Selbsthilfegruppe
AMALGAM
c/o Selbsthilfe- Kontakt- und Beratungsstelle
Mitte
StadtRand gGmbH
Perleberger Str. 44, 10559
Berlin
_________________________________________________________________________
Erstellt:
10.12.2000
Ergänzt: 07.01.2006
Essentials zum Thema
Amalgam –
Hintergrundinformationen aus Wissenschaft und
Politik
Fakten contra Fiktion (Regina
Nowack)
Es
gibt zahlreiche wissenschaftliche und sogar amtliche Belege für
die Gesundheitsschädlichkeit des Dentalamalgams. Diese entlarven
die Argumente der Amalgambefürworter als Irreführung.
Dadurch werden Millionen Menschen in ihrer Gesundheit und ebenso die
Sozialsysteme und die Volkswirtschaft geschädigt. Ethik und
Rechtsstaatlichkeit sind damit außer Kraft gesetzt.
1.
Allgemeines
1.1
Der Zahnfüllstoff Amalgam besteht
zu gut 50 Prozent aus Quecksilber, im übrigen aus Kupfer,
Zinn und Silber. Alle diese Bestandteile werden ständig aus
Amalgamfüllungen freigesetzt und zum Teil vom Organismus
resorbiert. Quecksilber hat teilweise eine Verweilzeit von vielen
Jahren in Organen, insbesondere im Gehirn [1-3].
1.2
Die
Hauptquelle für die Quecksilberbelastung des Menschen sind bei
weitem Amalgamfüllungen [4-17].
Nach zehn Jahren
Tragezeit finden sich in Amalgamfüllungen nur noch 50 Prozent
des
ursprünglich vorhandenen Quecksilbers [18]. D.h. es
findet eine hohe Freisetzung von Quecksilber statt.
1.3
Quecksilber
gehört zu den Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffverordnung
bezeichnet Quecksilberverbindungen als „sehr giftig“
[19].
Als „sehr giftig“ werden gemäß §
4 Ziff. 6 der Gefahrstoffverordnung Stoffe bezeichnet, die „in
sehr geringen Mengen bei Einatmen oder Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische
Gesundheitsschäden verursachen können“
[20].
1.4
Grundsätzlich gibt es keinen
Wirkungsschwellenwert für Quecksilber, unterhalb dessen toxische
Wirkungen ausgeschlossen sind, da die individuelle
Empfindlichkeit gegenüber Quecksilber äußerst
verschieden ist. Die Quecksilber-Abgabe aus Amalgamfüllungen
liegt z.T. aber sogar weit über den von erklärten
Amalgambefürwortern, wie WHO und internationale
Gesundheitsbehörden, festgesetzten Grenzwerten [21].
Für
die Konzentration in den Hauptzielorganen von im menschlichen
Organismus akkumulierendem Quecksilber aus Amalgamfüllungen –
Gehirn und Nieren – existieren, wie u.a. von WHO und deutschen
Gesundheitsbehörden eingestanden, nicht einmal Grenzwerte
[22].
1.5
Rund 80 Prozent der
deutschen Erwachsenenbevölkerung tragen als Regelleistung der
gesetzlichen Krankenkassen (d.h. zwangsweise) den Zahnfüllstoff
Amalgam.
Amalgamträger haben durchschnittlich zehn
dieser Füllungen und sind über Jahre und Jahrzehnte, 24
Stunden täglich – d.h. ohne eine Regenerationsmöglichkeit
des Organismus – den in Amalgam enthaltenen giftigen
Schwermetallen ausgesetzt.
Experten sprechen von ca. 2
Millionen schweren Amalgam-Schadensfällen in der BRD. Die
Dunkelziffer – auch der leichteren und mäßigen
amalgaminduzierten Gesundheitsschäden – ist hoch, da weder
die Bevölkerung noch Ärzte über das komplexe
Krankheitsbild sowie Diagnose und Therapie der Amalgam-Intoxikation
aufgeklärt werden.
Etliche Amalgamgeschädigte haben
aber die Ursache ihrer Gesundheitsbeschwerden erkannt und sich in
Patientengruppen organisiert.
