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WORKSHEETS FOR EASTER 2000

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Die Institutionen der Europäischen Union

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt, seine Zusammensetzung spiegelt ihren politischen Willen wider. Es vertritt 370 Millionen Bürger und ist das größte multinationale Parlament der Welt.
Der Rat der Europäischen Union ist eine Einrichtung mit Rechtsetzungsbefugnis und Entscheidungsbefugnis. Gleichzeitig ist er das Gremium, in dem die Vertreter der Regierungen der 15 Mitgliedstaaten ihre Interessen geltend machen können und sich um Kompromisse bemühen.
Die Europäische Kommission spielt aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben eine zentrale Rolle in der Politik der Europäischen Union. In mancher Hinsicht ist sie das Kernstück Europas. Von ihr beziehen die übrigen Institutionen einen wesentlichen Teil ihres Antriebs und ihrer Ziele.
Der Gerichtshof Dies gilt auch für die auf ihnen aufbauende Union. Die Anerkennung der Verbindlichkeit ihrer Regeln durch die Mitgliedstaaten, die Organe und Privatpersonen ist die Voraussetzung für ihr Bestehen.
Der Europäische Rechnungshof vertritt die Interessen der Steuerzahler. Er wacht darüber, daß die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln der Haushaltsordnung und für die vorgesehenen Zwecke verwendet.
Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß Gemäß den Verträgen nimmt er eine beratende Funktion gegenüber der Kommission, dem Rat und dem Europäischem Parlament wahr. Er gibt (auf Ersuchen oder aus eigener Initiative) Stellungnahmen ab, die von Vertretern der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der Union erarbeitet werden.
Der Ausschuß der Regionen ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde eingesetzt, weil die Mitgliedstaaten zum einen ihre regionalen und lokalen Eigenheiten respektiert wissen und zum anderen an der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden wollen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union müssen jetzt die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angehört werden, wenn es um Dinge geht, die sie direkt betreffen.
Der Europäische Bürgerbeauftragte Jeder Bürger jedes Mitgliedstaats ist sowohl Staatsbürger seines Landes als auch der Europäischen Union. Damit hat er/sie auch das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, wenn er/sie sich als Opfer einer "Verwaltungswillkür" der Institutionen oder Organen der EU fühlt.
Europäische Zentralbank

Information durch http://europa.eu.int/inst-de.htm 6. April 2000

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