Die Geschichte des CB-Funks

Der CB-Funk (Citizen Band; dt. "Bürgerband"), auch "Jedermannsfunk" genannt, kommt natürlich, wie soll es auch anders sein, aus den USA. Im Jahre 1945 kam der erste Gedanke über die Gründung eines "Bürger-Radio-Dienstes" auf. Für dieses Bürger Radio war der Frequenzbereich von 460 - 470 Mhz vorgesehen. 

Zwei Jahre später (1947) entstand das inzwischen berühmte Dokument "Dockett 6651", in dem die ersten Regelungen des CB-Funks fixiert und veröffentlicht wurden. In diesem Dokument wurden zwei Lizenzklassen vorgeschlagen. Die Lizenzklasse A für Geräte mit einer Ausgangsleistung von 60 Watt, und die Lizenzklasse B für Geräte mit einer Ausgangsleistung von 5 Watt.

Allerdings reagierte die Öffentlichkeit auf diese Regelungen alles andere als Euphorisch. Der Grund dafür waren, der hohe Preis der Geräte, und die geringe Reichweite der Geräte. Die praktische Reichweite der damaligen Geräte beschränkte sich auf den Bereich der Optischen Sicht. Das waren eigentlich auch die Hauptgründe die einige Enthusiasten dazu bewegten das 27Mhz Band für den CB-Funk in Betracht zu ziehen. Nachdem die amerikanische Kommission für Nachrichtententechnik (FCC) den Sprechfunk im 11m-Band (27Mhz) genehmigte, vergingen noch einige Jahre, (bis 1948) ehe sich der CB-Funk, wie er bis auf wenige Änderungen heute bekannt ist, allgemein durchsetzte. 

Im Jahre 1958 formulierte das "Dockett 11994" die Bestimmungen der Lizenzklasse D, die eigentlich heute den Funkbetrieb im 11 m-Band in den USA regelt.

Ende der fünfziger Jahre begann die CB-Welle schon leicht über den "Grossen Teich" zu schwappen und die Deutsche Bundespost sah sich genötigt, 1962 den CB-Funk für die Bundesrepublik und Westberlin zu erlauben. Aber anstatt nun gleich nach US-amerikanischen Vorbild Nägel mit Köpfen zu machen, wurde mit der Verfügung Nr. 476, eine Art von Mini-CB-Funk für Bedarfsträger auf Antrag gestattet. Die vorläufigen Bestimmungen ließen nur 6 Kanäle  mit einem Bereich zwischen 26,965 Mhz und 27,275 Mhz zu. Dieser Bereich war in vier verschiedene Gruppen analog zum Benutzer aufgeteilt. Der Kommentar lies nicht lange auf sich warten und kam von berufener Seite: Prof. Dr. Ing. Karl Tetzner nannte im Leitartikel der Funkschau Nr. 20/1962 das Kind beim Namen "JedermanFünktchen"

Der Durchbruch in Deutschland kam im Jahre 1974, als man auf einer Konferenz in Lissabon die CEPT* eine Empfehlung für eine Genehmigung von Sprechfunkanlagen im 11 m-Band erarbeitete. Freigegeben wurde der CB-Funk jedoch erst am 1.Juli 1975. 

*Die CEPT ist eine internationale Kommission der westeuropäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen. Die von ihr ausgearbeiteten Richtlinien werden von den ihr angeschlossenen Staaten unter Berücksichtigung nationaler Gesichtspunkte in die Praxis umgesetzt.

Die ersten genehmigten Geräte hatten 12 Kanäle. Zugelassen war nur AM-Betrieb ( Amplitudenmodulation) mit einer Sendeleistung von 0,5 Watt. Der Frequenzbereich ging von 26,960 Mhz bis 27,280 Mhz. Im Januar 1983 folgte die Einführung der FM-Geräte (FM = Frequenzmodulation) und eine Erhöhung auf 22 Kanäle bei weiterhin 0,5 Watt. Später wurden 40 Kanäle FM mit 4 Watt Sendeleistung, und 12 Kanäle AM mit 1 Watt Sendeleistung  Gesetzlich zugelassen. Seit Nov 1995 sind Geräte mit 80 Kanälen FM/ 12 Kanälen AM und 4 bzw. 1Watt Sendeleistung zugelassen. Der Frequenzbereich dieser neuen Geräte reicht von 26,965 Mhz bis 27,405 Mhz.

Seit 01. Januar 2003 sind alle von der ReGTp zugelassenen CB - Funkgeräte anmelde- und gebührenfrei. Es dürfen die hier genanten Modulationsarten verwendet werden:  AM auf Kanal 04 -15, Sendeleistung 1W      FM auf Kanal 01 - 80, Sendeleistung 4 W     SSB auf Kanal 04 - 15, Sendeleistung 4 W    

Seit 18. Mai 2005 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Rahmen einer Allgemeinzuteilung (Verfügung 37 im RegTP-Amtsblatt 9/2005) neue Vorschriften für den CB-Funk in Kraft gesetzt.


Hier die wichtigsten Änderungen:


AM auf Kanal 01 -40 / 1W Sendeleistung      FM auf Kanal 01 - 80/ 4 W Sendeleistung     SSB auf Kanal 01 - 40/ 4 W Sendeleistung


Der Betrieb in den Modulationsarten AM und SSB ist ab sofort auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die bisherige Beschränkung auf die Kanäle 4 bis 15 besteht nicht mehr.

Bei den Kanälen 41 bis 80 gibt es keine Änderung. Dort darf weiterhin nur in der Modulationsart FM (bzw. PM [Phasenmodulation]) gesendet werden.
Die Regelungen für die Schutzzonen gelten weiter


Neue Kanäle für den Datenfunk

Für die Übertragung von Daten sind zusätzlich die Kanäle 40 und 41 freigegeben. Damit stehen im CB-Funk insgesamt zehn Datenfunkkanäle (6, 7, 24, 25, 40, 41, 52, 53, 76 und 77) zur Verfügung.
Die neue Allgemeinzuteilung ist befristet auf den 31.12.2015.
 

                                           Bitte den genauen Wortlaut der neuen Regelung nachlesen unter :   

                                                                                                         cb-neu.pdf

 

 

Diese Seite wurde unter anderem mit Daten aus Büchern von Stratis Karamanolis erstellt.

(" Faszination CB-Funk 2. Auflage" und "Das ABC des CB-Funk 6. Auflage")

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