Eine "Ente" für Karlsruhe

[Grundrechtsbeugende am Bundesentengericht]

von Martina Binnig (Die Achse des Guten, 27. Oktober 2025)

Anmerkungen & ergänzende Links: Nikolas Dikigoros

„Ich gehe bis nach Karlsruhe“ ist zum geflügelten Wort geworden, für alle, die ihr Recht suchen. Doch der gute Ruf des Bundes-Verfassungsgerichtes wird immer mehr ramponiert. Jetzt gibts dafür einen satirischen Preis für "die kreativste Auslegung des Grundgesetzes".

Am Samstag, den 25. Oktober 2025 hat die Bürgerinitiative 1bis19 ihren Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten vergeben. Die Initiative, die nach den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes benannt ist, wurde als Reaktion auf die Corona-Maßnahmen-Politik gegründet. Ihr Jahrespreis geht an eine Person oder eine Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat. Aus zahlreich eingegangenen Vorschlägen wählte eine hochkarätig besetzte Jury den Preisträger aus: das Bundesverfassungsgericht. Die Jury bestand aus Prof. Volker Boehme-Nessler, Carlos Gebauer, Professor Stefan Homburg, Vera Lengsfeld, Professor Michael Meyen und Roland Tichy. Im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung in Köln wurden die Begründungen der beiden Juristen aus den Reihen der Jury verlesen, die wir hier im Wortlaut wiedergeben.

Juror Professor Volker Boehme-Nessler führte zur Begründung an:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Verfassung und vor allem die Grundrechte vor der Politik zu schützen. Es ist der „Hüter der Verfassung“. So sehen sich die Richter auch selbst. Jahrzehntelang haben sie diese Aufgabe sehr gut erfüllt. Nicht zuletzt deshalb hatten sie bei den Bürgern einen hervorragenden Ruf. „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ ist zum geflügelten Wort geworden, für alle, die ihr Recht suchen.
Seit Corona gilt das nicht mehr. In der größten Krise der Verfassung hat das Verfassungsgericht versagt. (Anm. Dikigoros: Ein Gericht kann nicht versagen. Versagt haben die Parteibuchhalter, die man dort - unabhängig von juristischer Kompetenz - zu Richtern gemacht hat.) In einem Ausmaß, das man sich nie hätte vorstellen können, hat die Regierung während der Pandemie Grundrechte und Bürgerfreiheiten eingeschränkt. Da hätte man einen echten Hüter der Verfassung dringend gebraucht. Das Verfassungsrecht hätte zum Schutz der Grundrechte „rote Linien“ für die Regierung ziehen müssen. Das hat Karlsruhe nicht getan. Das Gericht hat alle Maßnahmen der Regierung, die in weiten Teilen unverhältnismäßig und Verletzungen der Grundrechte waren, brav gebilligt. Auch nach Corona gibt es keine Einsicht und Selbstkritik. Das Gericht kann – oder will? - nicht erkennen, was es falsch gemacht hat.

„Das Gericht in Karlsruhe erfüllt seine ursprüngliche Aufgabe nicht mehr“

"Ein genauso schlimmer Sündenfall ist das Urteil des Gerichts zum Klimaschutzgesetz von 2021. In diesem Urteil legt es die Klimaschutzpolitik sehr detailliert mit konkreten Fristsetzungen für die nächsten Jahre fest. Es schreibt dem Parlament und der Regierung vor, welche Maßnahmen bis zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden müssen. Die durchweg harten Maßnahmen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sie sind gleichzeitig starke Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht macht Klimapolitik und greift in Grundrechte ein. Das ist eine doppelte Grenzüberschreitung. Zum einen ist es schon wieder nicht der Hüter der Verfassung und der Grundrechte, im Gegenteil. Und zum anderen verletzt es einen elementaren Grundsatz des demokratischen Verfassungsstaates – die Trennung von Legislative und Judikative. Die Gewaltentrennung sieht vor: das Parlament macht die Gesetze, das Gericht kann die Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen. (Anm. Dikigoros: Im Parteienstaat gibt es keine Gewaltenteilung à la Montesquieu mehr - das liegt in der Natur der Sache!) Selbst Klimapolitik zu machen ist dem Bundesverfassungsgericht von der Verfassung verboten. Das kann das Parlament viel besser. (Anm. Dikigoros: Ha ha - das haben wir ja in den letzen Jahr[zehnt]en gesehen... Aber da in der Regierung, im Parlament und an den Gerichten die gleichen - z.T. sogar die selben! - Parteibonzen sitzen, kann man da wohl nichts anderes erwarten.) Trotzdem hat es sich auf diesen klimapolitischen aktivistischen Irrweg gemacht.
Das Gericht in Karlsruhe erfüllt seine ursprüngliche Aufgabe nicht mehr. Es ist kein Hüter der Verfassung, wenn es darauf ankommt. Gleichzeitig entwickelt es politischen Aktivismus und verletzt dadurch den Grundsatz der Gewaltenteilung – und damit die Verfassung. Das macht es zum würdigen Preisträger dieser Preisverleihung."

