Mit dem Dreirad durch den
Sozialstaat
aus: Karlsruher Stadtzeitung
Nr. 35 1985
�Existenzgeld� - die neue
Tretm�hle der Arbeit
Aus zweierlei Gr�nden ist es f�r die
Auseinandersetzung um ein Existenzgeld oder allgemeines Mindesteinkommen
notwendig, den allgemeinen Charakter des klassischen Sozialstaats zu
untersuchen. Zum einen, weil die �berlegungen des Kapitals, den
Sozialstaat durch ein einheitliches Mindesteinkommen zu ersetzen,
offensichtlich eine Antwort darauf darstellen, da� die bisherige soziale
Absicherung der Arbeiterklasse f�r ihre Profitproduktion nicht mehr
funktional ist; wir m�ssen aber zun�chst kapieren, wie der Sozialstaat
bisher als Teil der kapitalistischen Ausbeutung funktioniert hat. Zum
zweiten wollen wir mit unserer Kritik an den gr�nen und alternativen
Propagandisten eines Existenzgeldes nicht mi�verstanden werden, als w�rden
wir in das Gejammere �ber den �Sozialabbau� einstimmen und nun Loblieder
auf den Sozialstaat singen; seit den sozialpolitischen �Operationen� der
80er Jahre scheint die gesamte Linke auf einen Schlag vergessen zu haben,
da� der Sozialstaat von Anfang an den kapitalistischen Arbeitszwang
reguliert hat; da� keines seiner Momente - Sozialversicherung, kollektives
Arbeitsrecht (Gewerkschaften, Tarifvertragswesen, Betriebsverfassung) und
staatliche Wirtschaftspolitik - eine �Errungenschaft der Arbeiterbewegung�
darstellt, sondern die politische St�rke der Arbeiterklasse neutralisieren
sollte. Allerdings dr�ckte sich in diesem Sozialstaat bis heute auch aus,
da� das Kapital und der Staat, als allgemeine Instanz der
Kapitalherrschaft, an der Arbeiterklasse als zentraler politischer Gr��e
nicht vorbeikommen, sie nur durch eine institutionalisierte Anerkennung in
die kapitalistische Produktion einbeziehen k�nnen. Die technische
Umorganisation der Produktion und die zur Zeit ablaufende
Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse deuten darauf hin, da� sich das
Kapital von eben dieser Anerkennung der Klasse freimachen will.
Sozialpolitischer Ausdruck dieser Entwicklung w�re der Abbau der
klassenm��ig bestimmten Sicherungssysteme und die Beschr�nkung auf ein
Mindesteinkommen, das hei�t Sozialhilfe f�r alle. In der linksgr�nen
Debatte dr�ckt sich bereits ein gutes St�ck des Zerfalls von
Klassensolidarit�t und -bewu�tsein aus, wie ja auch die parallele Debatte
um alternative Arbeit an der Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse
mitstrickt.
F�r
uns geht es also nicht um ein Abw�gen zwischen bisherigem Sozialstaat und
zuk�nftigem Existenzgeld. Die gr�nen Strategen wie Opielka, die sich schon
wie kleine Regierungsvertreter geb�rden und ihr politischen �berlegungen
in alternative Gesetzesentw�rfe packen, versuchen es mit staatsm�nnischer
Geschicklichkeit allen Seiten rechtzumachen, indem sie kombinierte Systeme
aus Sozialversicherung und Mindesteinkommen aust�fteln. Beide Formen einer
staatlichen Existenzsicherung sind bezogen auf die jeweilige
Klassenzusammensetzung die geeigneten Instrumente zur Durchsetzung des
kapitalistischen Arbeitszwangs. F�r uns geht es darum, aus der neuen, sich
anbahnenden Klassenzusammensetzung ein Bewu�tsein der
Ausbeutungsverh�ltnisse und K�mpfe gegen diese zu entfalten.
