Die vertuschten Wahrheiten im Fall Priebke/Hass

von Jürgen Graf (VffG 3[4] 1999, S. 467-469)

(Besprechung von Mario Spataro, Dal caso Priebke al Nazi Gold
Edizioni Settimo Sigillo, Roma 1999, 2 Bände, ca. 1200 Seiten)

[buch]

In seinem 1996 erschienenen, sorgfältig dokumentierten Buch Rappresaglia (Repressalie) hat Mario Spataro bereits eine erfrischend unkonventionelle, revisionistische Dokumentation über ein emotionsbefrachtetes Ereignis des Zweiten Weltkriegs verfaßt, nämlich das Attentat auf der Via Rasella und den anschließenden Vergeltungsakt in den Adreatinischen Höhlen in Rom vom 23. und 24. März 1944. Während eines halben Jahrhunderts sind jene tragischen Ereignisse so gut wie ausschließlich vom Standpunkt der antifaschistischen italienischen Widerstandsbewegung aus geschildert worden; abweichende Darstellungen waren grundsätzlich unerwünscht.

In einem eben erschienenen, monumentalen Werk von nicht weniger als 1200 Seiten Umfang, das den Titel Dal caso Priebka al Nazi Gold (Vom Fall Priebke zum Nazigold) trägt, baut Spataro die in seinem ersten Buch dargelegten Argumente aus und widerlegt die These von der deutschen Schuld an jenen Geschehnissen sehr überzeugend. Er weist mit hieb- und stichfesten juristischen und völkerrechtlichen Argumenten nach, daß der Anschlag in der Via Rasella nach dem Völkerrecht illegal, die anschließende Vergeltungsmaßnahme aber durchaus durch dieses gedeckt war.

Der Verfasser zeichnet zunächst ein realistisches und respektloses Bild der italienischen Widerstandsbewegung, deren Aktivitäten er als „Parteienkrieg" definiert; die Kommunisten, meint er, hätten diesen Krieg als notwendige Etappe ihres langen Marsches zur Machtergreifung aufgefaßt. Ausführlich beschreibt er das mittels einer in einem Mülleimer verborgenen Bombe verübte Attentat und dessen mörderische Folgen; es forderte nicht, wie gemeinhin behauptet, 33, sondern wenigstens 42 deutsche Opfer. Der nach dem Krieg zu lebenslanger Haft verurteilte und im August 1977 von seiner Gattin Anneliese mit Hilfe italienischer Freunde befreite SS-Offizier Herbert Kappler vertuschte gegenüber seinen Vorgesetzten, und somit indirekt auch gegenüber Hitler, die tatsächliche Zahl der Todesopfer, um nicht noch mehr Geiseln erschießen zu müssen. Diese humanitäre Tat Kapplers ist bisher noch in keinem einzigen Buch über jene Begebenheiten gewürdigt worden.

Spataro demontiert die Legende, derzufolge der Zweck des verheerenden Anschlags in der „Beschleunigung der Befreiung Roms" bestand. In Wirklichkeit wollten die Urheber des Blutbads bewußt Repressalien in Form der Erschießung von in deutscher Hand befindlichen Geiseln heraufbeschwören, von denen die allermeisten zwar Antifaschisten, aber keine Kommunisten waren und für die italienische KP somit lästige Rivalen beim zukünftigen Kampf um die Macht darstellten. In der Tat gehörten von den 335 Opfern des Vergeltungsaktes ganze drei einer kommunistischen Organisation an.

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor den zivilen Opfern des Attentats, die von den italienischen Hofhistorikern stets schamhaft verschwiegen worden sind. Neben den 42 getöteten deutschen Soldaten wurden nämlich auch wenigstens zehn (die genaue Zahl wird man wohl nie erfahren) italienische Zivilisten von der tückischen Bombe zerfetzt. Spataro zitiert auch die von der offiziellen Geschichtsschreibung gleichfalls verschwiegenen Zeugenaussagen, die belegen, daß schon vor dem Anschlag in Rom Plakate angebracht worden waren, die für den Fall der Ermordung deutscher Soldaten Vergeltungsaktionen androhten.

