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Das spanische Finanzamt akzeptiert künftig
einfache Quittungen
Reform: Das Finanzamt akzeptiert künftig einfache Quittungen statt der
aufwendigen "Factura"
Ohne sie können Firmen wie Freiberufler in Spanien derzeit keine
Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, egal wie gering der Betrag auch
ist: die "Factura" – eine numerierte Rechnung mit Anschrift und
Steuernummer beider Firmen, die an der Transaktion beteiligt sind, und die
den Mehrwertsteuerbetrag getrennt aufführt. Jetzt hat die Agencia
Tributaria ein Dekret vorgestellt, das dem lästigen Papierkram bei Käufen
und Verkäufen unter 3.000 Euro ein Ende setzen soll. Parkhäuser, Wäschereien,
Taxis und eine Vielzahl anderer Gewerbe und Dienstleister können bald
einfache Quittungen ausstellen, die das Finanzamt als Zahlungsbeleg
akzeptiert. Sogar der Empfänger der Dienstleistung darf künftig die
Quittung ausstellen.
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