Exkurs: Das Einkommen der
Arbeiter
Reproduktion der Arbeiterklasse -
Reproduktion des Arbeitszwangs
Vom Kapital aus betrachtet
bildet das gesamte Einkommen, das den Arbeitern zuflie�t, den
Einkaufspreis f�r die Arbeitskraft. Wir nennen dieses gesamte Einkommen,
oder stofflich ausgedr�ckt, diesen Fonds von Lebensmitteln und
Konsumartikeln, auch das variable Kapital. Denn dieser Kapitalbestandteil
ist es, der im Verwertungsproze� den Mehrwert abwirft: w�hrend die
Maschinen, Geb�ude und Rohstoffe ihren Wert allenfalls auf das neue
Produkt �bertragen, aber den Kapitalisten von sich aus nicht reicher
machen, wird die eingekaufte Arbeitskraft im Produktionsproze� mit Hilfe
des gesamten Systems von Antreiberei, Hierarchie und Maschinenterror in
Arbeit �bersetzt. Sie produziert nicht nur die zum eigenen Lebensunterhalt
notwendigen Mittel (dazu br�uchte es weder 40 noch 35 Stunden in der
Woche), sondern dar�berhinaus den Mehrwert oder Profit; sie sorgt also
daf�r, da� das Kapital �sich� vergr��ert.
Da aber die im
kapitalistischen Produktionsproze� hergestellten Waren ganz allein dem
Kapital geh�ren, ist nicht mehr sichtbar, da� die Arbeiter die G�ter ihres
Konsums selbst produzieren. Sie erhalten diese erst nachtr�glich, in Form
von Geldzahlungen, vom Kapital - der Ausbeutungsproze� erscheint als
Austausch zwischen Kapital und Arbeit.
Worauf es hier nun ankommt: Das Einkommen, das die Arbeiter vom
Kapital (oder auch vermittelt �ber den Staat oder Sozialversicherung)
erhalten, hat eine doppelte Funktion. Einerseits sorgt es daf�r, da� die
Arbeiter sich reproduzieren k�nnen, also bei der ganzen Maloche am Leben
bleiben k�nnen und es auch noch hinkriegen, Kinder gro�zuziehen, damit dem
Kapital gen�gend Ausbeutungsmaterial nachw�chst. Andererseits ist dieses
Einkommen so bemessen, da� es den Arbeitern keine Flucht aus der Arbeit
erlaubt: �Freier Lohnarbeiter� zu sein, bedeutet in erster Linie frei von
allen Produktionsmitteln, allen M�glichkeiten, sich unabh�ngig vom Kapital
zu ern�hren, zu sein. Daher bedurfte es auch historisch und aktuell in den
L�ndern der sogenannten �Dritten Welt� zun�chst einmal Phasen, in denen
die Menschen mit �u�erster staatlicher und unmittelbarer Gewalt von ihren
eigenst�ndigen Produktionsmitteln, wie dem Boden und Ackerbau getrennt
wurden, um sie in die fabriken treiben zu k�nnen. Diese Eigentumslosigkeit
kennzeichnet den freien Lohnarbeiter und ist die Basis des Arbeitszwangs.
Die Einkommen der Arbeiter reproduzieren daher nicht nur das Leben der
Arbeiter, sondern sie reproduzieren diese als Arbeiter, d.h.
Eigentumslose, denen nichts anderes �brig bleibt, als ihre Haut zum
(Arbeits)Markt zu tragen.
An
diesem grundlegenden Verh�ltnis zwischen den Klassen, an dieser
best�ndigen Reproduktion der Arbeiter als Ausbeutungsmaterial �ndern die
sozialstaatlichen Regelungen keinen Deut, auch wenn sie den einzelnen
Arbeiter aus der unmittelbaren Abh�ngigkeit von einem einzelnen
Unternehmer und der Abh�ngigkeit von seiner st�ndigen Arbeitsf�higkeit
l�sen. Aber diese Einkommensformen wie Rente usw. binden ihn, wie wir
zeigen, noch unerbittlicher an sein lebenslanges Arbeiterdasein. Diese
Einkommensformen l�sen ebenso wie der Lohn nur ein, was der Inhalt der
kapitalistischen Reproduktion der Arbeitskraft ist: in seiner
individuellen Konsumtion bleibt der Arbeiter Bestandteil des Kapitals,
denn dieses existiert nur in seiner best�ndigen Produktion und
Reproduktion.