Was die Geiselerschießung selbst betrifft, erinnert Spataro an die Haager Konvention von 1907 und an das Kriegsrecht aller Nationen. Sowohl erstere als auch zweiteres erlaubten bei von nichtuniformierten Elementen begangenen Anschlägen Repressalien gegen die Zivilbevölkerung. Entsprechend listet der Autor eine ganze Reihe von Vergeltungsmaßnahmen seitens der Heere verschiedener Nationen einschließlich des italienischen auf und lichtet ein Plakat der französischen Besatzungstruppen in Baden-Württemberg aus dem Jahre 1945 ab, auf dem die Erschießung von fünfzig Zivilisten für jeden von deutschen Heckenschützen umgebrachten französischen Soldaten angekündigt wird. Dieses Verhältnis war um das Fünffache höher als das bei der Vergeltungsmaßnahme in den Adreatinischen Höhlen zur Anwendung gelangte von 10:1, das übrigens auch vom Nürnberger Gericht als „angemessen" anerkannt wurde.

Ein weiterer in keinem früheren Werk über dieses Thema erwähnter Gesichtspunkt ist folgender: Um deutsche Offiziere als "Kriegsverbrecher" verurteilen zu können, setzten die Siegermächte 1945 den Grundsatz außer Kraft, daß ein Soldat, der in Erfüllung eines Befehls handelt, strafrechtlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann. Dieser Grundsatz hatte zuvor auch in den amerikanischen sowie den britischen Streitkräften gegolten. Damit sich die deutschen Angeklagten nicht auf amerikanisches oder britisches Recht berufen konnten, wurden die entsprechenden Paragraphen kurzerhand abgeschafft, allerdings nur, um 1948, nach Abschluß der Prozesse gegen deutsche Offiziere, wieder in Kraft gesetzt zu werden!

Ein zählebiger Mythos rankt sich um jenen deutschen „Irrtum", der darin bestanden haben soll, fünf Häftlinge zuviel zu füsilieren (335 statt 330). Auch hier bringt Spataro Licht ins Dunkel. Da die Zahl der deutschen Attentatsopfer wenigstens 42 betrug, hätten 420 Geiseln erschossen werden dürfen. Spataro dokumentiert, wie der „Irrtum" zustande kam, nämlich durch ständige, vermutlich von den Leitern der kommunistischen Untergrundorganisation inszenierte Telefonanrufe an die italienischen Polizeistationen, durch welche angeordnet wurde, manche Geiseln aus der Liste der zu Erschießenden zu streichen und andere an ihre Stelle zu setzen.

Den umfangreichsten Teil seines Opus widmet der Verfasser aber dem Fall des ehemaligen SS-Hauptsturmführers Erich Priebke sowie den gegen diesen, aber auch gegen seinen Mitangeklagten, den ehemaligen SS-Sturmbannführer Karl Hass, geführten Prozessen. Er meint, die vom Wiesenthal-Zentrum und anderen „Nazijägern" von Zaun gebrochenen Verfahren hätten von Anfang an alle Merkmale eines politischen Manövers besessen, das mit einem halben Jahrhundert Verspätung in Gang gesetzt worden sei und eindeutig den Interessen ganz bestimmter Gruppen gedient habe.

Italien verlangte von Argentinien die Auslieferung Priebkes wegen Mordes. Dieses Delikt verjährt in Argentinien freilich nach 15 Jahren. Deshalb lieferten die argentinischen Behörden Priebke wegen Völkermordes aus, obwohl ihm von den Italienern gar kein solcher vorgeworfen worden war; das Verbrechen des Völkermordes wurde erst 1967, also 23 Jahre nach den zur Diskussion stehenden Geschehnissen, in das italienische Strafgesetzbuch aufgenommen, und zwar ohne retroaktive Wirkung! Da die italienische Justiz Priebke nicht wegen Völkermordes verurteilen konnte, belangte sie ihn eben wegen Mordes, obschon er gar nicht wegen dieses Tatbestandes ausgeliefert worden war! Bei allen seitens der italienischen Justiz gegen Priebke geführten Prozessen wurden rechtsstaatliche Grundsätze also glatt verletzt. Dennoch hat Amnesty International keinen Finger für den inzwischen bald neunzig Jahre alten Angeklagten gerührt.

Doch nicht genug damit: Die beiden ehemaligen deutschen Offiziere wurden aufgrund derselben Handlungen zu lebenslanger Haft verurteilt, für die fünf ihrer Kameraden im Jahre 1948 freigesprochen worden waren. Da dies im Widerspruch zum Prinzip der Rechtsgleichheit steht, haben die italienischen Gerichte den Versuch unternommen, die Handlungen von Hass und Priebke anders darzustellen als die ihrer freigesprochenen Kameraden, indem sie ihnen frei erfundene erschwerende Umstände wie „Grausamkeit" und „Vorsätzlichkeit" unterstellten.

