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Wenn Sie Angestellte
beschäftigen, kommt plötzlich neben dem Gehalt Ihrer Leute ein großer
Ausgabenblock auf Sie zu: die Lohnnebenkosten. Die betragen bis zu
60 Prozent des Bruttoverdienstes - und müssen von Ihnen bezahlt
werden. Deswegen werden auch so gerne Teilzeitkräfte auf 630-Mark-Basis
angestellt.
SOZIALKOSTEN KALKULIEREN
Zum Bruttojahresverdienst Ihrer Angestellten müssen Sie rund 20
Prozent an Sozialkosten dazurechnen.
10,15 % Rentenversicherung
3,25 % Arbeitslosenversicherung
6,50 % Krankenversicherung
0,85 % Pflegeversicherung
1,42 % Berufsgenossenschaft (zahlt bei Unfällen)
0,20 % Beitrag nach dem Arbeitssicherheitsgesetz,
= 22,37 %
Der Satz kann bei Ihnen wegen der unterschiedlichen Beiträge der
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften um einige Prozent höher
oder niedriger sein.
PERSONALKOSTEN KENNEN
Feiertage, Urlaubstage, Krankheitstage - auch wenn Ihre Leute nicht
arbeiten, müssen Sie Ihnen Geld zahlen. So steht es im Gesetz oder
Tarifvertrag. Summa summarum müssen Sie für solche Personalkosten
nochmal rund 30 Prozent auf den Bruttolohn draufschlagen.
3,4 % Feiertage (1998 gibt es bundesweit 7 bezahlte Feiertage)
5,4 % Lohnfortzahlung bei Krankheit (Angestellte fehlen im Jahr
durchschnittlich 3 Wochen. Bis zu sechs Wochen müssen Sie zahlen)
14,4 % Urlaubstage (Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen
Anspruch auf 18 bezahlte Urlaubstage. Meist sind bis zu 30 Tage
vereinbart.
0,3 % sonstige bezahlte Ausfallzeiten (Heirat, Umzug)
5,2 % Urlaubsgeld (im Schnitt 50 % eines Monatsverdienstes)
= 28,7 % |
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