WIESBADEN – Die statistische Erfassung der Insolvenzen in
Deutschland ist derzeit erschwert, denn die Reform des
Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung zum 1.
Dezember 2001 trifft u. a. für den Personenkreis von ehemals
selbstständig Tätigen neue Regelungen. Dabei handelt es sich um
Personen, die früher eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt
haben und denen der Gesetzgeber nunmehr - unter erleichterten
Voraussetzungen - eine Restschuldbefreiung eröffnet. Dadurch ist
die Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen
beeinträchtigt. Diese und eine Reihe anderer für die Beantragung
und Durchführung von Insolvenzen zum 1. Dezember 2001 in Kraft
getretenen Änderungen der Insolvenzordnung verhindern Vergleiche
der Insolvenzzahlen ab diesem Zeitpunkt mit den Vorjahreszahlen.
Im ersten Halbjahr 2002 wurden, wie das Statistische Bundesamt
mitteilt, den deutschen Amtsgerichten 18 500 Insolvenzen von
Unternehmen und 21 200 von übrigen Schuldnern gemeldet. Zu den
letzteren zählen 9 900 Insolvenzen von Verbrauchern, 10 100
von anderen natürlichen Personen und knapp 1 200
Nachlassinsolvenzen.
Die angesprochenen Änderungen der Insolvenzordnung wirken sich
insbesondere auf die Anzahl der Insolvenzen natürlicher Personen,
aber auch Insolvenzen von Einzelunternehmern und Angehörigen freier
Berufe aus:
- Bei mittellosen natürlichen Personen und Einzelunternehmern,
welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach
altem Recht in der Regel kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach
der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet
werden. Diese Stundungsmöglichkeit hat zu wesentlich mehr
Insolvenzverfahren geführt. Zu diesem Personenkreis zählen
auch die erstmals vom Gesetz unterschiedenen ehemals selbstständig
Tätigen; das sind Unternehmer, die bereits früher ihre
betriebliche Tätigkeit eingestellt hatten, aber jetzt als natürliche
Personen Insolvenz angemeldet haben; sie werden in der Statistik
ab Anfang 2002 den übrigen Schuldnern zugerechnet.
- Die Verkürzung der "Wohlverhaltensphase" zur
Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte
ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben. In
Erwartung des neuen Rechts dürften viele zahlungsunfähige
Personen und Einzelunternehmer den Insolvenzantrag erst nach In
Kraft Treten der geänderten Insolvenzordnung eingereicht haben.
Diese Änderungen der Insolvenzordnung haben im ersten Halbjahr
2002 wesentlich zu einem starken Anstieg der Insolvenzzahlen von natürlichen
Personen, von Einzelunternehmern und Angehörigen freier Berufe
beigetragen. Bei den Insolvenzen von Personen- und
Kapitalgesellschaften sind Vergleiche mit den Vorjahreszahlen
indessen möglich: Sie stiegen um 10 % auf knapp 11 700 Fälle.
Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Gläubiger für
alle Insolvenzanträge im ersten Halbjahr 2002 auf 24 Mrd. Euro;
nach damaligem Insolvenzrecht ergaben sich für das erste Halbjahr
2001 14 Mrd. Euro. Bei den betroffenen Unternehmen waren im ersten
Halbjahr 2002 134 000 Arbeitnehmer beschäftigt.
Quelle Statistisches Bundesamt