Ein ganz besonders widerliches Manöver wurde gegen Karl Hass inszeniert. Obgleich Italien sehr wohl Bescheid darüber wußte, daß dieser dem in Rom stationierten SS-Kommando angehört und sich an den Erschießungen in den Adreatinischen Höhlen beteiligt hatte, beschäftigte es ihn jahrelang als Geheimagenten und bezahlte ihm für seine Dienste sogar eine Pension. Im Jahre 1996 wurde er dann als Zeuge der Anklage gegen Priebke geladen, wobei man ihm – so das Wiesenthal-Zentrum, das die ganze Vendetta angezettelt hatte – als Gegenleistung absolute Straffreiheit zusicherte. Doch als Ehrenmann lehnte Hass den angebotenen Judaslohn ab und sagte zugunsten von Priebke aus. Deswegen sah er sich jäh vom Zeugentrakt auf die Anklagebank versetzt und wurde ebenfalls zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt!

Daß die Prozesse rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn sprachen, geht auch daraus hervor, daß die Aussagen von Zeugen je nachdem, auf welcher Seite sie standen, unterschiedlich gewichtet wurden. Zeugen der Verteidigung wurden teils gar nicht erst angehört, teils schenkte man ihren Aussagen keine Beachtung. Hingegen galten die Erklärungen von Zeugen der Anklage von vorne herein als beweiskräftig. Dies galt etwa für die Aussage einer Person, die behauptete, am Morgen des 25. März einer Erschießungsaktion beigewohnt zu haben, die sich in Wirklichkeit am Vorabend zugetragen hatte. Andere Zeugen legten ein wundersames Erinnerungsvermögen an den Tag und schilderten mit taufrischem Gedächtnis Begebenheiten, die in keinem der während des letzten halben Jahrhunderts über diesen Fall geschriebenen Bücher jemals erwähnt worden waren. Daß einige vom Wiesenthal-Zentrum angekündigte „Schlüsselzeugen" gar nicht erst erschienen sind, setzte der Farce die Krone auf.

Die beiden zu lebenslanger Haft verurteilten Angeklagten kamen noch nicht einmal in den Genuß mildernder Umstände, wie sie selbst bei den Prozessen von Nürnberg, Dachau und Lüneburg anerkannt worden waren. Ihrer Verurteilung lag die absurde Annahme zugrunde, sie hätten die „moralische Pflicht" gehabt, die Ausführung eines durch das Völkerrecht gedeckten Befehls zu verweigern.

Im Anschluß an diese erschöpfende Darstellung des Falles Priebke/Hass schildert Scalfaro mit streckenweise beißender Ironie die seit Jahrzehnten andauernde groteske „Nazijagd", zu deren Opfern zahlreiche unschuldige Menschen wie Kurt Waldheim, Roger Garaudy, Udo Walendy, Hans Schmidt und John Demjanjuk, um nur einige von vielen Dutzenden zu nennen, geworden sind.

Zum Abschluß wirft der Autor die Frage auf, ob die in den letzten Jahren immer hysterischer gewordene „Nazijagd" sowie das Kesseltreiben gegen Priebke und Hass nicht vielleicht damit zusammenhängen könnte, daß ungefähr zur selben Zeit die Frist zur Einforderung der in den Tresors schweizerischer Banken liegenden Goldbarren („Nazigold") sowie zur Auszahlung der „ruhenden Guthaben" ehemaliger jüdischer Konteninhaber abgelaufen wäre. Versuchten womöglich amerikanisch-jüdische Organisationen durch diese Hexenjagd einen Vorwand zu schaffen, um ihren Ansprüchen auf das begehrte Gold und die nicht minder begehrten Guthaben den Anschein der Rechtmäßigkeit zu verleihen?

Auch wenn die Antwort auf diese letzte Frage offen bleibt, ist Mario Spataros momumentales Werk ein bewundernswerter Beitrag zum Kampf für die geschichtliche Wahrheit. In mühevoller Kleinarbeit hat der italienische Forscher unzählige Einzelheiten der tragischen Ereignisse rekonstruiert, die das Thema seiner Studie bilden. Dal caso Priebke al Nazi Gold stellt somit eine willkommene Bereicherung jener revisionistischen Literatur dar, die kommenden Geschlechtern eine objektive Beurteilung heute unterdrückter oder verfälscht dargestellter Tatsachen ermöglichen wird. Eine deutsche Übersetzung dieses wichtigen Werkes wäre sehr zu begrüßen.


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