DEUTSCHE  KRIEGSVORBEREITUNG

Männer im Alter von 17-45 Jahren müssen sich Auslandsaufenthalte
von mehr als 3 Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen

von THOMAS RÖPER (Anti-Spiegel, 04. April 2026)

Anmerkungen und ergänzende Links: Nikolas Dikigoros

Still und heimlich ist in Deutschland zum 1. Januar 2026 eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes in Kraft getreten, die Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren verpflichtet, sich einen Aufenthalt im Ausland von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen zu lassen.

Es ist den Medien erst jetzt aufgefallen, dass in Deutschland zum 1. Januar 2026 eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes in Kraft getreten ist, die Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren verpflichtet, sich einen Aufenthalt im Ausland von mehr als drei Monaten vom Karrierecenter (Anm. Dikigoros: Diese schwachsinnige neue Bezeichnung hat die - ebenso schwachsinnige - alte Bezeichnung "Kreiswehrersatzamt" abgelöst - nun ersetzt nicht mehr das Amt die Kreiswehr, sondern das Zentrum macht Karriere :-) der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Zuerst hat anscheinend die Frankfurter Rundschau darüber berichtet.

In der Praxis dürfte die Regelung derzeit kaum Auswirkungen haben, da die Auslandsaufenthalte wohl generell genehmigt werden sollen. Der Sinn ist es nach offiziellen Angaben, dass die Bundeswehr wissen soll, wie viele Wehrpflichtige sie im Notfall zur Verfügung hat und welche Wehrpflichtigen nicht in Deutschland sind. Allerdings scheint bisher niemand wirklich zu wissen, wie das in der Praxis gehandhabt werden soll. (Anm. Dikigoros: Das wußte doch früher schon niemand, als man für Auslandsreisen noch einen Reisepaß und womöglich ein Visum benötigte - wie soll das jetzt funktionieren?)

Diese Beschränkung der Freizügigkeit beim Reisen stand bereits im Gesetz, war aber bisher nur für den Spannungs- oder Kriegsfall vorgesehen. Nun gilt das generell. (Anm. Dikigoros: Das galt auch [noch] früher schon generell, allerdings nur für Reisen in Mitgliedsstaaten des "Warschauer Pakts" - auch ehemalige, wie Jugoslawien. Gehalten hat sich aber wohl kaum jemand daran.) Die entscheidenden Passagen von Paragraf 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) lauten nun:

"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (…) Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde."

Im Klartext bedeutet das, dass alle Männer ab 17 bis 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Wie die Frankfurter Rundschau schreibt, ist es dabei "völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr."

Sollte jedoch der Spannungs- oder Kriegsfall ausgerufen werden, wird die Altersgrenze auf 60 Jahre erhöht. Das liegt daran, dass die Wehrpflicht in normalen Zeiten mit 45 Jahren endet, im Spannungs- oder Kriegsfall aber bis zum 60. Lebensjahr verlängert wird. (Anm. Dikigoros: Früher nannte man das "Volkssturm", jetzt wohl "Seniorenkarriere"?!?)

Da diese Regelung bisher kaum jemandem bekannt war und auch jetzt wohl nur die wenigsten davon wissen, dürften viele Männer dagegen verstoßen haben oder verstoßen. Über Strafen für Verstöße steht jedoch nichts im Gesetz, sodass unklar ist, wie solche Verstöße geahndet werden.

Klar ist aber, dass diese Gesetzesänderung sich in die Kriegsvorbereitungen der Regierung einreiht, mit denen mehr Deutsche für den möglichen Kriegsdienst erfasst werden sollen. (Anm. Dikigoros: Ausgerechnet BRDDR-Kriegsminister Boris Bäcker hat sich nicht entblödet, das unmittelbar nach Erscheinen dieses Artikels - der Staatsschutz liest offenbar mit! - vehement zu dementieren und versprochen, diesen Paragrafen nicht anzuwenden :-)


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