2. Nachweise zur
Schädlichkeit von Amalgam
Die
Bundesgesundheitsbehörden behaupten in der Öffentlichkeit
seit eh und je – unisono mit den Amalgamherstellern, den
zahnärztlichen Standesorganisationen und den in ihren Diensten
stehenden Wissenschaftlern und Ärzten – , Amalgam sei
nicht gesundheitsschädlich.
In einem Schreiben von 9/2000
teilt das Bundesministerium für Gesundheit dem Petitionsausschuß
des Dt. Bundestages auf dessen Anfrage (aufgrund einer Eingabe einer
Patienten-Initiative) u.a. mit, daß es keinerlei Studien gebe,
die einen Kausalzusammenhang zwischen Amalgam und Erkrankungen
belegten und es „keinen wissenschaftlich begründeten
Verdacht“ für eine Gesundheitsgefährdung durch den
Zahnfüllstoff Amalgam gebe [23].
Dieser Darstellung
stehen folgende Tatsachen entgegen:
2.1
In der
wissenschaftlichen Literatur gibt es über 17.000 Publikationen
(!) mit Nachweisen für die Schädlichkeit des Amalgams [24].
Das sind weit mehr Publikationen als zu irgend einer anderen
Erkrankung.
Eine entsprechende Literaturliste lag dem
Bundesgesundheitsamt (BGA) schon vor Jahren vor
[25].
2.2
Zahlreiche Erkrankungen werden durch
Amalgam verursacht, wie in der wissenschaftlichen Literatur
dokumentiert ist (s. 2.1). Besonders fällt dabei ins
Gewicht, daß auch der Zusammenhang zwischen Amalgam und so
gravierenden neurologischen Krankheiten wie der tödlich
verlaufenden Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) [26-28], der Multiplen
Sklerose (MS) [29-40], Alzheimer- [41-46] und Parkinson-Krankheit
[47, 48] festgestellt ist.
2.3
In einer
Gebrauchsinformation zu Amalgam des Amalgamherstellers Dentsply
Caulk ist ausdrücklich angegeben, daß das darin
enthaltene Quecksilber u.a. als „Nephrotoxin und Neurotoxin“
agieren kann [51]. Auch die Industrie weiß also um die
Gesundheitsrisiken.
2.4
An den Fortbildungszentren
verschiedener deutscher Zahnärztekammern fanden seit Anfang der
80er Jahre des letzten Jahrhunderts regelmäßig
Fortbildungsseminare statt zu den Themen: „Diagnostik der
Amalgam-Intoxikation“ und „Therapie der
Amalgam-Intoxikation“ [52].
Auch den zahnärztlichen
Standesorganisationen ist also die gegenüber der Öffentlichkeit
bestrittene Amalgamvergiftung durchaus bekannt.
2.5
Die
mit Universitätsprofessoren besetzte B9-Kommission des
Bundesgesundheitsamtes bewertete die Aussage eines durch einen
Professorentitel ebenfalls als wissenschaftlich ausgewiesenen
Mitarbeiters eines Amalgamherstellers, daß Metallionen aus
Amalgamfüllungen freigesetzt werden und lokale bzw. systemische
Auswirkungen auf den Organismus haben können, als korrekt und
genehmigte diese [53].
2.6
Das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte die
Amalgamhersteller in seinen Bescheiden vom 31.3.1995 und 21.7.1995
ausdrücklich unter Berufung auf
„den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand“
u.a.
über folgendes:
die „chronischen
Intoxikationen - wie sie im Niedrigdosisbereich durch
Amalgamfüllungen auftreten können“ [S. 7
unten],
„die möglicherweise ernsten Gefahren
aufgrund der mit der Anwendung
von Amalgamen einhergehenden
Quecksilberbelastung...“ [S. 17],
„die genannten
Auflagen [sind] zur Information von Zahnarzt und Patient
über
den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und über
mögliche Risiken der Anwendung Gamma-2-freier
Amalgame als
zahnärztliche Füllungswerkstoffe
erforderlich“ [S. 9 unten, ähnlich auch S. 5
unten].
„Da
Quecksilber im Organismus kumuliert, können aufgrund erhöhter
Belastungen biologische Veränderungen entstehen“
[S. 6 unten].
