleitung nicht für irgendeinen Zusammenbruch oder Unfall infolge Krankheit verantwortlich.

ART. 21 : WETTER- und BODENBEDINGUNGEN
Mittlere Temperatur im März/April :
- tagsüber : 30 - 48 C (86 - 115 F).
- nachts : 14 C (58 F).
Die 220km (120 Meilen) Strecke beinhaltet eine breites Spektrum von unterschiedlichen Bodenbedingungen.
Im Falle eines Sandsturmes geht die Sichtweite auf Null. Die TeilnehmerInnen müssen anhalten und auf die Anweisung der Rennleitung warten.
Die Rennleitung behält sich das recht vor die Streckenführung und die Länge der Etappen zu ändern als Folge von unvorhersehbaren Wetterbedingungen oder administrative Vorschriften in bestimmten Gebieten.

ART. 22 : MARKIERUNGEN
Die TeilnehmerInnen des MARATHON DES SABLES müssen den Markierungen der Etappen durch die Rennorganisation folgen. Die Tages Etappen werden bei ca. jeden Kilometer Markierungen haben. Natürliche (landschaftliche) Markierungen werden zusätzlich als Orientierungshilfen dienen. Bei der Non-Stop Etappe werden selbstleuchtende Stäbe innerhalb der Nachtetappe als Markierungspunkte eingesetzt.

NON-STOP und MARATHON Etappe: Signallichter bei Kontrollpunkt 3 und am Ziel.

ART. 23 : ROAD-BOOK
Ein Road-Book wird durch die Rennorganisation erstellt. Der genaue Kurs bleibt bis zur Ausgabe der Road Books am nn. aaaa geheim.
Es wird verschiedene wichtige Punkte der Etappen wie Unterstützung etc. enthalten.
Sie werden bestraft, wenn Sie ihr Road Book während des Rennens nicht dabei haben (siehe ART. 28).
Jeden Morgen wird ein Briefing auf Französisch und Englisch bezüglich der Tagesetappe stattfinden.

ART. 24 : VORGESCHRIEBENE AUSRÜSTUNG
Nahrung :
Jeder TeilnehmerIn muss für seine/ihre Verpflegung zwischen dem nn. aaaa und nn. aaaa einschließlich selbst sorgen. Er/sie muss die Art der Nahrung nach seinem persönlichen Bedarf, Gesundheit, Wetter, Gewicht und Packbedingungen aussuchen. Wir möchten sie daran erinnern, dass die Fluggesellschaften, dass Transportieren von Gaskochern auf dem Flug strengstens untersagen.
Jeder TeilnehmerIn muss unter allen Umständen den Nachweis von 2000 kcal. Nahrung pro Tag erbringen, ansonsten wird er/sie entsprechend bestraft (siehe ART. 27 und 28).
Überlebensausrüstung :
- Rucksack oder Ähnliches (entsprechend der Eignung für den TeilnehmerIn),
- Schlafsack,
- Taschenlampe mit Ersatzbatterien,
- 10 Sicherheitsnadeln,
- Kompass,
- Feuerzeug (keine Streichhölzer),
- Messer,
- Tropisches Desinfektionsmittel,
- Anti - Schlangengift Pumpe,
- Trillerpfeife,
- Signal Spiegel.
Ein Überlebenskit wird mit folgendem Inhalt von der Rennorganisation bereit gestellt :
- eine Aluminium beschichtete Überlebensplane,
- eine Signalrakete,
- Salztabletten,
- ein selbstleuchtender Markierungsstab (Non Stop Etappe).
Das Paket wird in Marokko nach den technischen und administrativen Formalitäten ausgegeben und muss nach dem Ende des Rennens an die Rennorganisation zurückgegeben werden.
Die vorgeschriebene Ausrüstung und die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer (Nahrung, Überlebenskit sollte zwischen 5-10Kg wiegen. Dieses Minimum/Maximum Gewicht schließt nicht die tägliche Wasserration ein. Jeder TeilnehmerIn muss die Erfüllung dieser Verpflichtungen während der administrativen und technischen Kontrollen in Marokko nachweisen (siehe ART. 27 und 28).

