Landwirtschaft in früheren Zeiten

Hier erachte ich es an der Zeit, etwas über frühere Anbaugepflogenheiten unserer Bauernschaft einzuschieben. Schon die Alemannen kannten - sicherlich von den musterhaft geführten römischen Gutshöfen beeinflusst - die Dreifelderwirtschaft, das heisst also den Wechsel zwischen Sommer-, Winter- und Brachzelgen. Letztere wurden während eines Jahres nicht bepflanzt; wohl aber brach man sie zwei- bis dreimal um, woher der Name Brache rührt. Weil dieser Umbruch im Monat Juni zum erstenmal geschah, heisst dieser eben oft heute noch Brachmonet. Auf der Winterzelg säte man im Herbst meist Roggen und Spelt, auf der Sommerzelg dagegen wurden im Frühjahr Hafer oder Gerste gepflanzt. Das wechselte dann alljährlich, so dass jede der drei Zelgen einmal eine Ruhezeit durchmachen konnte. In der umgepflügten Brachzelg konnten so Sonne, Luft und Wasser gut eindringen und die Bildung neuer Nährstoffe fördern. Das war nötig, weil man bis weit ins 18. Jahrhundert hinein noch nichts von einer intensiven Düngung durch Mist oder Jauche kannte. Nur durch die Wechselwirtschaft war daher ein einigermassen befriedigender Ertrag zu erreichen.

Heuwiesen gab es nur sehr wenige, etwa an Bächen gelegene ebene Stücke, die man dadurch leicht wässern konnte (Wiesental, Sägisseried, Mühleboden). So beschränkte sich auch die spärliche Stallfütterung nur auf eine kurze Winterszeit. Sonst aber wurde das liebe Vieh so lange als möglich, vielfach auch nachtsüber, auf der Weide belassen. Als solche diente das schlechtere Land innerhalb der Gemeindegrenzen, etwa Waldwiesen, Waldlichtungen, sogar Riedland. Das waren die sogenannten Allmenden, die damals noch allgemeines Gut bedeuteten. Die Befugnis dazu, wie auch die Laubgewinnung zu Streue und anderem wird in den alten Schriften meist mit dem Ausdruck «wunn und weidt» bezeichnet, zum Beispiel in dem im Kapitel «Das Mittelalter» aus dem Jahre 1381 im Text dargestellten Kaufbrief über den Brandthof. Dieser ist übrigens auch in Briefen von 1600 und 1664 erwähnt. Dann bestanden bis ins 19. Jahrhundert hinein oftmals uns recht merkwürdig anmutende Weidvorschriften; zum Beispiel ist es

« ... den Hintersässen verboten, Vieh und Geissen auf die Weid zu treiben. . . , den bürgern ihre Geissen aber sollen nicht befugt seyn, in Baumgärten und Wisen zu weiden, so nicht ihr Eigentum ist... »

Oder: «Sonntags soll jeder, wan das zweite Zeichen gelüdet wird, sich mit seinem Vieh ab der Weid nach Hauss begeben, der übertreter dessen wird zur straf gezogen werden.»

Bis zum ersten Pflügen durfte das Vieh auch auf die Brachzelg geführt werden oder es wurden abgeerntete Äcker als Stoppelweide benützt. Daraus entstand allerdings recht häufig Streit zwischen den Zelgbesitzern, sogar zwischen benachbarten Gemeinden, zum Beispiel in den Jahren 1561/62 zwischen Weiach, Fisibach und Kaiserstuhl, und nochmals im Mai 1594 .

«Nicolaus Waser, obervogt im Nüwenampt, sodann Gerold Escher, beid des raths der statt Zürich und Hanns Georg Grebel, statt-schryber daselbs, sind von Bürgermeister und Rath von Zürich verordnet, den Weidgangstreit zwischen beiden Gemeinden Wyach und Visibach und der Stadt Keiserstuel gütlich zu schlichten.» Es folgten dabei weitschweifige gegenseitige Anklagen und Begründungen. Die obgenannten Herren «mit Beistand Ludwigen Tschudis, der wegen des schlosses Schwartzen Wassersteltzen weidgnossamme mit denen zu Fissibach hat», bringen dann einen Vergleich zustande, gemäss welchem die Weidrechte der drei Gemeinden festgelegt werden.

«Die Vertreter der beiden Gemeinden und der Stadt Keiserstuel brachten den Vertrag an ein gantze deshalb versamblete gmeind, die ihn mit mehr stimmen angenommen hat.»

