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Menschenrechtsverletzungen in Deutschland!

 

Nicht nur in der Dritten Welt, nein, auch in unserem

ach so zivilisierten Land werden täglich

Menschenrechtsverletzungen begangen. Meistens

gelingt es unserer korrupten Bürokratie, das alles unter den

Tisch zu kehren. Sollte doch einmal etwas 'rauskommen, wird

es heruntergespielt oder totgeschwiegen. Das ging lange

genug so! Ab heute wird es aber zumindest nicht mehr so

einfach sein, solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu

begehen, denn das Dichter und Denker Magazyn wird solche

Vorfälle gnadenlos aufdecken! Wir lassen uns nicht darauf

ein, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wir machen

solche Dinge öffentlich! Wir kämpfen für die Rechtlosen!

Gerade kurz vor Weihnachten, dem Fest der Nächstenliebe,

erreichte uns ein Hilferuf der Familie eines Verzweifelten.

Herr Peter Opel wurde wegen eines scheinbar unbedeutenden

Zwischenfalls verhaftet. Aber urteilen Sie selbst! Hier

folgt nun ein Auszug aus der Korrespondenz mit verschiedenen

Ämtern und Behörden, so dass sich unsere Leser selbst ein

Bild machen können. SO wird in Deutschland mit Bürgern

umgegangen, die Dinge tun, die zwar lächerlich, aber nicht

kriminell sind!

Gebührenpflichtige Verwarnung

Sehr geehrter Herr Opel,

Sie werden beschuldigt, am 2.11.2000 zu einem nicht mehr

genau zu bestimmenden Zeitpunkt zwischen 18 Uhr und 18 Uhr

30 auf dem Marktplatz in Limburg in der Nase gebohrt zu

haben. Dies wird durch die unten genannten Zeugen bestätigt.

Bei einer nachräglichen polizeilichen Vernehmung zu dieser

Sache konnten Sie keine Angaben machen, warum Sie in der

Nase gebohrt haben und verweigerten die Aussage. Vergehen

gemäß Paragraph 5641, Gesetz zur Aufrechterhaltung der

öffentlichen Ordnung. Sie werden hiermit wegen der o.g.

Angelegenheit mit einem Bußgeld von DM 25.799,98 belegt.

Herr Opel ließ sich das nicht bieten und erhob Widerspruch:

Seit dem 1.4.2000 bestreite ich meinen Lebensunterhalt

durch virtuelles Formatieren im erweiterten Modus für RISC-

Prozessor-Emulationen auf einem 486 DX2. Eine Kopie des

letzten CHKDSK auf der Partition F: habe ich beigefügt.

Diese Arbeit bringt es mit sich, dass man öfter gelangweilt

vor einem Multisync-Monitor sitzt und trotz der 3D-FLI-

Screensaver-Animationen in einen komatösen Zustand

verfällt. Ein Attest meines Hardwarespezialisten habe ich

beigefügt. Die einzige Möglichkeit, o.g. Zustände zu umgehen,

liegt in einem 15 sekündigen Nasebohren. Ferner leide ich

unter sehr starkem Nasenhaarwuchs, was einen nicht

unerheblichen Juckreiz verursacht. Ein Attest meines

Friseurs habe ich beigefügt. Mein Nasebohren geschah daher

nicht mutwillig oder mit bösen Absichten, sondern aus o.g.

nachvollziehbaren und begründeten Anlässen. Am 2.11.2000

gegen 18 Uhr 25 verspürte ich ein starkes Jucken in meinem

linken Nasenloch. Obwohl es mir sehr peinlich war und ich

mich sehr bemühte, dem Juckreiz durch Konzentrationsübungen

Einhalt zu gebieten, gelang es mir nicht. Da das

Jucken um 18 Uhr 27 zu stark wurde, musste ich dem Juckreiz

schließlich nachgeben und führte den kleinen Finger der

rechten Hand ca. 2,3 cm in das linke Nasenloch ein und

drehte ihn leicht hin und her. Das Jucken verschwand sofort.

Selbstverständlich habe ich mich vorher umgesehen, ob

niemand an meinem Verhalten Anstoß nehmen könnte.

Aber die uneinsichtigen Behörden, getrieben von blinder

Vorschriftengläubigkeit und dem Haushaltsdefizit,

antworteten folgendes:

Ihr Widerspruch wird abgelehnt. Begründung: Nasebohren in

der Öffentlichkeit ist ein Delikt, das in letzter Zeit stark

zugenommen hat und daher von einem besonderen öffentlichen

Interesse ist. Ihre Gründe mögen subjektiv nachvollziehbar

sein, können aber nicht als Entschuldigung gelten. Gerade

Sie als Nasenhaarträger sollten wissen, wie abstoßend

Nasebohren für einen vorübergehenden Passanten erscheinen

muss. Es bleibt bei dem Bußgeldbescheid.

Aber Herr Opel fasste noch einmal Mut und legte einen

weiteren Widerspruch ein:

Hiermit lege ich Protest zu Ihrem Bescheid vom.. . ein.

Begründung: Mein Nasebohren geschah nicht aus Böswilligkeit

oder Leichtsinn, wie man es mir zu unterstellen versucht.

