Der Staatsanwalt und das "Pack"

von Peter Grimm (Die Achse des Guten, 26. Juni 2024)

Bilder, Anmerkungen & ergänzende Links: Nikolas Dikigoros

Ein CDU-Veteran ist jetzt zu einem Fall für den Staatsanwalt geworden, weil er bestimmte Gewalttäter "Pack" nannte. Da erinnert man sich, dass ein Genosse Minister vor neun Jahren noch dafür gefeiert wurde, als er das "Pack" einsperren lassen wollte.

Der Messerangriff eines Afghanen auf eine private EM-Party in Wolmirstedt, nachdem der Täter in einem Mehrfamilienhaus schon einen Mann getötet hatte, sorgte für ein kurzes Entsetzen. Zwar wurde der Angreifer von alarmierten Polizisten erschossen, bevor er auch auf der Party noch jemanden töten konnte, aber viele fanden diese Nachricht dennoch ungemein beklemmend. Auch wer sich daran gewöhnt hat, dass es in deutschen Ballungsräumen immer mehr gefährliche Gegenden gibt, die man besser meidet, hält eine Einfamilienhaus-Siedlung in einer deutschen Kleinstadt für einen sicheren Ort. Dass man auch dort bei einer EM-Party im privaten Garten einen tödlichen Messerangriff erwarten muss, war neu.

Viele Menschen reagieren darauf emotional, das ist nicht verwunderlich. Selbst bei Politikern sollte einen das nicht überraschen.

Der langjährige CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth beispielsweise twittert: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland". Dieser Tweet wurde später gelöscht, berichtet die Welt.

Und ebenso berichtet die Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft Halle den Post nun wegen möglicher "Hasskriminalität" im Internet prüft. Eine Sprecherin (Anm. Dikigoros: Oh Schreck, da schreibt offenbar ein Genderphob! Politisch korrekt müßte das doch "Sprechende" oder sogar "Sprechend*inne" heißen!) der Staatsanwaltschaft habe erklärt, dass bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls eine Vorprüfung von Amts wegen eingeleitet worden wäre. (Anm. Dikigoros: "... sei" - wer kein Deutsch kann muß raus aus Deutschland! :-) An dieser Stelle weisen die Berichterstatter darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Halle als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für all das zuständig ist, was die Politik unter "Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" versteht. (Anm. Dikigoros: Offenbar eine "Pack-Station" im Sinne des Volksmunds :-)

Sind die Staatsanwälte nun von sich aus tätig geworden? Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade hat erklärt, sie hätte die entsprechende Strafanzeige gegen den früheren Landtagspräsidenten erstattet. Es bestünde der Verdacht der Volksverhetzung, teilte Quade als innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion mit.

"Pack" lieber einsperren als abschieben?

Der Satz "Dieses Pack muss raus aus Deutschland" ist also Volksverhetzung? Das kann doch nur an der Verwendung des Wortes "Pack" liegen, denn die Abschiebung von Gewalttätern, auch nach Afghanistan und Syrien, fordert mittlerweile auch der SPD-Bundeskanzler.

Immerhin wissen wir seit neun Jahren, dass der folgende Satz keine Volksverhetzung ist: "Das ist wirklich Pack und Mob, und was man da machen muss, man muss sie einsperren."

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt's denn da? In beiden Fällen werden Menschen als "Pack" bezeichnet. Der eine will "Pack" raus aus Deutschland schaffen, während der andere "Pack" lieber einsperren will. Der eine bezieht es auf zugewanderte Gewalttäter, der andere auf einheimische Randalierer, die nicht eben friedlich gegen eine Asylbewerberunterkunft protestierten. Der eine ist ein langgedienter CDU-Landespolitiker im Osten, der andere war zum Zeitpunkt seiner Äußerung Bundeswirtschaftsminister und SPD-Vorsitzender.

Letzterer, der Genosse Sigmar Gabriel, wurde von vielen deutschen Medien und Politikern im Jahr 2015 für seinen Satz gefeiert, weil er so schön Klartext geredet hätte. Um den früheren Landtagspräsidenten Detlef Gürth kümmert sich der Staatsanwalt. Das sind schon signifikante Unterschiede im Umgang mit der Verwendung des Wortes "Pack".

Woran liegt es vor allem, dass die beiden "Pack"-Sätze so verschiedene Reaktionen hervorrufen? Sind es die Doppelstandards, weil das eine "Pack" besonderen Schutz verdient, während man das andere "Pack" beschimpfen darf und dafür noch Beifall bekommt? Liegt es daran, weil Staatsanwälte nicht so gern gegen Genossen Minister ermitteln? Oder ist es auch der Entwicklung seit 2015 geschuldet, weil heute schon "Hasskriminalität im Internet" sein kann, was im vorigen Jahrzehnt noch allgemein als Äußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit galt? Oder ist es eine Mischung aus allem?

Es ist jedenfalls alles andere als eine gute Entwicklung. Solidarität unter "Pack"-Sagern ist wahrscheinlich nicht zu erwarten. Oder werden wir von Sigmar Gabriel jetzt einen Aufruf an die Staatsanwaltschaft Halle hören, diesen Fall wegen offenkundig nicht vorhandener Strafbarkeit nicht weiter zu verfolgen? Das ist äußerst unwahrscheinlich, allerdings fällt Sigmar Gabriel manchmal mit überraschenden Äußerungen auf und kann sich auch mehrfach selbst widersprechen. Man kann nur abwarten und den Unterhaltungswert genießen.


LESERPOST
(Ausgewählt und z.T. leicht gekürzt von Dikigoros)

Rudi Hoffmann (26.06.2024)
Der Unterschied kann darin liegen, dass den Herrn Minister niemand angezeigt hat - selbst dann kann die Staatsanwaltschaft entscheiden: ermitteln oder nicht.
[Anm. Dikigoros: Falsch: Der Unterschied liegt darin, daß "Volksverhetzung" darin besteht, Teile des [deutschen] "Volkes" verächtlich zu machen pp. Die "Randalierer" waren Teil des Volkes, also war die Aussage des Harzer Rollers Volksverhetzung. Die afģānischen Rapefugees sind dagegen kein Teil des Volkes; folglich kann auch keine "Volksverhetzung" vorliegen. So wurde das Gesetz jedenfalls zu Dikigoros' Zeiten noch ausgelegt, und so war es vom Gesetzgeber ursprünglich auch gemeint. Das neue "Gesetz gegen Haßkriminalität im Internet" verstößt gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und ist daher nichtig; wer aufgrund desselben gegen irgend jemanden ermittelt, macht sich wegen Verfolgung Unschuldiger (ja, den Paragrafen gibt's noch immer im StGB - Dikigoros hat extra nachgeschaut!) strafbar, muß also nicht als "Pack" bezeichnet zu werden, sondern schlicht als "Kriminelle/r/s".]

B. Ollo (26.06.2024)
Die Lösung ist ganz einfach: In unserem sozialistischen Unrechtsstaat 2.0 ist es jederzeit erlaubt Leute einzusperren. Das Land zu verlassen ist in guter alter Tradition hingegen weiterhin (bzw. wieder) verboten oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Ministeriums für Wahrheit, Liebe und grenzenlose Sicherheit erlaubt. (Anm.: Dikigoros schreibt darüber - ganz ernsthaft - an anderer Stelle mehr - in der Fußnote.)


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