[Hervorhebungen: SHG
AMALGAM, Berlin]
Das BfArM ordnete zudem im
Zusammenhang mit der extremen Erhöhung der Quecksilberaufnahme
beim Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen an, den in der
Fachinformation enthaltenen Satz
„hiermit ist kein Risiko verbunden“ [S. 5].
zu
streichen [54]. Das Bundesinstitut geht also davon aus, daß ein
solches Risiko durchaus besteht.
2.7
Die
Gesundheitsbehörden haben bisher Tausende von Registriernummern
für die einzelnen Amalgam-Schadensfälle – darunter
auch Todesfälle – verteilt [55, 56].
2.8
Ebenso
amtlich bestätigt wurde die „Amalgam-Intoxikation“
durch deren Aufnahme in den im Auftrag des
Bundesgesundheitsministeriums (!) erstellten kassenarztrechtlichen
Diagnosekatalog ICD-10 und zwar ausdrücklich als „unerwünschte
Nebenwirkung eines Arzneimittels (...) bei ordnungsgemäßer
Verabreichung“ [57].
2.9
Die Staatsanwaltschaft
Frankfurt/Main stellte aufgrund ihrer umfassenden Ermittlungen in
ihrer Verfügung vom 31.05.1996 fest, „daß
Zahnamalgam auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch generell
geeignet ist, in einer relevanten Anzahl von Fällen die
Gesundheit von Amalgamträgern zu schädigen“
[58].
2.10
Der Deutsche Bundesrat forderte in einer
Entschließung vom 29.4.1994 die Bundesregierung auf, darauf
hinzuwirken, daß die Verwendung von Quecksilber „auf das
unbedingt notwendige Maß reduziert“ wird und führte
zur Begründung aus:
„Quecksilber und fast alle seine
Verbindungen sind für Mensch und Umwelt gefährlich. Nach
ihrer Aufnahme führen sie beim Menschen zu chronischen
Erkrankungen der Nieren und zu irreversiblen Nervenschädigungen.
(...) In zahlreichen Anwendungsgebieten ist die Verwendung von
Quecksilber und seinen Verbindungen daher rückläufig oder
bereits verboten. (...) Verbote des Einsatzes gamma-2-haltiger
Amalgame oder Beschränkungen bei der Anwendung von Amalgam bei
bestimmten Bevölkerungs- und Risikogruppen (...) sind als
Maßnahmen unzureichend“ [59].
2.11
Unabhängige
umweltmedizinische Ärzteorganisationen forderten in einer
Resolution vom Juni 2002 gegenüber den Gesundheitsbehörden
ein sofortiges Amalgamverbot. Zur Begründung wurde u.a.
ausgeführt: „Sowohl
Grundlagenforschung als auch klinische Resultate belegen
unzweifelhaft das besondere und häufige gesundheitliche Risiko
durch die Inhaltsstoffe des Amalgams bei seiner Verwendung als
dentaler Werkstoff. (...) Die Häufigkeit gesundheitlicher
Störungen wird durch den angeführten Vorteil der
Preiswürdigkeit und der leichten Verarbeitung in keiner Weise
aufgewogen.“
[78]
3.
Die Amalgambefürworter
3.1
Die
vorstehenden Angaben sind unmißverständliche Aussagen –
insbesondere auch der Bundesgesundheitsbehörden – über
die konkrete Möglichkeit der Gesundheitsgefährdung durch
Amalgam, die gegenüber der Öffentlichkeit und insbesondere
gegenüber Amalgamgeschädigten aber verschwiegen und
bestritten wird.
Wie andere Fälle gezeigt haben –
beispielsweise in Sachen HIV-verseuchte Blutplasmapräparate
[60], Holzschutzmittel [61] Atomkraftwerke [62, 63] und Pyrethroide
[64, 65] – , vertreten unsere Aufsichtsbehörden vorrangig
die profitorientierten Interessen der Industrie und nicht das
gesundheitliche und sozialökonomische Interesse der breiten
Bevölkerung.
3.2
Die amalgamverteidigenden
zahnärztlichen Standesorganisationen stehen unter großem
finanziellen Einfluß der Industrie. Dementsprechend ist auch
eine Interessenverknüpfung gegeben [66].
