DAS "MALMEDY-MASSAKER"

Folter, Demütigung, Sadismus

Die USA und das Völkerrecht - damals und heute

von Franz W. Seidler*

(Links u. Nachbemerkung von Dikigoros)

Die Fotos von den Foltermethoden der amerikanischen Besatzungstruppen im Irak erschüttern die Weltöffentlichkeit und sind durch das Fernsehen praktisch jedermann bekannt. Die Foltermethoden, denen die Deutschen bei Verhören und Voruntersuchungen zu späteren Prozessen durch die Amerikaner nach dem Zweiten Weltkrieg ausgesetzt waren, blieben dagegen der Öffentlichkeit verborgen. Auch damals wurden alle Mittel angewandt, um die Angeklagten zu Schuldeingeständnissen zu bewegen.

Pervertierung des Rechtes

Der britische Premier Winston Churchill forderte im November 1943, daß von der politischen und militärischen Elite der Deutschen 50 bis 100 Personen "ohne Überweisung an eine höhere Gewalt erschossen werden" sollten. Der Racheakt scheiterte am Widerstand Roosevelts und Stalins. Der eine wollte die Verfahren mit der amerikanischen Rechtstradition garnieren, der andere wünschte sich einen großen Schauprozeß. Beim Nürnberger Tribunal gegen 28 deutsche sogenannte Hauptkriegsverbrecher saßen die britischen, amerikanischen, französischen und sowjetischen Anklagevertreter einträchtig nebeneinander. Die Angeklagten des Nürnberger Tribunals wurden verhört, aber gefoltert wurden sie nicht. Ihre Rechtlosigkeit zeigte sich auf andere Weise. Nach Art. 19 des Londoner Statuts, das die Verfahrensregeln festlegte, war der Gerichtshof nicht an Beweisregeln gebunden. Um "ein schnelles und nicht formelles Verfahren" abzuwickeln, durfte vom Gerichtshof "jedes Beweismaterial, das ihm Beweisrecht zu haben scheint", zugelassen werden. So konnten die Anklagevertreter dem Gericht "Dokumente" in entstellter Form vorlegen, beispielsweise undatierte und unsignierte Fotokopien von angeblichen Kopien, selbst wenn sie keinen Briefkopf aufwiesen. Die Sammlung der Beweisunterlagen stand nur der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Zeugen der Anklage durften nicht ins Kreuzverhör genommen werden, so daß sie lügen konnten, wie sie wollten. Ihre Aussagen, Affidavits genannt, konnten nicht widerlegt werden. Die Zeugen der Anklage standen unter erheblichem Druck. Meistens wurde ihnen, wie dem Unterstaatssekretär Dr. Friedrich Gaus vom Auswärtigen Amt, angedroht, sie an die UdSSR auszuliefern, wenn sie nicht im Sinne der Anklage aussagten. Den deutschen Offizieren wurde der Befehlsnotstand, auf den sich alliierte Soldaten berufen durften, aberkannt.

Zu körperlichen Mißhandlungen und psychischer Folter kam es erst in den folgenden Kriegsverbrecherverfahren vor amerikanischen Militärgerichten. Da brauchten die Amerikaner den Widerspruch ihrer Bündnispartner nicht mehr zu fürchten.

Folter im Malmedy-Prozeß

Die im Malmedy-Verfahren angewandten völkerrechts- und menschenrechtswidrigen Verhörmethoden kamen 1948 durch die Wahrheitsliebe eines Offiziers der US-Armee in die amerikanische Presse und beschäftigten den US-Senat über ein Jahr lang. 74 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzerdivision "Leibstandarte Adolf Hitler" wurden in diesem Prozeß beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene US-Soldaten erschossen und bis zum Abschluß der Ardennen-Offensive weitere Morde begangen zu haben. Um die Schuldigen zu finden, verhörte der Sonderbeauftragte Captain Shumaker alle auffindbaren Angehörigen der Division in den Gefangenenlagern der West-Alliierten. 1.100 Divisionsangehörige wurden nach Schwäbisch Hall gebracht, von denen für die Anklage 700 Mann zurückbehalten wurden. Aus diesen wurden alle älteren Unterführer abgesondert. Nur Offiziere und die jüngsten Soldaten, denen man geringe Widerstandsfähigkeit zutraute, sollten vor Gericht gestellt werden.

