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Paßt Ihre
Garagenfirma nicht mehr in die Garage? Dann benötigen Sie Gewerberäume.
Das Angebot ist erheblich größer als auf dem Wohnungsmarkt.
Trotzdem kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an.
GRÜNDERZENTREN
In vielen Städten können Gründer in ein speziell für sie
konzipiertes Bürohaus oder einen Gewerbepark einziehen. Vorteile:
subventionierte niedrige Mieten für neue oder frisch renovierte Flächen,
die häufig mit der für bestimmte Branchen notwendigen
Infrastruktur ausgestattet sind. Bei den Quadratmetern können Sie
außerdem sparen: Meist teilen sich die Gründer Gemeinschaftsräume
und -einrichtungen. Zum Angebot gehören oft Besprechungszimmer, ein
durchgängig besetzter Empfang, eine Telefonzentrale,
Internet-Server und mitunter sogar gemeinsame Marketing-Aktionen. Außerdem
haben Sie Kontakt zu anderen Gründern.
Nachteile: Aus einem reinen Gründerzentrum müssen Sie meist wieder
ausziehen, wenn Sie Erfolg haben und wachsen wollen. Und nicht jeder
Gründer möchte seinen potentiellen Kunden schon über die
Firmenadresse mitteilen, daß er noch nicht lange am Markt ist.
MAKLERANGEBOTE
Wie beim Wohnungsmarkt gilt: Zentrale Lage ist teurer als Randbezirk,
Neubau kostet mehr als unrenovierter Altbau, größere Flächen mit
mehreren hundert Quadratmetern sind im Verhältnis billiger als
kleine Flächen. Doch diese Faustregeln gelten nicht immer. Zur Zeit
gibt es in vielen Orten mehr Bürofläche als Mieter. Sie können
nicht nur über Preise und Konditionen verhandeln, Sie müssen sogar
handeln.
Beispiel: der Mietpreis. Der Makler nennt Ihnen stets Mietpreise
ohne Steuer und Nebenkosten. Schlagen Sie noch mal etwa 15 Prozent
drauf, und Sie haben den Betrag, den Sie zahlen müssen. Sie können
den Mietpreis herunterhandeln oder eine Staffelmiete vereinbaren.
Oder Sie setzen an anderen Vereinbarungen im Mietvertrag an: Sie können
etwa für sich eine kürzere Kündigungsfrist aushandeln, Pflichten
wie Schönheitsreparaturen aus dem Vertrag streichen lassen oder auf
den Einbau von Einbruchsicherungen bestehen.
MIETVERTRAG
Auch Geschäftsräume werden in der Regel per Formular-Mietvertrag
vermietet. Verbände und Verlage bieten rund 200 Varianten an. Im
Gegensatz zu Verträgen für Wohnräume darf der Vermieter dem
Gewerbemieter Extra-Pflichten aufbürden, etwa Komplett-Renovierungen
oder Schönheitsreparaturen. Wenn Sie Reklameschilder anbringen oder
besondere technische Anlagen einbauen müssen, sollten Sie das im
Mietvertrag festhalten.
MIETDAUER UND KÜNDIGUNG
Je länger Sie Ihre Räume fest anmieten, desto niedriger der
Mietpreis. Allerdings wissen viele Gründer nicht, ob Sie sich fünf
Jahre oder länger binden wollen. Auflösen können Sie so ein
Mietverhältnis nicht ohne weiteres. Eine Alternative zum teuren
Kurzzeit-Mietvertrag über ein oder zwei Jahre ist die »auflösende
Vereinbarung«: Das Mietverhältnis endet, wenn ein bestimmter
Jahresumsatz nicht erreicht wird. Ihr Vermieter darf Sie übrigens
jederzeit raussetzen. Kündigungsschutzfristen gibt es nicht. Änderungskündigungen
zur Erzielung einer höheren Miete sind zulässig.
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