ART. 25 : REGISTRIERUNGN, GEBÜHREN und ADMINISTRATIVE VERPFLICHTUNGEN
Die TeilnehmerInnen sollen sich in ihrem eigenen Land zum Rennen anmelden, wenn die ATLANTIDE ORGANISATION Internationale eine Vertretung in diesem Land hat. Die Anmeldegebühr unterscheidet sich in den einzelnen Ländern in Abhängigkeit der angebotenen Dienstleistungen. Wenn die ATLANTIDE ORGANISATION in Ihrem Land nicht vertreten ist, sollten Sie sich direkt in Frankreich anmelden.
Kategorie A : Einzelanmeldung :
The Gesamtkosten der Anmeldung sind ca. 15 000 FF (2287 Euros), Abflug von Paris (France). Dies beinhaltet :
- Bustransfer bei Ankunft/Abflug in Marokko
- Allgemeine Beratung
- Unterkunft (Biwak)
- Hotel (2 Tage)
- Mineralwasser während des Rennens
- Rücktransportversicherung nach Europa
- Technischen Support
- Medizinische Unterstützung
- Luft- und Bodenunterstützung. :-))))
- Überlebenskit
- Medaille
- T-Shirt
- Video Tape.
Bezahlung muss per Check an (ATLANTIDE ORGANISATION Internationale ???) erfolgen.
Da die Gesamtanzahl der Teilnehmer auf 700 begrenzt ist, wird die Rennorganisation nur die TeilnehmerInnen akzeptieren, deren Anmeldungen vollständig sind. Alle unvollständigen Reservierungen werden bei Erreichen der Gesamtanzahl nicht weiter bearbeitet..
Zur Anmeldung zum MARATHON DES SABLES muss jeder TeilnehmerIn folgende Dokumente :
1 - Anmeldepapiere, eingereicht bis zum 30.10.nn, müssen folgendes enthalten :
- Anmeldeformular vollständig ausgefüllt
- Deposit von 4 000 FF (610 Euros),
- zusätzliches Anmeldeformular mit Datum und Unterschrift,
- Photokopien eines gültigen Passport zum Nachweis der Gültigkeit mit Datum der Ausstellung,
- 3 Passfotos mit dem Namen vom TeilnehmerIn auf der Rückseite,
- Sicherheitsgebühr: Check über 1 000 FF (152 Euros) welches nur im Falle einer Bestrafung oder beim Rücktritt aus dem Rennen eingezogen wird.
2 - Endgültige Anmeldung :
- Anmeldung bis zum 30.10.nn
- Vollständige Bezahlung bis zum 28. Februar nnnn, oder,
- Anmeldung und vollständige Bezahlung bis zum 30.10.nn.
3- Medizinische Unterlagen
Die Rennorganisation wird jedem TeilnehmerIn eine medizinisches Formular zusenden, welches durch einen Arzt ausgefüllt werden muss. Dieses medizinisches Zertifikat und ein EKG muss aus dem Monat stammen, bevor das Rennen startet. Diese Unterlagen müssen während der administrativen und technischen Überprüfung am nn. aaaa 200n vorhanden sein. Das Fehlen der Unterlagen wird entsprechend bestraft (siehe ART.27 und 28).
Kategorie B : Registrierung von Mannschaften :
Die Anmeldegebühr für die TeilnehmerInnen, die in einer Mannschaft starten und in der Mannschaftswertung geführt werden wollen, beträgt 15500 FF (2363 Euros). Diese Gebühr beinhaltet die gleichen Dienstleistungen und Verpflichtungen der Kategorie A. Es beinhaltet darüber hinaus :
- Auflistung der Mannschaft im offiziellen Pressedienst
- offizielles Mannschaftswertung
- offizielle Einzelwertung für jedes Mitglied der Mannschaft.
Zusatzgebühren : Kategorie A und B
Nach dem 28. Februar 200n wird eine zusätzliche Gebühr von 1000 FF (152 Euros) für jede danach anschließende Anmeldung bzw. ausstehende Anmeldegebühr erhoben.
Anmerkung : Die Rennorganisation behält sich das Recht vor Anmeldungen ohne Grund oder Rechtfertigung abzulehnen.