Die
H�he des gesamten Einkommens, das das Kapital der Arbeiterklasse
zugesteht, richtet sich nicht allein nach dem naturnotwendigen
Lebensminimum, sondern sie dr�ckt auch den �politischen Preis� aus, f�r
den die Arbeiter ihre Produktivit�t dem Kapital zur Verf�gung stellen. Die
Reproduktion der Arbeiterklasse besteht nicht in einem �ehernen
Lohngesetz�, sondern in dem sozialen und politischen Verh�ltnis zwischen
den Klassen. Zur Reproduktion der Arbeiter geh�rt nicht nur die Sicherung
ihrer nackten Existenz, sondern auch die st�ndige Herstellung ihrer
politischen Unterwerfung; die Anerkennung des Lohnarbeiterdaseins durch
die Arbeiter ist Teil der Reproduktion. Je nach Klassenzusammensetzung und
Bewu�theit der Klasse wird das Kapital daher auch eine h�heren Preis
zahlen m�ssen, der aber nichts daran �ndert, da� mit ihm die Arbeiter in
ihrer Eigentumslosigkeit fixiert werden.
�In der Tat geh�rt der Arbeiter dem Kapital, bevor er sich
dem Kapitalisten verkauft.� (Marx)
Sozialversicherung
- Individualisierung der Existenzsicherung gegen den
Klassenkampf
Grundlage der kapitalistischen Produktion ist
eine Lohnarbeiterklasse, die keine anderen M�glichkeiten zur
Existenzsicherung als den Verkauf ihrer Arbeitskraft hat, die dem Hunger
nur durch ihre Einsperrung in den Fabriken ausweichen kann. Zur
Herstellung dieser Klasse von freien Lohnarbeitern wird im 18. und
beginnenden 19. Jahrhundert eine systematische Hungerpolitik betrieben;
kombiniert mit direkten staatlichem Arbeitszwang, da selbst die Zerst�rung
der feudalen Institutionen der Existenzsicherung viele nicht unter die
abschreckenden Arbeitsbedingungen der kapitalistischen Fabriken pressen
kann. Aber durch die Zerst�rung aller anderen Subsistenzformen erzeugte
Armut und Hunger gelten als wirksamster Antrieb zum Verkauf der
Arbeitskraft:
�Gesetzlicher Zwang zur Arbeit ist verbunden mit zuviel
M�he, Gewaltsamkeit und Ger�usch, w�hrend der Hunger nicht nur ein
friedlicher, schweigsamer, unaufh�rllicher Druck, sondern als
nat�rlichstes Motiv (!) zur Industrie und Arbeit die machtvollste
Anstrengung hervorruft.� (So ein protestantischer Pfaffe um 1790 -
wir k�nnten diesen Ausspruch aber auch getrost einem Vertreter des IWF
oder der Weltbank in den Mund legen!)
In
dieser Zeit ist der allgemeine Hunger so sehr das von den Herrschenden
eingesetzte Instrument des Arbeitszwangs, da� es zum allgemeinen Gesetz
der politischen �konomie erhoben wird, da� eine gro�e Masse von Armen der
gr��te Reichtum der Nation ist!
Diese Funktionalit�t von Hunger und Armut f�r die Entwicklung
der kapitalistischen Produktion wird erst an dem Punkt br�chig, an dem die
Zusammenballung der Arbeitermassen in den Fabriken und den
Industriest�dten und die prinzipielle Existenzunsicherheit als
Lohnarbeiter in kollektiven Widerstand umschl�gt und die Arbeiter
beginnen, sich durch ihr Selbstbewu�tsein als Arbeiter zur politischen
Klasse zu konstituieren. Die Armutspolitik zwingt die Arbeiter damit nicht
nur in die Fabriken, sondern wird zum Motor und Anla� von K�mpfen gegen
das kapitalistische Kommando - auch wenn die ersten Organisierungsans�tze
im 19. Jahrhundert nicht von der Masse der ungelernten Industriearbeiter
ausgehen, sondern von handwerklichen Arbeitern, die bei ihrer
Organisierung an Traditionen der Z�nfte ankn�pfen k�nnen.
