Da können sich die öffentlich-rechtlichen sowie von Staat und NGOs geförderten privaten Faktenchecker noch so sehr auf den Kopf stellen. Die PCR-Massentestung war und ist als Beitrag zur Kontrolle von Epidemieverläufen so unsinnig wie rechtlich fragwürdig, weil selbst noch das reformierte Infektionsschutzgesetz im Einklang mit der Medizin Infektion (in §2) als Aufnahme eines vermehrungsfähigen Agens im menschlichen Organismus und seine nachfolgende Vermehrung definiert. Und einen solchen Nachweis können PCRs allein kategorisch nicht leisten. Auch der beste PCR-Test mit fantastischen Werten für Sensitivität und Spezifität, einem vernünftig eingestellten Ct-Wert <30 (bevorzugt 10-15) und mindestens zwei detektierenden Zielsequenzen, von denen wenigstens eine spezifisch ist, vermag das nicht.
Der Berliner Senat hat es inzwischen eingeräumt und ein portugiesisches Berufungsgericht entsprechend entschieden. Das war im November. Nur: neu war die Erkenntnis nicht. Drosten hatte 2014 in Bezug auf MERS bekräftigt, was schon für seine SARS-1-PCR von 2003 galt und im Grunde seit Entwicklung der PCR-Test-Technik ein alter Hut ist. Ihr Erfinder, Kary Mullis, brachte es so auf den Punkt:
"Mit PCR, wenn man es gut macht, kann man ziemlich alles in jedem finden." - "Die Messung ist nicht exakt." - "PCR ist ein Prozess, der aus etwas eine ganze Menge macht. Es sagt Ihnen nicht, dass Sie krank sind. Und es sagt nicht, dass das Ding, das man findet, Ihnen Schaden zugefügt hätte."
Die Erkenntnis ist sogar so trivial, dass sich die Hersteller von PCR-Tests entsprechend absichern und auch Gesundheitsbehörden wie die US-amerikanische CDC von Anfang an vergleichsweise offen mit den Schwächen des PCR-Verfahrens umgegangen sind. So heißt es etwa im stetig aktualisierten Handout zum ausschließlichen Notfallgebrauch des PCR-Tests:
"Negative Ergebnisse schließen eine 2019-nCoV-Infektion nicht aus und sollten nicht als alleinige Grundlage für die Behandlung oder andere Entscheidungen zum Patientenmanagement verwendet werden. Optimale Probentypen und der Zeitpunkt für maximale Virusspiegel bei Infektionen durch 2019-nCoV wurden nicht bestimmt. Zum Nachweis des Virus kann die Entnahme mehrerer Proben (Typen und Zeitpunkte) desselben Patienten erforderlich sein. [...] Falsch-negative Testergebnisse sind wahrscheinlicher, wenn die Prävalenz der Krankheit hoch ist. Falsch positive Testergebnisse sind wahrscheinlicher, wenn die Prävalenz moderat bis niedrig ist. [...] Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin oder darauf, dass 2019-nCoV der Erreger für klinische Symptome ist. Die Durchführung dieses Tests wurde nicht für die Überwachung der Behandlung der 2019-nCoV-Infektion etabliert. Dieser Test kann Krankheiten, die durch andere bakterielle oder virale Krankheitserreger verursacht werden, nicht ausschließen."
Weil das positive Ergebnis der besten PCR allein rein gar nichts aussagt, gibt es Empfehlungen, wie ein solcher Test dennoch sinnvoll für die Diagnostik genutzt werden kann. Und die finden sich gerade im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 auch auf den Seiten des RKI: Ausgegangen wird hier von einem Patienten (!) mit Erkältungssymptomen und einem behandelnden Arzt (!), der auch (aber eben nicht nur) Laborbefunde für die Diagnose heranzieht. Um die Tests zu sichern, sind erstens Positiv- und Negativ-Kontrollen "mitzuführen" und (!) Wiederholungstests derselben Probe angezeigt. Zweitens wäre dieses Verfahren an zu einem späteren Zeitpunkt entnommenen Proben zu wiederholen, sei es, um den richtigen Zeitpunkt für die Probenentnahme zu erwischen oder eine fehlerhafte Probe auszuschließen oder die zeitliche Entwicklung der "Infektion" zu messen. Drittens wären parallel im Sinne der "Differential-Diagnostik" (!) Tests auf andere bakterielle und virale Erreger durchzuführen, die ähnliche Symptome bewirken. Erst mit den entsprechenden Test-Ergebnissen dieses ressourcen- und kostenintensiven Verfahrens ließe sich anhand von Laborwerten der Verdacht (!) erhärten, dass SARS-CoV-2 tatsächlich sowohl vermehrungsfähig vorhanden als auch (!) entscheidender Verursacher vorliegender (!) klinischer Symptome ist.