ART. 26 : VORZEITIGE ABSAGEN
Das Absagen von Anmeldungen und das Zurückfordern von bereits geleisteten Zahlungen müssen in schriftlicher Form zur Vermeidung von Missverständnissen durchgeführt werden.
Die Rückgabe von Zahlungen erfolgt auf folgender Grundlage :
- 250 FF (38 Euros) werden einbehalten wenn die Absage vor dem 30/10/nn erfolgt.
- 10% der vollständigen Anmeldegebühr wird einbehalten, wenn die Absage zwischen dem 30.10.nn und 31.01.nn+1 erfolgt.
- 25% der vollständigen Anmeldegebühr wird einbehalten, wenn die Absage zwischen dem 01.02.nn und 28.02.nn erfolgt.
Nach dem 28.02.nn wird kein Antrag auf Rückerstattung anerkannt.
Anmerkung : Die Rennorganisation rät daher allen TeilnehmerInnen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit einer Versicherung ihrer Wahl.

ART. 27 : FEHLER und STRAFEN
Technische und administrative Kontrollen :
Wenn ein TeilnehmerIn mehr als 30 Minuten zu spät am nn.aaaa zu diesen Kontrollen erscheint, wird er/sie entsprechend der Verspätung mit einer Zeitstrafe belegt. Wenn ein TeilnehmerIn nicht die geforderte Ausrüstung nachweisen kann, wird er disqualifiziert. Jedes fehlende administrative Dokument führt zu einer Strafe genauso wie das Unter- oder Überschreiten des Ausrüstungsgewichtes. (siehe ART. 28).
Medizinische Unterlagen : TeilnehmerInnen die das medizinische Zertifikat und/oder das EKG ,datiert von dem Monat davor, während der medizinischen Kontrolle am nn. aaaa nicht nachweisen können, werden entsprechend bestraft. Ihre Sicherheitsgebühr wird eingezogen und sie müssen die medizinischen Untersuchungen vor Ort durchführen lassen, um am Rennen teilnehmen zu können, Ärztliche Genehmigung. (siehe ART.28).
Auflistung der persönlichen Ausrüstung : TeilnehmerInnen, die etwas aus ihrer persönlichen Ausrüstung vermissen, sollten die Rennorganisation unterrichten. TeilnehmerInnen, die das Fehlen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen an den Kontrollpunkten nicht nachweisen können, werden entsprechend bestraft. (siehe ART. 28).
Nahrung : Kann der TeilnehmerIn bei Zufallskontrollen nicht die erforderlichen 2000 kcal Nahrung pro Tag nachweisen erhält er eine Zeitstrafe von 2 Stunden (siehe ART.28).
Startnummern : Im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Startnummern muss die Rennorganisation sofort informiert werden, oder es wird eine entsprechende Strafe angewendet. TeilnehmerInnen, die seine/ihre Startnummer nicht tragen riskieren eine Renndisqualifikation (siehe ART.28). Das Fälschen von Startnummern führt zum unverzüglichen Ausscheiden aus dem rennen und zum Verlust der Sicherheitsgebühr (siehe ART. 28).
Rennbeginn : TeilnehmerInnen, die nicht anwesend sind, wenn sie am Start aufgerufen werden, werden mit einer Zeitstrafe entsprechend ihrer Verspätung belegt. Bei mehr als 30 Minuten Verspätung wird der TeilnehmerIn disqualifiziert und seine/ihre Startnummer wird der Rennleitung übergeben. (siehe ART. 28).