Ein Drittel der für den Prozeß Ausgewählten war unter 20 Jahren. Um Schuldige zu finden, quälte man die Soldaten psychisch und körperlich so lange, bis man sie so weit hatte, daß sie sich oder Kameraden der Tötung gefangener Amerikaner bezichtigten. Die erste Befragungsstufe enthielt: Anbrüllen und Bedrohen mit Waffen, Androhung der Sippenhaft und Entziehung der Lebensmittelkarten für die Angehörigen, Drohung mit der Auslieferung an die Sowjets zur Spezialbehandlung. Danach folgten Einzelhaft in Dunkelzellen, körperliche Mißhandlungen wie Faustschläge ins Gesicht, Pistolenschläge auf den Kopf, Ausschlagen von Zähnen, Spießrutenlaufen, Auspeitschen und Stockschläge auf die nackten Zehen und die Geschlechtsteile sowie Fußtritte in den Bauch. In allen Fällen waren die Gefangenen an den Händen gefesselt, so daß sie sich nicht schützen konnten. Einige Beschuldigte, auch der Regimentskommandeur Jochen Peiper, wurden in dunkle Kammern gebracht, die auf bis zu 80 Grad aufgeheizt wurden. Anderen Opfern wurden vor den Torturen Klu-Klux-Klan-Kapuzen übergestülpt, die von dem geronnenen Blut der unter ihnen vorher geprügelten Kameraden steif waren und deren Geruch Erbrechen auslöste. Die Untersuchungsbeamten gaben sich sogar als Geistliche aus und nahmen die Beichte ab, um Näheres zu erfahren. Es gab Scheingerichtsverfahren und Scheinhinrichtungen.

Vom Folter-Sadisten zum Hauptankläger

Erfinder dieser Foltern war der Oberstleutnant Burton F. Ellis, der später als Hauptankläger fungierte. Durch beispiellose Grausamkeit zeichneten sich als Beauftragte der Voruntersuchung die Herren Perl, Thon, Kirschbaum und Ellowitz aus. Sie inszenierten die Scheingerichtsverfahren, die wie folgt abliefen: Amerikanische Hilfsankläger wurden in Offiziersuniformen gekleidet und hinter einen mit einem Kruzifix und Kerzenbeleuchtung ausgestatteten Richtertisch gesetzt. Den vorgeführten Gefangenen wurde der Mord an amerikanischen Kriegsgefangenen vorgeworfen. Es wurden die Namen von Kameraden genannt, die bei der Mordtat zugegen gewesen waren. Wenn sie straffrei ausgehen wollten, brauchten die vor diesem Scheingericht Stehenden nur die mitbeschuldigten Kameraden zu belasten. Der so behandelte Feldwebel Arvid Freimuth schrieb darauf ein Geständnis. Er hatte schon 16 Seiten fertig, als ihn seine Mitgefangenen um 2 Uhr nachts in seiner Zelle laut aufschreien hörten mit den Worten: "Ich kann nicht mehr weiter lügen!" Am nächsten Morgen fanden die Posten Freimuth erhängt vor. Während des Prozesses wurde das erpreßte unfertige Geständnis vom Anklagevertreter aus eigener Erfindung ergänzt und gegen andere Mitangeklagte verwertet.