Imperialistischer Staat und
Klassenfrage
Die b�rgerlich-paternalistische Antwort auf die
neue Phase der Klassenkonfliktualit�t ist die Aufwerfung der �sozialen
Frage�, mit der das dahinterstehende Gespenst des Klassenkampfes verdr�ngt
werden soll. Die aufkommende Welle f�rsorglicher Empfindungen der
Herrschenden f�r das Arbeiterelend wird dadurch angespornt, da� die
autonomen Versuche der Arbeiter, durch Organisierung in Gewerkschaften und
diesen angeschlossenen Unterst�tzungskassen ihrer Existenzunsicherheit zu
begegnen, zur Basis ihrer politischen Organisierung als Klasse werden und
repressive Organisierungsverhinderungen wie das Sozialistengesetz diese
Tendenzen nicht bremsen k�nnen. F�r den imperialistischen Staat bedeutet
dies den drohenden Zerfall der Loyalit�t der Arbeiter. [1]
Als
Erg�nzung zur repressiven Eind�mmung des Klassenkampfs versuchen daher die
imperialistischen Staaten Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts die
Arbeiter �ber staatliche Ma�nahmen zur Existenzsicherung �staatstreu� zu
halten. Einerseits sind diese Ma�nahmen direkt auf die
Existenzgef�hrdungen bezogen, die systematisch aus dem Lohnarbeiterdasein
resultieren, n�mlich die Zeiten, in denen die Arbeiter nicht in der Lage
sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Andererseits soll aber mit diesen
ersten Sozialgesetzgebungen die Anerkennung der Klasse als politisches
Subjekt verhindert werden. Die ersten Sozialgesetzgebungen beziehen sich
daher auch ausschlie�lich auf die individuellen �Risiken� wie Krankheit,
Alter und Invalidit�t und versuchen den Arbeiter als isoliertes Individuum
dem �sozialen� Staat gegen�berzustellen.
�Nicht als Almosen, sondern als Recht, wo der gute Wille
zur Arbeit nicht mehr kann. Wozu soll nur der, welcher im Kriege oder als
Beamter erwerbsunf�hig geworden ist, Pensionen haben und nicht auch der
Soldat der Arbeit?� (Bismarck) Tats�chlich hatte Bismarck, der
f�lschlicherweise als Vater der Sozialversicherung angesehen wird, 1881
bei der Verk�ndung seiner Sozialgesetzgebungspl�ne eine
Reichsversorgungsanstalt im Sinn, von der die Arbeiter Staatspensionen
beziehen sollten, um sie so unmittelbar, nach patriarchalischem Muster an
den Staat zu binden. Dieser Plan scheiterte an dem Widerstand der
Liberalen, worin auch zum Ausdruck kam, da� eine umfassende staatliche
Versorgung der Arbeiter der Mystifikation des �freien Lohnarbeiters�
widersprochen h�tte (s.u.). In anderen L�ndern wurde zwar anfangs eine
Versorgung aus Steuergeldern eingef�hrt (z.B. das Altersrentengesetz in
England von 1911), die aber auch sp�ter auf das Versicherungsprinzip
umgestellt wurden.
Die
ersten Sozialgesetzgebungen waren daher in Deutschland die
Krankenversicherung (1883), die Unfallversicherung (1884) und die
Invalidit�ts- und Altersversicherung (1889). In England wurde nach dem
Altersrentengesetz von 1908 eine nationale Gesundheitsversicherung 1911
eingef�hrt und im selben Jahr eine Arbeitslosenversicherung, die
allerdings nur Arbeiter in besonders krisenabh�ngigen Branchen erfa�te (in
Deutschland wurde die Unterst�tzung der Arbeitslosen erst 1927 von der
F�rsorge auf das Versicherungsprinzip umgestellt). Die franz�siche
Sozialgesetzgebung setzte zun�chst in den 90er Jahren an der betrieblichen
Sozialpolitik an, indem sie die betrieblichen Pensionskassen f�r bestimmte
Sektoren vorschrieb. Erst 1930 wurde in Frankreich ein umfassendes
Sozialversicherungsgesetz erlassen.