Kontrollpunkte : TeilnehmerInnen müssen sich an allen Kontrollpunkten und am Ziel registrieren lassen. Die erste Missachtung führt zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde, die zweite zu einer Zeitstrafe von 2 Stunden und die dritte zur Disqualifikation (siehe ART. 28).
Maximale vorgegebene Zeit : TeilnehmerInnen, die die vorgegebene Zeit für eine Etappe überschreiten, werden disqualifiziert und müssen ihre Startnummern an die Rennleitung zurückgeben. TeilnehmerInnen, die die vorgegebene Zeit zum Erreichen des Kontrollpunkts 3 bei der Marathon Etappe und des Kontrollpunkts 4 bei der Non Stop Etappe überschreiten, werden disqualifiziert und müssen ihre Startnummern an die Rennleitung zurückgeben. (siehe ART. 28).
Non-Stop Etappe : Das Abfeuern der Signalraketen während der Non-Stop Etappe, welche teilweise nachts stattfindet, ohne ersichtlichen Grund, führt zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde (siehe ART. 28).
Rennaufgabe : Jeder TeilnehmerIn der innerhalb des Rennens aufgibt, muss einem Verantwortlichen aus der Rennorganisation unverzüglich Bescheid geben. Der TeilnehmerIn verliert seine Sicherheitsgebühr. Die Rennaufgabe eines Mitglieds einer Mannschaft führt zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde für die Mannschaft, wenn dann immer noch mindestens 3 Mitglieder in der Mannschaft übrig bleiben. (siehe ART. 28).
Doping : Jegliche Benutzung von unzulässigen Drogen, dass vom medizinischen Team entdeckt wird, führt zur Disqualifikation des Teilnehmers (siehe ART.28).
Bodenunterstützung : Jede externe Unterstützung ist strengstens verboten. Die Unterstützung eines Teilnehmers mit Nahrung und Wasser führt beim ersten mal zu einer Zeitstrafe von 3 Stunden und beim zweiten mal zur Disqualifikation. Lebensnotwendige medizinische Versorgung (Infusion etc.) führt beim ersten mal zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde und beim zweiten mal zur Disqualifikation. Die Benutzung eines Fahrzeuges 2 oder 4 Räder führt zur Disqualifikation (siehe ART. 30).
Wasser und Umgebung : Jeder Wasserbehälter, der weggeworfen wird, führt zu einer Bestrafung (siehe ART. 28). Das Wegwerfen von Verpackungsmaterial oder sonstiger Gegenstände führt zu einer entsprechenden Bestrafung (siehe ART. 28).

Wenn Sie nicht gerade über ihre Zeit stark motiviert sind, sollten sie unserem Kameramann für ein kleines Interview zur Verfügung stehen. Stellen Sie in diesem fall sicher, dass die Werbebanner ihrer Sponsoren sauber und gut lesbar sind.

ART. 28 : ÜBERSICHT der STRAFEN

Grund für zur Strafe

Ausschluss

Straftyp

Verfall des Deposit

Mehr als 30 Minuten zu spät beim administrativen/technischen Kontrollpunkt

entsprechend der Verspätung

Dokument fehlt

30 Minuten

Fehlende Medizinische Unterlagen (Blutgruppe, EKG)

30 Minuten für Blutgruppe ?

für Blutgruppe

kein Rucksack oder ähnliches

sofort

sofort

kein Schlafsack oder Kompass

3 Stunden

Kein Überlebskit / Road Book / Salztabletten,2000 kcal/d

2 Stunden

Sicherheitsnadeln, Messer, Pfeife, Desinfektionsmittel, Spiegel, Anti Schlangengift Pumpe, Taschenlampe u. Batterien