So lautet der Schluss dieses langen, sicher interessanten Dokumentes, das aber zuviel Platz beanspruchen würde, um hier vollständig wiedergegeben zu werden.

Der vom genannte Dreizelgenzwang wurde erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts etwas gelockert, hielt sich aber vielerorts noch bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts. Das geht aus nachstehenden, der schon mehrmals erwähnten Ortsbeschreibung 1850/51 entnommenen Zitaten hervor: «Das für einige Jahre bebaute Land wird wieder eine zeitlang sich selbst überlassen und als Weide benutzt.»

Und etwas später, als dann durch das Beispiel des weiter vorn genannten Landwirtschaftlichen Vereins die Stallfütterung eingeführt und die Düngungsmethoden verbessert worden waren, ging man endlich ganz von der Brache ab: «So kam es, dass die den neuen Verhältnissen angepasste Dreifelderwirtschaft ohne Brache das Grundsystem unseres Feldbaus wurde.»

Dieses einstige Brachland wurde dann, vor allem ab Mitte des 19. Jahrhunderts also, gerne für die sogenannten Gespinstpflanzen verwendet. So heisst es einmal in der vorgenannten Ortsbeschreibung wörtlich:

«Von den Gespinstpflanzen ist der Hanf stark kultiviert, weniger der Flachs, weil er öfter missräth, der Hanf dagegen in der Regel gut gedeith. Man pflanzt ihn auf den gewöhnlichen Bünten oder aufs beste Land der Brachzelg um Mitte Mai bis Juni, begüllt dazu vor der Saat und auch beim Aufkeimen das Feld. Das Fimmeln fällt in die Ernte.»

Unser Ackerland zerfiel nun in die drei voneinander abgesonderten Zelgen, von denen jede rund 200 Jucharten halten mochte, nämlich:

«Die sogenannte StadtzeIg mit dem innern Hasli, auf beiden Seiten der nach Kaiserstuhl führenden Strasse, bis an die Kantonsgränze sich hinziehend.

Die Hardzelg zwischen dem Wiesental und der Hardwaldung, auf beiden Seiten der nach Glattfelden führenden Hauptstrasse.

Die Bergzelg, welche alle höher gelegenen Ackerflächen der Gemeinde, die mehr zerstreut an den Abhängen der Berge liegen und das äussere Hasli gegen Fisibach in sich begreifen.»

Für diese Zelgen war ein bestimmter Fruchtwechsel festgelegt, der in der Ortsbeschreibung von 1850/51 wiedergegeben ist:

«Erstes Jahr: Auf die Sommerfrucht (oder nach alter Übung Brachzelge), wo rother Klee oder Hackfrüchte standen, namentlich Kartoffelstauden, kommt Korn oder Waizen. Man sieht jedoch in der Komzelg auch hie und da noch Sommerfrüchte.

Zweites Jahr: Auf Korn und Waizen folgt Roggen zuweilen Wintergerste; auch Lewat und noch mehr Sommerfrüchte als in der Komzelg. Beim Roggenfeld wird bisweilen zweijähriger Klee (rother) im Frühling in die Saat gebracht, nach der Ernte geräbnet d. h. mit Herbstrüben bepflanzt. Wo letzteres nicht der Fall ist, da steht im dritten Jahr auf der Sommerfruchtzelg Klee. Der übrige Teil der Zelg enthält Kartoffeln, Bohnen, Mais, Rüben oder andere Sommerfrüchte mehr.»

Diesem Fruchtwechsel wurde beinahe alles Ackerland unterworfen, jedoch ohne Zwang für den einzelnen.

Zum Schluss sei noch die versprochene Wässerordnung beigefügt:

«Das Wässern soll hinten am Dorf nur bei Tageszeit erlaubt und dann solle der Wässerer dabei bleiben so lange er das Wasser in seine Wiesen hat und nur die Helfte des Bachs nehmen dürfen und beim Heimgehen wieder nach dem Dorf leiten. Zu Nacht soll gar kein Wasser hinter dem Dorf auf die Maten gelassen werden. Auch unter dem Dorf solle zur Nacht Zeit so wie bei Tag keiner dem andern sein nach der Ordnung gehörendes Wasser nehmen dürfen bei Strafe der Überweisung an das Löbliche Amtsgericht.

Auch solle dem Messmer angesinnet werden, das Kirchenzeit wan die Wasserkehr gehet, also von Morgen 8 bis Abends 6 Uhr weder hinter sich noch vor sich thun. Desgleichen soll dem Müller das er den Bach so viel möglich in den Kehrstunden laufen lasse.»

 

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