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Hartz ist da   Was sich 2003 für Sie ändert

Mehr Gründer, weniger Verwaltung – das sind die Hauptziele der Hartz-Gesetze, die zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten sind. Wie Gründer und Unternehmer von den Neuregelungen profitieren können und was die Gesetze für die Arbeitsvermittlung bedeuten, hat MittelstandDirekt zusammengefasst.

Förderung

Existenzgründer
Wer zuvor Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat und sich nun in einer Ich- oder Familien-AG selbständig macht, erhält einen steuerfreien Zuschuss für maximal drei Jahre: im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro monatlich.

Die Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Der Zuschuss wird gewährt, solange das Einkommen 25.000 Euro im Jahr nicht überschreitet und nur Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Regelung gilt auch für Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen.

Mini-Jobs
Die Regelungen zu den Mini-Jobs treten am 1. April 2003 in Kraft: Die Grenze für geringfügig Beschäftigte wird von monatlich 325 Euro auf 400 Euro angehoben. Arbeitgeber bezahlen nur Pauschalabgaben in Höhe von 25 Prozent: 12 Prozent Rentenversicherung, 11 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Pauschalsteuer.

Die Beträge und die Steuer werden an eine gemeinsame Einzugstelle bei der Bundesknappschaft gezahlt. Mini-Jobs in Privathaushalten werden mit nur 12 Prozent Pauschalabgaben belastet: je 5 Prozent für Renten- und Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer.

Wer einen Minijobber im haushaltsnahen Bereich beschäftigt, kann 10 Prozent seiner Aufwendungen (maximal 510 Euro) im Jahr von seiner Steuerschuld abziehen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, die durch ein Unternehmen vermittelt werden, sind es 20 Prozent (maximal 600 Euro).

Der Arbeitnehmer zahlt bei einem Verdienst bis zu 400 Euro keine Abgaben. Im Einkommensbereich ab 400 Euro steigt der Beitrag progressiv von rund 4 Prozent bei 400,01 Euro auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von rund 21 Prozent bei 800 Euro.

Ältere Arbeitnehmer
Arbeitgeber, die über 55jährige Arbeitslose einstellen, sind von ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (3,25 Prozent) befreit. Zudem dürfen Arbeitgeber bereits 52jährigen Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge anbieten. Vorher lag die Altergrenze bei 58 Jahren. Diese Regelung gilt zunächst bis 2006.

Geld für Arbeitsplatz
Bereits seit dem 1. November 2002 wird ein zentraler Vorschlag der Hartz-Kommission umgesetzt: Das Förderprogramm "Kapital für Arbeit" unterstützt Unternehmer, wenn sie Arbeitslose dauerhaft einstellen. Für jeden eingestellten Arbeitnehmer erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe bis zu 100.000 Euro: maximal 50.000 Euro als Förderkredit und maximal 50.000 Euro als Nachrangdarlehen.


Arbeitsvermittlung

Personal-Service-Agenturen
Jedes Arbeitsamt wird verpflichtet, eine so genannte Personal-Service-Agentur (PSA) einzurichten. Diese Agenturen stellen ausgesuchte Arbeitslose ein und verleihen sie an Unternehmen. Welche Arbeitslose in der PSA beschäftigt werden, wird zwischen Arbeitsamt und PSA vereinbart.

Tarifbestimmungen
Die Leiharbeitnehmer einer PSA haben ab der sechsten Wochen nach Beginn ihrer Tätigkeit Anspruch auf die im Entleihbetrieb üblichen Löhne und Arbeitsbedingungen. Bis zur sechsten Arbeitswoche darf der Lohn jedoch nicht unter dem Arbeitslosenentgelt liegen. Gewerkschaften und PSA-Vertreter sollen im Laufe des Jahres 2003 spezielle Tarife und Arbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmer aushandeln.

Flexibilität
Die Zumutbarkeitsregeln werden verschärft: Von jungen Singles wird verlangt, dass sie angebotene Stellen annehmen, selbst wenn sie dafür bundesweit umziehen müssen. Für Arbeitslose mit Familie ist dies nicht vorgesehen.

Beweislastumkehr
Die Beweislast liegt nun beim Arbeitssuchenden und nicht mehr beim Arbeitsamt: Der Arbeitslose muss beweisen, warum er ein Arbeitsangebot nicht angenommen hat.

Job-Center
Die Arbeitsämter werden in so genannte Job-Center umgewandelt und sind Anlaufpunkte für Arbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Neben der Jobvermittlung übernimmt das Job-Center auch Aufgaben des Sozialamtes und erhebt und verwaltet z.B. Sozialdaten für Sozialhilfeempfänger.

Frühzeitige Meldepflicht
Ab dem 1. Juli 2003 müssen sich Arbeitnehmer frühzeitig arbeitssuchend melden. Arbeitsamt und Arbeitnehmer sollen bereits die Zeitspanne zwischen Kündigung und Beginn der Arbeitslosigkeit für Vermittlung oder Weiterbildung nutzen. Bei verspäteter Meldung wird das Arbeitslosengeld bis zu 30 Tage gesperrt. Der Sozialversicherungsschutz bleibt in jedem Fall erhalten.

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