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Digitaler Tachograph kommt EU-Kommission verabschiedet technische Spezifikation: Lenk- und Ruhezeiten werden bald digital überwacht Ab dem 5. August 2004 werden digitale Tachographen für neu zugelassene Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union (EU) Pflicht. Die Kommission hat Anfang der Woche die technische Spezifikation des "digitalen EG-Kontrollgerätes" im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Regelung betrifft Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.Der neue digitale Tachograph protokolliert Daten nicht mehr analog auf einer Diagrammscheibe, sondern speichert Lenk- und Ruhezeiten direkt auf einer Chipkarte, die dem jeweiligen Fahrer zugeordnet ist. Die Fahrer erhalten die für den Betrieb des Gerätes notwendigen Karten von einer autorisierten Ausgabestelle ihres EU-Heimatlandes.Der Speicherplatz ist ausreichend für die Dokumentation von durchschnittlich 28 Arbeitstagen. Außerdem verfügt das Gerät über einen Massenspeicher für die Aufzeichnung der gesetzlich vorgeschriebenen Daten zu Lenk- und Ruhezeiten eines gesamten Fahrzeugjahres sowie der Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden. Mit Hilfe eines Druckers können von Fahrern, vor allem aber auch von Kontrollbeamten, Protokolle erstellt werden. (tw)
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