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ART. 1 : ORGANISATION. ART. 2 : DEFINITION der COMPETITION ART. 3 : ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ART. 4 : VORAUSSETZUNG zur TEILNAHME ART. 5 : TEILNEHMERKATEGORIEN Kategorie A : Jeder der im Ziel ankommt, wird plaziert. Zusätzlich zu der allgemeinen Plazierung gibt es eine Frauenwertung sowie Veteranenwertungen: Veteran 1 (40-49 Jahre), Veteran 2 (50 - 59 Jahre), Veteran 3 (60 - 69 Jahre), Veteran 4 (70 - 79 Jahre). Kategorie B : Ein Team besteht aus mindestens 3 Läufern. Um als Team gewertet zu werden, müssen alle 3 Mitglieder das Rennen beenden. jedes Teammitglied wird auch in der Einzelwertung geführt. ART. 6 : PROGRAMM (Ablauf der Reise) 1 Tag : Abflug nach Marokko, Ankunft, Transfer ins Hotel 2 Tag : Administrative und technische Formalitäten, Nachmittag frei 3 bis 9. Tag : Das Rennen 10 Tag : Freier Tag. Preisverleihung und Gala Dinner 11 Tag : Rückfahrt Die ATLANTIDE ORGANISATION Internationale behält sich das Recht für folgende Änderungen vor: ART. 7 : TECHNISCHE und ADMINISTRATIVE NACHWEISFÜHRUNG für AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE Die TeilnehmerInnen müssen die technischen und administrativen Anforderungen (siehe ART. 24, 25, 27 und 28) erfüllen. An jedem Kontrollpunkt muss eine exakte Liste aller Ausrüstungsgegenstände vorhanden sein (z.B., der Pflichtgegenstände, Nahrung, persönliche Gegenstände...). Die Rennleitung sind jederzeit berechtigt die Ausrüstung der TeilnehmerInnen zu kontrollieren bzw. zu überwachen. Jeder Gegenstand der einem TeilnehmerIn zugeordnet ist, ist nur für ihn bestimmt. Im Falle eines fehlenden Gegenstand wird der Teilnehmer bestraft, egal ob er/sie den Gegenstand weggeworfen, verloren oder entwendet bekommen hat. Jeder TeilnehmerIn ist selbst verantwortlich für seine/ihre Ausrüstung (siehe ART. 27 und 28). ACHTUNG. Während des Rennens wird keine Nachweisführung durch die Rennleitung durchgeführt. ART. 8 : VERGABE der STARTNUMMERN durch die RENNLEITUNG Achtung !!! Die Rennleitung sind sehr streng bezüglich der Plazierung der Startnummern. Denken Sie deswegen bereits jetzt darüber nach, wo sie ihre Werbungsbanner auf ihren T-Shirts bzw. Rucksack anbringen wollen bzw. können. ART. 9 : WERBEFLÄCHEN für SPONSOREN RESERVIEREN ART. 10 : STARTAUFSTELLUNG Der Start bei jeder Etappe ist ein obligatorischer Kontrollpunkt : ART. 11 : Die Tagesetappen ART. 12 : Die NON-STOP Etappe ART. 13 : KONTROLLPUNKTE ART. 14 : ZIELANKUNFT CAMPING : Die Zeltunterkünfte werden jeden Tag an vorher festgelegten Orten für die TeilnehmerInnen aufgeschlagen. In jedem Zelt schlafen 9 Personen. Die Teilnehmer können ihre Freizeit nutzen, um sich für die Nacht vorzubereiten und medizinische Hilfe wenn notwendig in Anspruch nehmen. ART. 15 : REIHENFOLGE Kategorie A : Reihenfolge Einzelwertung Die tägliche Reihenfolge ergibt sich aus der Addition aus der Zeit vom Rennen und eventueller Zeitstrafen. Die Gesamtreihenfolge ergibt sich aus der Addition der Zeiten der einzelnen Etappen. Kategorie B : Reihenfolge Mannschaftswertung Für Teams ergibt sich die tägliche Reihenfolge aus der Addition der Zeiten vom Rennen und eventueller Zeitstrafen der einzelnen Teammitglieder. Der Mittelwert der Zeiten von jedem Team wird zur Erstellung der Reihenfolge genommen. Strafen werden ausgesprochen, wenn die TeilnehmerInnen leere Wasserflaschen wegwerfen. Möglichkeiten zur Entsorgung sind an jedem Kontrollpunkt vorhanden. (siehe ART. 27 und 28). ART. 16 : WASSERVERSORGUNG Das Wasser wird wie folgt verteilt. Tagesetappen : 9 Liter pro Person und Tag - 1,5 Liter jeden Morgen am Start der Etappe - 2 oder 3 mal 1. 