Die Katyn-Lüge

BRD-Exportschlager: Vergangenheitsbewältigung

von Gerhard Gnauck (2005)

Anmerkungen, Links und Nachbemerkung: Nikolas Dikigoros

1947 wurde der deutsche SS-Obersturmbannführer Hundt in Düsseldorf als "Katyn-Henker entlarvt", so die Lizenzzeitung "Abendblatt" (Liz. Nr. 117, am 5.6.1947) Bis in die 1990er Jahre wurden von den deutschen Berufsbüßern noch Bußwallfahrten nach Katyn organisiert, um gerade diesem "grauenhaften Verbrechen der deutschen Wehrmacht ein ewiges Schuldbekenntnis entgegenzustellen". Das Terrortribunal von Nürnberg (IMT, Volume XVII. Proceedings: 6/25/1946-7/8/1946. 1947. S. 274-277) stellte ebenfalls fest, daß die "deutsche Wehrmacht die polnischen Offiziere im Wald von Katyn ermordet hatte". Die angeklagten Deutschen durften sich vor den alliierten Henker-Richtern, darunter Sowjets, die den Völkermord tatsächlich verübt hatten, nicht verteidigen. Beweise der Unschuld durften die deutschen Angeklagten in Nürnberg gemäß den IMT-Sonderstatuten grundsätzlich nicht vorbringen. Jede Anklage mußte von den deutschen Angeklagten als offenkundige Tatsache akzeptiert werden, auch der Massenmord von Katyn. Doch Katyn war ein rein sowjetisches Verbrechen, und alle Beteiligten des Nürnberger Terror-Tribunals wußten das damals schon. Dieses grauenhafte Verbrechen wird von Rußlands Präsident Wladimir Putin heute als "ganz normale Kriegshandlung" bezeichnet, während er auf der anderen Seite am 60. Jahrestag der "Auschwitzbefreiung" im Januar 2005 die "Verbrechen des Faschismus" geißelte. Bundeskanzler Gerhard Schröder soll Putin versprochen haben, den sowjetischen Völkermord von Katyn doch noch den heutigen Deutschen (als Reichsnachfolger) anzulasten, damit Rußland von Polen nicht weiter belästigt würde. Die Polen verlangen hartnäckig, daß die ehemaligen sowjetischen Täter zu Verantwortung gezogen werden, sofern diese noch am Leben sind. Dazu forderten sie von der BRD die Katyn-Untersuchungsberichte sowie die dazugehörigen Fotos an, die Hitler bei der Aufklärung des Verbrechens anfertigen ließ. Das muß man sich einmal vorstellen: Der angeblich so böse und verlogene Adolf Hitler klärte damals schon den Völkermord von Katyn so gut auf, daß das heutige Gutmenschen-Polen auf die Hitlerischen Untersuchungsberichte (vom Internationalen Roten Kreuz damals bestätigt) als Beweisgrundlage zurückgreifen möchte. Ausführend verantwortlich für den Völkermord von Katyn war der Jude Lawrentij Berija, Oberhenker Stalins.

Die Welt, 13.4.2005, Seite 6

"Rußland hält das Verbrechen für eine ganz gewöhnliche Straftat"

Polnische Interessenverbände versuchen, das Massaker von Katyn durch die Sowjets aufzuklären und zu sühnen - Moskau will die Akten schließen

"Der Jenaer Historiker Norbert Frei hat für die Vergangenheitsbewältigung der Deutschen nur Sarkasmus übrig (unser 'Exportschlager')."

Die Welt, 18.4.2005, Seite 29

Deutsche wurden wegen Katyn gehängt
Im Winter 1945/1946 fand im damaligen Leningrad ein Prozess gegen mehrere deutsche Offiziere statt, denen man das Massaker in Katyn im April/Mai 1940 anhängte.
Bei dieser Prozess-Farce wurden folgende Offiziere der Wehrmacht zum Tode durch den Strang verurteilt: Karl Hermann Strüffling, Heinrich Remmlinger, Ernst Böhm, Eduard Sonnenfeld, Herbard Janike, Erwin Skotki, Ernst Gehrer.
20 bzw. 15 Jahre Zwangsarbeit erhielten in diesem Prozess: Erich Paul Vogel, Franz Wiese, Arno Diere.