3.3
Führende Amalgambefürworter der
zahnärztlichen Standesorganisationen – darunter der
frühere Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Fritz
Josef Willmes – und der für sie arbeitenden Toxikologen
und Arbeitsmediziner sind inzwischen öffentlich der
Wissenschaftsfälschung überführt. In der Sache
Amalgam haben sie gezielte Falschinformationen betrieben. Dazu gehört
auch ihr Bestreiten eigener früherer Publikationen, weil diese
die Richtigkeit des an der Universität Kiel erstellten „Kieler
Amalgam-Gutachtens 1997“ – das den Nachweis über die
hohen und häufigen Risiken des Amalgams und das seit Jahrzehnten
bestehende Wissen darüber führte – bestätigten.
Damit widerlegten diese Autoren selbst ihre Kritik am „Kieler
Amalgam-Gutachten“ und bewiesen selbst ihre Unglaubwürdigkeit.
Sie haben sich damit wissenschaftlich und ethisch disqualifiziert
[67].
Anhand der erdrückenden Datenlage ist ersichtlich,
daß die angeblich wissenschaftliche Kontroverse bzgl. Amalgam
seitens der Amalgambefürworter völlig der
wissenschaftlichen Seriosität entbehrt. Tatsächlich
produzieren tonangebende Amalgambefürworter lediglich
pseudowissenschaftliche Studien. Deren Merkmale sind grobe
methodische Mängel und Mißachtung toxikologischer
Grundsätze [78].
Damit sind die Argumente von
Amalgambefürwortern als bewußte Irreführung zur
Durchsetzung eigener Interessen, d.h. als reine Schutzbehauptungen
nachgewiesen.
Als Motiv erscheint hier die Abwehr von schadens-
und strafrechtlichen Konsequenzen für die wissentlich betriebene
Vergiftung der Bevölkerung plausibel.
3.4
Die
zahnärztlichen Standesorganisationen sind bereits auch durch
anderweitige Unregelmäßigkeiten aufgefallen:
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung in Köln versuchten, der Zahnärzteschaft
ein besseres Image zu erkaufen, indem sie Fernseh-Produktionsfirmen
das Angebot unterbreiteten, gegen Entgelt zahnarztfreundliche
Beiträge zu senden. Es ging in diesem Fall ausdrücklich um
die Absicht verdeckten Sponsorings, also die gezielte
Meinungsmanipulation der Öffentlichkeit und die Verletzung
journalistischer Unabhängigkeit [68, 69].
4.
Konsequenzen
4.1
Es
ist signifikant, daß in Deutschland die Todesfälle durch
Erkrankungen des Nervensystems seit 1950 dramatisch von 3000 Fällen
im Jahr 1950 auf geschätzt ca. 30.000 im Jahr 2000 angestiegen
sind [70]. Quecksilber aus Amalgam ist insbesondere ein Hirn- und
Nervengift.
Diese Belastung kommt heutzutage im Vergleich zur
Vorkriegszeit durch folgende Tatsachen verstärkt zum
Tragen:
Durch schädliche chemische und physikalische
Einflüsse, denen die Bevölkerung im Zuge der Chemisierung
in den Industrienationen nach dem zweiten Weltkrieg und des Ausbaus
des Mobilfunks seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts massiv
ausgesetzt ist, ist der menschliche Organismus überfordert.
Durch die zunehmende schlechte Zahngesundheit aufgrund der
allgemeinen mangelhaften Ernährungsweise der Bevölkerung
werden deren Zähne heutzutage in jüngeren Jahren und in
größerer Anzahl mit Amalgamfüllungen versorgt.
In
80 Prozent der Fälle wird Amalgam zahnärztlicherseits
fehlerhaft angewendet, womit das toxische Risiko zunimmt.
(Die
unsachgemäße Verarbeitung ist z. T. in der äußerst
knappen Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen begründet.
Obwohl für eine korrekt gelegte Amalgamfüllung mindestens
45 Minuten erforderlich sind, werden von Zahnärzten aus
Rentabilitätsgründen in der Regel nur 10 Minuten dafür
angesetzt [71]).
4.2
Laut Experten sind bei etwa 80
Prozent aller chronischen Erkrankungen pathogene Faktoren von
Dentalmetallen zumindest mitbeteiligt, wenn nicht ausschlaggebend
[72].
