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Ärger
mit Firmennamen
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Vistenkarten sind gedruckt, die Werbebroschüren fertig, ein erstes
Mailing verschickt: wir bringen Ihre Daten auf Trab. Die
Resonanz ist anders als erwartet: Ein Konkurrent oder eine Firma
einer verwandten Branche schickt Ihnen eine Unterlassungserklärung
ins Haus. |
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FIRMENNAMEN
RICHTIG AUSWÄHLEN
Den gleichen Namen wie die Konkurrenz gewählt: Dagegen haben Sie
rechtlich keine Chance. Sogar ein ähnlicher Name kann als Verstoß
gegen das Wettbewerbsgesetz (UWG) abgemahnt werden. Mit teuren
Folgen: Sie müssen die Kosten der Abmahnung zahlen, Ihren
Firmennamen ändern und alle Geschäftsunterlagen noch einmal
drucken lassen.Der
einfachste Weg, um sich vor einer Unterlassungserklärung der
Konkurrenz zu schützen: Sie integrieren Ihren Familiennamen in den
Firmennamen. »Mustermann Transport« kann Ihnen keiner verwehren.
Bei vielen Rechtsformen ist das sogar zwingend vorgeschrieben.
Kleingewerbetreibende
müssen zwingend mit Vor- und Nachnamen auftreten:» Hans Mustermann
Transporte«. Als Kleingewerbetreibender gelten alle
Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind . |
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Falls
Sie mit Kollegen zusammenarbeiten, dürfte es sich dabei um eine GBR
oder GmbH handeln. Bei einer GBR muß Ihr Firmenname die Namen aller
Gesellschafter, inklusive eines Vornamen erhalten. Bei mehr als zwei
Gesellschaftern genügen zwei Vor- und Nachnamen mit dem Zusatz
& Co. Also: Hans Mustermann, Willy Muster & Co.
Als GmbH haben Sie einen relative großen Spielraum bei der Wahl des
Namens: Sie können den Namen eins oder mehrerer Gesellschafter
wählen, oder auch den Unternehmenszweck samt Phantasienamen nehmen.
Bei Freiberuflern genügt die Angabe des Nachnamens, plus Zusatz des
Geschäftszwecks: Transportbüro Mustermann. Der kann auch
beibehalten werden, wenn neue dazustoßen und Sie sich als
Partnergesellschaft zusammentun. Dann müssen Sie nur darauf
hinweisen, daß Sie jetzt im Team arbeiten:Transportbüro Mustermann
Partnergesellschaft.
FIRMENNAMEN PRÜFEN
Simpelste Methode: Suchen Sie bundesweit im Telefonverzeichnis, ob
Ihr künftiger Firmenname schon mal existiert.
Kostenlos: Lassen Sie sich vom zuständigen Bundesverband Ihres
Gewerbes eine Liste aller Mitgliedsfirmen schicken. Ist der
Firmenname schon in einer anderen Branche vergeben, haben Sie aus
rechtlicher Sicht weniger Probleme.
Kostenpflichtig: Checken Sie über die Internet-Datenbanken alle
Einträge, die es unter dem gewünschten Firmenname im
Handelsregister gibt.
Beschäftigen Sie Experten: Agenturen checken Marken- und
Firmennamen auf nationaler und internationaler Ebene auf Dubletten
ab. Der Service ist allerdings nicht billig: Der Sevice kostet für
die Namensrecherche innerhalb Deutschlands ca.250 € .
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