Lehnswesen bzw. Feudalismus (engl.: feudalisms, frz.: feodalite) hat nach Ansicht der Historiker heute zwei Bedeutungen f�r die Gesellschaftsform in West-Europa im 10., 11. und 12. Jahrhundert.
Gesellschaftsform mit
1.
stark ausgepr�gten Abh�ngigkeitsverh�ltnissen zwischen den einzelnen
Gesellschaftsschichten,
einer spezialisierten Kriegerkaste,
�usserster Zerst�ckelung der Eigentumsrechte,
einer aus dieser Zerst�ckelung hervorgegangene Hierarchie der Grundbesitzrechte, die
der.. Hierarchie der pers�nlichen Abh�ngigkeitsverh�ltnisse entspricht,
und
2.
einer Aufspaltung der �ffentlichen Gewalt, aus der.. eine Hierarchie autonomer Instanzen
hervorgeht, die im eigenen Interesse jene Gewalten aus�ben, die normalerweise
dem Staat zugeordnet sind und oft aus dem Machtbereich des Staates einer vorangegangenen
Zeit stammen.
(Lehnswesen, frz.: feodalite).
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Bei der ersten Umschreibung wird das Lehnswesen in seiner allgemeinen politischen und sozialen Wirkung betrachtet (Lehnswesen, frz.: feodalite);
w�hrend die letzte Umschreibung das Lehnswesen viel enger und mehr in seiner technischen, juristischen Bedeutung erfasst (Lehnsordnung, frz.: regime feodal).
Lehnsordnung (frz.: regime feodal)
Die Lehnsordnung umfasst alle Einrichtungen und Regeln, die zwischen einem Freien, genannt "Vasall" (frz.: vassal), und einem anderen Freien, genannt "Herr" (frz. seigneur), Verbindlichkeiten zweierlei Art schaffen und regeln: der "Vasall" ist dem "Herrn" gegen�ber zu Gehorsam und Dienst (vor allem Waffendienst) verpflichtet, und der "Herr" ist dem "Vasallen" gegen�ber zur Gew�hrung von Schutz und Unterhalt verpflichtet, letzteres meistens durch die Verleihung eines Gutes, "Lehen" genannt (frz.: fief).
In Deutschland versuchte Friedrich Barbarossa, den Staat auf lehnrechtlicher Grundlage zu reorganisieren. Gelegenheit dazu bot ihm.. 1180 die Verurteilung des Welfen Heinrich der L�we ..zum Verlust seiner Reichslehen, weil er.. gegen seine Vasallenpflichten verstossen hatte.
Adelige und Ritter bildeten als stehendes Heer im Mittelalter eine wichtige St�tze des Staates und gelangten als solche Ansehen, Macht und Grundverm�gen. Letzteres wurde ihnen leihweise - als Lehen - f�r ihre Dienste �berlassen, wurde aber durch jahrhundertelange Nutznie�ung allm�hlich zu privatem eigentum.
Wie die F�rsten, die ihre L�nder immer mehr aus der Bindung an Kaiser und Reich gel�st hatten, strebeten auch Ritter und Adel danach, sich zu Minipotentaten zu machen. Sie nutzten z.B. den L�neburger Erbfolgekrieg im 14.Jahrhundert tdazu und erreichjten nahezu durch ihre Ritterb�nde die Gleichstellung mit den F�rsten.
Sie nutzten das Fehderecht, um ihre Unabh�ngigkeit und Macht zu vergr�ssern und sich zu bereichern auf Kosten der unteren Standes insbesondere der Landbev�lkerung:
"Schl�gst du meinen Bauern, schlag ich deinen Bauern".
Als die Herz�ge wieder die Macht im Staate r�ckgewannen, versuchten sie, die inzwischen eingef�hrten Vorrechte des Adels zu beschneiden und Verwaltung und Rechtsprechung wieder ganz in ihre H�nde zu bekommen.
So kam es zu Pl�nkeleien der �mter mit dem Adel; beide Seiten nutzten die Bauern daf�r aus.
noch: Gogr�fe + Link dahin
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