4.3
Jeder Zahnarzt soll ca.
400 (!) Ärzte mit Folgekrankheiten durch Amalgam und
Palladium-Basis-Legierungen versorgen [73]. Bei der (meist
fehldiagnostizierten) Amalgamintoxikation kommen auch
symptomlindernde Pharmaka, Operationen und Reha-Maßnahmen
reichlich zum Einsatz. Amalgam ist also ein lukratives Geschäft
für die Medizinbranche.
4.4
Neben
dem gesundheitlichen Schaden, der Millionen Menschen zugefügt
wird, entsteht durch die amalgambedingten Erkrankungen auch den
Kranken- und Rentenversicherungen ein immenser Schaden. Experten
gehen davon aus, daß die sozialen und ökonomischen
Konsequenzen der chronischen Quecksilberbelastung durch Amalgam durch
Fehldiagnostik und -therapie weltweit mehrere Billionen Dollar (!)
betragen. Durch diesbezügliche Arbeits- und Produktionsausfälle
wird diese Summe verzehnfacht [74].
4.5
Studienergebnissen der nordischen Länder in den 90er
Jahren des letzten Jahrhunderts zufolge wäre ein Drittel der
Gesamtkosten des Gesundheitssystems vermeidbar (!), wenn Amalgam
nicht mehr verwendet würde, da sie durch Folgeschäden von
Amalgam entstehen [75, 76]. Die Daten sind wahrscheinlich mit denen
Deutschlands vergleichbar.
Dies ist insbesondere angesichts der
hierzulande stetig steigenden Beitragssätze der Krankenkassen
sowie der derzeitigen massiven Leistungseinschränkungen im
Gesundheitswesen bemerkenswert.
5.
Fazit
Die
hohe Toxizität sowohl von Quecksilber als Monosubstanz als auch
vom quecksilberhaltigen Dentalamalgam ist vielfach wissenschaftlich
und sogar amtlich dokumentiert. Auch die aus der Giftigkeit des
Amalgams resultierende Gesundheitsschädlichkeit ist zahlreich
nachgewiesen. Durch amalgaminduzierte Erkrankungen wird Millionen
Menschen immenses Leid zugefügt. Zudem werden durch diese
krankheitsbedingten Kosten die Sozialsysteme und die Volkswirtschaft
schwer belastet.
Dennoch verbreiten die Amalgambefürworter
nach wie vor das Märchen von der Unschädlichkeit des
Amalgams. Wahrscheinlich in Abwehr von schadens- und strafrechtlichen
Konsequenzen werden wissenschaftliche Fakten von ihnen ignoriert und
sogar manipuliert. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen und
ökonomischen Folgeschäden bewußt und billigend in
Kauf genommen. Somit werden ethische und rechtsstaatliche Prinzipien
außer Kraft gesetzt.
Quellen:
[1]
Daunderer, M.: Amalgam, Landsberg/Lech 1995, S. 2 f., 24;
[2]
Mutter, J.: Amalgam- Risiko für die Menschheit, Weil der Stadt
2000, S. 14 f.;
[3] Wassermann, O. et al.: Kieler
Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität
Kiel 1997, S. 3, 51-57
[4]
Bauer, M.: Untersuchungen des Quecksilbergehaltes von menschlichen
Nieren, Gehirn und Knochenmark unter
Berücksichtigung von Zahl und Größe der
Amalgamfüllungen, Med Diss Erlangen 1989;
[5]
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Bescheid an
die pharmazeutischen Unternehmer vom
31.3.1995, S. 2;
[6] Drasch, G. et
al.: Einfluß von Amalgamfüllungen auf die
Quecksilberkonzentration in menschlichen Organen,
Dtsch Zahnärztl Z 47 (8), 1992, S. 490-496;
[7]
Langworth, S. et al.: Biological monitoring of environmental and
occupational exposure to mercury,
Int. Arch. Environ. Health 63, 1991, S. 161-167;
[8]
Medical Devices Bureau Health, Canada: Statement auf dem Treffen von
Repräsentanten europäischer und
amerikanischer Gesundheitsbehörden am 15.12. 1994 in Berlin,
zit. in: Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte: Bescheid vom 21. 7.
