Unternehmer können niedrige Kfz-Steuer im Ausland nutzen
EuGH-Urteil zu ausgeflaggten Lkw
Luxemburg (hec/dpa)
Wenn ein Transportunternehmen mit Sitz in Spanien das Geschäft
hauptsächlich von Nordrhein-Westfalen aus betreibt, muss es nur
die in Spanien niedrigere Kfz-Steuer zahlen. Das Finanzamt in
Nordrhein-Westfalen darf von der Firma nicht ein zweites Mal die
Steuer für die Lkw verlangen. Das hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache:
C115/00). Die doppelte Besteuerung sei mit dem Prinzip der
Dienstleistungsfreiheit in Europa unvereinbar und benachteilige
das Unternehmen.
|
|