Trotz der verschiedenen Ausgangspunkte und anf�nglichen
Versuchen wird in den kapitalistischen L�ndern f�r die politisch virulent
gewordene Existenzunsicherheit der Arbeiter eine bestimmte, vom Staat
gesetzte Verlaufsform (eine �L�sung� war und ist es nicht!) geschaffen:
die Sozialversicherung. Innerhalb des staatlichen Zwangsrahmens
(Versicherungspflicht) werden dabei die Einkommen der Arbeiter f�r Zeiten
der Arbeitsunf�higkeit oder der Unverk�uflichkeit ihrer Arbeitskraft
tauschf�rmig geregelt. Die Einkommen werden nach H�he und Dauer an den
zuvor eingezahlten Beitr�gen orientiert. Mit dieser �Beitrags�quivalenz�
kn�pft die soziale Absicherung, die die Reproduktion der Arbeiterklasse
gew�hren soll, an der Verschleierung des Ausbeutungsverh�ltnisses durch
den Lohnfetisch an - und dies ist bis heute wirksam!
Der Versicherungsfetisch ...
Alle Einkommen
der Arbeiter zusammengenommen, egal wie sie sich im einzelnen aus direkten
Lohnzahlungen oder Sozialleistungen zusammensetzen, stellen die Kosten der
Reproduktion des einzelnen Arbeiters und der Arbeiterklasse dar. Als
solche Reproduktionskosten der Klasse d�rfen sie aber nicht unmittelbar
erscheinen, da damit der Ausbeutungscharakter in diesen Einkommen zutage
treten w�rde. Der Lohn mu� als die Bezahlung der Arbeit erscheinen, �ber
ihn kann daher das Problem der Reproduktion bei Nicht-Arbeit nicht
reguliert werden (einzige Ausnahme ist die heutige, allerdings auch
zeitlich begrenzte, Lohnfortzahlung). Auch eine staatliche F�rsorge kann
dieses Problem nicht politisch l�sen, da sie den Arbeiter in der
unmittelbar f�hlbaren Abh�ngigkeit vom Staat h�lt, die den Mythos des
�freien� Lohnarbeiters (der Arbeiter als B�rger) zerbricht. Hierin liegt
auch die Crux einer staatlichen Altersversorgung, wie der von 1908 in
England: da es keine tauschf�rmigen Kriterien f�r den Bezug von Leistungen
gibt, mu� der Staat durch unmittelbare Kontrollen �berpr�fen, ob der
Arbeiter sich dem Arbeitszwang unterworfen hat und provoziert durch diese
Kontrollen neue Konflikte. Der Arbeitszwang wird so wieder mit �u�erlicher
staatlicher Gewalt durchgesetzt, statt hinter den scheinbaren
Naturgesetzlichkeiten des Marktes zu verschwinden.
Diesen Marktgesetzlichkeiten entspricht aber das Prinzip der
Versicherung, nach dem der einzelne Anspr�che auf Einkommen in bestimmten
Situationen im Tausch gegen seine Beitr�ge gewinnt. Die Sozialversicherung
konnte daher als staatlicher Zwang zur Selbstversorgung der Arbeiter
ausgegeben werden (wobei der staatliche Zwang nur wegen der Dummheit der
Arbeiter und ihrer Unf�higkeit, gen�gend f�r Zeiten der Krankheit oder des
Alters zu sparen, n�tig sei).
In
allen L�ndern konnte der Staat bei der Etablierung der sozialen
Pflichtversicherungen an autonomen Unterst�tzungskassen der Arbeiter
ankn�pfen und diese zum Teil in die neuen Sozialversicherungsinstitutionen
einbeziehen. Diese Kassen, die von den handwerklichen Teilen des
Proletariats ausgingen, waren zwar eine St�tze der Organisierung,
koppelten sich aber gerade wegen ihrer Organisierung nach dem
individualistischen �quivalenzprinzip (Beitr�ge gegen Leistung) immer
st�rker von dem politischen Kampf gegen das Lohnsystem ab und steuerten
auf ihre Eingliederung in die b�rgerliche Gesellschaft zu. Die
handwerklichen Arbeiter in diesen Kassen verbanden mit ihrer
Mitgliedschaft den zweifelhaften Stolz, sich selbst und unabh�ngig von
staatlicher F�rsorge versorgen zu k�nnen - dies b�rgerliche Tendenz ging
zum Beispiel so weit, da� die englischen �Friendly Societies� eine
repressive Armenpolitik unterst�tzten, weil sie sich davon den Zustrom
neuer Mitglieder erhofften. Der Staat konnte also daran ankn�pfen, da� aus
Teilen der Klasse heraus der Versicherungsfetisch bereits eine feste Basis
erhalten hatte.
