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Die nach dem VW-Personalvorstand Peter Hartz
benannte Komission soll bis Mitte August Vorschläge für Reformen
am Arbeitsmarkt machen. Einige Ideen wurden bereits in
Presseberichten vorab veröffentlicht. Ein Überblick:
ZIELE:
Die Arbeitslosenzahl von bisher
vier knapp Millionen soll in den nächsten drei Jahren um fast
zwei Millionen sinken.
Die durchschnittliche Dauer einer
Arbeitsvermittlung soll von heute 33 Wochen auf 22 Wochen
verkürzt werden.
Die Ausgaben der Arbeitsämter für
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sollen von rund 40 auf
13 Milliarden Euro sinken.
KERNPUNKTE: Verstärkte
Anreize für eine schnellere Jobvermittlung, gezielte Förderung
der Selbstständigkeit und vermehrter Einsatz von Leiharbeit -
also Jobvermittlung wie bei Zeitarbeitsfirmen
ZEITARBEIT: Jedem der
181 Arbeitsämter soll eine Personalagentur angegliedert werden,
die entweder von der Behörde selbst oder von einer privaten Firma
gemanagt wird. Diese Agenturen verleihen Arbeitslose befristet an
Unternehmen. Wer nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit nicht zu der
Agentur wechseln will, dem kann das Arbeitslosengeld gekürzt
werden. Über Zeitarbeit soll die Arbeitslosenzahl um 780 000
sinken.
VERMITTLUNG: Beschäftigte
sollen sich künftig sofort arbeitslos melden, wenn sie gekündigt
werden. Wer das versäumt, erhält später weniger
Arbeitslosengeld. Betriebe, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Entlassungen vermeiden, sollen einen Nachlass bei den Beiträgen
zur Arbeitslosenversicherung erhalten.
ZUMUTBARKEIT: Die
Zumutbarkeitskriterien zur Annahme einer Arbeit sollen verschärft
werden. Junge Singles müssen den Plänen zufolge künftig
bundesweit umziehen oder geringere Verdienste akzeptieren, wenn
ihnen eine neue Stelle angeboten wird.
ARBEITSLOSENGELD: Das
Arbeitslosengeld soll künftig während der ersten sechs Monate in
drei leicht zu errechnenden Pauschalbeträgen gezahlt werden, die
in etwa die Einkommensposition während der Erwerbstätigkeit
widerspiegeln. Im Anschluss wird die Unterstützung für weitere
sechs Monate wie bisher ausgezahlt. Wer dann immer noch arbeitslos
ist, muss sich mit einem neuartigen Sozialgeld begnügen. Dem
"Focus" zufolge liegt dieses unterhalb des heutigen
Niveaus der Arbeitslosenhilfe, aber über dem Satz der Sozialhilfe.
Dem "Spiegel" zufolge entspricht das Niveau in etwa
der heutigen Sozialhilfe.
NIEDRIGLOHNSEKTOR: Die
bisherigen 325-Euro-Jobs werden geändert. Arbeitnehmer sollen künftig
bis zur Höchstgrenze von 890 Euro Anspruch auf gestaffelte Zuschüsse
des Staates zu ihren Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen
bekommen. Im Gegenzug soll die Sozialabgabenpflicht bereits bei
Einkommen von rund 200 Euro einsetzen.
SELBSTSTÄNDIGKEIT: Arbeitslose
sollen sich künftig einfach und unbürokratisch selbstständig
machen können. Wer mit seiner Geschäftsidee nicht mehr als 15
000 bis 20 000 Euro im Jahr einnimmt, darf den Gewinn zusätzlich
zu seiner Unterstützungsleistung behalten. Abführen muss er
lediglich eine Pauschalsteuer von zehn Prozent. Mit dem Konzept
soll die Schwarzarbeit weniger lukrativ werden. Das Vorhaben soll
zu einer Senkung der rbeitslosenzahl um weitere 500.000 beitragen. |