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Neue europ�ische
Krankenversicherungskarte
Bei kurzen Aufenthalten im
europ�ischen Ausland m�ssen Reisende, die f�r eine �rztliche
Behandlung gewappnet sein wollen, zuvor ihre Krankenkasse kontaktieren.
Von dieser erhalten sie dann das Formular �E 111�, das sie im
Krankheitsfall an den ausl�ndischen Arzt weiterreichen. Ein
Auslandskrankenschein muss vor jeder Reise neu genehmigt werden. Dieses
aufw�ndige Verfahren hat nun bald ein Ende. Ab Juni 2004 soll eine europ�ische
Krankenversicherungskarte zun�chst Urlaubs-und Gesch�ftsreisenden, die
sich in einem anderen EU-Mitgliedsland befinden, Formalit�ten im
Zusammenhang mit dem Arztbesuch ersparen.
Die Karte wird am 01. Juni voraussichtlich in folgenden L�ndern eingef�hrt:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland, Griechenland,
Irland, Schweden, D�nemark, Finnland, Norwegen, Estland und Slowenien.
Weitere Staaten werden in K�rze folgen. Sie k�nnen eine �bergangszeit
bis Ende 2005 in Anspruch nehmen. In einer zweiten Phase ersetzt die Karte
alle anderen Vordrucke, die bei einem vor�bergehenden Aufenthalt
verwendet werden, wie die Formulare f�r die Entsendung von Arbeitnehmern
in ein anderes Land (E 128), f�r das internationale Verkehrswesen (E
110), f�r das Studium (E 128) oder f�r die Arbeitssuche (E 119). In
einer dritten Phase soll die Versicherungskarte die Form einer
computerlesbaren elektronischen Chipkarte erhalten. Die Verfahren werden
so insgesamt vereinfacht und beschleunigt, wobei die Anspr�che und
Verpflichtungen der EU-B�rger unver�ndert bleiben.
In Deutschland erh�lt man ab 01. Juni 2004 die europ�ische
Kranversicherungskarte von seiner Krankenkasse. Dort erf�hrt man dann
auch, wie die Karte anzuwenden ist. Sie gilt nur f�r eine unmittelbar
erforderliche medizinische Versorgung, z.B. bei einem gebrochenen Bein
oder einem kranken Zahn, aber auch f�r eine fortlaufende Versorgung bei
schweren chronischen Erkrankungen.
Will allerdings ein gesetzlich Versicherter auf Kosten seiner Krankenkasse
bestimmte Leistungen gezielt im EU-Ausland in Anspruch nehmen, dann gilt
die Karte nicht. In diesem Fall muss er sich vorab die Zustimmung seiner
Krankenkasse einholen.
Die europ�ische Versicherungskarte ist nach einem einheitlichen Muster
gestaltet und wird ein charakteristisches europ�isches Symbol enthalten.
Damit soll sicher gestellt werden, dass die Karte von allen Beteiligten im
Gesundheitssystem anerkannt wird, unabh�ngig vom Aufenthaltsort des
Karteninhabers.
Die Einf�hrung der europ�ischen Krankenversicherungskarte geht zur�ck
auf die Gipfelbeschl�sse des Europ�ischen Rates von Barcelona im M�rz
2002. Dort hatten sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt,
�s�mtliche Vordrucke, die zur Inanspruchnahme von Leistungen in einem
anderen Mitgliedstaat erforderlich sind, zu ersetzen�.
Weitere Informationen
finden Sie hier:
H�ufig
gestellte Fragen zur europ�ischen Krankenversicherungskarte
Pressemitteilung
der EU-Kommission vom 26. M�rz 2004
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