FREMDENGESETZ VS. FAMILIENLEBEN

Das neue österreichische Fremdengesetz aus der Sicht einer Betroffenen

von Angela Magenheimer (Afrikanet, 09.04.2006)

Seit dem 1.1.2006 erleben mehrere bi-nationale Ehepaare in Österreich Horrorszenarien. Viele Ehepaare sind von der gewaltsamen Zerreißung bedroht. Afrikanet.info hat Angela Magenheimer, engagierte Koordinatorin der Initiative "EHE OHNE GRENZEN" gebeten die aktuelle Situation zu beschreiben.

Nahezu täglich erreichen mich verzweifelte Anrufe und Emails. Ehepaare haben Angst auseinander gerissen zu werden, stehen finanziell am Abgrund, EhepartnerInnen werden in Schubhaft genommen – die Angst macht sich in den Wohnzimmern binationaler Ehepaare breit.

Was sie verbrochen haben? Sie haben sich in einander verliebt, geheiratet und haben jetzt den ganz normalen Wunsch nach einem gemeinsamen Ehe und Familienleben. Doch seit 1.1.2006 ticken die Uhren in Österreich offensichtlich anders, nicht mehr jedes Ehepaar hat auch ein Recht darauf.

Mehr als 16% der Ehepaare sind in Österreich bi-nationale Paare

Laut Statistik Austria betrug der Anteil binationaler Ehepaare im Jahr 2003 bereits mehr als 16 Prozent, also längst kein Randgruppenphänomen mehr. [Erschreckend, Anm. Dikigoros] Bis zum Jahreswechsel waren binationale Ehepaare den Österreichischen gleichgestellt. Der Drittstaatsangehörige, konnte aus dem Inland den „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Wahrnehmung der Familiengemeinschaft in Österreich“ (besser bekannt als die so genannte Niederlassungsbewilligung), bei der Fremdenpolizei stellen.

Zugleich waren diese drittstaatsangehörigen Ehegatten vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen, d.h. durften jeder Form der Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Praxis, Asylwerber zur Zurückziehung des Asylantrags aufzufordern, hatte keine rechtliche Grundlage, war aber unschädlich. Was soviel heißt wie: nach der Hochzeit beantragte man eine Niederlassungsbewilligung, konnte sofort arbeiten und konnte sich dann auf das Abenteuer Familiengründung und Eheleben einlassen wie alle anderen ÖstereicherInnen auch.

Seit 1.1.2006 darf man den Antrag nur noch dann aus dem Inland stellen, wenn man ohne Umgehung der Grenzkontrolle eingereist und hier legal aufhältig ist (§ 21 Abs. 2 NAG). Andernfalls sind Anträge persönlich aus dem Herkunftsregion zu stellen (§ 5 NAG iVm §§ 19 und 21 NAG) - also z. B. aus dem Staat, vor dem Asylwerber geflüchtet sind, um in Österreich Schutz zu suchen.

Eine Arbeitserlaubnis erhält man nur mehr nach Erteilung des Aufenthaltstitels, und der österreichische Ehepartner muss ein Einkommen von rund 1100 Euro netto nachweisen können, um den Aufenthaltstitel zu bekommen.

Wie schaut die momentane Situation aus?

Anträge aus dem Jahr 2005 wurden offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, bei der Fremdenpolizei liegengelassen und ab 1.1. den zuständigen Bezirksbehörden übergeben worden. (Die zuständige MA20 in Wien spricht von rund 7000 Fällen, die im Jänner unbearbeitet an sie übergeben wurden.)

Die Praxis zur Aufforderung zur Zurückziehung des Asylverfahrens erwies sich als äußerst gefährlich, da die EhepartnerInnen allein durch die Tatsache der Ehe nicht mehr vor Schubhaft und Abschiebung geschützt sind. Die ersten Fälle von Schubhaft, sowie eine erfolgte Abschiebung sind uns bekannt! Das Argument des Innenministeriums, das bei Zurückziehung des Asylverfahrens offensichtlich keine Gefahr oder Verfolgung im Heimatland des Asylwebers besteht, ist nahezu lächerlich, da dies von den Behörden ja ausdrücklich gefordert wurde.

Für viele Paare ist es unmöglich, die erforderten 1100 Euro zu erbringen, da die nicht österreichischen EhepartnerInnen nicht arbeiten dürfen, und viele ÖsterreicherInnen verdienen die Summe schlichtweg nicht - auch bei 40-Stunden-Jobs. Und was ist mit Frauen, die gerade Kindergeld beziehen?

Standesämter arbeiten jetzt offensichtlich mit der Fremdenpolizei zusammen, Scheinehen/Aufenthaltsehen Kontrollen werden schon nach der Bestellung des Aufgebots und noch vor der Eheschließung durchgeführt. Wenn sich der Drittstaatsangehörige da bereits illegal im Lande aufhält wird sofort, noch vor der Hochzeit, Schubhaft verhängt.

Initiative "EHE OHNE GRENZEN"

Aufgrund der persönlichen Betroffenheit gründete ich Anfang Februar die INITIATIVE: EHE OHNE GRENZEN. Waren beim ersten Treffen im Februar 15 Paare anwesend, so waren es beim letzten am 1.4. schon rund 90. Im Moment gibt es Kontakt zu rund 120 Paaren Österreichweit, und täglich werden es mehr. Es geht zunächst darum sich auszutauschen, zu vernetzen und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Sämtliche österreichische Printmedien haben schon über die Initiative berichtet.

Es wurde auch die Idee der Fallgeschichten-Sammlung geboren. Die ich unter der E-Mail Adresse [email protected] sammle. Geplant ist sie gelayoutet und anonymisiert Frau Prokop persönlich zu übergeben. Seit Februar versuchen wir einen Termin im Innenministerium zu bekommen, bis jetzt erfolglos, das Ministerium sieht hier keinen Gesprächsbedarf, dafür ist der, der Betroffenen Paare umso größer.

Zeitgleich entstand zum Thema auch eine Netzwerkgruppe verschiedener NGO's die sich ebenfalls in regelmäßigen Abständen treffen. Dazu gehören Asylkoordination, Helping Hands, Verein die Fibel, Beratungsstelle Peregrina, Verein Ute Bock, Flüchtlings- und Deserteursberatung, und mir als Sprecherin der Betroffenen.

(Weitere NGO's, mit denen ich im Moment im Kontakt bin, sind: Beratungsstelle für MigrantInnen, Flughafen Sozialdienst, Caritas Wien und Linz, SOS Mitmensch)


zurück zu Scheinehe mit Hindernissen

heim zu Reisefilme des 20. Jahrhunderts