|  |
Europa: "Fahnenfl�chtige"
LKW?
Was fr�her nur unter vorgehaltener Hand best�tigt wurde, ist seit
Anfang Juli 2002 rechtens: Der Europ�ische Gerichtshof (EuGH) hat best�tigt,
da� das Ausflaggen von deutschen LKW in ein anderes EU-Land aufgrund von
KFZ-Steuerersparnis rechtens ist, selbst wenn die Gesch�fte des
Unternehmens im Wesentlichen in Deutschland abgewickelt werden.
Voraussetzung ist allerdings eine Euro-Lizenz des Unternehmers.
Viele Transportunternehmen lieb�ugeln mit einem Ausflaggen in einem
anderen EU-Land, um diverse Kosten einzusparen. So ist der Deutschen
liebstes Land zum Ausflaggen - wie k�nnte es aufgrund der N�he anders
sein - Luxemburg, was auch als Steuerparadies gilt. Ganz so an den Haaren
herbeigezogen ist diese Idee nun wirklich nicht: Zahlt in Deutschland ein
Transportunternehmer f�r einen 40-Tonnen-Zug (Euro II) runde 23.000 Euro
Kfz- und Mineral�lsteuer sowie Autobahnben�tzungsgeb�hr sind in
Luxemburg nur runde 13.000 Euro zu zahlen. Hinzukommen noch die g�nstigeren
Versicherungpr�mien. Es haben zwar in vielen europ�ischen L�ndern die
Assekuranzen die Beitr�ge f�r die Haftpflicht und Kaskoversicherung
merklich erh�ht, doch in kaum einen anderen Land fielen die Steigerungen
derart extrem aus wie in Deutschland, wo die Versicherungsverb�nde Anfang
dieses Jahres bis zu zehn Prozent h�here Aufschl�ge forderten.
Nat�rlich ist ein Ausflaggen in einem anderen EU-Land nicht aller
Probleme L�sung: In vielen L�ndern werden niedrige Steuers�tze mit h�heren
Abgaben auf einem anderen Segment kompensiert. So sind in Italien und Gro�britannien
f�r die geringsten Kfz-Steuers�tze daf�r aber f�r die h�chsten
Treibstoffpreise bekannt. Andere L�nder wiederum haben Steuern eingef�hrt,
die es in Deutschland noch nicht einmal gibt. So ist in �sterreich z.B.
von jedem Unternehmen eine Kommunalsteuer an die Gemeinde zu entrichten.
In Luxemburg sind mittlerweile die Voraussetzungen f�r eine dortige
Firmengr�ndung deutlich erschwert worden. So gen�gt mittlerweile die
bekannte "Briefkastenfirma" nicht mehr, um die Gesch�ftst�tigkeit
aufzunehmen - ausgeflaggte Unternehmen m�ssen vielmehr ausreichend B�ror�umeund
eigene Mitarbeiter vorweisen k�nnen.
Drei Jahre lang erfolgreich innertschechische Verkehre abgewickelt haben
muss ein deutscher Unternehmer, wenn er in Tschechien Fu� fassen will.
Das kann sich allerdings sofort nach einem EU-Beitritt Tschechiens �ndern.
Die momentan einfachsten Bedingungen f�r Unternehmensgr�nder hat
Spanien. Angefangen von der S.L. mit einem Gr�ndungskapital von
3000,-�, den g�nstigen Personalkosten bis zur Steuerlichen Gewinn- und
Verlustkompensation f�r die ersten 7 Jahre.
Generell gibt es einige Punkte, die bei einem Ausflaggen beachtet werden
sollten:
Es gibt zahlreiche Stolperfallen, die eine Unternehmensgr�ndung behindern
oder gar verhindern k�nnen. Somit ist ein Ausflaggen nur aus Kostengr�nden
nicht wirklich ratsam. Wer ausflaggt, sollte Schritt f�r Schritt vorgehen
- ein Partner vor Ort, kann T�r und Tor in dem jeweiligen Land �ffnen.
Informieren Sie sich rechtzeitig auch �ber die heimischen Arbeitsvertr�ge
- schon so mancher Unternehmer ist schwer auf die Nase gefallen, weil er
einige arbeitsrechtliche Fragen nicht gekl�rt oder negiert hat. In vielen
L�ndern werden die einzelnen Rechtsformen steuerlich anders behandelt als
z.B. in Deutschland. Der Kontakt zu einheimischen Steuerberatern,
Unternehmensberatern oder Advokaten ist daher unvermeidlich. Falls das
Unternehmen im Ausland wirklich "Schiffbruch" erleiden soll, so
darf auf keinem Fall das Mutternunternehmen in Mitleidenschaft gezogen
werden - daher sollte auch nie der Hauptsitz des Unternehmens sofort ins
Ausland verlegt werden.
|  |