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Ärger mit Firmennamen

Die Vistenkarten sind gedruckt, die Werbebroschüren fertig, ein erstes Mailing verschickt:  wir bringen Ihre Daten auf Trab. Die Resonanz ist anders als erwartet: Ein Konkurrent oder eine Firma einer verwandten Branche schickt Ihnen eine Unterlassungserklärung ins Haus.
 

FIRMENNAMEN RICHTIG AUSWÄHLEN
Den gleichen Namen wie die Konkurrenz gewählt: Dagegen haben Sie rechtlich keine Chance. Sogar ein ähnlicher Name kann als Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz (UWG) abgemahnt werden. Mit teuren Folgen: Sie müssen die Kosten der Abmahnung zahlen, Ihren Firmennamen ändern und alle Geschäftsunterlagen noch einmal drucken
lassen.Der einfachste Weg, um sich vor einer Unterlassungserklärung der Konkurrenz zu schützen: Sie integrieren Ihren Familiennamen in den Firmennamen. »Mustermann Transport« kann Ihnen keiner verwehren. Bei vielen Rechtsformen ist das sogar zwingend vorgeschrieben.

Kleingewerbetreibende müssen zwingend mit Vor- und Nachnamen auftreten:» Hans Mustermann Transporte«. Als Kleingewerbetreibender gelten alle Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind .

Falls Sie mit Kollegen zusammenarbeiten, dürfte es sich dabei um eine GBR oder GmbH handeln. Bei einer GBR muß Ihr Firmenname die Namen aller Gesellschafter, inklusive eines Vornamen erhalten. Bei mehr als zwei Gesellschaftern genügen zwei Vor- und Nachnamen mit dem Zusatz & Co. Also: Hans Mustermann, Willy Muster & Co.
Als GmbH haben Sie einen relative großen Spielraum bei der Wahl des Namens: Sie können den Namen eins oder mehrerer Gesellschafter wählen, oder auch den Unternehmenszweck samt Phantasienamen nehmen.

Bei Freiberuflern genügt die Angabe des Nachnamens, plus Zusatz des Geschäftszwecks: Transportbüro Mustermann. Der kann auch beibehalten werden, wenn neue dazustoßen und Sie sich als Partnergesellschaft zusammentun. Dann müssen Sie nur darauf hinweisen, daß Sie jetzt im Team arbeiten:Transportbüro Mustermann Partnergesellschaft.

FIRMENNAMEN PRÜFEN

Simpelste Methode: Suchen Sie bundesweit im Telefonverzeichnis, ob Ihr künftiger Firmenname schon mal existiert.

Kostenlos: Lassen Sie sich vom zuständigen Bundesverband Ihres Gewerbes eine Liste aller Mitgliedsfirmen schicken. Ist der Firmenname schon in einer anderen Branche vergeben, haben Sie aus rechtlicher Sicht weniger Probleme.

Kostenpflichtig: Checken Sie über die Internet-Datenbanken alle Einträge, die es unter dem gewünschten Firmenname im Handelsregister gibt.

Beschäftigen Sie Experten: Agenturen checken Marken- und Firmennamen auf nationaler und internationaler Ebene auf Dubletten ab. Der Service ist allerdings nicht billig: Der Sevice kostet für die Namensrecherche innerhalb Deutschlands ca.250 € .
   

 

 

 

 

 

 

 

 

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