Gewaltfreiheit gilt uneingeschränkt
und ohne Ausnahme zwischen allen Menschen,
also ebenso innerhalb sozialer Gruppen
und der Gesellschaft als Ganzem als auch zwischen Volksgruppen und
Völkern.
Das Prinzip der Gewaltfreiheit berührt nicht
das fundamentale Recht auf Notwehr
und schließt sozialen Widerstand in seinen mannigfachen Varianten
ein.
Widerstand kann langfristig am wirksamsten auf soziale Weise geführt
werden,
wie das Beispiel der Anti- Atombewegung zeigt.
Wir sind ebenso grundsätzlich gegen die Anwendung
zwischenstaatlicher Gewalt durch Kriegshandlungen. "
Quelle:
Archiv Grünes Gedächtnis.
Persönliche Anmerkung:
Da fällt mir nur ein Wort ein
Amnesie
[fri2003]