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Spanien: Regierung novelliert
Konkursrecht und schafft Standardverfahren
Das Parlament hat ein neues Konkursgesetz verabschiedet. Hauptpunkte sind
die Gr�ndung von speziellen Handelsgerichten und die Vereinheitlichung der
derzeit vier verschiedenen Konkursm�glichkeiten zu einem einzigen
Standardverfahren. Ziel sei, die Abwicklung schneller, flexibler und
transparenter zu machen, erkl�rte Justizminister Jos� Mar�a Michavila.
Zudem sollen die Betriebe, wenn m�glich, vor der Schlie�ung bewahrt und
Arbeitspl�tze erhalten werden.
Dazu erlaubt das neue Gesetz erstmals, dass zahlungsunf�hige Unternehmer
ihre Firma verkaufen, wenn das den Betrieb und die Stellen erh�lt. Zudem k�nnen
die Gerichte Eilkompromisse mit den Gl�ubigern vermitteln, sodass die
Begleichung der Schulden nicht mehr von vornherein oberste Priorit�t hat.
Dar�ber hinaus entscheiden die Handelsrichter k�nftig auch �ber
Abfindungen und L�hne. Folgeprozesse bei Arbeits- und Sozialgerichten
bleiben so erspart.
Bei Arbeitgebern und Gewerkschaften ist das Gesetz auf Beifall gesto�en, da
die derzeitige Regelung auf ein Dickicht von Vorschriften aus den Jahren
1829, 1885 und 1922 zur�ckgeht, die als �berholt gelten. Lediglich ein
Detail wird kritisiert: Im Gegensatz zu allen anderen EU-L�ndern hat der
Staat das erste Zugriffsrecht auf die Konkursmasse, danach die Banken und
zuletzt die Zulieferer. Das sei vor allem f�r Kleinbetriebe problematisch,
die bei der Pleite gr��erer Firmen oft in Mitleidenschaft gezogen w�rden.
Zum Ausgleich hat die Regierung Arbeitnehmern und Besch�ftigten das Recht
einger�umt, in jedem Stadium des Verfahrens Einspruch einzulegen. Dieser
Kompromiss ist akzeptiert worden. Das Gesetz kann so 2004 in Kraft treten.
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