Juror Carlos Gebauer gab zur Begründung an:

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Arbeit auf der Grenze zwischen Recht und Politik den Inhalt und die Bedeutung der Grundrechte in Deutschland jahrzehntelang prägend konturiert. Als historische Antwort auf die totalitären und menschenverachtenden Exzesse der nationalsozialistischen Terrorherrschaft hat die Karlsruher Judikatur gleich nach Gründung des Gerichtes in der damals noch jungen Bundesrepublik den naturrechtlichen Ansatz des Grundrechtekataloges methodisch überzeugend als Basis einer freiheitlich-demokratischen Ordnung ausdifferenziert. Die Staatsorganisation wurde von dem Gericht feingliedrig als Instrument ausgeformt, um individuelle Freiheitsrechte gegen bedrängende Eingriffe abzusichern; um eine moderne und aufgeklärte Rechtsordnung widerspruchsfrei auszuformulieren; und um den Staat international als völkerrechtlichen Akteur für einen weltweiten Frieden hörbar zu machen.
Indem die Rechtsprechung des Gerichtes dem üblichen politischen Tagesgeschäft in nüchterner Sachlichkeit und professioneller Unaufgeregtheit verfassungsrechtliche Grenzen setzte, erwarb es sich das Vertrauen der eigenen Bevölkerung ebenso wie das Ansehen internationaler Gerichtshöfe. Die juristische Arbeit im Karlsruher Schlossbezirk wirkte so über die Grenzen Deutschland hinaus in die europäischen Nachbarstaaten und über diese hinaus sogar rechtsfortbildend in weite Teile der Welt.
Im Gefolge der weltweit diskutierten Corona-Epidemie hat das Bundesverfassungsgericht die ihm angetragenen Rechtsschutzbegehren - erstaunlicherweise konsequent abweichend von seiner zuvor jahrzehntelang gepflegten freiheitlichen, grundrechteschützenden Judikatur - mit wenig sichtbarer richterlicher Empathie und einem nicht konturenscharfen, gleichwohl aber umso deutlicher betonten, überragenden Gemeinwohlinteresse zurückgewiesen. Nach anfangs langem Schweigen auf vielgestaltige Beschwerden Betroffener hin, hieß das Gericht überaktivistische politische Maßnahmen gut, steigerte es den Raum der exekutiven Einschätzungsprärogative in faktisch grenzenlose Sphären und verschloss es sich dem Wehklagen isoliert Sterbender, schutzloser Schulkinder, ohnmächtiger Unternehmer und Arbeitnehmer, akribischer Mediziner und - ganz besonders - verzweifelter Menschen in Gesundheitsberufen, deren Expertise sie vor eilends zugelassenen Arzneimittelgaben warnte.

„Die Grundrechte repressiv interpretiert“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen pandemischen Auslegungsmethoden einer epidemiegeschichtlich ungesehenen Übervorsicht, mit dem Dulden des fachwissenschaftlichen Abgehens von etablierten Standards, mit der Zuweisung von Ausnahmekompetenzen an verfassungsrechtlich nicht vorgesehene Gremien, mit dem Hinnehmen einer exekutiv definierten und fachgerichtlich nicht überprüften Risikolage, mit der Steigerung prozessualer Darlegungslasten für Beschwerdeführer und mit dem Ausbleiben einer selbstkritischen Eigenkorrektur trotz Vorlage eines deutlichen richterlichen Normenkontrollantrages, das Gericht hat die Grundrechte unserer Verfassung nicht freiheitlich-individualschützend, sondern schrankenschaffend repressiv interpretiert. (Anm.: Es gibt Bandwurmsätze, die selbst Dikigoros nicht mehr stillschweigend korrigieren kann, deshalb läßt er das mal so stehen :-) Das Gericht hat damit das über 70 Jahre hinweg stetig gewachsene Vertrauen in seine integrierende, unparteiisch vermittelnde Funktion zwischen Staat und Bürger und insbesondere in seine Rolle als kompetenter Sachwalter wissenschaftlicher Rationalität erheblich beschädigt.
Wer nur beschließt, ohne zu urteilen, wer nur berät, ohne zuzuhören, wer Tatsachen nur glaubt, statt Beweis zu erheben, wer rechtlich subsumiert, ohne den Sachverhalt skeptisch und kritisch auf seine Tatbestandsrelevanz zu prüfen, der läuft notwendigerweise Gefahr, fehlerhaft zu entscheiden. Ein letztinstanzliches Richterwort darf nicht auf Restzweifeln ruhen, es sei denn, es spricht sich wegen der nicht ausgeräumten Bedenken zugunsten der Freiheit und gegen den Eingriff aus. Juristische Kreativität darf nicht in Gegnerschaft zur Freiheit treten. Juristische Präzision setzt aufgeklärte wissenschaftliche Skepsis voraus. Juristische Sensibilität in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat kennt nur eine Richtung: In dubio pro libertate!"