Vielmehr wurde ich durch körperliche Reize dazu gezwungen,

in der Nase zu bohren.

Hätte ich dies nicht getan, wäre meine Konzentration auf

einen gefährlichen Tiefstand gesunken, da ich nur noch an

mein Nasejucken gedacht hätte. Infolgedessen wäre ich

unter Umständen Opfer eines Verkehrsunfalls geworden.

Doch die Bosheit der Behörden kannte keine Grenzen. Ein

Gerichtstermin wurde angesetzt. Dabei kam es zu folgendem

Urteil:

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte

Peter Opel wird zu einer Geldstrafe von DM 87.096,51

verurteilt. Begründung: Bei dem Angeklagten handelt es sich

um einen notorischen Gewohnheitsnasebohrer. Nach eigenem

Bekunden bohrt der Angeklagte täglich mehrere Minuten in

seiner Nase, wobei er keinerlei Rücksicht auf Ort und Zeit

nimmt. Ferner versucht er, mit allerlei fadenscheinigen

Ausreden und durch unbewiesene Behauptungen seine krankhafte

Veranlagung als notwendig für seine Gesundheit darzustellen.

Der Angeklagte zeigte während des Prozesses keinerlei Reue

und war auch nicht bereit, das Ausmaß seiner Schuld

einzusehen.

Herr Opel wollte das nicht auf sich sitzen lassen und

beauftragte einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen.

Es kam zur Berufung, wo ein reaktionärer, boshafter und

geldgieriger Richter folgendes von sich gab:

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte

Peter Opel ist mit sofortiger Wirkung in die geschlossene

Abteilung einer HNO-Klinik zu überstellen, wo er sich unter

Aufsicht eines Nasenspezialisten einer mindestens einjährigen

Therapie zu unterziehen hat. Sollte er nach dieser Zeit

nicht von seiner Veranlagung zum Nasebohren geheilt sein,

verlängert sich die Therapie jeweils um ein Jahr.

Begründung: Der Angeklagte P.Opel ist nach Erkenntnis des

Gerichts ein gefährlicher Gewohnheitsnasebohrer, der

keinerlei Rücksicht auf das ästhetische Empfinden seiner

Mitmenschen nimmt. Dies wurde durch zahlreiche vom Gericht

in Auftrag gegebene Gutachten belegt. Darin werden auch die

vom Angeklagten angeführten Gründe für sein Nasebohren als

nicht in dieser Form existent angesehen. Da der Angeklagte

freimütig zugegeben hat, dass er z.B. zu Hause oft

stundenlang in der Nase bohrt und das ihm das nichts

ausmacht, werden die vom Gericht in Auftrag gegebenen

Gutachten durch diesen Umstand nur bestätigt. Ferner bedroht

der Angeklagte durch seine Veranlagung nicht nur seine

Mitmenschen, sondern auch sich selbst, da durch ständiges

Nasebohren die Gefahr des Nasenblutens stark erhöht wird.

Aus all diesen Gründen sieht es das Gericht als das Beste

für den Angeklagten an, wenn er sich einer Therapie

unterzieht. Die Geldstrafe bleibt bestehen und erhöht sich

um die Gerichtsgebühren auf DM 121.387,98.

Herr Opel war am Rande des Nervenzusammenbruchs. Trotzdem

setzte er noch einmal alle Hebel in Bewegung und beantragte

eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Aber auch hier hatte er kein Glück. Es ist eine Schande für

unser Land, aber lesen Sie es ruhig, auch wenn es

unglaublich klingt!

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte

P. Opel wird zu 20 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Begründung: Der Angeklagte ist ein Gewohnheitsverbrecher,

der keinerlei Einsicht in seine Schuld hat und freimütig

bekennt, dass er seine Taten jederzeit wiederholen würde,

wenn er dazu Gelegenheit hätte. Dem Angeklagten sind die

moralischen Grundwerte unserer Gesellschaft vollkommen

gleichgültig. Er erklärte sich nicht bereit, sich mit einer

Geldstrafe zufriedenzugeben und bemühte stattdessen

monatelang die Gerichte, in dem Glauben, er könne aus seinem

Unrecht Recht machen. Bei seiner Veranlagung zum Nasebohren

handelt es sich auch nicht um eine krankhafte Veranlagung,

die durch einen Aufenthalt in einer HNO-Klinik kuriert

werden kann, sondern um pure, ungebremste und zerstörerische

kriminelle Energie. Die Geldstrafe bleibt bestehen und

erhöht sich um die Gerichtsgebühren auf DM 199.791,89.

Das ist nun der letzte Stand der Dinge. Wenn Sie etwas für

den Unglücklichen tun wollen, dann schicken Sie uns eine

Solidaritätsbekundung! Außerdem planen wir eine

Demonstration in Berlin, die eine breitere Öffentlichkeit

auf das Schicksal von Herrn Opel aufmerksam machen soll.

Denn eines ist klar: Heute ist es nur eine unbedeutende

Kleinigkeit - aber schon morgen kann es uns alle betreffen!

Und im nächsten Dichter und Denker Magazyn lesen Sie: Ein

Kannibale kämpft um freie Religionsausübung!

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