Zündhölzer unter Fingernägel getrieben

Der Beschuldigte Otto Eble, der das Martyrium überstand, gab eine eidesstattliche Erklärung über die Behandlung ab, der er ausgesetzt gewesen war: Er sei Tag für Tag und Nacht für Nacht verhört worden. Nachdem er Hunderte Male ausgesagt hatte, daß er nicht zu der fraglichen Gruppe gehörte, wurden die Verhöre unter Mißhandlungen fortgesetzt. Unter anderem seien ihm die Hände mit einem Strick an zwei Vorrichtungen am Tisch so festgebunden worden, daß die Fingerspitzen über den Tisch hinausragten. Dann seien ihm Zündhölzer fünf bis sieben Millimeter unter die Fingernägel getrieben und angezündet worden, so daß sie bis unter die Fingernägel durchbrannten. Nach weiteren acht Tagen habe man ihm eine Kapuze über den Kopf gestülpt und von einem Schnellgericht das Todesurteil sprechen lassen. Vor der anschließenden Hinrichtung forderte man ihn auf, dem anwesenden Priester die Wahrheit zu beichten. Als er das als einen Erpressungsversuch bezeichnete, hätten ihn vier amerikanische Soldaten an Händen und Füßen gefesselt. Unter einem im Flur vorbereiteten Galgen sei ihm ein Strick um den Hals gelegt worden, an dem man ihn langsam etwa 60 cm hoch zog, so daß er bewußtlos wurde. Er kam wieder zu sich, als ihn amerikanische Soldaten in seiner Zelle mit kaltem Wasser übergossen. Da sein Hals zugeschwollen war, habe er die nächsten acht Tage nichts essen können. Eine ärztliche Behandlung sei abgelehnt worden. Solange er in Schwäbisch Hall war, habe er jeden Tag Schmerzensschreie gehört, die so laut gewesen seien, daß sogar die Passanten auf der Straße stehen blieben.

Nach solchen Mißhandlungen beschworen viele jedes Geständnis, das man ihnen abverlangte, um weiteren Qualen zu entgehen. Einer bezichtigte sich zum Beispiel, an der Friedhofsmauer von La Gleize in Belgien 25 gefangene Amerikaner mit seinem Maschinengewehr erschossen zu haben. Später stellte sich heraus, daß es dort keine Friedhofsmauer gab und die Bewohner nichts Entsprechendes bemerkt hatten.

US-Heeresminister mußte General Clay stoppen

Das Hauptverfahren gegen die am Malmedy-Massaker Beteiligten wurde vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 in Dachau durchgeführt. Die Untersuchungs- und Verhör-Offiziere aus Schwäbisch Hall waren jetzt die Anklagevertreter. Bei der Gerichtsverhandlung erklärten 51 Soldaten, schwer mißhandelt worden zu sein. Der Untersuchungsbeamte Perl widersprach unter Eid. Deshalb wurde ihm geglaubt und nicht den Angeklagten. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Sie konnten das Urteil nicht beeinflussen: 43mal Tod durch den Strang, 23mal lebenslängliche Haft und acht Gefängnisstrafen zwischen zehn und 20 Jahren. Der amerikanische Oberst Willis M. Everett, ein Anwalt aus Atlanta, trat aus Protest gegen die Untersuchungsmethoden als Verteidiger zurück. Nach dem Urteil prangerte er "die diabolischen Pläne einer kleinen Gruppe unserer Bevölkerung und der Armee" öffentlich an. Er legte Berufung gegen die Urteile ein. Mit einer Eingabe an den Heeresminister gelang es ihm, die vom Militärgouverneur Lucius Clay befohlenen Hinrichtungen zu stoppen.

Eine vom amerikanischen Heeresminister eingesetzte Untersuchungskommission, bestehend aus dem Richter Edward van Roden aus Pennsylvania und dem Richter Gordon Simpson aus Texas, untersuchte 139 Fälle aus der großen Zahl amerikanischer Kriegsverbrecherprozesse und deckte die Grausamkeiten auf, die bei den Voruntersuchungen an den Angeklagten in Schwäbisch Hall, Oberursel, Zuffenhausen (Camp for suspected war criminals) und Dachau verübt worden waren. Von den 139 Todesurteilen wurden 29 sofort aufgehoben, und 110 mußten überprüft werden. Allein in Dachau waren von den 1.416 Personen, die dort vor Gericht standen, 426 zum Tode verurteilt worden. Da der offizielle Bericht der Simpson-van Roden-Kommission vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wurde, hielt van Roden nach seiner Rückkehr aus Deutschland zahlreiche Vorträge in den USA, in denen er die Untersuchungsmethoden schilderte, die angewandt wurden, um zu den erwünschten Todesurteilen zu kommen. Sie reichten bis zur Folter dritten Grades: "Prügel und Fußtritte, das Ausschlagen von Zähnen und Brechen von Kiefern, Scheinverfahren, Verkleidung von Untersuchungsbeamten als Priester, Hungernlassen und das Versprechen von Freisprüchen." Fast allen Männern wurden die Hoden durch Fußtritte oder Stockhiebe zerquetscht.