Warschau - Staatsanwältin Malgorzata Kuzniar-Plota sitzt in ihrem Arbeitszimmer und ordnet die Protokolle neuer Zeugenvernehmungen. Vor fünf Jahren verfolgte sie noch Kleinkriminelle in einer polnischen Kleinstadt. Heute leitet sie die Ermittlungen einer eigens gebildeten Gruppe von sechs Staatsanwälten zu einem Massaker mit Tausenden von Opfern. Wohl keines der großen Kriegsverbrechen aus den Jahren 1939-1945 hat so lange auf seine Aufarbeitung gewartet, und nie verlief die Aufarbeitung so verschlungen wie in diesem Fall: Es geht um die Erschießung von fast 22.000 gefangen genommenen Polen durch sowjetische Sicherheitskräfte im Frühjahr 1940.

Nachdem die deutschen Truppen den Westen Rußlands erobert hatten, stießen die Deutschen am 13. April 1943 im Wald von Katyn auf das erste Massengrab. An diesem Tag gedenkt Polen heute der Ermordung eines Teils seiner Elite durch einen der beiden Aggressoren.

Die deutschen Truppen hatten 1943 sofort Gutachter aus mehreren Ländern an die geöffneten Gräber geholt; die sowjetische Propaganda dagegen gab die Schuld an den Morden von Anfang an denen, die die Gräber entdeckt hatten - den Deutschen. Selbst vor dem Nürnberger Tribunal hielten die sowjetischen Ankläger diese Version aufrecht. So blieb es bis in die späte Zeit der Perestroika, als in Moskau Ermittlungen aufgenommen wurden. Zwischen Polen und Rußland wurden Archivdokumente ausgetauscht, und in Rußland wurde ein Verfahren eröffnet, um der noch lebenden Täter und Auftraggeber des Massakers habhaft zu werden.

Doch im Rußland Putins, wo man jetzt die 60-Jahr-Feier des Kriegsendes ansteuert, hat sich der Wind längst gedreht. Ende vorigen Jahres gab die Militärstaatsanwaltschaft bekannt, das Verfahren werde nach 15 Jahren Dauer eingestellt. Auch die Qualifizierung der Tat als nicht verjährbarer Völkermord und als Kriegsverbrechen - so sieht es die polnische Seite - weist Moskau zurück. "Von der Einstellung des Verfahrens wissen wir jedoch nur aus den Medien", sagt die Staatsanwältin, "die russische Seite hält das Verbrechen für eine ganz gewöhnliche Straftat, die verjährt sei."
(Anm. Dikigoros: Die Polen sind - wie so oft - unsachlich und verlogen: 1. ist Mord auch nach russischem Recht keine "gewöhnliche Straftat", sondern ein Verbrechen; allerdings ist die BRDDR der einzige Staat der Welt, nach dessen "Rechtsordnung" Mord nicht irgendwann verjährt. 2. Die Tötung einiger tausend Polen als "Völkermord" zu bezeichnen ist lächerlich - es ging den Sowjets schließlich nicht um die Ausrottung aller Polen in den von ihnen besetzten Gebieten. Als "Völkermord" könnte man allenfalls die Verbrechen der Polen an den Volksdeutschen auf ihrem Gebiet anno 1939 und anno 1945 bezeichnen, die eindeutig auf Ausrottung abzielten. 3. Da inzwischen - unstreitig - alle Täter tot sind, war das Ermittlungsverfahren schon aus diesem Grunde einzustellen. Nach keiner Rechtsordnung der Welt - nicht einmal der des BRDDR-Regimes - gibt es Strafverfahren gegen Tote!)

Mehr noch: Von den mindestens 160 Aktenbänden, welche die russische Seite im Laufe der Ermittlungen zusammen getragen hatte, wurde jetzt der größte Teil für geheim erklärt. "Was muß man denn nach 65 Jahren noch geheim halten?" fragt Pfarrer Zdzislaw Peszkowski, der Seelsorger der Opferfamilien, die in Polen in etwa 40 Verbänden organisiert sind. Peszkowski war als junger Mann selbst kurz im Todeslager Kozielsk gewesen, von wo die Gefangenen zur Erschießung nach Katyn kamen. 1991 war er bei Exhumierungsarbeiten an den Gräbern, und noch im Jahre 2000 gestattete Moskau, daß Polen im Wald von Katyn eine große Gedenkstätte anlegte.

