Endlich einmal sah es so aus, als müsse die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK genannt, ihren Koffer mit den
Folterwerkzeuge aus dem Schrank holen. Vor einem Jahr, bei der Vorlage ihres fünften Jahresberichts, war gerade bekannt geworden, dass sich Bertelsmann über RTL den Nachrichtensender n-tv einverleiben wollte. Es roch
verdächtig danach, dass damit die 25-%-Grenze überschritten wurde, nach der die Kommission eine „vorherrschende Meinungsmacht“ vermuten und nach einer entsprechenden Prüfung Schritte hätte einleiten dürfen, die bis hin
zur Entflechtung von Medienkonzernen gehen darf - auf dem Papier wenigstens!
Tatsächlich hatte die KEK dann auch, so Klaus-Peter Mailänder, Vorsitzender der sechsköpfigen Kommission am Dienstag dieser Woche
bei der Vorlage des 6. Jahresberichts, nach einer komplizierten Berechnung festgestellt, dass der RTL-Anteil am Fernsehmarkt sogar bei 25,09 % des Zuschauermarktanteils gelegen hat. Aber die einschlägigen Paragraphen
des Rundfunkstaatsvertrages strotzen nur so von Ausnahmeregelungen. Im konkreten Fall gab es drei Bonusprozente für RTL, weil der Sender Regionalberichterstattung betreibt. Damit war die KEK einmal mehr machtlos
gegenüber der Medienkonzentration.
Eigentlich weiß das auch Mailänder. Aber auf seiner ehrpusseligen Art nimmt er wenigstens seine Aufgabe ernst und arbeitet gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen.
Heraus kommt dabei ein Online-Archiv (www.kek-online.de), in dem jede/r Mediennutzer/in sich über den aktuellen Stand der Verflechtungen im bundesdeutschen Fernsehwesen informieren kann.
Gleichzeitig redet Mailänder offen über die Art und Weise, wie die Medienpolitik die Feigenblattfunktion der KEK durch permanente Staatsvertragsänderungen immer mehr erweitert oder durch Ignoranz des KEK-Sachverstands
sich weigert, neueste Entwicklungen in der internationalen Medienkonzentrationspolitik zur Kenntnis zu nehmen. „Ich finde es ein ganz schlechtes Zeichen, daß die Staatskanzleien bei jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag
an § 26 (die Arbeitsgrundlage der KEK/der Verf.) herumdoktern. Das ist Flickschusterei.“ so Mailänder.
Kaum hatte die KEK erstmals die Zähne gebleckt, rückten die Staatskanzleien also mit der
Schleifmaschine an: auch die aktuelle Novelle des Rundfunkstaatsvertrages, die sich derzeit in der Beratung der Landesparlamente befindet, wartet wieder mit einschlägigen Änderungen auf. So sollen jetzt die
Landesmedienanstalten - nicht die KEK - darüber wachen, dass die Privatsender den Umfang der Regionalberichterstattung nicht weiter einschränken. Für Mailänder ein Affront, denn er sieht nicht nur die Arbeitsgrundlage
seines Gremiums bedroht. Er bezweifelt auch, dass die Landesmedienanstalten wegen ihrer Standortinteressen ernsthaft darum bemüht sind, die verfassungsgerichtlich gebotene Konzentrationskontrolle wirksam durchzuführen.
Auch die Vergabe von Unterlizenzen an Dritte für die Bereitstellung von Programm in den privaten Fernsehsendern kritisierte Mailänder. Dass weiterhin sowohl auf RTL, als auch auf Sat1 Alexander Kluges DCTP
zum Zuge komme, sei nicht gerade eine Erweiterung der Meinungsvielfalt. Zudem sei ohnehin die Frage, ob die späte Sendezeit dazu beitrage, das Meinungsspektrum wirklich zu erweitern.
Auch wenn die KEK von
der Medienpolitik nicht sehr ernst genommen wird: für die kritische Öffentlichkeit bleibt immerhin das aktuelle Online-Angebot (s.o.) und zum Jahresende wird die KEK - wie gesetzlich vorgesehen - auch wieder ihren
dreijährigen Bericht zur Medienkonzentration vorstellen, diesmal unter dem Titel „Sicherung der Meinungsvielfalt in Zeiten des Umbruchs“.