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Lkw-Verkehr: EU-Kommission ermahnt Deutschland

Laut Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hat die EU-Kommission Deutschland sowie Irland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und das Vereinigte Königreich ermahnt, die europäischen Vorschriften über die technischen Unterwegskontrollen schwerer Nutzfahrzeuge umzusetzen. Dieses Mahnschreiben oder eine "mit Gründen versehene Stellungnahme", wie es in der EU-Amtssprache heißt, sei die letzte Etappe vor einer formalen Klage beim Europäischen Gerichtshof. Die betreffende Richtlinie hätte - so der ARCD - bereits bis zum 10. August 2002 umgesetzt werden müssen. Durch sie soll die Sicherheit und Umweltverträglichkeit schwerer Nutzfahrzeuge, die in der Union verkehren, verbessert werden, indem die jährliche Überprüfung im Rahmen der technischen Überwachung durch Stichproben auf den Straßen der Mitgliedsstaaten ergänzt wird. Fahrzeuge, die sich dabei als nicht verkehrssicher erweisen, können unabhängig vom Ort ihrer Zulassung aus dem Verkehr gezogen werden. Die Durchsetzung dieser Stichproben- Überprüfungen werde eine rasche Verbesserung des Wartungszustands der Nutzfahrzeuge in der Union und der Nutzfahrzeuge aus Drittländern im Transit durch Europa herbeiführen, erklärte die Kommission.

 

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