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Neue europ�ische Krankenversicherungskarte

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Bei kurzen Aufenthalten im europ�ischen Ausland m�ssen Reisende, die f�r eine �rztliche Behandlung gewappnet sein wollen, zuvor ihre Krankenkasse kontaktieren. Von dieser erhalten sie dann das Formular �E 111�, das sie im Krankheitsfall an den ausl�ndischen Arzt weiterreichen. Ein Auslandskrankenschein muss vor jeder Reise neu genehmigt werden. Dieses aufw�ndige Verfahren hat nun bald ein Ende. Ab Juni 2004 soll eine europ�ische Krankenversicherungskarte zun�chst Urlaubs-und Gesch�ftsreisenden, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsland befinden, Formalit�ten im Zusammenhang mit dem Arztbesuch ersparen.
Die Karte wird am 01. Juni voraussichtlich in folgenden L�ndern eingef�hrt: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland, Griechenland, Irland, Schweden, D�nemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien. Weitere Staaten werden in K�rze folgen. Sie k�nnen eine �bergangszeit bis Ende 2005 in Anspruch nehmen. In einer zweiten Phase ersetzt die Karte alle anderen Vordrucke, die bei einem vor�bergehenden Aufenthalt verwendet werden, wie die Formulare f�r die Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes Land (E 128), f�r das internationale Verkehrswesen (E 110), f�r das Studium (E 128) oder f�r die Arbeitssuche (E 119). In einer dritten Phase soll die Versicherungskarte die Form einer computerlesbaren elektronischen Chipkarte erhalten. Die Verfahren werden so insgesamt vereinfacht und beschleunigt, wobei die Anspr�che und Verpflichtungen der EU-B�rger unver�ndert bleiben.

In Deutschland erh�lt man ab 01. Juni 2004 die europ�ische Kranversicherungskarte von seiner Krankenkasse. Dort erf�hrt man dann auch, wie die Karte anzuwenden ist. Sie gilt nur f�r eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung, z.B. bei einem gebrochenen Bein oder einem kranken Zahn, aber auch f�r eine fortlaufende Versorgung bei schweren chronischen Erkrankungen.
Will allerdings ein gesetzlich Versicherter auf Kosten seiner Krankenkasse bestimmte Leistungen gezielt im EU-Ausland in Anspruch nehmen, dann gilt die Karte nicht. In diesem Fall muss er sich vorab die Zustimmung seiner Krankenkasse einholen.

Die europ�ische Versicherungskarte ist nach einem einheitlichen Muster gestaltet und wird ein charakteristisches europ�isches Symbol enthalten. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im Gesundheitssystem anerkannt wird, unabh�ngig vom Aufenthaltsort des Karteninhabers.

Die Einf�hrung der europ�ischen Krankenversicherungskarte geht zur�ck auf die Gipfelbeschl�sse des Europ�ischen Rates von Barcelona im M�rz 2002. Dort hatten sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, �s�mtliche Vordrucke, die zur Inanspruchnahme von Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich sind, zu ersetzen�.

Weitere Informationen finden Sie hier:

H�ufig gestellte Fragen zur europ�ischen Krankenversicherungskarte

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 26. M�rz 2004

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