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Europa: "Fahnenfl�chtige" LKW?

Was fr�her nur unter vorgehaltener Hand best�tigt wurde, ist seit Anfang Juli 2002 rechtens: Der Europ�ische Gerichtshof (EuGH) hat best�tigt, da� das Ausflaggen von deutschen LKW in ein anderes EU-Land aufgrund von KFZ-Steuerersparnis rechtens ist, selbst wenn die Gesch�fte des Unternehmens im Wesentlichen in Deutschland abgewickelt werden. Voraussetzung ist allerdings eine Euro-Lizenz des Unternehmers.

Viele Transportunternehmen lieb�ugeln mit einem Ausflaggen in einem anderen EU-Land, um diverse Kosten einzusparen. So ist der Deutschen liebstes Land zum Ausflaggen - wie k�nnte es aufgrund der N�he anders sein - Luxemburg, was auch als Steuerparadies gilt. Ganz so an den Haaren herbeigezogen ist diese Idee nun wirklich nicht: Zahlt in Deutschland ein Transportunternehmer f�r einen 40-Tonnen-Zug (Euro II) runde 23.000 Euro Kfz- und Mineral�lsteuer sowie Autobahnben�tzungsgeb�hr sind in Luxemburg nur runde 13.000 Euro zu zahlen. Hinzukommen noch die g�nstigeren Versicherungpr�mien. Es haben zwar in vielen europ�ischen L�ndern die Assekuranzen die Beitr�ge f�r die Haftpflicht und Kaskoversicherung merklich erh�ht, doch in kaum einen anderen Land fielen die Steigerungen derart extrem aus wie in Deutschland, wo die Versicherungsverb�nde Anfang dieses Jahres bis zu zehn Prozent h�here Aufschl�ge forderten.

Nat�rlich ist ein Ausflaggen in einem anderen EU-Land nicht aller Probleme L�sung: In vielen L�ndern werden niedrige Steuers�tze mit h�heren Abgaben auf einem anderen Segment kompensiert. So sind in Italien und Gro�britannien f�r die geringsten Kfz-Steuers�tze daf�r aber f�r die h�chsten Treibstoffpreise bekannt. Andere L�nder wiederum haben Steuern eingef�hrt, die es in Deutschland noch nicht einmal gibt. So ist in �sterreich z.B. von jedem Unternehmen eine Kommunalsteuer an die Gemeinde zu entrichten. In Luxemburg sind mittlerweile die Voraussetzungen f�r eine dortige Firmengr�ndung deutlich erschwert worden. So gen�gt mittlerweile die bekannte "Briefkastenfirma" nicht mehr, um die Gesch�ftst�tigkeit aufzunehmen - ausgeflaggte Unternehmen m�ssen vielmehr ausreichend B�ror�umeund eigene Mitarbeiter vorweisen k�nnen.

Drei Jahre lang erfolgreich innertschechische Verkehre abgewickelt haben muss ein deutscher Unternehmer, wenn er in Tschechien Fu� fassen will. Das kann sich allerdings sofort nach einem EU-Beitritt Tschechiens �ndern.

Die momentan einfachsten Bedingungen f�r Unternehmensgr�nder hat Spanien.  Angefangen von der S.L. mit einem Gr�ndungskapital von 3000,-�, den g�nstigen Personalkosten bis zur Steuerlichen Gewinn- und Verlustkompensation f�r die ersten 7 Jahre.

Generell gibt es einige Punkte, die bei einem Ausflaggen beachtet werden sollten:

Es gibt zahlreiche Stolperfallen, die eine Unternehmensgr�ndung behindern oder gar verhindern k�nnen. Somit ist ein Ausflaggen nur aus Kostengr�nden nicht wirklich ratsam. Wer ausflaggt, sollte Schritt f�r Schritt vorgehen - ein Partner vor Ort, kann T�r und Tor in dem jeweiligen Land �ffnen. Informieren Sie sich rechtzeitig auch �ber die heimischen Arbeitsvertr�ge - schon so mancher Unternehmer ist schwer auf die Nase gefallen, weil er einige arbeitsrechtliche Fragen nicht gekl�rt oder negiert hat. In vielen L�ndern werden die einzelnen Rechtsformen steuerlich anders behandelt als z.B. in Deutschland. Der Kontakt zu einheimischen Steuerberatern, Unternehmensberatern oder Advokaten ist daher unvermeidlich. Falls das Unternehmen im Ausland wirklich "Schiffbruch" erleiden soll, so darf auf keinem Fall das Mutternunternehmen in Mitleidenschaft gezogen werden - daher sollte auch nie der Hauptsitz des Unternehmens sofort ins Ausland verlegt werden.

 

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