Welche Mikroprojekte können gefördert werden?
Grundsätzlich können Mikroprojekte gefördert werden, die zur Erhöhung der Beschäftigungschancen für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen beitragen, und die mit einer Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration der Betroffenen einhergehen. In diesem Zusammenhang werden auch Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie unterstützt. Konkret können über LOS folgende drei Projekttypen gefördert werden:Projekttyp I
Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung:
- Berufliche Integration von Arbeitslosen durch eine Tätigkeit,
- Bildungsmaßnahme,
- Coachingmaßnahme,
- Maßnahmen zur sozialen Integration,
- zum Beispiel:
- Berufliche Eingliederung von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen in Projekten zur lokalen Wohnumfeldverbesserung,
- Integrationen für jugendliche Migrantinnen und Migranten,
- gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch Benachteiligter.
Projekttyp II
Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen:
- Unterstützung von Vernetzungsaktivitäten,
- Unterstützung eines Vereins,
- Unterstützung einer Selbsthilfegruppe,
- zum Beispiel:
- Betriebswirtschaftliche Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen,
- Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen,
- Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine,
- Maßnahmen zur Gründung und Festigung sowie Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen.
Projekttyp III
Unterstützung von Existenzgründungen und der Gründung von sozialen Betrieben:
- zum Beispiel:
- Beratung bei der Existenzgründung kleiner Projekte,
- Existenzgründungshilfen für benachteiligte Personen in geringer Höhe,
- Starthilfe für soziale Betriebe und Selbsthilfeeinrichtungen.