Schauprozeß über die Besiegten

Die Sieger feierten ihre Kriegsverbrechen

BRD-Regierungen haben das Terror-Tribunal
von Nürnberg bis heute nicht anerkannt

Alfred Jodl von BRD-Gericht rehabilitiert

Steffen Seibert (National Journal 2006)

Das Sieger-Tribunal der Kriegsallianz (Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich) in Nürnberg nach dem 2. Weltkrieg stellt einen einmaligen Zivilisationsbruch in der Menschheitsgeschichte dar. Zum ersten Mal in der Weltgeschichte spielten sich die Sieger über die Besiegten unter dem Mantel einer sogenannten Rechtsstaatlichkeit als Richter auf. Es wäre ehrlicher gewesen, sie hätten die unterworfenen Deutschen ohne viel Federlesens einfach erschossen. Rache wurde in der langen Kriegsgeschichte der Menschheit immer wieder geübt, daran haben sich die Völker mittlerweile gewöhnt. Aber die eigenen Menschheitsverbrechen mit dem Etikett Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln ist an Verlogenheit und Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Bei den Terror-Tribunalen von Tokyo und Nürnberg haben die Sieger eigens Straftatbestände gegen die Besiegten erfunden. Die ehrbare Kriegshandlung wurde plötzlich zu einem Verbrechen gemacht, allerdings nur auf Seiten der Besiegten. Schlimmer noch, die Sieger erließen Tribunal-Statute (Londoner Statute), die es den widerrechtlich gefangen genommenen Besiegten verwehrten, ihre Unschuld mit Beweisen zu verteidigen und zu dokumentieren. Auch jede Propaganda-Lüge in den Sieger-Anklagen mußte als "offenkundige Tatsache" hingenommen werden, Gegenbeweise waren verboten. "Nie in der Geschichte haben Sieger ihre besiegten Gegner so gewissenhaft beseitigt." (Der Spiegel, 14/2005, S. 128)

Diese Art Rechtsprechung geht übrigens bei politischen Prozessen vor BRD-Gerichten unvermindert weiter, wenn die Kriegspropaganda der Sieger von freien Forschern hinterfragt wird. Holocaust-Kritiker und Auschwitz-Reformatoren dürfen z.B. für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse vor Gericht keine Beweisanträge stellen. Tun sie es dennoch, werden sie für das Einbringen von Beweisen zusätzlich bestraft. Dies geschieht in der BRD, in einem System also, das sich Rechtsstaat nennt und dessen Regierungen obendrein den Unrechtsprozeß von Nürnberg nie anerkannt haben. "Es sei das ‘Recht der Sieger’, argumentierten die Regierungen der Deutschen, die das Urteil bis heute nicht als rechtswirksam anerkannt haben." (Der Spiegel, 14/2005, S. 128)

In Nürnberg wurde ein bis dahin unbekannter Straftatbestand exklusiv für die Besiegten erfunden, das sogenannte "Verbrechen des Angriffskriegs". Als Unterstraftat führten die Sieger das "Verbrechen" des sogenannten "Terror des Vernichtungskriegs" in den Prozeß ein: "Die Nürnberger [haben] nicht nur den Angriffskrieg ‘zum größten aller Verbrechen’ erklärt, ... zugleich haben sie erstmals den Terror des Vernichtungskriegs als ‘Verbrechen gegen die Menschlichkeit’ gebrandmarkt." (Der Spiegel, 14/2005, S. 129).

Nürnberg war also der Ort, an dem der große Zivilisationsbruch der Weltgeschichte stattfand - durch die "Befreier". Ein Schauprozeß wurde gegen die unterlegenen Feinde inszeniert, der gegen den von allen zivilisierten Staaten anerkannten Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege" (latein. = keine Strafe ohne Gesetz) verstieß. D.h., daß nur geahndet werden kann, was gegen ein zur Tatzeit geltendes Gesetz verstößt.