Da dieser Aufwand weder ärztlich noch laborseitig mit den einzelnen Objekten der - schon nur oberflächlich vollzogen - Milliarden verschlingenden PCR-Massentestung betrieben wurde und die nationale Teststrategie zusätzlich massenhaft Symptomlose einbezogen hat, konnte sie von vornherein keine zuverlässigen und unzweideutigen Ergebnisse produzieren. Wider besseres Wissen wurde das PCR-Verfahren allerorten auf eine Weise eingesetzt, für die es nicht gedacht ist und sollten die Testergebnisse begründen, was sie nicht begründen können. Haben wir im vierten Teil festgestellt, dass das RKI im Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC [...] alle labordiagnostischen PCR-Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung einer klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle (RKI Lagebericht vom 8.12.) wertet, so setzt sich dieser Verstoß gegen alle medizinische und epidemiologische Vernunft fort: Unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung einer klinischen Symptomatik wir jeder neue Eingang auf der Intensivstation getestet und jeder positiv getestete Intensivstationspatient unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung einer klinischen Symptomatik als "COVID-19-Intensivpatient" geführt (vgl. hier). Jeder Gestorbene, der vor seinem Tod positiv getestet wurde, gilt dem RKI ebenso unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung einer klinischen Symptomatik oder der tatsächlichen Todesursachen als "Corona-Toter" (sogar vom Correctiv-Faktencheck bestätigt). Und schließlich können auch alle Aussagen und Studien zur Wirksamkeit der erprobten Corona-Impfstoffe in gar nichts anderem gründen als dieser oberflächlichen PCR-Massentestung und ihrer kruden Auswertung.
Davon abgesehen, gibt es Fragen, die nicht gerne gestellt werden: Hatte, was epidemiologisch unsinnig und in den juristischen Implikationen fragwürdig war - lieber etliche falsche "Corona-Diagnosen", als dass ein "Fall" unentdeckt bleibt! - wenigstens für von Atemwegs-Erkrankungen Betroffene in der Corona-Zeit irgendeinen Nutzen? Was folgte für die Behandlung oder andere Entscheidungen zum Patientenmanagement eigentlich aus einer Corona-Diagnose? Was überhaupt haben die Entdecker ständig neuer Erkältungsviren und Entwickler entsprechender PCR-Tests unter den Virologen und Mikrobiologen zur Heilung erkrankter Menschen in den letzten 20 Jahren oder eben im Jahr 2020 beigetragen?
Kaum mehr als Nichts. Denn gegen typische, d.h. bakterielle Lungenentzündungen helfen seit Jahrzehnten Antibiotika, die tatsächlich eine medizinische Revolution darstellten. Erst verabreicht man Breitspektrenantibiotika. Sobald man weiß, um welche Bakterien es sich genau handelt, kommen spezifische Antibiotika zum Einsatz. Hat man es nach Ausschluss von Bakterien als verursachenden Erregern aber mit einer atypischen, d.h. viralen Lungenentzündung zu tun, dann gibt es - egal um welches Virus es sich handelt - bis dato keine Medikamente. Die Therapie überwacht und unterstützt die Selbstheilungsprozesse des Körpers symptomlindernd und greift etwa bei Atemnot notfallmedizinisch ein, konzentriert sich ansonsten aber darauf, bakterielle Superinfektionen, gar mit multiresistenten Krankenhauskeimen, zu verhindern. Nicht immer erfolgreich. Die Lungenentzündung - ob bakteriell oder zunächst viral, dann superinfiziert - gehört zu den häufigsten Todesursachen am "natürlichen" Lebensende. Sie galt bis vor kurzem noch als eine der sanftesten Formen alters- und krankheitsbedingten Sterbens.