5 Liters währen des Rennens an den Kontrollpunkten - 4,5 Liter bei der Zielankunft Marathon Etappe : 10,5 Liter pro Person und Tag - 1,5 Liter jeden Morgen am Start der Etappe - 3 mal 1. 5 Liter währen des Rennens an den Kontrollpunkten - 4,5 Liter bei der Zielankunft Non-Stop Etappe : 19,5 Liter pro Person für 2 Tage - 1,5 Liter jeden Morgen am Start der Etappe - 1,5 Liter bei den Kontrollpunkten 1, 3, 5 - 1,5 oder 3 Liter bei den Kontrollpunkten 2, 4 - 4,5 Liter bei der Zielankunft - 3 Liter bei den Unterkünften Die 1,5 Liter werden jeden Morgen vor dem Start in den Unterkünften verteilt. Jeder TeilnehmerIn hat in Abhängigkeit seiner Bedürfnisse darauf zu achten, dass er das Wasser an den vorgesehenen Verteilungspunkten erhält. Der TeilnehmerIn kann zu anderen Zeiten kein Wasser bekommen. Gehen Sie nie ohne Wasser. Wenn Sie sich in der Wüste verirren, könnten Wasservorräte lebenswichtig sein. ART. 17 : MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG ART. 18 : RENNAUFGABE Er/sie wird unweigerlich sein/ihr Deposit verlieren. Es gibt mehrere Optionen für die TeilnehmerInnen um aus dem Rennen auszuscheiden : • Im Falle eines ernsten physischen Krankheitszustand, kann eine Rückführung ins Heimatland unverzüglich organisiert werden • Ein TeilnehmerIn der sich noch in ausreichendem physischen Zustand befindet, aber aus dem rennen ausscheiden möchte hat folgende Möglichkeiten: - er/sie kann zum endgültigen Zielgefahren werden, abhängig von der gerade vorhandenen Möglichkeit und warten bis das Rennen vorüber ist. Unterkunft und Verpflegung müssen von ihm/ihr bestritten werden. - er/sie kann jeden morgen vom Etappenstart zum Etappenziel durch die Rennorganisation gefahren werden. Teilnehmer, die aufgeben und zum endgültigen Zielort gefahren werden wollen, werden sofort von der Rennleitung betreut. Diese TeilnehmerInnen müssen ihre Verpflegung der Rennleitung übergeben. ART. 19 : EXTERNE UNTERSTÜTZUNG ART. 20 : VERSICHERUNG The Versicherung beinhaltet folgendes : - Rücktransport aus medizinischen Gründen : (Europa) - Rücktransport der Leiche im Falle des Todes : Tatsächliche Kosten (Europa) - Deckung der Beerdigung bis zu einem Betrag von :10 000 FF (1524 Euros) - Deckung der medizinische Ausgaben im Ausland bis zu einem Betrag von : 30 000 FF (4580 Euros). Alle TeilnehmerInnen nehmen an dem Rennen teil unter dem Verständnis der Risiken, die bei dieser Art von Veranstaltung auftreten können. Da die TeilnehmerInnen aus freien Stücken teilnehmen, fühlt sich die Rennleitung nicht für irgendeinen Zusammenbruch oder Unfall infolge Krankheit verantwortlich. ART. 21 : WETTER- und BODENBEDINGUNGEN - tagsüber : 30 - 48 C (86 - 115 F). - nachts : 14 C (58 F). Die 220km (120 Meilen) Strecke beinhaltet eine breites Spektrum von unterschiedlichen Bodenbedingungen. Im Falle eines Sandsturmes geht die Sichtweite auf Null. Die TeilnehmerInnen müssen anhalten und auf die Anweisung der Rennleitung warten. Die Rennleitung behält sich das recht vor die Streckenführung und die Länge der Etappen zu ändern als Folge von unvorhersehbaren Wetterbedingungen oder administrative Vorschriften in bestimmten Gebieten. ART. 22 : MARKIERUNGEN NON-STOP und MARATHON Etappe: Signallichter bei Kontrollpunkt 3 und am Ziel. ART. 23 : ROAD-BOOK Es wird verschiedene wichtige Punkte der Etappen wie Unterstützung etc. enthalten. Sie werden bestraft, wenn Sie ihr Road Book während des Rennens nicht dabei haben (siehe ART. 28). Jeden Morgen wird ein Briefing auf Französisch und Englisch bezüglich der Tagesetappe stattfinden. ART. 24 : VORGESCHRIEBENE AUSRÜSTUNG Jeder TeilnehmerIn muss unter allen Umständen den Nachweis von 2000 kcal. Nahrung pro Tag