1995 an die pharmazeutischen Unternehmen;
[9] Molin, M.
et al.: Mobilized mercury in subjects with varying exposure to
elemental mercury vapour,
Int. Arch.
Environ. Health 63, 1991, S. 187-192;
[10] Müller, L.:
Quecksilber und Amalgam, Referat „Gesundheitlicher
Verbraucherschutz/Umweltmedizin“,
Senator für Gesundheit, Jugend und Soziales – Bereich
Gesundheit – Bremen 1992 und 1993, S. 42;
[11] Mutter,
J.: Amalgam – Risiko für die Menschheit, Weil der
Stadt 2000, S. 14;
[12] Radics, J. et al.: Die kristallinen
Komponenten der Silberamalgame, Untersuchungen mit der elektronischen
Röntgenmikrosonde,
Zahnärztl. Welt, 79, 1970, S. 1031;
[13]
Schiele, R.: Quecksilber aus Zahnamalgam – Belastung,
Beanspruchung, Vergiftung? Skeptiker 2/96, S. 51;
[14] Visser,
H.: Quecksilber-Exposition durch Amalgamfüllungen, Heidelberg
1993, S. 92, 94, 133;
[15] Wassermann, O. et al.: Kieler
Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität
Kiel 1997, S. II, 57 f.;
[16] WHO: Environmental Health
Criteria 118, „Inorganic Mercury“, Genf 1991;
[17]
Ziff, S./Till, Th.: Die toxische Zeitbombe, Waldeck 1985, S.
171;
[18] Hoffmann, U.: Krank durch Amalgam, und was dann?
Institut für Naturheilverfahren Marburg, 1996, S.9;
[19]
Gefahrstoffliste gemäß § 4a der Gefahrstoffverordnung
und EG-Richtlinie 67/548/EWG
„Quecksilberverbindungen“, Veröffentlichung u.a. bei
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Hrsg.): Gefahrstoffliste 1999, dort S. 462 f.;
[20]
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 26.10.1993
(BGB1.I S. 1782), zul. geänd. durch Verordnung
vom 27.1.1999 (BGB1.I S. 50);
[21] Wassermann, O. et al.:
Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie,
Universität Kiel 1997, S. 76-82
mit weiteren Nachweisen;
[22] Wassermann, O. et al.: Kieler
Amalgam-Gutachten 1997, Institut für Toxikologie, Universität
Kiel 1997, S. 86 mit
weiteren Nachweisen;
[23] Schreiben des Bundesministeriums für
Gesundheit an den Petitionsausschuß des Dt. Bundestages vom
08.09.2000,
Unterzeichner: Will, S. 2, 3;
[24] Literaturliste
zusammengestellt von und zu beziehen bei: Prof. Dr. Mats Hanson, Nils
Pals väg 28,
S –
24014 Veberöd (Schweden), Tel./Fax: 0046 4685059;
[25]
Harnack, H.: Die Amalgam-Blamage des BGA, Raum & Zeit 61/1993, S.
18;
[26] Daunderer, M.: Amalgam, Landsberg/Lech 1995, S.
43;
[27] Hamre, H. J.: Amalgam, Stuttgart 1997;
[28]
Redhe, O./Pleva, J.: Recovery from amyotrophic lateral sclerosis and
from allergy after removal of dental amalgam
fillings, Int. J. Risk & Safety in Med. 4,1994, S. 229-236;
[29]
Bio-Probe-Newsletter: Selected health symptom analysis of 1569
Patients who eliminated mercury-containing dental
fillings, Bio-Probe-Newsletter 9 (2), 1993, S. 8;
[30]
Daunderer, M.: Verschlechterung der Multiplen Sklerose und des Morbus
Alzheimer durch Umweltgifte,
Forum Prakt. Allgem. Arzt 30(1), 1991,S. 22-23;
[31] Ders.:
Besserung von Nerven- und Immunschäden nach Amalgamsanierung,
Dtsch. Zschr. f. Biologische
Zahnmedizin 6(4), 1990, S. 152-157;
[32] Ders.:
Therapieerfahrungen bei Quecksilber-Amalgamentgiftung, Forum Prakt.
