Telekom
Bei dieser Sache geht es mir nicht darum,
daß die Telekom eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250.- einbehält.
Das müßte sogar den Vorteil mitsich bringen,
daß man eigentlich flexibel mit dem Begleichen der monatlich anfallenden Kosten,
seien könnte.Jedenfalls,wenn einem die Leistung nicht verweigert werden würden.
Denn es kann eigentlich nicht rechtens seien,
daß die Telekom ein Recht auf Leistungsverweigerung hat,
wenn die Summe der Forderungen,nicht die Summe der hinterlegten Sicherheitsleistung überschreitet.
Hier ist es geschehen,daß mir die Leistung verweigert wurde,obwohl die Forderungen gegen mich,
die Höhe der hinterlegten Sicherheitsleistung nicht überschreiten.
Dies habe ich zur Anzeige gebracht.
Schreiben der Telekom.
Dokument1
Dokument2
Anzeige.
Dokument3
Antwort der Staatsanwaltschaft.
Dokument4
Dokument5
Beschwerde.
Dokument6
Was soll man machen?
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