1 Stunde

Minimal/Maximal Gewicht nicht eingehalten

30 Minuten

Ausrüstungsgegenstand verloren

30 Minuten

Startnummer fehlt

bei 2. Verwarnung

erst Verwarnung

bei 2. Verwarnung

Startnummer falsch angebracht

bei 3. Verwarnung

bei 2. Verwarnung
30 Minuten

bei 3. Verwarnung

Fälschen der Startnummer

sofort

sofort

bis 30 Minuten Verspätung am Start

entsprechend der Verspätung

Mehr als 30 Minuten Verspätung am Start

sofort

sofort

Überschreitung der vorgegebenen Laufzeit

sofort

sofort

Überschreitung der Laufzeit am KP3 der Marathon Etappe

sofort

sofort

Überschreitung der Laufzeit am KP4 der Non Stop Etappe

sofort

sofort

Missachtung des Kontrollpunktes

beim 3. mal

beim 1. mal 1Stunde
beim 2. mal 2 Stunden

beim 3. mal

Unzulässiges abfeuern der Signalrakete

1 Stunde

Nichtbeachtung der Aufgaberegeln

sofort

sofort

Aufgabe eines Mannschafts-mitglieds, wenn mehr als 3 Mitglieder übrig bleiben

1 Stunde

Aufgabe eines Mannschafts-mitglieds, wenn weniger als 3 Mitglieder übrig bleiben

Disqualifikation der Mannschaft

Doping

sofort

sofort

Externe Unterstützung

beim 2. mal

beim 1. mal 3 Stunden

beim 2. mal

Lebensnotwendige medizinische Unterstützung

beim 2. mal

beim 1. mal 1 Stunde

beim 2. mal

Wasser und Umgebung

beim 3. mal

beim 1. mal 30 Minuten
beim 2. mal 1 Stunde

beim 3. mal

ART. 29 : FOTORECHTE
ATLANTIDE ORGANISATION Internationale behält sich die Execlusivrechte für alle Fotos auf dem MARATHON DES SABLES vor.
Die TeilnehmerInnen müssen zustimmen, dass ATLANTIDE ORGANISATION Internationale das alleinige Benutzungsrecht der Einzel- und Teamnamen und der Bilder die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem MARATHON DES SABLES(MdS) stehen. Jedes Foto oder jede Videoaufnahme, die während des MdS gemacht wird, ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet und kann nicht von den TeilnehmerInnen, ihren Betreuern oder Trainern zu anderen Zwecken verwendet werden, ohne die vorherige Zustimmung durch die ATLANTIDE ORGANISATION Internationale.

ART. 30 : PREISLISTE
Gesamtliste
Einzelwertung
- 1. Preis : Pokal / Check über 30 000 FF (4573 Euros)
- 2. Preis : Pokal / Check über 15 000 FF (2286 Euros)
- 3. Preis : Pokal / Check über 7 000 FF (1067 Euros)
- 4.-10. Preis : Guthaben über 2 500 FF (381 Euros) für die nächste Anmeldung zum MdS.
Mannschaftswertung
- 1. Team : Pokal / Check über 21 000 FF (3201 Euros)
- 2. Team : Pokal / Check über 15 000 FF (2286 Euros)
- 3. Team : Pokal / Check über 9 000 FF (1372 Euros)
Spezielle Kategorien
Frauenwertung
- 1st Preis : Pokal /Check über 15 000 FF (2286 Euros)
- 2nd Preis : Pokal / Check über 7 500 FF (1143 Euros).
- 3rd Preis : Pokal / Check über 3 500 FF (534 Euros)
Veteranenwertung
- 1. Veteran 1 : Pokal / 1 kostenloser Startplatz beim nächsten MdS
- 1. Veteran 2 : Pokal / 1 Flugreise nach Marokko
- 1. Veteran 3 : Pokal / 1 Flugreise nach Marokko
- 1. Veteran 4 : Pokal / 1 Flugreise nach Marokko

Täglicher Wettbewerb : 1-6 Platz pro Etappe : Guthaben über 3 500 FF (534 Euros) für die nächste Anmeldung zum MARATHON DES SABLES. Diese Guthaben können bis zu einer kompletten freien Teilnahme zum nächsten MdS summiert werden.

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