Allgem. Arzt 28(8), 1989, S. 262;
[33] Friese, K. H.:
Amalgam-Problem für Ärzte und Zahnärzte, Panta 3(3),
1992, S. 63-68;
[34] Gerz, W.: Ganzheitliche
Therapiemöglichkeiten bei Schwermetallbelastung am Beispiel des
Quecksilbers/Amalgam,
in: Centropa Pharma Vertriebs eG (Hrsg.): Anregungen aus der
Nutritionalen Medizin, München 1993;
[35] Huggins, H.
A./Levy, T. E.: Cerebrospinal fluid protein changes in multiple
sclerosis after dental amalgam removal,
Alternative Med Rev 3 (4), 1998, S. 295-300;
[36] Ingalls, Th.
H.: Epidemiology, etiology and prevention of multiple sclerosis.
Hypothesis and fact, The American
Journal of Forensic Medicine and Pathology, Bd. 4, 1983, S.
55-61;
[37] Ders.: Triggers for multiple sclerosis, The
Lancet, 1986, S. 160;
[38] Kistner, A.:
Quecksilbervergiftung durch Amalgam: Diagnose und Therapie, ZWR
104(5), 1995, S. 412-417;
[39] Schaeffer, M./Schöllmann,
C.: Risikofaktor Amalgam-Ein Problemstoff in der aktuellen
Diskussion,
Schriftenreihe Umweltmedizin, Forum Medizin, Verlagsgesellschaft
1996;
[40] Silberlud, R. L./Kienholz, E.: Evidence that
mercury from silver dental fillings may be an etiological factor in
MS,
Sci Tot Environ
142, 1994, S. 191-205 ;
[41] Daunderer, M.:
Verschlechterung der Multiplen Sklerose und des Morbus Alzheimer
durch Umweltgifte,
Forum Prakt. Allgem.
Arzt 30(1), 1991,S. 22-23;
[42] Ders. et al.: Amalgam –
falscher Alarm ?, Selecta 32(3-4),1990, S. 118-121;
[43]
Haley, B.: Results from the Boyd Haley Laboratory Relating the toxic
effects of Mercury to exacerbation of the
Medical Condition Classified as Alzheimer`s Disease,
http://www.asomat.com/mercury/Boyd-Haley-recent-results-
from-lab.htm;
[44]
Kistner, A.: Quecksilbervergiftung durch Amalgam: Diagnose und
Therapie, ZWR 104(5), 1995, S. 412-417;
[45] Reinhardt, J. W.:
Side-effects of mercury contribution to body burden from dental
amalgams, Adv. Dent.
Res. 6,
1992, S.
110-113;
[46] Schaeffer, M./Schöllmann, C.: Risikofaktor
Amalgam-Ein Problemstoff in der aktuellen Diskussion,
Schriftenreihe Umweltmedizin, Forum Medizin, Verlagsgesellschaft
1996;
[47] Kistner, A.: Quecksilbervergiftung durch Amalgam:
Diagnose und Therapie, ZWR 104(5), 1995, S. 412-417;
[48]
Reinhardt, J. W.: Side-effects of mercury contribution to body burden
from dental amalgams, Adv. Dent. Res. 6,
1992, S. 110-113;
[49] PULStip September 2000, S. 17;
[50]
PULStip August 2000, S. 16;
[51] Gebrauchsinformation zu
Amalgam des Amalgamherstellers Dentsply Caulk von 3/97;
[52] Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997,
Institut für Toxikologie, Universität Kiel 1997, S.
46;
[53] Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten,
Institut für Toxikologie, Universität Kiel, Kiel 1997, S.