Professionelle Zeugen belasten deutsche Angeklagte

Die Angeklagten aller Kriegsverbrecherprozesse in der amerikanischen Besatzungszone wurden nicht nur unter psychischen Druck gesetzt und physisch bedrängt, sondern waren auch professionellen Zeugen ausgeliefert, die sich aus ehemaligen KZ-Insassen, Kapos und Zuchthäuslern rekrutierten. Sie bezeichneten sich als politisch oder rassisch Verfolgte. Einige von ihnen traten bis zu 80mal an verschiedenen Orten als Belastungszeugen auf und waren willfährige Helfer der amerikanischen Anklagebehörden.

In Oberursel erreichte die perverse Phantasie amerikanischer Vernehmungsoffiziere einen Höhepunkt. Über die exzessiven Folterungen legte der Arzt Dr. August Bender nach seiner Entlassung eine eidesstattliche Erklärung vor. Er wurde am 17. September 1945 dort eingeliefert und war bis zu seinem Abtransport nach Ludwigsburg am 4. Oktober folgenden Torturen ausgesetzt: Spießrutenlaufen in den Gefängnisgängen mit Stockschlägen, Fußtritten und Anspucken, Aufheizen der fensterlosen Zelle bis zum Ersticken, Fesseln an einen anderen Gefangenen in aufrechter Position unter dem Verbot, die Stellung zu verändern, Überschütten mit kaltem Wasser, Schlafentzug, Verletzungen mit brennenden Zigaretten, Beschimpfungen wüstester Art. Dr. Bender wurde in Dachau zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, und zwar in einem Verfahren, in dem er überhaupt nicht zu Wort kam. Die eidesstattliche Erklärung über seine Behandlung gab er nach seiner ohne Begründung ergangenen Entlassung am 8. November 1948 in Düren ab.

Zur Urteilsvollstreckung wurden die zum Tode Verurteilten in das Kriegsverbrechergefängnis Landsberg/Lech eingeliefert. Jede Woche wurden einige von ihnen gehenkt. Während sie zum Galgen schritten, begann das Armesünderglöckchen zu bimmeln. Dann sangen die übrigen Gefangenen in den Zellen das Deutschlandlied und das Lied vom guten Kameraden. In Landsberg saßen 1.416 Verurteilte ein: 426 zum Tode Verurteilte, 199 Lebenslängliche und 791 mit Zeitstrafen Belegte.

Hinrichtungen trotz Verbot der Todesstrafe

Monsignore Morgenschweiß war der Anstaltsgeistliche. Er erfuhr von vielen Verurteilten, daß ihre Aussagen durch Folter erpreßt worden waren. Aufgrund der persönlichen Gespräche, die er mit den Todgeweihten geführt hatte, glaubte Morgenschweiß, daß von den 300 Männern, die am Galgen starben, mindestens 60 unschuldig waren. Einer von ihnen war der Marineoberleutnant Erich F. Wentzel, dessen Schicksal in dem Buch Landsberg: Henker des Rechts? beschrieben wird. Beginnend mit dem 14. Oktober 1948 ließ Militärgouverneur Clay jede Woche zehn bis 15 Mann aufhängen. In der Nacht vom 6. zum 7. Juni 1951 starben die letzten sieben. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits die Bundesrepublik und war in Deutschland die Todesstrafe verboten. Alle vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zum Tode verurteilten Schwerverbrecher kamen mit dem Leben davon. Die letzten sieben von Landsberg nicht.

Amerikanische Kriegsverbrechen auch in Vietnam

In den vielen Kriegen, die die US-Armee nach dem Zweiten Weltkrieg führte, kam es stets zu Völkerrechtsverstößen schlimmster Art. Aus dem Vietnamkrieg ist bekannt, daß Kälte eine beliebte Foltermethode war. Spezialeinheiten sperrten die gefangenen Vietcong so lange in eiskalte Räume ein, wo sie Temperaturen an der Grenze zur Unterkühlung ausgesetzt waren, bis sie zu Aussagen bereit waren.

