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BBL Rechtsanw�lte sehen Erfolgschancen bei Klagen gegen Toll Collect
Hamburg: Entgegen anderslautender Stimmen empfiehlt
Rechtsanwalt Matthias L�bbert von der Hamburger Kanzlei BBL Bracker
B�hlhoff & L�bbert bei Schadensersatzklagen wegen defekter On-Board-Units
auch Toll Collect als Gegner in Betracht zu ziehen. Es best�nden f�r Transportunternehmer durchaus
Erfolgschancen, Klagen auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls auch
gegen Toll Collect erfolgreich vor Gericht durchzusetzen. Es ist davon auszugehen, so L�bbert, da� zwischen
einem nach Nr. 7 TC-AGB registrierten Nutzer und Toll Collect ein
vertragliches Verh�ltnis besteht. Unter anderem ist in Nr. 15.2.4 TC-AGB
ausgef�hrt, da� das Nutzungsrecht an der OBU mit der Beendigung des
Nutzungsvertrages endet. Ebenso wird in Nr. 14 TC-AGB in mehreren Passagen
von einem bestehenden Nutzungsverh�ltnis gesprochen. Soweit dann dieses
zwischen Toll Collect und dem Benutzer bestehende Vertragsverh�ltnis
betroffen ist, ist der Anspruch gegen Toll Collect zu richten. Aufgrund der allgemein bekannt gewordenen - offenbar
aus Softwarefehlern resultierenden - Ausf�lle der OBUs, erscheint eine
Klage nur gegen den jeweiligen Servicepartner als wenig aussichtsreich.
Dieser haftet nur dann, wenn ihm beim Einbau des Ger�ts ein Fehler
unerlaufen ist, der wiederum zu einem Schaden gef�hrt hat. Ob ihm
Softwarefehler oder andere technische M�ngel zugerechnet werden k�nnen,
ist zweifelhaft. Soweit unklar ist, wer f�r den Schaden tats�chlich
verantwortlich ist, bietet sich eine Klage gegen Toll Collect und den
Servicepartner als Gesamtschuldner an. Damit kann der Gefahr sich
widersprechender Entscheidungen in einzeln gegen Toll Collect und den
Servicepartner gef�hrten Prozessen begegnet werden. F�r den Transportunternehmer besteht in diesem Fall
zwar das - �berschaubare � Risiko hinsichtlich eines Klagegegners zu
verlieren und dessen Kosten tragen zu m�ssen. Im anderen Fall best�nde
jedoch das Risiko, in beiden Prozessen zu unterliegen. Die Frage des Klagegegners ist im konkreten Einzellfall
vor Klageerhebung zu entscheiden. Aufgrund der Vielzahl von OBUs mit
Softwarefehlern spricht jedoch einiges daf�r, vorzugsweise Toll Collect
in die Haftung zu nehmen. (BBL) | ||||