erbringen, ansonsten wird er/sie entsprechend bestraft (siehe ART. 27 und 28). Überlebensausrüstung : - Rucksack oder Ähnliches (entsprechend der Eignung für den TeilnehmerIn), - Schlafsack, - Taschenlampe mit Ersatzbatterien, - 10 Sicherheitsnadeln, - Kompass, - Feuerzeug (keine Streichhölzer), - Messer, - Tropisches Desinfektionsmittel, - Anti - Schlangengift Pumpe, - Trillerpfeife, - Signal Spiegel. Ein Überlebenskit wird mit folgendem Inhalt von der Rennorganisation bereit gestellt : - eine Aluminium beschichtete Überlebensplane, - eine Signalrakete, - Salztabletten, - ein selbstleuchtender Markierungsstab (Non Stop Etappe). Das Paket wird in Marokko nach den technischen und administrativen Formalitäten ausgegeben und muss nach dem Ende des Rennens an die Rennorganisation zurückgegeben werden. Die vorgeschriebene Ausrüstung und die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer (Nahrung, Überlebenskit sollte zwischen 5-10Kg wiegen. Dieses Minimum/Maximum Gewicht schließt nicht die tägliche Wasserration ein. Jeder TeilnehmerIn muss die Erfüllung dieser Verpflichtungen während der administrativen und technischen Kontrollen in Marokko nachweisen (siehe ART. 27 und 28). ART. 25 : REGISTRIERUNGN, GEBÜHREN und ADMINISTRATIVE VERPFLICHTUNGEN Kategorie A : Einzelanmeldung : The Gesamtkosten der Anmeldung sind ca. 15 000 FF (2287 Euros), Abflug von Paris (France). Dies beinhaltet : - Bustransfer bei Ankunft/Abflug in Marokko - Allgemeine Beratung - Unterkunft (Biwak) - Hotel (2 Tage) - Mineralwasser während des Rennens - Rücktransportversicherung nach Europa - Technischen Support - Medizinische Unterstützung - Luft- und Bodenunterstützung. :-)))) - Überlebenskit - Medaille - T-Shirt - Video Tape. Bezahlung muss per Check an (ATLANTIDE ORGANISATION Internationale ???) erfolgen. Da die Gesamtanzahl der Teilnehmer auf 700 begrenzt ist, wird die Rennorganisation nur die TeilnehmerInnen akzeptieren, deren Anmeldungen vollständig sind. Alle unvollständigen Reservierungen werden bei Erreichen der Gesamtanzahl nicht weiter bearbeitet.. Zur Anmeldung zum MARATHON DES SABLES muss jeder TeilnehmerIn folgende Dokumente : 1 - Anmeldepapiere, eingereicht bis zum 30.10.nn, müssen folgendes enthalten : - Anmeldeformular vollständig ausgefüllt - Deposit von 4 000 FF (610 Euros), - zusätzliches Anmeldeformular mit Datum und Unterschrift, - Photokopien eines gültigen Passport zum Nachweis der Gültigkeit mit Datum der Ausstellung, - 3 Passfotos mit dem Namen vom TeilnehmerIn auf der Rückseite, - Sicherheitsgebühr: Check über 1 000 FF (152 Euros) welches nur im Falle einer Bestrafung oder beim Rücktritt aus dem Rennen eingezogen wird. 2 - Endgültige Anmeldung : - Anmeldung bis zum 30.10.nn - Vollständige Bezahlung bis zum 28. Februar nnnn, oder, - Anmeldung und vollständige Bezahlung bis zum 30.10.nn. 3- Medizinische Unterlagen Die Rennorganisation wird jedem TeilnehmerIn eine medizinisches Formular zusenden, welches durch einen Arzt ausgefüllt werden muss. Dieses medizinisches Zertifikat und ein EKG muss aus dem Monat stammen, bevor das Rennen startet. Diese Unterlagen müssen während der administrativen und technischen Überprüfung am nn. aaaa 200n vorhanden sein. Das Fehlen der Unterlagen wird entsprechend bestraft (siehe ART.27 und 28). Kategorie B : Registrierung von Mannschaften : Die Anmeldegebühr für die TeilnehmerInnen, die in einer Mannschaft starten und in der Mannschaftswertung geführt werden wollen, beträgt 15500 FF (2363 Euros). Diese Gebühr beinhaltet die gleichen Dienstleistungen und Verpflichtungen der Kategorie A. Es beinhaltet darüber hinaus : - Auflistung der Mannschaft im offiziellen Pressedienst - offizielles Mannschaftswertung - offizielle Einzelwertung für jedes Mitglied der Mannschaft. Zusatzgebühren : Kategorie A und B Nach dem 28. Februar 200n wird eine zusätzliche Gebühr von 1000 FF (152 Euros) für jede danach anschließende Anmeldung bzw. ausstehende Anmeldegebühr erhoben. Anmerkung : Die Rennorganisation behält sich das Recht vor Anmeldungen ohne Grund oder Rechtfertigung abzulehnen. ART. 26 : VORZEITIGE ABSAGEN Die Rückgabe von Zahlungen erfolgt auf folgender Grundlage : - 250 FF (38 Euros) werden einbehalten wenn die Absage vor dem 30/10/nn erfolgt. - 10% der vollständigen Anmeldegebühr wird einbehalten, wenn die Absage zwischen dem 30.10.nn und 31.01.nn+1 erfolgt. - 25% der vollständigen Anmeldegebühr wird einbehalten, wenn die Absage zwischen dem 01.02.nn und 28.02.nn erfolgt. Nach dem 28.02.nn wird kein Antrag auf Rückerstattung anerkannt. Anmerkung : Die Rennorganisation rät daher allen TeilnehmerInnen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit einer Versicherung ihrer Wahl. ART. 27 : FEHLER und STRAFEN Medizinische Unterlagen : TeilnehmerInnen die das medizinische Zertifikat und/oder das EKG ,datiert von dem Monat davor, während der medizinischen Kontrolle am nn. aaaa nicht nachweisen können, werden entsprechend bestraft. Ihre Sicherheitsgebühr wird eingezogen und sie müssen die medizinischen Untersuchungen vor Ort durchführen lassen, um am Rennen teilnehmen zu können, Ärztliche Genehmigung. (siehe ART.28). Auflistung der persönlichen Ausrüstung : TeilnehmerInnen, die etwas aus ihrer persönlichen Ausrüstung vermissen, sollten die Rennorganisation unterrichten. TeilnehmerInnen, die das Fehlen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen an den Kontrollpunkten nicht nachweisen können, werden entsprechend bestraft. (siehe ART. 28). Nahrung : Kann der TeilnehmerIn bei Zufallskontrollen nicht die erforderlichen 2000 kcal Nahrung pro Tag nachweisen erhält er eine Zeitstrafe von 2 Stunden (siehe ART.28). Startnummern : Im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Startnummern muss die Rennorganisation sofort informiert werden, oder es wird eine entsprechende Strafe angewendet. TeilnehmerInnen, die seine/ihre Startnummer nicht tragen riskieren eine Renndisqualifikation (siehe ART.28). Das Fälschen von Startnummern führt zum unverzüglichen Ausscheiden aus dem rennen und zum Verlust der Sicherheitsgebühr (siehe ART. 28). Rennbeginn : TeilnehmerInnen, die nicht anwesend sind, wenn sie am Start aufgerufen werden, werden mit einer Zeitstrafe entsprechend ihrer Verspätung belegt. Bei mehr als 30 Minuten Verspätung wird der TeilnehmerIn disqualifiziert und seine/ihre Startnummer wird der Rennleitung übergeben. (siehe ART. 28). Kontrollpunkte : TeilnehmerInnen müssen sich an allen Kontrollpunkten und am Ziel registrieren lassen. Die erste Missachtung führt zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde, die zweite zu einer Zeitstrafe von 2 Stunden und die dritte zur Disqualifikation (siehe ART. 28). Maximale vorgegebene Zeit : TeilnehmerInnen, die die vorgegebene Zeit für eine Etappe überschreiten, werden disqualifiziert und müssen ihre Startnummern an die Rennleitung zurückgeben. TeilnehmerInnen, die die vorgegebene Zeit zum Erreichen des Kontrollpunkts 3 bei der Marathon Etappe und des Kontrollpunkts 4 bei der Non Stop Etappe überschreiten, werden disqualifiziert und müssen ihre Startnummern an die Rennleitung zurückgeben. (siehe ART. 28). Non-Stop Etappe : Das Abfeuern der Signalraketen während der Non-Stop Etappe, welche teilweise nachts stattfindet, ohne ersichtlichen Grund, führt zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde (siehe