veröffentlicht, der die „Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung von digital terrestrisch verbreiteten Mehrwertdiensten und Programmen für
portable und mobile Nutzung” – so der Titel des Leitfadens – analysiert. In einem dazugehörigen sechsseitigen Thesenpapier stellt die Initiative Anforderungen an ein zukünftiges regulatorisches Umfeld,
um die Entwicklung eines Marktes für portable und mobile Nutzung zu fördern.Darin heißt es unter anderem: „Neben dem gesetzlich vorrangigen Kapazitätsbedarf für
Rundfunk besteht Bedarf für die Verbreitung von Mehrwertdiensten (Medien- und Telediensten).”
In diesem Zusammenhang fordert „GoMobile!”, dass die derzeitigen juristischen Definitionen
von Rundfunk, Medien- und Telediensten „dem konvergenten digitalen Umfeld in hybriden Netzen angepasst werden” sollen. Im Klartext: die regulatorische Zuständigkeit zwischen Bund
und Ländern für die unterschiedlichen Dienstekategorien sollen möglichst vereinfacht werden. In diesem Sinne hofft die Initiative auch auf eine Harmonisierung des regulatorischen
Umfeldes durch die EU. Für eine grenzüberschreitende Nutzung von zukünftigen mobilen Diensten sollen einheitliche Frequenzbereiche in ganz Europa geschaffen werden.
Das Zusammenwachsen von digitalem terrestrischem Rundfunk (DAB und DVB) mit den Techniken der Mobilkommunikation (GSM und UMTS-Mobilfunknetze) soll die Voraussetzung
für neue Geschäftsfelder und Wertschöpfungsketten schaffen. Dabei soll die Mobilfunkindustrie flankierend ihre Angebote auch über Rundfunknetze vertreiben können, wie
dies derzeit im Rahmen des Pilotprojektes für DVB-H (H steht hier für Handheld, also Handgeräte) in Berlin stattfindet.
Dazu spricht sich „GoMobile!„ für eine Neuverteilung der Rundfunkfrequenzen aus: „Die
bisherige Aufteilung des Frequenzspektrums für digitale Rundfunknutzung – je 50 % für öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter - sollte vorurteilsfrei überdacht werden.”
und fordert eine „angemessene Berücksichtigung von Mehrwertdiensten„, die nach der bisherigen Regelung nur nachrangig bei der Vergabe von Frequenzen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus müsse die Vermarktung von Mehrwertdiensten „unabhängig von Rundfunkanbietern möglich sein”, Kapazitäten und Lizenzen sollten jenseits der bisherigen
Länderzuständigkeit von einer zentralen Vergabestelle verwaltet werden und „mindestens eine bundesweit tätige Betriebsgesellschaft mit Vermarktungsfunktion” für die Mehrwertdienste
gegenüber den Endkunden solle tätig werden.
Mindestens zehn Prozent der Kapazität des Rundfunkspektrums solle für Mehrwertdienste
reserviert werden, so der Vorschlag der Initiative in ihrem Leitfaden. Dabei denkt man vor allem an die derzeit noch kaum genutzten Frequenzressourcen, die für DAB reserviert sind.
DAB und auch die Technologie für das digitale AM-Radio DRM, sowie in eingeschränktem Maße – eben dort, wo verfügbar – auch DVB-T sollen für die Massenverbreitung der
Mehrwertdienste („breitbandiger Downstream”) genutzt werden in Ergänzung zur Individualkommunikation über die Mobilfunknetze.
-boff-