Trotzdem war die Sozialversicherung in keinem dieser L�nder
eine Forderung der Arbeiterbewegung gewesen - es ist eine reformistische
Geschichtsklitterung, wenn heute diese Sozialgesetzgebung als eine von der
Arbeiterbewegung erk�mpfte Errungenschaft ausgegeben wird. Die sozialen
Zwangsversicherungen wurden zun�chst von der Arbeiterbewegung kritisiert:
zum einen, weil damit den eigenen Organisierungsanstrengungen eine
wichtige Basis entzogen wurde, und grunds�tzlicher, da mit diesen
individualistischen Absicherungen weitergehende Eingriffe in den
Ausbeutungsproze� und die politische Anerkennung der Arbeiterklasse
umgangen werden sollten; so Bebel 1909: �Im �brigen aber werden Reichstag
und Regierung finden, da� ihre Hoffnung, die deutsche Arbeiterklasse werde
ihr Anrecht auf eine ausgiebige Arbeiterschutzgesetzgebung und auf
weitergehende soziale Umgestaltungen im Interesse der Arbeit f�r das
Linsengericht der Invalidit�ts- und Altersversicherung aufgeben, eine
tr�gerische ist.�
... als Verschleierung des sozialstaatlichen
Arbeitszwangs
In der staatlichen Armenf�rsorge oder den ersten
Altersrenten in England war der mit den Leistungen verbundene Zwang zur
Arbeit unmittelbar sichtbar: sei es, da� die Armen ins Arbeitshaus
gesteckt wurden, oder da� der Staat die Auszahlung der Altersrente vom
Nachweis eines �ausgef�llten Arbeiterlebens� abh�ngig machte. In der
Sozialversicherung wird die Kontrolle der Unterwerfung unter den
Arbeitszwang scheinbar `in nat�rlicher Weise' durch die Beitragszahlungen
gesichert. Da die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen f�r die
Arbeiter gesetzlicher Zwang ist [2], dr�cken die Beitragszahlungen
unmittelbar aus, wie lange und zu welchem Lohn der einzelne gearbeitet
hat. Die Abh�ngigkeit der Sozialeinkommen von der Beitragszahlung und die
Regelung der Anwartschaftszeiten (das hei�t der Mindestdauer der
Beitragszahlung bevor eine Versicherungsleistung gezahlt wird) zwangen die
Arbeiter dazu, ihre Arbeitskraft dauernd und ihr Leben lang an das Kapital
zu verkaufen. Die Orientierung der Sozialeinkommen an der Beitragsh�he und
dieser wiederum am individuellen Lohn setzt die Spaltung der
Arbeiterklasse durch die Lohndifferenzierung in den Sozialversicherungen
fort. Auch diese, heute zur selbstverst�ndlichen
�Versicherungsgerechtigkeit� geronnene Bemessung der
Unterst�tzungsleistung am fr�heren Einkommen war nicht schon immer f�r die
Arbeiterbewegung eine Selbstverst�ndlichkeit: so lie�en sich die deutschen
Gewerkschaften erst 1926, nach internen Auseinandersetzungen, auf die
Staffelung der Unterst�tzungss�tze f�r Erwerbslose nach der fr�heren
Lohnh�he ein.