Zu den Foltermethoden, die die amerikanische Armee bis dahin praktiziert hatte, traten jetzt im Irakkrieg zwei neue, die der arabischen Mentalität besonders weh taten: die sexuelle Demütigung und die Erniedrigung durch weibliche Soldaten.

Die Mißhandlungen irakischer Gefangener im Gefängnis Abu Ghraib waren Teil einer systematischen Verhörmethode, die mit den wachsenden Schwierigkeiten der amerikanischen Besatzung im Irak zusammenhing. Im September 2003 waren dort etwa 7.000 Häftlinge untergebracht, unter ihnen auch Frauen und Jugendliche. Das Kommando über die 800. Militärpolizeibrigade hatte die Brigadegeneralin Jane Karpinski. Im August 2003 kam der Kommandeur der amerikanischen Haftanstalt Guantánamo auf Kuba, Generalmajor Geoffrey Miller, in den Irak und empfahl die jetzt bekanntgewordenen Verhörmethoden.

Am 19. November 2003 übergab der amerikanische Oberkommandierende im Irak, General Ricardo Sanchez, das Gefängnis an die 205. Militäraufklärungsbrigade unter Oberst Thomas Pappas. Die Aufklärungsoffiziere, die Agenten der CIA und die privaten Sicherheitsdienste wiesen die Wachen der Militärpolizei an, die physischen und mentalen Bedingungen für aussichtsreiche Befragungen zu schaffen. Die Folge waren schamlose kriminelle Handlungen: Verschütten von phosphoreszierenden Flüssigkeiten auf festgehaltene Gefangene, Übergießen mit kaltem Wasser, Schlagen mit Knüppeln und Besenstielen, erzwungener Analverkehr, oraler Sex unter Männern und Masturbationen. Der Entzug von Kleidung und das Überziehen von Kappen über den Kopf gehörten ebenso zur Befragungsroutine wie der Entzug von Schlaf und Licht, laute dröhnende Musik und das Stehen und Sitzen in schmerzhaften Positionen für längere Zeit. Auch die Verabreichung von Rauschgift soll stattgefunden haben.

Besonders widerliche sexuelle Exzesse

Aus dem Gefängnis entlassene Iraker berichteten von weiteren Mißhandlungen sexueller Art. Sie wurden von den Bildern bestätigt, die das US-Verteidigungsministerium unter Verschluß halten wollte. Eine Aufnahme zeigt einen gefesselten Gefangenen, der von einem Hund bedrängt wird. Ein junger Gefangener wurde von einem Übersetzer der US-Armee sexuell mißbraucht. Andere sagten: "Wir mußten wie Hunde bellen." Ein weiterer Iraker mußte nach eigenen Angaben fünf Tage nackt bleiben und wurde gezwungen, vier Stunden lang mit einer Haube auf dem Kopf zu knien. Während er auf dem Boden kroch, wurde er bespuckt und schließlich mit einem Gummiknüppel vergewaltigt. Andere Häftlinge wurden von US-Soldaten wie Tiere geritten und gezwungen, ihr Essen aus Toiletten zu fischen.

Eine üble Rolle spielten die weiblichen Militärpolizisten. Sie delektierten sich an den sadistischen Sexualfoltern. Ihre Erfindungsgabe übertraf die der Männer.

Enthüllungen dank freier Presse

Es ist der Pressefreiheit zu verdanken, daß die Vorgänge in Abu Ghraib bekannt geworden sind. Armeeführung und Pentagon waren seit Oktober 2003 darüber im Bild, was dort geschah, nachdem das Internationale Rote Kreuz die Mißstände detailliert und diskret gemeldet hatte. Die Vorfälle wurden von oben gedeckt. Wenn Aufseher während der Mißhandlungen für Fotos posieren, liegt nahe, daß sie von ihren Vorgesetzten nichts zu fürchten hatten. Große Verdienste um die Aufdeckung der Ungeheuerlichkeiten erwarben sich die Tageszeitungen Washington Post und New Yorker, dessen Redakteur Seymour Hersh im Vietnamkrieg bereits das Massaker von US-Soldaten an vietnamesischen Zivilisten in My Lai aufgedeckt hatte. Er veröffentlichte im März 2004 den geheimen Untersuchungsbericht des Heeres, aus dem deutlich wird, daß die Heeresführung über die Verbrechen im Irak voll informiert war. Er enthüllte auch, daß Häftlinge in verbündete Länder transportiert wurden, die für ihre rabiaten Verhörmethoden berüchtigt sind, zum Beispiel Marokko, Jordanien und Ägypten. Die Amerikaner überreichten mit den Gefangenen einen Fragenkatalog und erhielten wenig später die Vernehmungsprotokolle.

