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öffentlich-rechtliche Online-Angebote in Gefahr

Kleines Wort weg - große Folgen

öffentlich-rechtliche Online-Angebote in Gefahr

Seit Jahren polemisieren die deutschen Zeitungsverleger und die Privatsender aller Orten, von Brüssel über Berlin bis zu den Landeshauptstädten, gegen die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie sehen ihre Pfründe in der Kommerzialisierung des Internets bedroht.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben ihre Online-Aktivitäten zunächst im Probebetrieb aufgebaut, bis ihnen dieses schließlich auch im Staatsvertrag unter der Maßgabe, „vorwiegend programmbegleitende Informationen“ bereitzustellen, als quasi dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen offiziell erlaubt wurde. Kommunikationswissenschaftler halten dieses dritte Standbein als weitere Dienstleistung der öffentlich-rechtlichen Unternehmen für durchaus sinnvoll. Denn gerade in den Weiten des Internets, wo wenig erfahrene Nutzer mit einer Vielzahl von unseriösen Informationen und Informationsquellen konfrontiert werden, können vertrauenswürdige Webseiten eine wichtige Orientierungsmarke für Seriöses und Wichtiges setzen.

Schon jetzt beklagen sich beispielsweise viele Mediziner über die Unzahl von teilweise lebensbedrohlichen Falschinformationen auf obskuren Webseiten zu Krankheitsthemen und versuchen mittlerweile, ein Zertifikat für vertrauenswürdige Gesundheitsinfos im Netz zu etablieren.

Vor diesem Hintergrund wäre für das Funktionieren der Demokratie in Zeiten zunehmend fragmentierter Öffentlichkeiten ein öffentlich-rechtliches, gemeinwohl-orientiertes Informationsportal im Internet eine Entwicklung, die auch zur Herausbildung der allseits geforderten Medienkompetenz der Bürger und Bürgerinnen maßgeblich beitragen könnte.

Doch steter Tropfen höhlt den Stein. Die private Medienlobby hat inzwischen Zugang zu den Ohren der Staatskanzleien bekommen. In der aktuellen Fassung der Novelle für den Rundfunksaatsvertrag wird nun in der entsprechenden Passage das Wörtchen „vorwiegend“ gestrichen. In der Praxis heißt dies, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nun nichts mehr ins Internet stellen dürfen was nicht unmittelbar mit dem Programm zu tun hat.

Schön und gut, mag da so mancher denken, dem die obige Argumentation in puncto Gemeinwohlorientierung nicht einleuchten will. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail und dieses Detail wiederum findet sich in der Begründung für die Staatsvertragsnovelle, die die Rundfunkreferenten der Staatskanzleien dieser Tage erst diskutieren und den Parlamenten nachliefern. Darin sollen die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten nur noch als „Randnutzung“ definiert werden.

Dies scheint auf den ersten Blick keine weitergehende Schlechterstellung zu sein, so mag sich so mancher CDU-Staatskanzlist gesagt haben und hatte dabei Brüssel nicht im Sinn. Dort jedenfalls wird eine solche Umwidmung so interpretiert, dass Onlineauftritte damit keineswegs mehr zu den Kernaufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gezählt werden und somit auch nicht mehr aus den Rundfunkgebühren finanziert werden dürfen. Andere Refinanzierungsquellen sind den deutschen öffentlich-rechtlichen Sendern aber für die Online-Aktivitäten staatsvertraglich nicht erlaubt.

Und hier schließt sich der Kreis: für Privatfunk und Verleger wäre das durch die Hintertür der Sieg auf der ganzen Linie.

Jürgen Bischoff

 

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