Kennen Sie den
Innovationsassistenten? Das ist der junge, qualifizierte Uni-Absolvent,
den Sie immer gesucht haben - und sich mit Hilfe von Fördermitteln
auch leisten können.
ZUSCHÜSSE FÜR UNI-ABSOLVENTEN
Design, Marketing, Informationstechnologie: Ihre Produkte oder
Dienstleistungen verdienen den Label innovativ und/oder umweltverträglich?
Dann kommen Sie in einigen Bundesländern in den Genuß einer ganz
speziellen Arbeitsförderungs-Maßnahme - des Innovationsassistenten.
Das läuft so: Sie stellen einen qualifizierten Uni- oder
Fachhochschul-Absolventen ein, dessen Abschluß nicht länger als 3
Jahre zurückliegt, und bekommen 40 Prozent des Bruttogehaltes als
Zuschuß erstattet. Je nach Land beträgt die Höchstförderung
7.000 bis 13.000 €.
ZUSCHÜSSE VOM ABEITSAMT
Als junges Unternehmen, das nicht mehr als fünf Leute beschäftigt,
werden Sie in den ersten zwei Jahren Ihrer Existenz mit einem
speziellem Förderprogramm vom Arbeitsamt unterstützt. Wenn Sie
einen Mitarbeiter einstellen, der mindestens 3 Monate arbeitlos
gemeldet war, bekommen Sie bis zu einem Jahr 50 Prozent des Tarif-
oder ortsüblichen Gehaltes erstattet.
Bei Langzeitarbeitslosen kann die Förderung noch höher ausfallen.
Sobald ein Mitarbeiter zwischen zwei und drei Jahren arbeitslos war,
beträgt der Zuschuß im ersten Halbjahr bis zu 70 % und im zweiten
Halbjahr bis zu 50 Prozent. Ab drei Jahren Arbeitslosigkeit steigen
die Zuschüsse auf 80 und 60 Prozent an. Um sicherzugehen, daß Sie
den richtigen Mann oder die richtige Frau bekommen, können Sie die
Stelle zunächst drei Monate lang auf Probe vergeben. In der Zeit
zahlt das Arbeitsamt 75 Prozent der regulären Fördersätze.
Auch Gründer, die arbeitslose Schwerbehinderte einstellen, bekommen
hohe Zuschüsse. So wird etwa der Lohn eines Rollstuhlfahrers im 1.
Jahr bis zu 80 Prozent, im 2. zu 70 Prozent und im 3. bis zu 60
Prozent übernommen.
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