Über die eigenen Verhörzentren der US-Armee im Ausland, wie etwa Guantánamo auf Kuba und die afghanische Luftwaffenbasis Bagram, dürfen wir früher oder später weitere Enthüllungen erwarten.

*em. Professor der Universität der Bundeswehr in München

Literatur:


Anmerkung der SWG zur Ergänzung des Seidler'schen Textes: Der britische Seeoffizier und Historiker Captain Russel Grenfell R.N. schrieb 1954 (!) in seinem Buch "Unconditional Hatred", deutsche Ausgabe: "Bedingungsloser Haß", Die Deutsche Kriegsschuld und Europas Zukunft, auf den Seiten 205/206 (Neuauflage 2002 S.151/152) über amerikanische Foltermethoden folgendes: "Am 23. Januar 1949 brachte der Sundy Pictorial unter der Schlagzeile AMERICANS TORTURE GERMANS TO EXTORT ,CONFESSIONS’ (Amerikaner foltern Deutsche, um Geständnisse zu erpressen) eine, wie das Blatt schrieb, "scheußliche Geschichte barbarischer Folterungen, die im Namen alliierter Gerechtigkeit begangen wurde"; es war ein Auszug aus dem Bericht des amerikanischen Richters Edward L. van Roden, der als Mitglied einer amtlichen Untersuchungskommission Anschuldigungen dieser Art nachgegangen war. Der Richter fand, daß gefangene Deutsche verschiedenen Formen der Mißhandlung unterworfen wurden, bis - mit den Worten des Pictorial - "starke Männer zu gebrochenen Wracks wurden, bereit, jedes Geständnis zu murmeln, das ihre Ankläger von ihnen verlangten".
Zu den von Richter van Roden enthüllten Überredungsmethoden gehörte, daß brennende Streichhölzer unter die Fingernägel der Gefangenen getrieben, daß Hoden (in 137 von 139 untersuchten Fällen) durch Fußtritte unheilbar beschädigt, daß den Gefangenen eine schwarze Haube über den Kopf gestülpt und ihre Gesichter dann mit Schlagringen bearbeitet, und daß falsche Priester - mit Kruzifix und Kerze - zu Abnahme der Beichte zu den Gefangenen geschickt wurden, in der Hoffnung, auf diese Weise belastende Aussagen zu erlangen.“
Das o.a. Buch ist sowohl antiquarisch (ZVAB), als auch in einer Neuauflage des Lynx-Verlages e.K. Gauting 2002 unter dem neuen Titel: "Churchill und die Deutschland-Politik", ISBN 3-936 169-04-7 zum Preis von 20 Euro erhältlich.

Nachbemerkung: Wenige Jahre nachdem die SWG diesen Artikel veröffentlicht hatte, wurde in den USA die Entstehungsgeschichte der Malmedy-Lüge etwas genauer rekonstruiert: Amerikanische GIs hatten Anfang Januar 1945 bei Chenogne (in der Nähe von Malmedy) 60 deutsche Kriegsgefangene ermordet - angeblich, weil es einen Befehl "von oben" gab, keine Gefangenen zu machen, tatsächlich aber wohl "aus Spaß an der Freud'" (wobei das eine das andere ja nicht notwendiger Weise ausschießt). Obwohl nie zur Debatte stand, sie dafür irgendwie zu belangen, fühlten sie sich doch bemüßigt, diese Tat "moralisch" zu "rechtfertigen"; deshalb erfanden sie das Märchen, deutsche Soldaten hätten zuvor 70 amerikanische Kriegsgefangene ermordet.


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