Und nun weiß kaum einer besser als Drosten, dass die Corona-Diagnose für einen erkrankten Patienten keine differenziertere oder gar bessere Behandlung bedeuten würde. Als Tausendsassa ist der "Starvirologe" nämlich auch Teil einer Forschungsgruppe, die ihr Programm wie folgt beschreibt:
"Viren sind in der Lage, innerhalb sehr kurzer Zeit ihre genetische Information zu verändern. Die Entstehung von Resistenzen gegen antivirale Medikamente oder das Auftreten neuer Viren, die den Menschen infizieren, sind zwei Folgen dieser Wandelbarkeit. Es kann nicht vorhergesagt werden, welche neuen Viren eine Bedrohung für den Menschen darstellen werden und wann die nächste Epidemie auftreten wird. Deshalb ist die Entwicklung antiviraler Wirkstoffe spezifisch gegen diese Erreger im Vorfeld nicht möglich. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung antiviraler Wirkstoffe mit Breitbandwirksamkeit. [...] [Diese] Wirkstoffe [...] sollten ein breites Wirkungsspektrum besitzen und damit ggf. auch neu auftretende Viren in ihrer Vermehrung hemmen."
Heißt: Solange es keine gegen Viren wirksamen Medikamente gibt - bis heute wurde keine Arznei entwickelt, die schwere Influenzaverläufe verhindert, sämtliche an Corona erprobte Substanzen erwiesen sich als Flops oder waren gar schädlich -, ist die Entdeckung und Identifizierung eines neuen Erkältungsvirus therapeutisch von nachrangiger Bedeutung. Aus Gründen der Kosten- und Aufwandsersparnis und/oder Panik, das PCR-Nachweisverfahren nachlässig zu handhaben, führt darüber hinaus zu Fehldiagnosen, die dem Erkrankten noch weniger nutzen. Im Falle der diesjährigen Lebensrettungsideologie hat richtig oder häufiger falsch diagnostiziertes Corona für die Betroffenen sogar ein erhöhtes Risiko bedeutet, Opfer verfrühter Intubationen und wilder Medikamenten-Experimente zu werden, abgesehen von der Schlechterbehandlung durch Personal, das im Umgang mit an schweren Grippe- oder flu-like-illness-Verläufen leidenden Patienten von Angst um die eigene Ansteckung getrieben war.
Ein sehr guter PCR-Test also könnte, unter optimalen Bedingungen vernünftig eingesetzt, den behandelnden Arzt bei Diagnose einer Corona-Infektion unterstützen. Bisher gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, dass diese Diagnose für die Patienten bessere Heilungsaussichten impliziert als eine Standard-Grippe-Behandlung ohne vorhergehende Tests. Der Beitrag von Tierärzten, Virologen und Molekularbiologen, die auf (im Erkältungsvirus-Segment nutzlose) pharmazeutische Maßnahmen (Impfstoffe, PCR-Tests, Virustatika) spezialisiert sind, zur medizinischen Behandlung grippaler Infekte und atypischer Lungenentzündungen wird daher heillos überschätzt. Eine Expertise gar für die Schaden-Nutzen-Einschätzung dezidiert nicht-pharmazeutischer Maßnahmen zur Eindämmung einer Epidemie (Lockdown, Ausgangssperre, Maskenpflicht) liegt von vornherein nur insofern vor, als die Angst, die solche Maßnahmen erzeugen, pharmazeutischen Kampagnen etwa zur Massenimpfung gesunder Menschen dienlich ist. Rational und für sich betrachtet, sprechen nämlich schon die mäßigen Erfolge der Influenza-Impfung überhaupt nicht für die Heilserwartung, die sich an die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes knüpft. All jene, die eine erstens medizinisch nicht-indizierte Impfung mit einem zweitens bei weitem nicht hinreichend geprüften Impfstoff öffentlich empfehlen und/oder diesen praktisch verabreichen, begeben sich auf straf- und zivilrechtlich sehr dünnes Eis(ausführlicher: hier), das brechen könnte, sobald die Hysterie einmal vorbei ist, und die juristische Aufarbeitung der "Corona-Krise" beginnt. (Also am Sankt-Nimmerleinstag, Anm. Dikigoros)
Teil 1 finden Sie hier.
Teil 2 finden Sie hier.
Teil 3 finden Sie hier.
Teil 4 finden Sie hier.
Teil 5 finden Sie hier.
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