"Was dahinter steckt, weiß kein Mensch"

23.12.2003 / LOKALAUSGABE / HERNE

"Was dahinter steckt, weiß kein Mensch"

Viterra verliert Prozess vor dem Amtsgericht -
Mieterinitiative spricht von Zwischenerfolg


 Das Wohnungsunternehmen Viterra hat den
ersten Prozess im "Herner Heizkostenstreit"
verloren. Die Klage gegen einen Mieter aus der
Teutoburgia-Siedlung wegen ausstehender
Zahlungen aus dem Jahr 2001 wurde abgewiesen.

  Rund 40 Mitglieder der drei
Mieterinitiativen Teutoburgia, Emscherbruch
und Holsterhausen verfolgten den Prozess vor
dem Herner Amtsgericht. "Das ist ja
ausverkauft hier, auch eher selten", entfuhr
es Richter Dransfeld beim Blick in die vollen
Stuhlreihen. Insgesamt haben 70 organisierte
Viterra-Mieter die Rechnungen aus 2001 nicht
bezahlt, wollen den Streit gerichtlich
durchziehen. Zehn Verfahren sind dem
Rechtsanwalt der Initiativen, Heinrich
Hendricks, zufolge bereits anhängig.
 Gegenstand der gestrigen Verhandlung war eine
nicht beglichene Heizkosten-Nachforderung aus
dem Dezember 2001. Die im
Wärme-Contracting-Verfahren von einer
Fremdfirma erstellte Abrechnung sei
undurchschaubar, die Nachforderung deshalb
nicht zu zahlen, argumentierte der
Prozessvertreter des Mieters. (wir berichteten
ausführlich).
 Da es kaum Spielraum für einen Vergleich gab,
fällte Richter Dransfeld eine Entscheidung. Er
entschied zugunsten des Beklagten. "Eine
Nebenkostenabrechnung an sich muss rechnerisch
nachvollziehbar sein", sagte der Richter. Dies
sei bei der ihm vorliegenden Abrechnung nicht
möglich. "Hier werden pauschale
Brennstoffkosten ausgewiesen. Was dahinter
steckt, weiß kein Mensch", so Dransfeld.
Wärme-Contracting hin oder her, die
Nebenkosten seien nicht überprüfbar. Und:
"Kein Dezernat dieses Gerichts wird dies
anders beurteilen", sagte Dransfeld mit Blick
auf noch ausstehende Prozesse. Eine Berufung
vor dem Landgericht ließ er zu.
 Ulrich Ballweg von der Mieterinitiative
Teutoburgia wertete das Urteil als
"Zwischenerfolg". Das Gericht habe die
Auffassung der Mieter bestätigt. Der
Rechtsanwalt des Beklagten, Heinrich
Hendricks, sieht der Berufung optimistisch
entgegen. Er rechnet damit, dass es im Mai
bzw. Juni zum Termin vor dem Bochumer
Landgericht kommen wird. (AZ C323/03) 
 kai

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