Der Großkriegsverbrecher und Britenpremier Winston Churchill wollte bei diesen juristischen Verrenkungen zuerst nicht mitmachen, denn der neu geschaffene Straftatbestand des Angriffskriegs, so seine Überlegung, könnte irgendwann auch die Sieger vor ein Gericht bringen. Er schlug deshalb Massenerschießungen aus niedrigsten Rachegelüsten vor, so etwas wäre schon immer hingenommen worden, argumentierte Churchill, nicht jedoch verlogene Unrechtshandlungen eines Schau-Tribunals: "Alles Quatsch, fand Winston Churchill. Erschießen, die Leute, alles andere führe nur ins ‘Wirrwarr eines rechtsstaatlichen Verfahrens’." (Der Spiegel, 14/2005, S. 129)

Nochmals: Der Schwerpunkt der Nürnberger-Terroranklagen zentrierte sich auf den neu erfundenen Kunststraftatbestand des "Angriffskrieges", den es in der Menschheitsgeschichte vorher nicht gab, die Vorkommnisse von Auschwitz interessierten übrigens nur am Rande. "Angelpunkt für Jacksons Neuordnung der Welt war ein Straftatbestand, den das Völkerrecht bislang nicht kannte: ... ‘Einleitung eines unrechtmäßigen Krieges’. Diese Idee zerstörte eine Doktrin, die nahezu unangefochten jahrhundertelang die Politik und die Schlachtfelder beherrscht hatte: dass Krieg zu führen das gute Recht eines jeden Staats und seiner Generäle sei. ... Ohne die allgemeine Strafbarkeit des Angriffskriegs wäre alles nur Flickwerk. ... [Es] wurde lieblos eine Formulierung über die Strafbarkeit von ‘Verbrechen gegen die Menschlichkeit’ angehängt, die aber nur im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen angeklagt werden konnten. ... Der Holocaust aber war kein Thema mehr. Niemand unter den Siegern war wirklich interessiert." (Der Spiegel, 14/2005, S. 129-131)

Somit richtete sich also die Hauptanklage gegen den angeblichen "Angriffskrieg" des Deutschen Reichs gegen Polen. Es war aber Polen, das den Einmarsch der deutschen Truppen wegen der vielen Massenmorde an Deutschen, insbesondere in den annektierten oberschlesischen Gebieten, provoziert hatte. Überdies hatte Polen militärisch bereits gegen Deutschland mobil gemacht und schmiedete im Bewußtsein der britischen Beistandsgarantie Pläne, in Berlin einzumarschieren. Darüber hinaus fiel am 17. September 1939 die Rote Armee Stalins von Osten in Polen ein. Die Sowjets massenmordeten die Polen in beispiellosem Ausmaß. Das bekannteste Massaker fand in der Umgebung von Katyn statt, wo Stalins jüdischer Schlächter Berija annähernd 30.000 polnische Soldaten und Offiziere durch Genickschuß ermorden ließ. Dieses Verbrechen wurde im Nürnberger Terror-Tribunal auch Hitler in die Schuhe geschoben - sieben unschuldige Deutsche wurden von den Sowjets, den wirklichen Tätern, dafür sogar aufgehängt.

Die Sowjetunion, die am 17. September 1939 über Polen herfiel, saß mit am alliierten Richtertisch in Nürnberg und forderte einen Schauprozeß gegen die unterlegenen Deutschen wegen Hitlers "Angriffskriegs gegen Polen". Zynismus in Vollendung. "Der Sowjetsieger Josef Stalin war es, der zwar ebenfalls Todesurteile wollte - aber vorher eindrucksvolle ausführliche Schauprozesse." (Der Spiegel, 14/2005, S. 129)

Stalin und seine Kollegen Kriegsverbrecher Truman und Churchill saßen im selben Boot, weshalb es keiner großen Überredungskünste Stalins bedurfte, den neuen Straftatbestand des "Verbrechens eines Angriffskrieges" nur gegen die Achsenmächte Italien-Deutschland gelten zu lassen. Die eigenen Angriffskriege und die eigenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden in Nürnberg immunisiert: "Der sowjetische Verhandlungsführer Iola Nikitschenko, der später auch als Richter in Nürnberg agieren sollte, wehrte sich gegen die generelle Kriminalisierung von Angriffskriegen - besser sei es doch, nur den Angriffskrieg der europäischen Achsenmächte Deutschland und Italien zum Verbrechen zu machen. ... Die Anklagekompetenz des Gerichts sollte auf die Untaten der Achsenmächte beschränkt werden - die Russen brauchten wegen ihres heimlichen Polen-Deals mit Hitler keine weiteren Sorgen zu haben. " (Der Spiegel, 14/2005, S. 131)

