Menschenrechtsverletzungen in Deutschland!
Nicht nur in der Dritten Welt, nein, auch in unserem
ach so zivilisierten Land werden täglich
Menschenrechtsverletzungen begangen. Meistens
gelingt es unserer korrupten Bürokratie, das alles unter den
Tisch zu kehren. Sollte doch einmal etwas 'rauskommen, wird
es heruntergespielt oder totgeschwiegen. Das ging lange
genug so! Ab heute wird es aber zumindest nicht mehr so
einfach sein, solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu
begehen, denn das Dichter und Denker Magazyn wird solche
Vorfälle gnadenlos aufdecken! Wir lassen uns nicht darauf
ein, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wir machen
solche Dinge öffentlich! Wir kämpfen für die Rechtlosen!
Gerade kurz vor Weihnachten, dem Fest der Nächstenliebe,
erreichte uns ein Hilferuf der Familie eines Verzweifelten.
Herr Peter Opel wurde wegen eines scheinbar unbedeutenden
Zwischenfalls verhaftet. Aber urteilen Sie selbst! Hier
folgt nun ein Auszug aus der Korrespondenz mit verschiedenen
Ämtern und Behörden, so dass sich unsere Leser selbst ein
Bild machen können. SO wird in Deutschland mit Bürgern
umgegangen, die Dinge tun, die zwar lächerlich, aber nicht
kriminell sind!
Gebührenpflichtige Verwarnung
Sehr geehrter Herr Opel,
Sie werden beschuldigt, am 2.11.2000 zu einem nicht mehr
genau zu bestimmenden Zeitpunkt zwischen 18 Uhr und 18 Uhr
30 auf dem Marktplatz in Limburg in der Nase gebohrt zu
haben. Dies wird durch die unten genannten Zeugen bestätigt.
Bei einer nachräglichen polizeilichen Vernehmung zu dieser
Sache konnten Sie keine Angaben machen, warum Sie in der
Nase gebohrt haben und verweigerten die Aussage. Vergehen
gemäß Paragraph 5641, Gesetz zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung. Sie werden hiermit wegen der o.g.
Angelegenheit mit einem Bußgeld von DM 25.799,98 belegt.
Herr Opel ließ sich das nicht bieten und erhob Widerspruch:
Seit dem 1.4.2000 bestreite ich meinen Lebensunterhalt
durch virtuelles Formatieren im erweiterten Modus für RISC-
Prozessor-Emulationen auf einem 486 DX2. Eine Kopie des
letzten CHKDSK auf der Partition F: habe ich beigefügt.
Diese Arbeit bringt es mit sich, dass man öfter gelangweilt
vor einem Multisync-Monitor sitzt und trotz der 3D-FLI-
Screensaver-Animationen in einen komatösen Zustand
verfällt. Ein Attest meines Hardwarespezialisten habe ich
beigefügt. Die einzige Möglichkeit, o.g. Zustände zu umgehen,
liegt in einem 15 sekündigen Nasebohren. Ferner leide ich
unter sehr starkem Nasenhaarwuchs, was einen nicht
unerheblichen Juckreiz verursacht. Ein Attest meines
Friseurs habe ich beigefügt. Mein Nasebohren geschah daher
nicht mutwillig oder mit bösen Absichten, sondern aus o.g.
nachvollziehbaren und begründeten Anlässen. Am 2.11.2000
gegen 18 Uhr 25 verspürte ich ein starkes Jucken in meinem
linken Nasenloch. Obwohl es mir sehr peinlich war und ich
mich sehr bemühte, dem Juckreiz durch Konzentrationsübungen
Einhalt zu gebieten, gelang es mir nicht. Da das
Jucken um 18 Uhr 27 zu stark wurde, musste ich dem Juckreiz
schließlich nachgeben und führte den kleinen Finger der
rechten Hand ca. 2,3 cm in das linke Nasenloch ein und
drehte ihn leicht hin und her. Das Jucken verschwand sofort.
Selbstverständlich habe ich mich vorher umgesehen, ob
niemand an meinem Verhalten Anstoß nehmen könnte.
Aber die uneinsichtigen Behörden, getrieben von blinder
Vorschriftengläubigkeit und dem Haushaltsdefizit,
antworteten folgendes:
Ihr Widerspruch wird abgelehnt. Begründung: Nasebohren in
der Öffentlichkeit ist ein Delikt, das in letzter Zeit stark
zugenommen hat und daher von einem besonderen öffentlichen
Interesse ist. Ihre Gründe mögen subjektiv nachvollziehbar
sein, können aber nicht als Entschuldigung gelten. Gerade
Sie als Nasenhaarträger sollten wissen, wie abstoßend
Nasebohren für einen vorübergehenden Passanten erscheinen
muss. Es bleibt bei dem Bußgeldbescheid.
Aber Herr Opel fasste noch einmal Mut und legte einen
weiteren Widerspruch ein:
Hiermit lege ich Protest zu Ihrem Bescheid vom.. . ein.
Begründung: Mein Nasebohren geschah nicht aus Böswilligkeit
oder Leichtsinn, wie man es mir zu unterstellen versucht.
