Startseite   News
      News
      Kontakt
      Steuerberatung
      Firmenausk�nfte
      Inkasso
      Beratung
      Finanz & Kredit
      Existenzgr�ndung
      S.L. Gr�ndung
      Marketing
      Software
      �ber Uns
      Jobs
      Nutzfahrzeuge
      Hilfe in Spanien
      Links
      Forum
      Umfragen/Votes
      Gesetze & Recht
 

BBL Rechtsanw�lte sehen Erfolgschancen bei Klagen gegen Toll Collect

 

Hamburg: Entgegen anderslautender Stimmen empfiehlt Rechtsanwalt Matthias L�bbert von der Hamburger Kanzlei BBL Bracker B�hlhoff & L�bbert bei Schadensersatzklagen wegen defekter On-Board-Units auch Toll Collect als Gegner in Betracht zu ziehen.

Es best�nden f�r Transportunternehmer durchaus Erfolgschancen, Klagen auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls auch gegen Toll Collect erfolgreich vor Gericht durchzusetzen.

Es ist davon auszugehen, so L�bbert, da� zwischen einem nach Nr. 7 TC-AGB registrierten Nutzer und Toll Collect ein vertragliches Verh�ltnis besteht. Unter anderem ist in Nr. 15.2.4 TC-AGB ausgef�hrt, da� das Nutzungsrecht an der OBU mit der Beendigung des Nutzungsvertrages endet. Ebenso wird in Nr. 14 TC-AGB in mehreren Passagen von einem bestehenden Nutzungsverh�ltnis gesprochen. Soweit dann dieses zwischen Toll Collect und dem Benutzer bestehende Vertragsverh�ltnis betroffen ist, ist der Anspruch gegen Toll Collect zu richten.

Aufgrund der allgemein bekannt gewordenen - offenbar aus Softwarefehlern resultierenden - Ausf�lle der OBUs, erscheint eine Klage nur gegen den jeweiligen Servicepartner als wenig aussichtsreich. Dieser haftet nur dann, wenn ihm beim Einbau des Ger�ts ein Fehler unerlaufen ist, der wiederum zu einem Schaden gef�hrt hat. Ob ihm Softwarefehler oder andere technische M�ngel zugerechnet werden k�nnen, ist zweifelhaft.

Soweit unklar ist, wer f�r den Schaden tats�chlich verantwortlich ist, bietet sich eine Klage gegen Toll Collect und den Servicepartner als Gesamtschuldner an. Damit kann der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen in einzeln gegen Toll Collect und den Servicepartner gef�hrten Prozessen begegnet werden.

F�r den Transportunternehmer besteht in diesem Fall zwar das - �berschaubare � Risiko hinsichtlich eines Klagegegners zu verlieren und dessen Kosten tragen zu m�ssen. Im anderen Fall best�nde jedoch das Risiko, in beiden Prozessen zu unterliegen.

Die Frage des Klagegegners ist im konkreten Einzellfall vor Klageerhebung zu entscheiden. Aufgrund der Vielzahl von OBUs mit Softwarefehlern spricht jedoch einiges daf�r, vorzugsweise Toll Collect in die Haftung zu nehmen. (BBL)

Top
1