Selbst der den alliierten Lügen verpflichtete SPIEGEL kam in seinem Bericht über das Nürnberger-Terror-Tribunal nicht umhin, die besiegten und angeklagten Deutschen etwas in Schutz zu nehmen, da ein Bericht der britischen Kontrollkommission die gefangenen Deutschen mehr als lächerliche Clowns denn als blutrünstige Bestien charakterisierte. Der SPIEGEL entrüstete sich darüber, daß die alliierten Kriegsverbrecher die Deutschen als "reißende Monster" zu sehen erwartet hatten: "Nun hätten sicher auch Könige und Präsidenten nicht besser ausgesehen, ohne Hosenträger und nach ein paar Monaten Haft unterm strengen Regiment des US-Colonels Burton Andrus im Knast von Ashcan. Was hatten denn die Alliierten von den Chefs ihrer Feinde erwartet? Dass sie reißende Monster seien?" (Der Spiegel, 14/2005, S. 132)

Die besiegten Deutschen sahen sich vier Richtern der vier Anklagenationen gegenüber, dazu vier Stellvertreter. Mit der Anklageschrift vom 6. Oktober 1945 erhoben die vier Hauptankläger Jackson (USA), de Menthon (Frankreich), Rudenko (UdSSR) und Sir Shawcross (Großbritannien) Anklage gegen 24 Personen: Reichsmarschall Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Konstantin Freiherr von Neurath, Erich Raeder, Großadmiral Karl Dönitz, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Generaloberst Alfred Jodl, Robert Ley, Alfred Rosenberg, Wilhelm Frick, Baldur von Schirach, Ernst Kaltenbrunner, Hans Frank, Walther Funk, Julius Streicher, Fritz Sauckel, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer, Martin Bormann, Franz von Papen, Hjalmar Schacht, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach sowie Hans Fritzsche. Robert Ley hatte Selbstmord verübt, Martin Bormann war nicht gefunden worden und Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Gebrechlichkeit für prozeßunfähig erklärt.

Es stand schon vor Prozeßbeginn fest, daß gegen zwölf der Besiegten (symbolisch jeweils ein Racheopfer für jeden einzelnen Stamm der zwölf Stämme Israel?) Todesurteile verhängt und tatsächlich elf davon gehenkt würden (elf, eine der wichtigsten kabbalistischen Zahlen, angelehnt an die Hinrichtung Hamans und seiner zehn Söhne an persischen Galgen unter Esther). "Sir Thomas Barnes, Rechtsreferent des britischen Schatzamts, sagte, was alle dachten: Es könne doch ‘keinen Zweifel geben, dass diese Männer hingerichtet werden’." (Der Spiegel, 14/2005, S. 130)

Die Deutschen wollten damals die Rettung Europas mit friedlichen Mitteln erreichen. Im Falle Österreichs und des Sudetenlandes gelang ihnen das auch. Auch mit Polen wäre ein friedliches Übereinkommen möglich gewesen, hätte nicht Halifax, unterstützt von Roosevelt, die Staatsmänner dieses unglücklichen Volkes zu Massakern an der deutschen Zivilbevölkerung im polnisch besetzten Teil des Deutschen Reiches aufgestachelt. Der polnische Historiker Pawel Wieczorkiewicz bestätigt heute, daß Hitler mit Polen keinen Krieg wollte, sondern "daß bis März 1939 Polen vom Dritten Reich als potentieller Verbündeter angesehen wurde, und erst die Allianz mit Großbritannien dies untergraben hat. 'Die Briten und Franzosen wußten vom Hitler-Stalin-Pakt und haben Polen mutwillig ins offene Messer laufen lassen'." (Die Welt, 20.9.2005, S. 32)

Die Polen, von Churchill und Roosevelt verraten und verkauft, bereuten nach 1945 bitter, daß sie 1939 nicht auf die Deutschen gehört hatten. Zu spät, Polens Unabhängigkeit und Freiheit ging unter der bolschewistischen Todesdiktatur für Jahrzehnte verloren.

Zur Erinnerung: Es waren England und Frankreich, die Deutschland im Ersten und Zweiten Weltkrieg den Krieg erklärten, nicht umgekehrt. Und im Zuge der Pearl-Harbor-Untersuchung stellte sich einwandfrei heraus, daß Roosevelt gemäß der Doktrin von Staatssekretär Stimson versuchte, "Krieg mit Deutschland über Japan" zu erreichen.

Stalin und seine Gefolgsleute hätten nach diesen von den Siegern angelegten Maßstäben aufgehängt gehört, doch die Sowjetunion saß über die Deutschen zu Gericht. Auch Roosevelt und seine Clique führten einen Angriffskrieg ohne Kriegserklärung im Atlantischen Ozean gegen Deutschland. Als die Sieger über die Besiegten zu Gericht saßen, hatten die USA unter ihrem Präsidenten Harry Truman gerade zwei Atombomben zu Testzwecken auf das kapitulationsbereite Japan geworfen, mit verheerender Wirkung. Noch 60 Jahre später sterben jährlich Tausende nachgeborene Japaner an den Folgen der atomaren Verseuchung. Keine andere Nation, noch nicht einmal das bolschewistische Mordregime der untergegangenen Sowjetunion, setzte jemals Atombomben gegen andere Mächte ein. Aber nicht Truman und seine Gefolgsleute wurden in Nürnberg gehenkt, sondern die besiegten Deutschen. "Zu den ersten 10 größten Verbrechern dieses Jahrhunderts müßte Theo Sommer dann ja auch den US-Präsidenten Harry Truman rechnen, der seine frischen Atombomben gleich an zwei japanischen Großstädten ausprobieren ließ." (Rudolf Augstein, Der Spiegel Nr. 15/1999, S. 26) Amerika und Großbritannien sind zudem verantwortlich für den Bombenholocaust, den sie über die zivilen deutschen Städte brachten. Es war der britische Diplomat und Publizist Sir Harold Nicolson, der z.B. die Vernichtung Dresdens bereits 1963 als ‘the greatest single holocaust by war’ bezeichnete. Und der von jüdischen Einwanderern aus Schweden abstammende US-General David D. Eisenhower ließ mehr als eine Million gefangene deutsche Soldaten auf den Rheinwiesen nach der Kapitulation 1945 durch Lebensmittel- und Medizinentzug grausam töten.

Es ist satanischer Zynismus, daß diese Mächte des Bösen über die Besiegten zu Gericht saßen und die unterlegenen Feinde wegen eines von ihnen erfundenen "Verbrechens" zum Tode verurteilten. Ein "Verbrechen", das originär von ihnen selbst hundertfach begangen wurde. Sie hätten nach ihren eigenen Statuten auf die Anklagebank und an den Galgen gehört, doch sie richteten über die ihnen ausgelieferten Besiegten.

Am Beispiel des zum Tode durch den Strang verurteilten Generaloberst Alfred Jodl zeigt sich das ganze Ausmaß der Nürnberger Barbarei. Jodl wurde vorgeworfen, der Organisator des "Angriffs- und Vernichtungskrieges" gewesen zu sein. Selbst der SPIEGEL als alliiertes Lizenzmagazin stellte dem untadeligen, tapferen und treuen Soldaten ein Zeugnis der Ehrenhaftigkeit aus: "Der temperamentvolle Jodl ging wie kein anderer der Militärs auf der Anklagebank in die Geschichte des Prozesses als der aufrechte Soldat ein." Jodel: "Kriege werden von Politikern und nicht von Soldaten beschlossen. Wir Soldaten kennen keine Angriffskriege. Das ist ein politischer Begriff. Krieg ist Krieg, es gibt keine guten und keine bösen: Für die Haltung der Soldaten war entscheidend, ob die geführten Angriffe strategisch notwendig waren. Nach unserer Auffassung waren sie es und können daher nicht als Verbrechen, sondern nur als Akt der Selbsterhaltung betrachtet werden." (Der Spiegel, 14/2005, S. 135)

