Paul Kuhn

Es gibt kein Bier auf Hawaii (Audio)

(Kehrreim:)
Es gibt kein Bier auf Hawaii, es gibt kein Bier*
Drum fahr ich nicht nach Hawaii, drum bleib' ich hier
Es ist so heiß auf Hawaii, kein kühler Fleck
Und nur vom Hulahula geht der Durst nicht weg.

Meine Braut, sie heißt Marianne,
wir sind seit 12 Jahren verlobt
Sie hätt' mich so gern zum Manne
und hat schon mit Klage gedroht**
Die Hochzeit wär' längst schon gewesen,
wenn die Hochzeitsreise nicht wär'.

(Brücke:)
|: [Denn/Ja] sie will nach Hawaii :|
Und das fällt mir so unsagbar schwer.

Kehrreim

Wenn sie mit nach Pilsen* führe,
ja, dann wären wir längst schon ein Paar
Doch all meine Bitten und Schwüre
verschmähte sie Jahr um Jahr
Sie singt Tag und Nacht neue Lieder
von den Palmen am blauen Meer.

Brücke

Kehrreim


*Blödsinn! Auf Hawaii gibt es - und gab es auch schon 1962, als dieses Lied entstand - jede Menge Bier, sogar aus eigenen Brauereien. (Die erste - mit dem bezeichnenden Namen "Primo" - soll bereits im 19. Jahrhundert gegründet worden sein, d.h. noch bevor die USA Hawaii annektierten; seit 1901 wurde nachweislich "Lager" gebraut - also das, was die Deutschen unter "Bier" verstehen. Heute gibt es sogar sage und schreibe 11 Brauereien auf Hawaii!) Dagegen gab es im kommunistischen Pilsen nach der Ermordung bzw. Vertreibung der Deutschen nur noch mieses Gesöff aus zwei Staatsbrauereien - nichtmal der schleimige Pilsener Karel Gottar wollte es saufen, sondern emigrierte nach Prag und brachte sich ordentliches Bier von seinen Tourneen durch die BRD mit. Erst nachdem der Eiserne Vorhang gefallen war und ein südafrikanisches Unternehmen die beiden maroden Klitschen übernahm, besserte sich die Qualität des "Original"-Pilseners - in Anführungsstrichen, da es ja nie ein Original war, sondern von bayrischen Brauern nach Böhmen eingeführt und nach dem bayrischen Reinheitsgebot von 1526 gebraut wurde, das einige Ignoranten heute als "deutsches Reinheitsgebot" bezeichnen, obwohl es nördlich des Weißwurscht-Äquators nie gegolten hat.
**Ha ha! Ich erinnere mich noch an mein 3. Semester Jura, Vorlesung Familienrecht.*** Unsere Professorin - sie hieß zufällig auch Marianne - stellte die rhetorisch gemeinte Frage: "Wie sollte denn das Urteil aussehen, falls einer solchen Klage stattgegeben würde? Herr A. wird verurteilt, mit Fräulein B. die Ehe einzugehen?" Schallendes Gelächter im Hörsaal. "Die Eheschließung kann ja nicht vom Gericht ausgesprochen werden, sondern nur vom Standesbeamten!" (Folgten Ausführungen über andere Klagemöglichkeiten, von der auf Herausgabe der Verlobungsgeschenke bis auf Zahlung von "Kranzgeld" wegen Beischlafs vor der Ehe und der Frage, ob auch nicht-mehr-jungfräuliche Witwen "unbescholten" im Sinne des Gesetzes sein können ;-) Das stimmte natürlich nicht ganz: Vom Zwangsgeld bis zur Beugehaft wäre alles Mögliche denkbar, um den Beklagten zur Eheschließung zu zwingen. Und in Zukunft - wenn erst die Scharia eingeführt wird, wie ja schon in England und Frankreich - wird es noch drastischere Mittel und Wege geben, etwa: "A. und B. werden zum Tode durch öffentliche Steinigung verurteilt, wenn sie nicht die Ehe eingehen." Nicht lachen, Leute, Mitte des 21. Jahrhunderts wird es auch bei uns soweit sein, wenn unsere Politiker so weitermachen! Und auch um Bier zu trinken, ohne gesteinigt zu werden, wird man dann wohl nach Hawaii reisen müssen, wenn nicht der kenyanische Muslim, der vorgibt, dort geboren zu sein, oder seine Nachfolger auch dort die Scharia einführen werden. Nun, dann bliebe immer noch Malaysia - dort wird man "nur" öffentlich ausgepeitscht, wenn man sich beim Biertrinken erwischen läßt, und das wird es einigen Alkoholikern vielleicht wert sein ;-)


***Damit diejenigen, die mir nur aus persönlicher Neugier mailen, um mich nach meinem Beruf zu fragen, das nicht länger zu tun brauchen: Ich bin Ruheständler. Davor war ich (Dipl.-)Dolmetscher und Übersetzer (oder, wie das zu Bw-Zeiten sinnvoller hieß: "Sprachmittler"). Ich habe das mit Schwerpunkt Recht und Wirtschaft studiert und bald gemerkt, daß es nichts bringt, leere Worthülsen zu übersetzen, deren Inhalte man nicht genau versteht. Wenn man schöngeistige Literatur oder Schlagertexte übersetzt mag das nicht so wichtig sein; aber wenn man juristische Verträge übersetzt oder entsprechende Verhandlungen dolmetscht, kommt es schon darauf an zu wissen, wovon da eigentlich die Rede ist, sonst baut man leicht Mist. "Ehescheidung" nach deutschem Recht ist z.B. nicht dasselbe wie "divorce" oder "separation" nach angelsächsischem Recht. Und wer den juristischen Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie" nicht kennt, kann wahrscheinlich auch mit dem zwischen "warranty" und "guarantee" nicht viel anfangen. Wir hatten zwar durchaus Dozenten, die versuchten, dieser Problematik halbwegs gerecht zu werden; aber das reichte mir nicht aus - ich mag keine halben Sachen. Deshalb habe ich nebenbei auch "echte" juristische Vorlesungen an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät besucht - nur als Gasthörer, aber immerhin weiß ich, worüber ich hier schreibe. (In den USA - deren Universitäten und law schools mir damals schon zu teuer waren, obwohl sie verglichen mit heute nur Peanuts kosteten - habe ich dagegen nur die Materialien eines juristischen Repetitoriums durchgearbeitet, die für mich gerade noch erschwinglich waren ;-)

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