LESERBRIEFE
(ausgewählt und z.T. leicht gekürzt von Dikigoros)

George Samsonis (27.10.2025)
Das schlimmste des BVerfG: Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (Klimaschutz), Zitat aus einem Leitsatz: “Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.” DAS ist das Todesurteil für DysLand. Es ermöglicht allen “Umweltschützern” jegliche Projekte, die - selbst unbelegt behauptet - auch nur ganz eventuell “das Klima gefährden” [...] Dagegen ist der Klimakrebs, der dank Merz das Grundgesetz befallen hat, eine leichte Erkältung!

Bernd Büter (27.10.2025)
Das ALTPARTEIEN-SCHUTZGERICHT ist längst Teil der deutschen Polit-OK. Als BVerfG ist es nicht mal gleich- sondern bereits abgeschaltet, als es das Klimagelüge, von den Grünen diekt abschreibend, verfassungswidrig ins Grundgesetz “schrieb”. Bei Danisch schön nachlesbar, wie das Polit-OK-Werkzeug sich durch selbst geschaffene Verfahren am Parlament vorbei zum parteigesteuerten Gesetzgeber erhoben hat. Das “ich gehe bis nach Karlsruhe” ist schon immer ein Märchen gewesen, da die Nichthüter der Grundrechte einfach ihren Auftrag durch Nichtannahme verweigerten - schon vor Corona und seitdem noch deutlicher. Der Laden wird ja nicht mal mehr amtsbefähigt besetzt, sondern per Blockpartei-Absprachen à la Parteikonformität unter Ausschluss der mittlerweile stärksten Partei AfD. So geht deutsche Diktatur!

S. Schleizer (27.10.2025)
Juristerei ist heute nicht mehr Rechtsfindung… sondern Begründungsfindung (frei nach Danisch)

U. Unger (27.10.2025)
[...] Während die Checks in unserer Gesellschaft brutal zunehmen, werden alle Balances mit noch größerer Brutalität und Geschwindigkeit ausgehebelt. Wer das nicht wahrhaben will ist nicht Herr über alle demokratischen Sinne. Unbegrenzte Macht ist Totalitarismus [...], von links genauso von rechts, aber auch und besonders von oben [...]

Walter Weimar (27.10.2025)
Warum sollte "unsere" Justiz denn noch funktionieren, wenn die Verwaltung, Wirtschaft , Kultur, Wohlstand den Bach runtergeht? [...] Die Justiz verhält sich konform zum Zustand im Land. Einzig die Staatspropanganda muß über Notstrom und ausreichend Parolen bis zum Ende sichergestellt sein [...]

Wilfried Cremer (27.10.2025)
[...] Der “naturrechtliche Ansatz” war schon vorher ausgehebelt. Wo man bspw. nicht mehr weiß oder wissen will, was Männlein oder Weiblein ist, ersetzt das stolze Strunzen die Natur. Corina hat die Gülle nur ans Licht gebracht.

Gerald Weinbehr (27.10.2025)
Wenn es um den Vertrauensverlust gegenüber dem Staat und seinen Institutionen geht, stehen für mich die Verfassungsschutzämter an 1. Stelle. Sie sind zum Instrument des Kampfes gegen Recht[s] geworden, die in ihrer Weisungsgebundenheit irgendwelche Pamphlete zusammenschustern, die nur einen Zweck haben: die größte Oppositionspartei bei jeder Gelegenheit als "gesichert rechtsextrem" hinzustellen, während sich Linke gleichzeitig nahezu alles erlauben können. Mittlerweile ist aber auch das Bundesverfassungsgericht zum Gehilfen linksgrüner Politik verkommen. Symbolisch dafür die "informellen Treffen" bei erlesenen (Anm. Dikigoros: nicht-veganen!) Speisen mit der Bundesregierung. Noch vor wenigen Jahren hielt ich das BVerfG für ein Bollwerk gegen die feuchten Träume der "Demokraten der Mitte" von einem AfD-Verbot. Heute denke ich, dass Karlsruhe mittels Neuinterpretation des GG aus den dünnen Verfassungsschutz-Gutachten eine Begründung für das Verbot basteln könnte. Momentan werden ja gerade noch einige "gute Leute" dafür am BVerfG installiert. Der Verbotsantrag wird kommen [...]


zurück zu: 'Maskenrichter' Dettmar scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht