Das 19. Jahrhundert, erster Teil

1803 bis 1814, unter der Mediationsverfassung Napoleons I., wurde der Bezirk noch um etliche Gemeinden erweitert, zerfiel aber zugleich in die beiden Unterabteilungen Bülach und Regensberg. Deshalb hielt das damals bestehende Bezirksgericht seine Sitzungen monatlich abwechselnd an diesen beiden Orten ab. An die Stelle des bisherigen Gemeindeagenten trat der Gemeindeammann und Betreibungsbeamte, der meist auch das Amt des Gemeindepräsidenten versah. Er konnte, obwohl von der Gemeindeversammlung gewählt, doch vom Bezirksstatthalter abgesetzt werden und galt als dessen rechte Hand. Auch das Amt des Friedensrichters stammt aus dieser Epoche. In einer Wahlversammlung vom 19. Brachmonat 1803 , welche gemäss �Publication des Gesetzes des Kleinen Raths� vom 3. bzw. 8. des laufenden Monats einberufen wurde, wurde dem Statthalter als Gemeindepräsident und zugleich Friedensrichter vorgeschlagen und dann auch gewählt: Gerichtspräsident Joh. Jacob Bersinger.

Im gleichen Gemeindeversammlungsprotokoll sind noch erwähnt als �Municipalitäts-Sekretär� ein Heinrich Willi sowie als �Trager� (Einzüger der Grundzinse usw.) Kirchenpfleger Heinrich Baumgartner. Dieser Trager hatte vermutlich, wie aus Gemeindeprotokollen der Jahre 1803 und 1804 hervorgeht, keine beneidenswerte Stellung. Es herrschte in bezug auf Zehnten- und Grundzinsenverpflichtung (wohl durch die Unsicherheit während der Revolutionsjahre bedingt) ziemliche Unklarheit. So wurden gemäss einem Gemeindebeschluss vom 26. Brachmonat die Bürger wie folgt aufgefordert:

�Es soll jeder Bürger in Zeit von 8 Tagen angeben, wie vill er an Feld-Korn, Mischleten und Rogen schneiden thut, damit man wüssen kan wegen künftigen Zehenden, aber es sollen zwei abtheilungen gemacht werden wie vill in almosen-amt und in Fürsten-Zehenden gehöre.�

Und unterm 18. Heumonat 1804 geht ein Schreiben des Gemeinderates Weiach an das �Justic- und Policey-Departement des Canthons Zürich�, in welchem die Gemeindevorsteher bekennen: �So steht es leider überhaubt in unserer gemeind, dass sowohl in schuld- und grundzinssachen ... alles in grösster unordnung stehet, sodass unmöglich seye, die sach in ordnung zu bringen.� Und es mussten in jenen Tagen sogar zwei Gemeindeabgeordnete vor der Justiz- und Polizeikommission erscheinen �betreffend Schuld- und Grundzinsbereinigung�, nämlich Gemeindeammann Ulrich Baumgartner und Kirchenpfleger Heinrich Baumgartner, eben der vorgenannte �Trager�. Wohl steht dann in einem Protokoll vom 1. Brachmonat 1809, es seien �von der Regierung die Bereinigung des Grundzinses und des Schuldenstandes in der gemeinde Weyach anerkannt� worden. Aber die oben erwähnte Unordnung reichte vermutlich bis gegen die vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts. Leider fehlen im Gemeindearchiv einzelne Protokolle zwischen 1834 und 1849. Aber unterm 30. November 1850 findet sich nachstehende Notiz: �1836 waren bei allen Grundzinspflichtigen noch einzuziehen: 18 904 fl, 29 ß, 10 hlr.�

Daraus kann geschlossen werden, dass mindestens ab 1831 (neue Staatsverfassung) die Zehntenlasten allmählich in Grundzinsen umgewandelt und umgerechnet worden waren und damit deren Ablösung wohl endgültig ermöglicht.

1813/14, nach dem Sturz des grossen Napoleon, wurde seinen Vermittlungsakten der Garaus gemacht. An deren Stelle setzten die verbündeten europäischen Monarchen den sogenannten Bundesvertrag, der bis 1830 Bestand hatte. In dieser Zeitspanne wurden manche von den Franzosen etwas ungestüm eingeführte Neuerungen wieder über Bord geworfen. Es war die Zeit der Restauration, in der die Anhänger des Alten wieder eher zum Zuge gelangten. Von Freiheitsrechten redete man nicht mehr gross, hingegen feierten Zehnten, Zunftzwang, Binnenzölle und andere mittelalterliche Einrichtungen ihre Auferstehung. Statt Bezirk oder Distrikt hiess es wieder Oberamt Regensberg, und der Oberamtmann auf dem Schloss fühlte sich oftmals neuerdings als eigentlicher Obervogt wie vor 1798.

In unserm Dorf amteten in diesen Jahren, um 1820 herum, die folgenden Bürger als Gemeindevorsteher:
Johannes Baumgartner, Gemeindeammann
Hs. Jc. Baumgartner, Sekelm. u. Friedensrichter
Heinrich Meyer, Kilchenpfleger
Rudolf Meyerhofer
und
Hs. Ulrich Schenkel

Und der �E. Stillstand bestuhnd� aus:
Joh. Hch. Burkhard, Pfr. �sint 1799�
Johannes Baumgartner, Gemeindeammann
Hs. Jc. Baumgartner, Sekelmeister
Heinrich Meyer, Kilchenpfleger
Rudolf Meyerhofer, Gemeindrath
Hs. Ulrich Schenkel, Gemeindrath
Rudolf Meyerhofer, Schulmeister

Nach dem berühmten Ustertag vom 22. November 1830 kam endlich die Erneuerung, die Zeit der Regeneration genannt, im ganzen Zürcher Land zum eigentlichen Durchbruch. Und bereits unterm 20. März 1831 war die neue, in ihren Grundgedanken noch heute gültige Staatsverfassung geboren. Sie wurde am 10. April von den Weiacher Bürgern in einer eigens in der Kirche durchgeführten Versammlung feierlich beschworen. Sie brachte gewaltigen Auftrieb in bezug auf das Schulwesen, den Loskauf von Zehnten und Grundzinsen, Gründung gemeinnütziger Gesellschaften und Vereine (die Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirkes Dielsdorf zum Beispiel im Jahre 1836). Diesen Zeitpunkt darf man füglich als den eigentlichen Beginn unseres heutigen politischen Gemeindewesens betrachten.

Gemeindepräsident wurde in diesem Jahre 1831 der Zunftrichter und Sekelmeister Hans Ulrich Schenkel, und seine Kollegen in diesem ersten Gemeinderat nach Inkrafttreten der fortschrittlichen 31er Verfassung hiessen:
Rudolf Bersinger, Schmied
Hs. Hch. Willi, Tierarzt Sohn
Rudolf Meyerhofer, Schuhmacher
Heinrich Meyerhofer, Zimmermann

Diese hatten nun dafür zu sorgen, dass die zahlreichen, aufgrund der 31er Verfassung von den kantonalen Behörden erlassenen Gesetze und Verordnungen auch in unserer Landgemeinde schnellstens eingeführt und durchgeführt würden.

Leider gab es auch diesmal wieder, und vor allem in ländlichen Gebieten, verbohrte Anhänger des Früheren und damit Gegner des Neuen, sogenannte Konservative. Unter Vorgabe, die Religion sei in Gefahr, unternahmen diese den Versuch, den angehenden Fortschritt mit allen erdenklichen Mitteln zu hemmen. Davon legt der in der Nachbargemeinde ausgebrochene Stadler Handel im Frühjahr 1834 , bei dem angeblich auch der Weiacher Gemeinderat Rudolf Bersinger mitwirkte, ein beredtes Zeugnis ab, ebenso der berüchtigte Züriputsch vom 6. September 1839. Aber die Drahtzieher dieser Ereignisse, die wohl stark darauf ausgingen, ihre einstigen Vorrechte und ehrwürdigen Titel zurückzuerobern, konnten sich auf die Dauer nicht durchsetzen. Unser Staatswesen, in Kanton und Bund, trieb unaufhaltsam einer liberaleren Form entgegen. Noch bedurfte es aber auf eidgenössischer Ebene heftiger Anstrengungen aller Gutgesinnten, ja sogar eines Bruderkrieges (Sonderbundskrieg im Oktober/November 1847 unter General Henri Dufour), um unserm Land endlich eine freiheitliche Verfassung zu gewähren. Aus dem bisherigen lockeren Staatenbund der dreissiger Jahre wurde 1848 der neue fester gefügte Bundesstaat. Die kantonalen und darum oftmals sehr unterschiedlich gehandhabten Hoheitsrechte über Post-, Münz-, Mass-, Gewicht- und Militärwesen usw. fielen dahin, indem sie fortan in die Kompetenz des Bundes gehörten. Auch im Kanton Zürich arbeitete man bald wieder an einer verbesserten, allerdings immer noch auf derjenigen von 1831 beruhenden Verfassung. 1869 wurde dieselbe in Kraft gesetzt. Im Sommer 1969 fanden darum überall in den zürcherischen Bezirken Feiern statt zur Erinnerung an das hundertjährige Bestehen derselben, so auch am 3. August in der �Sonne� zu Dielsdorf. Neben den schon 1831 gewährten, aber immer wieder durch das Hin- und Herwogen der politischen Ereignisse in Frage gestellten Volksrechten, waren nun endlich voll gewährleistet: das obligatorische Referendum, die Volksinitiative, das Wahlrecht von Regierungs- und Ständeräten durch die Stimmbürger, die Schaffung einer Kantonalbank, Handels-, Gewissens- und Gewerbefreiheit, das Recht der freien Niederlassung und andere. Immer wieder mussten zwar Verfassung und Gesetze, sowohl des Bundes wie des Kantons, im Laufe der nachfolgenden Jahre und Jahrzehnte ergänzt und erweitert werden. So brachte auch das ausgehende 19. Jahrhundert den Bürgern unseres Landes politisch recht bewegte Zeiten, die sicher zeitweise auch die Bewohner unserer Gemeinde berührten. Denken wir da nur an den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71, der zu einer Grenzbesetzung im Nordwesten unserer Schweiz führte, ferner an den grimmigen Eisenbahnkrieg von 1871 bis 1873. Gab es doch, statt der heutigen Bundesbahnen, damals als Nachfolger der bekannten Spanisch-Brötli-Bahn eine ganze Reihe privater Bahnuntemehmen. In unserem Gebiet waren es die beiden, sich ernstlich konkurrenzierenden Linien der Nordostbahn und der Nationalbahn, die sehr viel Staub in den Unterländer Gemeinden aufwirbelten. Dann folgten die langwierigen Erörterungen um die Revision der 1848 er Bundesverfassung, die 1866 begonnen, aber erst 1874 mit Annahme derselben endigten. Das Jahr 1877 brachte das Fabrikgesetz zum Schutze namentlich der bisher arg missbrauchten jugendlichen Fabrikler. Eine weitere Wohltat war die Alkoholgesetzgebung von 1885, da sie die überbordende Hausbrennerei nach und nach einzudämmen vermochte. Endlich darf auch hier das 1898 angenommene Gesetz über die Verstaatlichung der bisher von privaten Gesellschaften betriebenen Hauptbahnen unseres Landes zu den heutigen SBB vermerkt werden.

Was das 19. Jahrhundert im besonderen für unsere Gemeinde �zum Verwerchen� brachte, darüber geben uns die schon mehrmals erwähnten Kirchturmdokumente sowie die aus den Jahren 1850/51 stammende �Ortsbeschreibung von Weiach� ebenfalls einigermassen gute Kunde. So genügt es meines Erachtens, hier eine gedrängte Zusammenfassung der Ereignisse dieses Jahrhunderts in unserem eigenen Dorfe zu geben.

Da ist an den Anfang leider ein betrübliches Kapitel zu stellen, nämlich die grosse �Theuerung des Jahres 1817�, die wohl als Folge von Missernten der Vorjahre, aber vielleicht auch der unsicheren politischen Lage wegen, eingetreten war. Ein jetzt im Ortsmuseum zu sehendes Medaillon enthält die dazumaligen horrenden Preise der gebräuchlichsten Lebensmittel. So galten zum Beispiel ein doppeltes Brot 1 fl, 11 ß; ein Viertel Erdäpfel 3 fl, 20 ß; ein Mütt Roggen 27 fl; ein Saum Wein 120 fl.

Im Jahre 1819 dagegen, als inzwischen wieder �gesegnete Jahre� gekommen waren, kostete ein doppeltes Brot nur mehr 11 1/2 ß und ein Mütt Roggen 2 fl, 20 ß, ein Saum Wein bloss 18 fl. Die Teuerung von 1817 drückte viele Leute aus der hiesigen Gemeinde so sehr, dass auf Anordnung des Stillstandes �vom 3. Brachmonat bis zum 6. Heumonat täglich für 170 Personen Suppe aus Erdäpfeln, Reis, Hafermähl und Brod bestehend, im Waschhaus des Pfarrhauses gekocht werden musste, welche jeden Mittag unter die Bedürftigsten vertheilt wurde.�

Die folgenden Jahrzehnte aber standen nun unter dem sichtlichen Bemühen der Behörden wie der amtierenden Pfarrherren, sowohl Landwirtschaft wie Gewerbe zu fördern, durch bestimmte neu eingeführte Verfahren den bäuerlichen Ertrag zu mehren und damit den bescheidenen Wohlstand etwas zu heben und durch bessere Schulung auch die heranwachsende Landjugend praktisch und geistig zu fördern. Schon am 4. September 1833 wurde als Folge der neuen Gesetze von 1831 der Antrag auf Neubau eines Schulhauses gestellt und angenommen. 1836 erfolgte dann der Bau des heute noch benützten, eindrücklich in der Mitte des Dorfes stehenden Schulhauses. Die Kosten betrugen 8750 Gulden, woran der Staat Zürich ganze 750 Gulden beisteuerte. Die Einweihung fand am 24. November unter grosser Beteiligung von Erwachsenen und Schülern statt. Der damalige Schulpräsident und Pfarrer Johann Heinrich Burkhard pries in seiner recht lang geratenen Weihrede unter anderem den Mut und Eifer der Behörden, wie den grossen Opferwillen der Dorfbewohner während dieses Baues mit folgenden Worten:

�Wenn alle Bürger dieser lieben Gemeinde den besten Dank verdienen für die vielfachen Aufopferungen an Zeit und Kraft, die sie sich bey diesem Bau gefallen liessen,wenn auch die verschiedenen Handwerker durch geschickte, schöne und dauerhafte Arbeit ... unsere beste Anerkennung erworben haben... , so sbreche ich es doch bey diesem Anlass öffentlich aus, dass alle Bürger und ich ... dem unermüdet thätigen Herrn Präsidenten der verehrlichen Bau-Commission und jeden Mitgliedern derselben ... unsem innigsten Dank schuldig sind... , Lohn an irdischer Ehre oder Gut habet ihr dafür nie gefordert; aber der höhere Lohn eines guten Bewusstseyns wird euch in reichem Masse dafür zu Theil werden. �

Diese so gerühmte Baukommission bestand aus

Jakob Baumgartner, Gemeindeammann, und Rudolf Meyerhofer, von der Schulpflege abgeordnet; Hans Ulrich Schenkel, Gemeindepräsident, und Hans Heinrich Willy, vom Gemeinderat bestimmt;

Rudolf Meyerhofer, Gemeinderat, Johann Meyer, Weibel, und Johann Baumgartner, Bezirksrichter, von der Bürgerschaft gewählt.

Am 7. Mai 1843 konnten die Weiacher Kirchgenossen ein neues Geläute einweihen. Am 22. Januar zuvor war beim Läuten die grösste Glocke plötzlich gesprungen. Die drei Glocken des neuen Geläutes waren bei Glockengiesser Jakob Keller in Unterstrass hergestellt worden, die Joche und der Glockenstuhl aus Eichenholz dagegen von einheimischen Handwerkern. Die Glocken wiegen etwa 12 1/2 Zentner (390 Pfund, 680 Pfund, 1380 Pfund). Die Gesamtkosten betrugen 1950 Gulden.

1844 wurde die Arbeitsschule für weibliche Arbeiten gegründet, die seither mit gutem Erfolg fortbestand, sagt eine Notiz in einem 1855 verfassten Dokument, und nach der Ortsbeschreibung von 1850/51 betrug die damalige Schülerzahl �im Ganzen 158, wovon 93 die Alltagsschule (seit 1835 getheilt), 33 die Repetierschule und 32 die Unterweisungsschule� besuchten. Neben dem obligatorischen Schulunterricht erhielten die Repetierschüler noch praktische Instruktionen in der Obstbaumzucht auf einer zu diesem Zwecke seit 1848 zunächst dem Schulhaus errichteten kleinen Baumschule, mit der auch einige Beete für Rebensetzlinge besserer Sorten verbunden waren. Diese fortschrittliche Gesinnung darf wohl als direkte Frucht des im Jahre 1846 gegründeten Landwirtschaftlichen Vereins gewertet werden. Unter der Führung des damaligen Pfarrers Konrad Hirzel und einiger anderer aufgeschlossener Gemeindegenossen entfaltete dieser Verein eine rege Tätigkeit und seine Bestrebungen wurden in den Jahren 1849 bis 1852 von den Preisgerichten an den kantonalen landwirtschaftlichen Festen mehrmals öffentlich anerkannt. Neben den eigentlichen Verfassern der öfters schon erwähnten Ortsbeschreibung 1850/51 war sicher auch der damals amtende Gemeindepräsident, alt Gemeindeschreiber Jakob Baumgartner, am fortschrittlichen Aufbau in der Gemeinde beteiligt. Nebst der obgenannten Baumschule verdankt die Gemeinde diesem Verein auch die Schenkung einer Sammlung landwirtschaftlicher Schriften zur Gründung einer Jugendbibliothek, die Prüfung und Anwendung moderner Anbaumethoden, die Einführung neuer Pflanzen (Mais, Hopfen, Tabak) und die Gründung einer Viehassekuranz, die am 1. Heumonat 1850 in Kraft trat. Auch die Anlage besserer Feld-, Wald- und Rebwege geht auf die Anregung dieses Landwirtschaftlichen Vereins zurück. 1882 wurde auch noch eine Mausergenossenschaft gegründet, der alle Wiesenbesitzer anzugehören hatten .

 

Abb.: Medaillon der Teuerung von 1817. Foto: J. Eckert, Laufenburg

Abb.: Schulhaus Weiach um 1890

Abb.: Soligass [HR, 16.4.83]

 

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