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Lkw-Fahrer riskiert Arbeitslosengeld
bei K�ndigung wegen Lenkzeiten
Wenn sich ein Lastwagenfahrer st�ndig zum �berschreiten der zul�ssigen
Lenkzeiten gen�tigt sieht und er darum k�ndigen m�chte, muss er sich
zuvor bei seinem Arbeitgeber beschweren. Andernfalls riskiert er den
sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld, entschied das Bundessozialgericht (BSG)
in Kassel in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil. (AZ.: B 7 AL
72/01 R)
Um das Eintreten einer Sperrzeit zu vermeiden, m�sse der Fahrer versuchen,
seinen Arbeitgeber zum Einhalten der Bestimmungen zu bewegen, hie� es.
Dass die Lenkzeit�berschreitungen dem Arbeitgeber bekannt und im
Transportgewerbe �blich sind, befreie den Fahrer nicht von der Pflicht,
sich um ein Bereinigen der Situation zu bem�hen, urteilte das BSG. Im
verhandelten Fall hatte ein Fahrer dies als unzumutbar abgelehnt.(dpa)
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