Rheinischen Merkur Nr. 47, 21.11.2002
Interview mit PAUL KIRCHHOF
Die Rechtsordnung wird zukunftsoffener
RHEINISCHER MERKUR: Bei einem Familienwahlrecht wären Kinder wahlberechtigt, ihre Stimme würde allerdings
von ihren Eltern abgegeben. Müsste dafür die Verfassung geändert werden?
PAUL KIRCHHOF: Ja. Denn das Grundgesetz bestimmt jetzt, dass Deutsche ein Wahlrecht erst nach Vollendung
des 18. Lebensjahres haben. Wir bräuchten also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
RHEINISCHER MERKUR: Das ist eine gewichtige Hürde. Sie brauchen also gute Argumente. Welche sind das?
Die Interessen der nachfolgenden Generation werden etwa bei der Staatsverschuldung, der Bildung, der Umweltpolitik
und dem Renten- und Generationenvertrag nicht hinreichend berücksichtigt. Der Wähler der Zukunft, den die heutigen
Parlaments- und Regierungsentscheidungen am meisten betreffen, weil er noch am langfristigsten deren Rechtsfolgen
mitzutragen hat, bekommt kein Gehör. So stellt sich verfassungspolitisch die berechtigte Frage, ob man nicht ein Kinderwahlrecht,
wahrgenommen durch die Eltern, etablieren sollte.
RHEINISCHER MERKUR: Aber das widerspricht doch dem demokratischen Grundsatz der Stimmengleichheit one man, one vote.
Nein, das sehe ich nicht so. Im Gegenteil, jeder Mensch bekommt eine Stimme, denn auch Kinder wären wahlberechtigt.
Es besteht nur die Besonderheit, dass dieser junge Mensch mangels Entwicklungsreife noch nicht in der Lage ist, sein Stimmrecht
selbst auszuüben, und deswegen die allgemeine Regel gilt, dass die Eltern die Rechte des Kindes wahrnehmen.
RHEINISCHER MERKUR: Wie sehen andere Verfassungsrechtler das Familienwahlrecht? Lehnen sie es in Bausch und Bogen ab?
Die Diskussion ist noch am Anfang. Unter Verfassungsrechtlern wird heute vor allem darüber nachgedacht, wie die Vertretung
des Kindes in seinem eigenen Stimmrecht mit den Grundprinzipien einer direkten, unmittelbaren Wahl übereinstimmt.
Ich sehe hier keine durchgreifenden Probleme. Hinter dem Familienwahlrecht steckt der Gedanke, dass ein Kind am
verlässlichsten durch die beiden Menschen vertreten wird, die ihm ein Leben lang zugehörig sind, die das Vertrauen
des Kindes verdienen, eben durch die Eltern. Das ist nicht lebensfremd, im Gegenteil, wir kennen die Vertretung
Minderjähriger aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Zivilrecht.
RHEINISCHER MERKUR: Kann das Familienwahlrecht das Bewusstsein schärfen, sich für Kinder einzusetzen?
Ich denke, ja. Wenn wir das Stimmengewicht von Eltern stärken, so rücken wir den Gedanken in den Vordergrund,
dass diese Menschen mehr Verantwortung für die Gesellschaft tragen als andere. Zudem wird die Rechtsordnung
in der Ausrichtung auf das Kind zukunftoffener. Auch aus diesem Grund ist das Familienwahlrecht übrigens eine alte Idee:
Schon der Kreisauer Kreis hat darüber diskutiert.
RHEINISCHER MERKUR: Schön und gut. Aber es gibt doch Umsetzungsschwierigkeiten. Wer darf abstimmen, Vater oder Mutter?
Was ist bei Geschiedenen? Was passiert, wenn die Eltern Ausländer sind, das Kind aber Deutscher?
Das sind praktische Probleme, die man leicht lösen kann. Daran muss ein Familienwahlrecht nicht scheitern.
Man sollte den Eltern natürlich gleiche Rechte geben: Jeder bekommt für jedes Kind eine halbe Stimme dazu.
Hat ein Paar zwei Kinder, so erhält jeder Elternteil eine ganze Stimme dazu und so weiter. Auch die anderen Schwierigkeiten,
so die Zurechnung nach Staatsangehörigkeit, kennen wir aus anderen Rechtsgebieten. Auch dort haben wir Lösungen gefunden.