Doch das war einmal. Nach der Einstellung des Verfahrens in Rußland hat in Polen das Institut des Nationalen Gedenkens (IPN), in dem auch Frau Kuzniar-Plota arbeitet, ein Verfahren eröffnet. Die Staatsanwältin zeigt einen Brief, der in den nächsten Tagen das Bundesjustizministerium in Berlin erreichen wird. Darin bittet Polen um Rechtshilfe, konkret um Recherchen im Bundesarchiv in Koblenz und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes. "Vor allem interessieren uns die deutschen Dokumente und Fotos von 1943 und die deutsch-sowjetische Korrespondenz der Jahre 1939-41 über vermißte Offiziere. Etwa 1000 der polnischen Opfer hatten deutsche Vorfahren oder Verwandte, und es muß darüber Nachforschungen gegeben haben."

Doch die Hauptarbeit liegt in Polen. Jeden Tag verhört allein Frau Kuzniar-Plota ein bis zwei Zeugen. Insgesamt wurden seit Dezember bereits 420 vernommen. "Allein in Warschau leben noch mehrere Dutzend Witwen von Katyn-Opfern. Unsere Kartei wächst von Tag zu Tag, es könnten wohl insgesamt mehr als 10.000 zu verhörende Zeugen sein." Wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt, kommen die Zeugen hier in den pistaziengrünen Neubau des IPN zum Krasinski-Platz; sonst kommt die Staatsanwältin zu ihnen nach Hause. "Unsere Zeugen sind gefaßt, wenn sie aussagen; nur eine Frau hat geweint. Sie bringen oft das mit, was sie als Reliquien bezeichnen, ihre letzten Postkarten, die sie 1940 von ihren Angehörigen aus dem Lager bekommen hatten. Danach folgte nur noch die offizielle Auskunft sowjetischer Stellen: "Hält sich nicht auf dem Gebiet der UdSSR auf."

Eine Vergangenheit, die nicht vergehen will. Die Ukraine, wo ein Teil der Opfer verscharrt wurde, hat gerade im Februar Dokumente übermittelt, Weißrußland hat auf ein Rechtshilfe-Ersuchen nicht geantwortet. Da die Opfergruppen kaum zu trennen sind, umfaßt das Verfahren (Aktenzeichen: S 38/04/Zk, wobei die Kategorie Zk für "Kommunistisches Verbrechen" steht) jetzt nicht mehr nur die 14.000 Opfer von Katyn und zwei weiteren Kriegsgefangenenlagern. Die "präventive" Erschießung mehrerer tausend in Lagern einsitzender polnischer Zivilisten wurde diesem Verfahren angeschlossen, so daß bei der Verfahrenseröffnung von "nicht weniger als 21.768" Opfern die Rede war. Wie wird es weitergehen? Die Staatsanwältin blickt zur Decke: "Ich erwarte nach wie vor eine positive Antwort und Unterstützung aus Rußland. Die Auftraggeber leben nicht mehr, doch wir wollen bis hinunter zu den Vollstreckern klären, wer für was verantwortlich war. Aber die jetzige Lage erschwert jeden Fortschritt."


Nachbemerkung Dikigoros:
So wie viele andere - mutmaßliche oder tatsächliche - Verbrechen treibt auch der Fall "Katyn" merkwürdige juristische Blüten widersprüchlichster Art. Daß das Hinterfragen oder gar Infragestellen der "symbolischen" Opferzahl von 6 Millionen - in der BRDDR und der RÖ als "Leugnen des Holocaust" unter Strafe gestellt ist, wurde nie ernsthaft angegriffen. Als dagegen Frankreich das "Leugnen des türkischen Völkermordes an den Armeniern" unter Strafe stellte, reagierte die Türkei mit einem Gesetz, daß die Behauptung eines solchen "Völkermordes" unter Strafe stellte - man muß also sehr genau aufpassen, wo man was sagt, um politisch korrekt gesetzeskonform zu sein. 2010 verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz, das das "Leugnen des sowjet-russischen Massenmordes an Polen bei Katyn" unter Strafe stellte. 2020 verlangte ein russischer Parlamentarier die Aufhebung dieses Gesetzes - was in Polen große Empörung hervor rief. Allerdings bleibt festzuhalten, daß es in der Duma wohl keine Mehrheit für ein entsprechendes "Gegengesetz" gibt, das die Behauptung, die Sowjets hätten die Katyn-Morde verübt, unter Strafe stellt. Vielmehr veröffentlichte die russische Regierung auf ihrer halbamtlichen Webseite Sputnik kurz darauf eine Erklärung, wonach im Mai 1940 ca. 4.400 polnische Offiziere von NKWD-Angehörigen erschossen wurden. Darüberhinaus räumte sie ein, daß insgesamt 22.000 bis 25.000 Angehörige des polnischen Vorkriegseliten Massenmorden zum Opfer fielen. Was gibt es da eigentlich noch zu streiten?