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Das spanische Finanzamt akzeptiert künftig einfache Quittungen

Reform: Das Finanzamt akzeptiert künftig einfache Quittungen statt der aufwendigen "Factura"
Ohne sie können Firmen wie Freiberufler in Spanien derzeit keine Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, egal wie gering der Betrag auch ist: die "Factura" – eine numerierte Rechnung mit Anschrift und Steuernummer beider Firmen, die an der Transaktion beteiligt sind, und die den Mehrwertsteuerbetrag getrennt aufführt. Jetzt hat die Agencia Tributaria ein Dekret vorgestellt, das dem lästigen Papierkram bei Käufen und Verkäufen unter 3.000 Euro ein Ende setzen soll. Parkhäuser, Wäschereien, Taxis und eine Vielzahl anderer Gewerbe und Dienstleister können bald einfache Quittungen ausstellen, die das Finanzamt als Zahlungsbeleg akzeptiert. Sogar der Empfänger der Dienstleistung darf künftig die Quittung ausstellen.

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