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Gastaufnahmebedingungen für Ferienhaus Tilling
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1. Mit der Buchung, die schriftlich, per Telefax oder per E-mail
erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines
Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem Vermieter kommt mit
der Buchungsbestätigung zustande.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der
Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der
buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4. Die beim Vertragsabschluss angegebene Personenzahl ist bindend; bei
Überschreitung ist dies umgehend zu melden. Untervermietung ist
grundsätzlich untersagt.
2. Reservierungen
2.1. Die Buchung nach Ziffer 1.1. und 1.2. führt grundsätzlich zu einem
für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf
Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Der Vermieter hat sich
eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
3.2 Je nach Datum des Zuganges einer Rücktrittserklärung werden die
nachfolgenden Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Gesamtpreises)
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt - 15 % des Reisepreises
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt - 25 % des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt - 50 % des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt - 80 % des Reisepreises
danach - 90 % des Reisepreises
3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-/Abbruchversicherung wird
dringend empfohlen.
4. Preise/Leistungen
4.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle
obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie
gelten pro Nacht und Wohneinheit.
4.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem gültigen Angebot.
4.3. Bezug des Ferienhauses am Anreisetag ab ca. 15.00 Uhr, Auszug aus
dem Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr.
5. Bezahlung
5.1. Eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises ist sofort bei Buchung
fällig.
5.2. Der restliche Mietpreis ist spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt
fällig.
5.3. Die Kosten für die Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten.
Sie sind direkt bei der Schlüsselübergabe der die Schlüssel
aushändigenden Person auszuzahlen.
6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-,
neben- und nach vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7. Reklamationen
7.1. Soweit Beanstandungen oder Schäden auftreten, sind diese sofort an
den Vermieter zu melden, damit sie behoben werden können.. Dieses ist
kein Mietminderungsgrund.
8. Streichungen und Zusätze
8.1. Streichungen und Zusätze seitens des Mieters gelten als nicht
geschrieben.
Lieber Gast, Sie als Mieter haben das Ferienhaus pfleglich zu behandeln.
Sie sind verpflichtet, alle während ihre Mietzeit durch unsachgemäße
Nutzung entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Beweis, dass den Mieter
oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem
Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldensunfähige Kinder.
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