|  |
Einstiegshilfen
mitnehmen
|
|

|
 |
|
Sie denken schon
lange darüber nach: Endlich kündigen und sich mit einem eigenen
Business selbständig machen. Wobei die ersten Monate finanziell
sicher übel werden... Genau dafür bekommen Sie in einer Reihe von
Zuschüssen. Und im ersten halben Jahr Ihrer Selbständigkeit einen
satten Zuschuß vom Arbeitsamt.
ZUSCHUß VOM ARBEITSAMT
Sie haben gekündigt, um sich endlich den Traum vom eigenen Business
zu verwirklichen. Mit dem Arbeitsamt hatten Sie bisher nie etwas tun
und wollen das auch weiter so halten. Das wäre in Ihrem speziellen
Fall ungeschickt, denn das Arbeitsamt unterstützt Sie als Gründer.
Vorausgesetzt, Sie haben vorher mindestens einen Monat
Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen.
Konkret bekommen Sie eine halbes Jahr lang monatlich zwei Drittel
Ihres bisherigen Nettogehaltes als »Überbrückungsgeld«. Das
sollten Sie mitnehmen - schließlich haben Sie auch lange genug in
die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Vorab hat das Arbeitsamt
allerdings einige bürokratische Hürden gestellt.
1. Schritt: Sie müssen sich arbeitslos melden. Falls Sie selbst gekündigt
haben, ist das erst nach einer Sperrfrist von drei Monaten möglich.
2. Schritt: Während dieser Zeit lassen Sie Ihr Geschäftskonzept
von einem Steuerberater oder einem Experten auf Tragfähigkeit prüfen.
3. Schritt: Sie schicken den Antrag ans Arbeitsamt. Dann können Sie
sich beim Gewerbeamt oder Finanzamt anmelden - und in Ruhe den
ersten Auftrag annehmen. Denn Ihre finanzielle Grundversorgung ist
mit Hilfe des Überbrückungsgeldes gesichert.
|
|  |