Nachdem schon Ende letzten Jahres der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2002 (pdf-Fassung S. 191ff.)
die Subventionen im dreistelligen Millionenbereich für das digitale Radio nach dem europäischen DAB-Standard massiv kritisiert hatte, stellen nun auch die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg in jeweils gleichlautenden Passagen die juristische Grundlage für die anhaltende Förderung dieser Technologie in Frage.
In ihrer Erörterung des Problems erteilen die
Rechnungsprüfer der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) und ihrem Direktor Hans Hege eine schallende Ohrfeige: „Obwohl der Direktor der MABB nach Beendigung des Pilotprojektes gegenüber dem Medienrat und anderen
Landesmedienanstalten verschiedentlich Bedenken hinsichtlich der Marktentwicklung und Zweckmäßigkeit von DAB geäußert hatte, wird der DAB-Regelbetrieb von der MABB auf Grund von Beschlüssen ihres Medienrats für den
Zeitraum vom 1. November 2001 bis zum 30. Oktober 2004 weiter gefördert.“
Darüberhinaus zitieren die Rechnungshöfe eine kritische MABB-Analyse des DAB-Systems vom Juni 2001, in der den Marktbeteiligten gravierende
strategische Fehler vorgeworfen werden und in der dem System vorgehalten wird, „dass (...) sich DAB als subventioniertes und vor allem aus öffentlichen Rundfunkgebühren unterstütztes System Fragen zur
Wirtschaftlichkeit, Effizienz und mittelfristigen Marktakzeptanz nicht stellen musste.“
Für den angesprochenen Zeitraum November 2001 bis Oktober 2004 stellt die MABB mehr als 700 000 Euro - das entspricht etwa 35 %
der gesamten DAB-Ausstrahlungskosten der privaten Veranstalter - als Zuschuss bereit. Diese Schätzung der Rechnungshöfe könnte sich jedoch noch reduzieren, weil mittlerweile zahlreiche Berlin-Brandenburger
Privatveranstalter angekündigt haben, sich aus der DAB-Ausstrahlung zurückzuziehen.
Zum Ende der DAB-Passage in ihren Prüfungsberichten ziehen die Rechnungshöfe folgendes Resümee:
„Der Rechnungshof erwartet, dass die MABB
-sich auf die ihr staatsvertraglich zugewiesenen Aufgaben beschränkt und
-die gebührenfinanzierte Subventionierung privater Rundfunkveranstalter durch ermäßigte Ausstrahlungsentgelte unverzüglich beendet.“
Der Ansatz der Rechnungshöfe ist juristisch interessant, denn bis jetzt ist die gängige Meinung der anwendenden Medienjuristen die, dass sie den privaten Veranstaltern über den Umweg der Förderung technischer
Infrastruktur großzügig unter die Arme greifen können. Ein weitergehendes ausdrückliches Verbot der Finanzierung privater Veranstalter aus Rundfunkgebührenmitteln haben die Ministerpräsidenten - wohl aus Furcht
vor möglichen Klagen gegen die immer schon angewandte Praxis - eigens 1996 aus dem Rundfunkstaatsvertrag gestrichen.
Eine explizite Unterscheidung zwischen Pilot- und Regeldienst, wie sie die beiden Rechnungshöfe
vornehmen, ist im Rundfunkstaatsvertrag nicht zu finden. Die Rechnungshöfe stützen sich aber auf eine Rechtssystematik, wie sie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angewandt
wird. Danach dient der Regelbetrieb nicht mehr der Erprobung, sondern der normalen Programmverbreitung und sei damit „den Kosten des Programms und nicht der Technik zuzuordnen“. Was logisch klingt, aber von Hans Hege,
dem Präsidenten der MABB nicht nachvollzogen wird. In einem Interview mit der Zeitschrift
“Digital Fernsehen”
wirft er den Rechnungshöfen vor, dass sie mit ihrer Rechtsauffassung alleine stehen. “Interessant ist da, dass die Meinung des Rechnungshofs von Berlin, der die Medienanstalt Berlin-Brandenburg prüft, die Förderung von DAB sei angeblich unzulässig, beispielsweise vom Bayerischen Obersten Landesrechnungshof nicht geteilt wird. Es wäre schön, wenn die Rechnungshöfe in Deutschland bei absolut identischen Sachverhalten auch zu identischen Bewertungen kämen. Denn es kann nicht sein, dass in Berlin und Brandenburg etwas unzulässig sein soll, was in Bayern zulässig ist.”
Eine solche Argumentation mit Anklängen an Filbingerscher Rhetorik umschreibt allerdings nur den alten Sinnspruch: wo kein Kläger, da kein Richter, denn nur die könnten letztlich über Zulässigkeit und Unzulässigkeit
entscheiden. Was Hans Hege als Jurist natürlich weiß.
Im Übrigen können sich süd- und ostdeutsche Rechnungshofleute bei gegebenem Anlass sicher in trauter Runde über gemeinsame Positionen austauschen: sowohl der
Präsident des Berliner Rechnungshofes als auch der Vizepräsident des Bayrischen Rechnungshofes sind Mitglied der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), letzterer sogar deren
Vorsitzender.
Die Position der Berlin-Brandenburger Finanzkontrolleure ist derweil Wasser auf die Mühlen anderer Player im Digital-Business. Unter Verweis auf die Rechnungshofberichte sieht sich nun die ANGA, der
Verband der mittelständischen Kabelnetz- und Antennenbetreiber, in ihrem Protest gegen das terrestrische Digitalfernsehen (DVB-T) in Berlin bestätigt. In der Hauptstadtregion wird seit November letzten Jahres DVB-T im
Regelbetrieb ausgestrahlt. Private Fernsehveranstalter bekommen Sonderpreise bei der terrestrischen Verbreitung. Die MABB stellt dafür Mittel zur Verfügung.
Darin sieht die ANGA eine unzulässige einseitige
Subventionierung einer bestimmten - nämlich der terrestrischen - Verbreitungsform zuungunsten der Kabelnetzbetreiber.
Allerdings wird nach dem Rundfunkstaatsvertrag ausschließlich terrestrischen Verbreitungsformen das
Recht auf Bezuschussung für die technische Infrastruktur zugebilligt. Der Traum der ANGA, auch etwas vom Gebührenkuchen abzubekommen - und sei es nur, um Kabeldecoder ähnlich billig zu machen wie DVB-T-Receiver - dürfte
sich mit einem Blick in
§ 40 des Rundfunkstaatsvertrag in Luft auflösen, es sei denn sie findet Verbündete bei der europäischen Union, der ja schon seit geraumer Zeit „unzulässige Beihilfen“ im Rundfunkbereich ein Dorn im Auge sind.
Ob die Landesmedienanstalten ihrerseits der Argumentation der ostdeutschen Rechnungshöfe folgen werden, darf wiederum bezweifelt werden. Im Moment versuchen sie noch einmal krampfhaft - z.T. wider besseren Wissens,
wie die oben erwähnte Analyse der MABB zeigt - alle Hebel in Bewegung zu setzen, um DAB noch über die IFA hinaus weiter künstlich am Leben zu halten.