Gerichtsbarkeit

Man darf vor der Volksversammlung auch Anklage erheben und ein Verfahren auf Leben und Tod anstrengen. Die Unterscheidung der Strafen resultiert aus dem Vergehen: Verräter und Überläufer hängen sie an Bäumen auf, Feiglinge, Kriegsscheue und Unzüchtige versenken sie im Sumpf oder Morast und werden ein Flechtwerk darüber. Die Verschiedenheit der Vollstreckung hat den Sinn, dass Verbrechen gezeigt werden müssten, wenn sie bestraft werden, Schandtaten (aber) verborgen werden müssten. Aber auch für leichtere Vergehen wird die Bestrafung nach (deren) Ausmaß bestimmt: Diejenigen, die überführt worden sind, werden mit einer Buße [wörtl. Anzahl] an Pferden oder Vieh bestraft. Der eine Teil der Strafe kommt dem König oder dem Stamm zugute, der andere dem Geschädigten (selbst) oder dessen Angehörigen. In denselben Volksversammlungen werden auch herausragende Männer gewählt, die (überall) in den Gauen und Dörfern Recht sprechen; jedem Einzelnen stehen hindert (Männer) aus dem Volk als Beirat und zur Erhöhung (seines) Ansehens zur Seite.

keine Angaben

 

 

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