ART. 28). Rennaufgabe : Jeder TeilnehmerIn der innerhalb des Rennens aufgibt, muss einem Verantwortlichen aus der Rennorganisation unverzüglich Bescheid geben. Der TeilnehmerIn verliert seine Sicherheitsgebühr. Die Rennaufgabe eines Mitglieds einer Mannschaft führt zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde für die Mannschaft, wenn dann immer noch mindestens 3 Mitglieder in der Mannschaft übrig bleiben. (siehe ART. 28). Doping : Jegliche Benutzung von unzulässigen Drogen, dass vom medizinischen Team entdeckt wird, führt zur Disqualifikation des Teilnehmers (siehe ART.28). Bodenunterstützung : Jede externe Unterstützung ist strengstens verboten. Die Unterstützung eines Teilnehmers mit Nahrung und Wasser führt beim ersten mal zu einer Zeitstrafe von 3 Stunden und beim zweiten mal zur Disqualifikation. Lebensnotwendige medizinische Versorgung (Infusion etc.) führt beim ersten mal zu einer Zeitstrafe von 1 Stunde und beim zweiten mal zur Disqualifikation. Die Benutzung eines Fahrzeuges 2 oder 4 Räder führt zur Disqualifikation (siehe ART. 30). Wasser und Umgebung : Jeder Wasserbehälter, der weggeworfen wird, führt zu einer Bestrafung (siehe ART. 28). Das Wegwerfen von Verpackungsmaterial oder sonstiger Gegenstände führt zu einer entsprechenden Bestrafung (siehe ART. 28). Wenn Sie nicht gerade über ihre Zeit stark motiviert sind, sollten sie unserem Kameramann für ein kleines Interview zur Verfügung stehen. Stellen Sie in diesem fall sicher, dass die Werbebanner ihrer Sponsoren sauber und gut lesbar sind. ART. 28 : ÜBERSICHT der STRAFEN |
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Grund für zur Strafe |
Ausschluss |
Straftyp |
Verfall des Deposit |
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Mehr als 30 Minuten zu spät beim administrativen/technischen Kontrollpunkt |
entsprechend der Verspätung |
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Dokument fehlt |
30 Minuten |
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Fehlende Medizinische Unterlagen (Blutgruppe, EKG) |
30 Minuten für Blutgruppe ? |
für Blutgruppe |
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kein Rucksack oder ähnliches |
sofort |
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sofort |
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kein Schlafsack oder Kompass |
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3 Stunden |
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Kein Überlebskit / Road Book / Salztabletten,2000 kcal/d |
2 Stunden |
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Sicherheitsnadeln, Messer, Pfeife, Desinfektionsmittel, Spiegel, Anti Schlangengift Pumpe, Taschenlampe u. Batterien |
1 Stunde |
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Minimal/Maximal Gewicht nicht eingehalten |
30 Minuten |
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Ausrüstungsgegenstand verloren |
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30 Minuten |
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Startnummer fehlt |
bei 2. Verwarnung |
erst Verwarnung |
bei 2. Verwarnung |
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Startnummer falsch angebracht |
bei 3. Verwarnung |
bei 2. Verwarnung |
bei 3. Verwarnung |
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Fälschen der Startnummer |
sofort |
sofort |
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bis 30 Minuten Verspätung am Start |
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entsprechend der Verspätung |
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Mehr als 30 Minuten Verspätung am Start |
sofort |
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sofort |