Vielmehr wurde ich durch körperliche Reize dazu gezwungen,
in der Nase zu bohren.
Hätte ich dies nicht getan, wäre meine Konzentration auf
einen gefährlichen Tiefstand gesunken, da ich nur noch an
mein Nasejucken gedacht hätte. Infolgedessen wäre ich
unter Umständen Opfer eines Verkehrsunfalls geworden.
Doch die Bosheit der Behörden kannte keine Grenzen. Ein
Gerichtstermin wurde angesetzt. Dabei kam es zu folgendem
Urteil:
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte
Peter Opel wird zu einer Geldstrafe von DM 87.096,51
verurteilt. Begründung: Bei dem Angeklagten handelt es sich
um einen notorischen Gewohnheitsnasebohrer. Nach eigenem
Bekunden bohrt der Angeklagte täglich mehrere Minuten in
seiner Nase, wobei er keinerlei Rücksicht auf Ort und Zeit
nimmt. Ferner versucht er, mit allerlei fadenscheinigen
Ausreden und durch unbewiesene Behauptungen seine krankhafte
Veranlagung als notwendig für seine Gesundheit darzustellen.
Der Angeklagte zeigte während des Prozesses keinerlei Reue
und war auch nicht bereit, das Ausmaß seiner Schuld
einzusehen.
Herr Opel wollte das nicht auf sich sitzen lassen und
beauftragte einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen.
Es kam zur Berufung, wo ein reaktionärer, boshafter und
geldgieriger Richter folgendes von sich gab:
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte
Peter Opel ist mit sofortiger Wirkung in die geschlossene
Abteilung einer HNO-Klinik zu überstellen, wo er sich unter
Aufsicht eines Nasenspezialisten einer mindestens einjährigen
Therapie zu unterziehen hat. Sollte er nach dieser Zeit
nicht von seiner Veranlagung zum Nasebohren geheilt sein,
verlängert sich die Therapie jeweils um ein Jahr.
Begründung: Der Angeklagte P.Opel ist nach Erkenntnis des
Gerichts ein gefährlicher Gewohnheitsnasebohrer, der
keinerlei Rücksicht auf das ästhetische Empfinden seiner
Mitmenschen nimmt. Dies wurde durch zahlreiche vom Gericht
in Auftrag gegebene Gutachten belegt. Darin werden auch die
vom Angeklagten angeführten Gründe für sein Nasebohren als
nicht in dieser Form existent angesehen. Da der Angeklagte
freimütig zugegeben hat, dass er z.B. zu Hause oft
stundenlang in der Nase bohrt und das ihm das nichts
ausmacht, werden die vom Gericht in Auftrag gegebenen
Gutachten durch diesen Umstand nur bestätigt. Ferner bedroht
der Angeklagte durch seine Veranlagung nicht nur seine
Mitmenschen, sondern auch sich selbst, da durch ständiges
Nasebohren die Gefahr des Nasenblutens stark erhöht wird.
Aus all diesen Gründen sieht es das Gericht als das Beste
für den Angeklagten an, wenn er sich einer Therapie
unterzieht. Die Geldstrafe bleibt bestehen und erhöht sich
um die Gerichtsgebühren auf DM 121.387,98.
Herr Opel war am Rande des Nervenzusammenbruchs. Trotzdem
setzte er noch einmal alle Hebel in Bewegung und beantragte
eine Revision vor dem Bundesgerichtshof.
Aber auch hier hatte er kein Glück. Es ist eine Schande für
unser Land, aber lesen Sie es ruhig, auch wenn es
unglaublich klingt!
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Angeklagte
P. Opel wird zu 20 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Begründung: Der Angeklagte ist ein Gewohnheitsverbrecher,
der keinerlei Einsicht in seine Schuld hat und freimütig
bekennt, dass er seine Taten jederzeit wiederholen würde,
wenn er dazu Gelegenheit hätte. Dem Angeklagten sind die
moralischen Grundwerte unserer Gesellschaft vollkommen
gleichgültig. Er erklärte sich nicht bereit, sich mit einer
Geldstrafe zufriedenzugeben und bemühte stattdessen
monatelang die Gerichte, in dem Glauben, er könne aus seinem
Unrecht Recht machen. Bei seiner Veranlagung zum Nasebohren
handelt es sich auch nicht um eine krankhafte Veranlagung,
die durch einen Aufenthalt in einer HNO-Klinik kuriert
werden kann, sondern um pure, ungebremste und zerstörerische
kriminelle Energie. Die Geldstrafe bleibt bestehen und
erhöht sich um die Gerichtsgebühren auf DM 199.791,89.
Das ist nun der letzte Stand der Dinge. Wenn Sie etwas für
den Unglücklichen tun wollen, dann schicken Sie uns eine
Solidaritätsbekundung! Außerdem planen wir eine
Demonstration in Berlin, die eine breitere Öffentlichkeit
auf das Schicksal von Herrn Opel aufmerksam machen soll.
Denn eines ist klar: Heute ist es nur eine unbedeutende
Kleinigkeit - aber schon morgen kann es uns alle betreffen!
Und im nächsten Dichter und Denker Magazyn lesen Sie: Ein
Kannibale kämpft um freie Religionsausübung!