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Die Hartz-Vorschläge im Einzelnen

 

Die nach dem VW-Personalvorstand Peter Hartz benannte Komission soll bis Mitte August Vorschläge für Reformen am Arbeitsmarkt machen. Einige Ideen wurden bereits in Presseberichten vorab veröffentlicht. Ein Überblick:

ZIELE:

Die Arbeitslosenzahl von bisher vier knapp Millionen soll in den nächsten drei Jahren um fast zwei Millionen sinken.

Die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsvermittlung soll von heute 33 Wochen auf 22 Wochen verkürzt werden.

Die Ausgaben der Arbeitsämter für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sollen von rund 40 auf 13 Milliarden Euro sinken.

KERNPUNKTE: Verstärkte Anreize für eine schnellere Jobvermittlung, gezielte Förderung der Selbstständigkeit und vermehrter Einsatz von Leiharbeit - also Jobvermittlung wie bei Zeitarbeitsfirmen

ZEITARBEIT: Jedem der 181 Arbeitsämter soll eine Personalagentur angegliedert werden, die entweder von der Behörde selbst oder von einer privaten Firma gemanagt wird. Diese Agenturen verleihen Arbeitslose befristet an Unternehmen. Wer nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit nicht zu der Agentur wechseln will, dem kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Über Zeitarbeit soll die Arbeitslosenzahl um 780 000 sinken.

VERMITTLUNG: Beschäftigte sollen sich künftig sofort arbeitslos melden, wenn sie gekündigt werden. Wer das versäumt, erhält später weniger Arbeitslosengeld. Betriebe, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Entlassungen vermeiden, sollen einen Nachlass bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung erhalten.

ZUMUTBARKEIT: Die Zumutbarkeitskriterien zur Annahme einer Arbeit sollen verschärft werden. Junge Singles müssen den Plänen zufolge künftig bundesweit umziehen oder geringere Verdienste akzeptieren, wenn ihnen eine neue Stelle angeboten wird.

ARBEITSLOSENGELD: Das Arbeitslosengeld soll künftig während der ersten sechs Monate in drei leicht zu errechnenden Pauschalbeträgen gezahlt werden, die in etwa die Einkommensposition während der Erwerbstätigkeit widerspiegeln. Im Anschluss wird die Unterstützung für weitere sechs Monate wie bisher ausgezahlt. Wer dann immer noch arbeitslos ist, muss sich mit einem neuartigen Sozialgeld begnügen. Dem "Focus" zufolge liegt dieses unterhalb des heutigen Niveaus der Arbeitslosenhilfe, aber über dem Satz der Sozialhilfe. Dem "Spiegel" zufolge entspricht das Niveau in etwa der heutigen Sozialhilfe. 

NIEDRIGLOHNSEKTOR: Die bisherigen 325-Euro-Jobs werden geändert. Arbeitnehmer sollen künftig bis zur Höchstgrenze von 890 Euro Anspruch auf gestaffelte Zuschüsse des Staates zu ihren Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen bekommen. Im Gegenzug soll die Sozialabgabenpflicht bereits bei Einkommen von rund 200 Euro einsetzen.

SELBSTSTÄNDIGKEIT: Arbeitslose sollen sich künftig einfach und unbürokratisch selbstständig machen können. Wer mit seiner Geschäftsidee nicht mehr als 15 000 bis 20 000 Euro im Jahr einnimmt, darf den Gewinn zusätzlich zu seiner Unterstützungsleistung behalten. Abführen muss er lediglich eine Pauschalsteuer von zehn Prozent. Mit dem Konzept soll die Schwarzarbeit weniger lukrativ werden. Das Vorhaben soll zu einer Senkung der rbeitslosenzahl um weitere 500.000 beitragen.

 

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