Der Verteidiger von Generaloberst Alfred Jodl, der Völkerrechtler Hermann Jahrreiß, argumentierte zu recht, daß gemäß des "Ex-post-facto-Verbots" (keine Strafe für eine Tat ohne Gesetz zur Tatzeit) das Todesurteil gegen seinen Mandanten aufzuheben gewesen wäre. Jahrreiß sagte, sein Mandant "habe nicht wissen können, dass nach dem Krieg ein ehrgeiziger Jurist namens Jackson das seit Jahrhunderten ehrbare Kriegshandwerk zum Verbrechen stempeln würde." (Der Spiegel, 14/2005, S. 136)

Selbst der SPIEGEL als alliiertes Lizenz-Magazin räumt die Barbarei gegen Generaloberst Alfred Jodl ein: "Ein Verstoß gegen das Ex-post-factoVerbot war also nicht zu bestreiten und wird heute auch kaum noch bestritten." (Der Spiegel, 14/2005, S. 136)

Es half nichts, die Massenmörder wollten den tadellosen deutschen General hängen sehen. Sein Verteidiger Jahrreiß schrieb seinem Mandanten einen Abschiedsbrief in die Zelle, aus dem seine Wut über die terroristische Siegergerichtsbarkeit zum Ausdruck kam: "Ihr Fall wurde zum letztlich entscheidenden. Und ich bin überzeugt: Er wird immer der Probefall des ganzen Prozesses sein." (Der Spiegel, 14/2005, S. 136)

Daß es sich bei dem Nürnberger-Sieger-Tribunal tatsächlich um einen Terrorprozeß über die Besiegten handelte, geht schon aus der Tatsache hervor, daß ein BRD-Gericht General Jodl posthum mit Freispruch rehabilitierte und damit die Nürnberger Gerichtspraxis als einziges Unrecht bloßstellte. Mehr noch: Gerade die von den Siegern geschaffene BRD, die immerfort ihren Jüngsten glauben zu machen versucht, in Nürnberg sei über "Verbrecher" Recht gesprochen worden, weigerte sich bis heute, das Nürnberger Urteil wegen der Ex-post-facto-Verletzung als Recht anzuerkennen. Alle bisherigen Bundesregierungen verliehen also klammheimlich diesem terroristischen Schauprozeß das Prädikat "Unrecht". "1953 wurde Jodl vor einem bundesdeutschen Gericht posthum freigesprochen. Und mit dem Ex-post-facto-Argument weigert sich die Bundesregierung bis heute, das Nürnberger Urteil als Recht anzuerkennen - und darum hat sie auch, das ist nur konsequent, die Tyrannenklausel der Menschenrechtskonvention niemals unterschrieben." (Der Spiegel, 14/2005, S. 136)

Das ganze Nürnberger Terror-Spektakel erinnert an ein zweites Purimfest, wie es schon Julius Streicher empfand als er in den Gerichtssaal rief: "Das hier ist ein neues Purimfest". Elf mußten hängen, wie weiland in Persien, als der Widersacher der Juden, Haman und seine zehn Söhne, an den Galgen kamen. Die Israel-National-News, online, vom 26.3.2003, prahlen sogar mit dieser grauenhaften Parallele: "Man lese die Purim-Geschichte in Megilat Esther. Es ist eine Geschichte der Freude und des Jubels von existentieller Dimension. Haman, der Prototyp eines Antisemiten, ... zahlte am Ende mit seinem, und mit dem Leben seiner zehn Söhne. Alle wurden sie gehängt und die Juden töteten anschließend 75.800 Mitglieder der damaligen Nazi-Partei im alten Persien. Nicht anders ist das Nürnberger Tribunal nach dem 2. Weltkrieg zu sehen. Ursprünglich sollten 11 Nazis, falls für schuldig befunden, zum Tode verurteilt werden. Jedermann dachte damals, die verurteilten Nazis würden erschossen werden, wie dies bei Militärgerichtsurteilen üblich ist. Aber als die Richter ihre Schuldsprüche verkündeten, legten sie fest, daß die Vollstreckung der Urteile durch Hängen zu erfolgen hatte [wie bei Haman und seinen Söhnen]."


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