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Überschreitung der vorgegebenen Laufzeit |
sofort |
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sofort |
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Überschreitung der Laufzeit am KP3 der Marathon Etappe |
sofort |
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sofort |
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Überschreitung der Laufzeit am KP4 der Non Stop Etappe |
sofort |
sofort |
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Missachtung des Kontrollpunktes |
beim 3. mal |
beim 1. mal 1Stunde |
beim 3. mal |
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Unzulässiges abfeuern der Signalrakete |
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1 Stunde |
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Nichtbeachtung der Aufgaberegeln |
sofort |
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sofort |
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Aufgabe eines Mannschafts-mitglieds, wenn mehr als 3 Mitglieder übrig bleiben |
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1 Stunde |
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Aufgabe eines Mannschafts-mitglieds, wenn weniger als 3 Mitglieder übrig bleiben |
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Disqualifikation der Mannschaft |
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Doping |
sofort |
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sofort |
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Externe Unterstützung |
beim 2. mal |
beim 1. mal 3 Stunden |
beim 2. mal |
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Lebensnotwendige medizinische Unterstützung |
beim 2. mal |
beim 1. mal 1 Stunde |
beim 2. mal |
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Wasser und Umgebung |
beim 3. mal |
beim 1. mal 30 Minuten |
beim 3. mal |
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ART. 29 : FOTORECHTE Die TeilnehmerInnen müssen zustimmen, dass ATLANTIDE ORGANISATION Internationale das alleinige Benutzungsrecht der Einzel- und Teamnamen und der Bilder die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem MARATHON DES SABLES(MdS) stehen. Jedes Foto oder jede Videoaufnahme, die während des MdS gemacht wird, ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet und kann nicht von den TeilnehmerInnen, ihren Betreuern oder Trainern zu anderen Zwecken verwendet werden, ohne die vorherige Zustimmung durch die ATLANTIDE ORGANISATION Internationale. ART. 30 : PREISLISTE Einzelwertung - 1. Preis : Pokal / Check über 30 000 FF (4573 Euros) - 2. Preis : Pokal / Check über 15 000 FF (2286 Euros) - 3. Preis : Pokal / Check über 7 000 FF (1067 Euros) - 4.-10. Preis : Guthaben über 2 500 FF (381 Euros) für die nächste Anmeldung zum MdS. Mannschaftswertung - 1. Team : Pokal / Check über 21 000 FF (3201 Euros) - 2. Team : Pokal / Check über 15 000 FF (2286 Euros) - 3. Team : Pokal / Check über 9 000 FF (1372 Euros) Spezielle Kategorien Frauenwertung - 1st Preis : Pokal /Check über 15 000 FF (2286 Euros) - 2nd Preis : Pokal / Check über 7 500 FF (1143 Euros). - 3rd Preis : Pokal / Check über 3 500 FF (534 Euros) Veteranenwertung - 1. Veteran 1 : Pokal / 1 kostenloser Startplatz beim nächsten MdS - 1. Veteran 2 : Pokal / 1 Flugreise nach Marokko - 1. Veteran 3 : Pokal / 1 Flugreise nach Marokko - 1. Veteran 4 : Pokal / 1 Flugreise nach Marokko Täglicher Wettbewerb : 1-6 Platz pro Etappe : Guthaben über 3 500 FF (534 Euros) für die nächste Anmeldung zum MARATHON DES SABLES. Diese Guthaben können bis zu einer kompletten freien Teilnahme zum nächsten MdS summiert werden. |