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Digitaler Tachograph kommt

EU-Kommission verabschiedet technische Spezifikation: Lenk- und

Ruhezeiten werden bald digital überwacht

Ab dem 5. August 2004 werden digitale Tachographen für neu zugelassene

Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union (EU) Pflicht. Die Kommission hat

Anfang der Woche die technische Spezifikation des "digitalen

EG-Kontrollgerätes" im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Regelung

betrifft Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als

3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.Der neue digitale

Tachograph protokolliert Daten nicht mehr analog auf einer

Diagrammscheibe, sondern speichert Lenk- und Ruhezeiten direkt auf einer

Chipkarte, die dem jeweiligen Fahrer zugeordnet ist. Die Fahrer erhalten

die für den Betrieb des Gerätes notwendigen Karten von einer

autorisierten Ausgabestelle ihres EU-Heimatlandes.Der Speicherplatz ist

ausreichend für die Dokumentation von durchschnittlich 28 Arbeitstagen.

Außerdem verfügt das Gerät über einen Massenspeicher für die

Aufzeichnung der gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu Lenk- und

Ruhezeiten eines gesamten Fahrzeugjahres sowie der Geschwindigkeit der

letzten 24 Stunden. Mit Hilfe eines Druckers können von Fahrern, vor

allem aber auch von Kontrollbeamten, Protokolle erstellt werden. (tw)

 

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