41 f.;
[54] Bescheid an die
pharmazeutischen Unternehmer vom 31.3.1995, *) Widerspruchsbescheid
an die
Stufenplanbeteiligten vom 21.07.1995
[55]
Zeugnis der Loni Weber, Vorsitzende der Interessengemeinschaft der
Zahnmetallgeschädigten, Postfach 1222,
35625 Hüttenberg-Rechtenbach;
[56] Harnack, H.: Die
Amalgam-Blamage des BGA, Raum & Zeit, 61/1993, S. 18;
[57]
Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und
Information: Diagnoseschlüssel ICD-10-Diagnosethesaurus,
Version 3.0 (Stand Januar 2000) und Diagnoseschlüssel ICD-10,
Version 1.3 (Stand Juli 1999); sowie
Bundesanzeiger vom 8.7.1999;
[58] Verfügung der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main zu 65 Js 1708.4/91 vom
31.5.1996, dort S. 1;
[59] Bundesrat-Drucksache 149/94;
[60]
Koch, E. R., Meichsner, I.: Ärzte und die AIDS-Epidemie unter
Blutern, in: Bultmann, A., Schmithals, F. (Hrsg.):
Käufliche Wissenschaft – Experten im Dienst von
Wirtschaft und Industrie, Knaur, München 1994, S. 185-195;
[61]
Schöndorf, E.: Von Menschen und Ratten – Über das
Scheitern der Justiz im Holzschutzmittel-Skandal, Die
Werkstatt,
Göttingen 1998;
[62] Harden, U.: „Ich will wissen,
für wen ich ein Restrisiko bin“ – Die Leukämie
in der Elbmarsch, in: Bultmann, A.
(Hrsg.): Vergiftet und allein
gelassen – Die Opfer von Giftstoffen in den Mühlen von
Wissenschaft und Justiz,
Knaur, München 1996, S.
171-174;
[63] Schmitz-Feuerhake, I.: Wahrheit ist das oberste
Gebot – Wie unliebsame Erkenntnisse über Strahlenschäden
diskreditiert werden, in: Bultmann, A.,
Naturwissenschaftler-Initiative „Verantwortung für den
Frieden“, DGB-
Angestellten-Sekretariat (Hrsg.): Auf der
Abschußliste, Knaur, München 1997, S. 63-77;
[64]
Cencig, M., Schönberger, A.: Gesucht wird... die Moral der
Gutachter, ARD (WDR)-Sendung vom 07.01.1998;
[65] Die Berliner
„Pyrethroide Studie“ (und was dahinter steckt), abekra
aktuell 10/11 1995 c;
[66] Bengtsson, U.: The symbiosis
between the dental and industrial communities and their scientific
journals,
http://vest.gu.se/~bosse/ybftBEN95a.html m.w.Nw.;
[67] Wassermann, O. et al.: Replik der Autoren des „Kieler
Amalgam-Gutachtens 1997“ zu der
„Stellungnahme zum ´Kieler Amalgam-Gutachten`“ der
Autoren Prof. Dr. S. Halbach et al., im Jahre 1999
veröffentlicht als Buch unter dem Titel „Amalgam im
Spiegel kritischer Auseinandersetzungen“, Köln
1999,
Schriftenreihe
des Instituts für Toxikologie, Universitätsklinikum Kiel,
Heft 44, 2000, S. 23-26;
[68] Koch, B.: Zahnärzte bieten Geld für
freundliche Fernseh-Berichte, Der Tagesspiegel, Berlin vom
20.04.1998;
[69] dpa/RP 22.04.1998;
[70]
Jahrbücher des Statistischen Bundesamtes;
[71]
Wassermann, O. et al.: Kieler Amalgam-Gutachten 1997, Institut für
Toxikologie, Universität Kiel 1997, S. 95 ff.
m.w.Nw.;
[72] Die Zahnarzt Woche: „Die Gesundheit des
Menschen ist allen Wirtschaftlichkeitsargumenten gegenüber
vorrangig“,
8/95;
[73] Daunderer, M.: Giftherde, Autoimmungifte,
Psychogifte, Landsberg/Lech 1997, S. 3;
[74] Kuklinski, B.:
Neue Chancen, Bielefeld 1998, S. 84, m.w. N.;
[75] Health
Insurance Bureau: Amalgam Removal / A Road to Better Health?,
Stockholm County 1991 (Studie mit 383
Patienten);
[76]
Lichtenberg, H.: http://www.lichtenberg.dk;
[77] Ökologischer
Ärztebund, Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner e.V.,
Interdisziplinäre Gesellschaft für
Umweltmedizin e.V., Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und
Humantoxikologie e.V.: Resolution: Amalgamverbot
Gefordert!, Würzburg 09.06.2002, www.dbu-online.de à
„Aktuelles“;
[78] Mutter, J.: Amalgam studies:
Disregarding basic principles of mercury toxicity, International
Journal of Hygiene
and
Environmental Health, 207(2004), S. 391-397.