Neben der Kontrollfunktion der Beitragszahlungen und ihrer
Dauer mu� es aber - gerade bei Arbeitsunf�higkeit durch Krankheit,
Invalidit�t oder bei Arbeitslosigkeit - auch direkte Kontrollen der
Arbeitsf�higkeit geben, da die Arbeiter hier von Anfang an M�glichkeiten
der zeitweiligen Flucht aus der Arbeit (die aber weiter von ihrer
Integration in den kapitalistischen Produktionsproze� abh�ngig blieb)
sahen und diese nutzten. Um den Arbeitern die M�glichkeit zu verschlie�en,
ohne dabei durch unmittelbaren staatlichen Zwang den Versicherungsfetisch
aufzuheben, wird die Anspruchsberechtigung durch eine objektivierbare
Pr�fung der Arbeitsunf�higkeit (�rzte und Vertrauens�rzte) bzw. der
Arbeitswilligkeit (durch Kopplung der Arbeitslosenversicherung mit der
staatlichen Arbeitsvermittlung) festgestellt. Diese scheinbar objektive
Regelung, die in Wirklichkeit das politisch durchsetzbare Ma� an
Arbeitszwang ausdr�ckt, lautete zum Beispiel bei der Invalidenversicherung
von 1889 wie folgt: anspruchsberechtigt sind diejenigen, die mindestens
f�nf Jahre Beitr�ge bezahlt haben und die nicht mehr im Stande sind,
�durch eine, ihren Kr�ften und F�higkeiten entsprechende T�tigkeit, die
ihnen unter billiger Ber�cksichtigung ihrer Ausbildung und ihres
bisherigen Berufs zugemutet werden kann, ein Drittel desjenigen zu
erwerben, was k�rperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit
�hnlicher Ausbildung in der selben Gegend durch Arbeit zu verdienen
pflegen.�
Der Sozialstaat - kurz und
b�ndig!

In der Rentenformel von 1957 ist der sozialstaatliche
Arbeitszwang in eine mathematische Tauschformel gepackt: die Anbindung der
Rente an die Plackerei im Arbeitsleben. Zutreffenderweise wurde die Rente
von Sozialpolitikern selbst als �Treue- und Durchhaltepr�mie�
charakterisiert. Mit dieser Formel wird die individuelle Rente an dem
fr�heren Lohnniveau des einzelnen Arbeiters und an seiner �Lebensleistung�
(im Verh�ltnis zur gesellschaftlich `normalen' Lebensleistung) bemessen.
Das Rentenniveau wird allerdings mit dieser Formel nicht an den fr�heren
Beitr�gen zur Rentenversicherung, sondern am Durchschnittseinkommen aller
Versicherten festgemacht. Durch die individualisierte Rentenberechnung
wirkt hier trotzdem der Versicherungsmythos weiter.So weit, da� er sich
sogar in der linken Kritik am Sozialabbau wiederfindet. Die K�rzungen der
Renten werden dort als Betrug an den Rentnern gegei�elt, da sie um die
Fr�chte ihrer jahrelang gezahlten Beitr�ge gebracht w�rden. Der Schein,
die Rente sei selbstverdientes Ruhegeld, wird mit dieser Kritik noch
befestigt, statt die Rente als das blo�zulegen, was sie ist: die
Verwendung eines Teils des Konsumfonds der Arbeiterklasse (also eines
Teils der gesamten Reproduktionskosten) zur Ern�hrung der nicht mehr
Arbeitenden, um so die gesamte Klasse zur Arbeit zu zwingen und politisch
integrieren zu k�nnen. Und die Beitr�ge werden nicht als die Kontrolle der
Unterwerfung unter den Arbeitszwang angesprochen, sondern zu Ersparnissen
des kleinen Mannes stilisiert. Von dieser Position aus l��t sich dann auch
praktisch kein Klassenkampf gegen die Existenzunsicherheit der Arbeiter
entwickeln, da sie sich auf die Individualisierung und Spaltung der
Arbeiter gegen�ber dem Sozialstaat eingelassen hat. Die b�rgerlichen
Parteien k�nnen mit dem Vorwurf des Rentenbetrugs Politik machen - wir
nicht!
Halten wir zur historischen Einf�hrung der Sozialversicherung
noch einmal fest: obwohl in der Sozialgesetzgebung die Sonderstellung der
Arbeiter in der b�rgerlichen Gesellschaft, die Notwendigkeit, ihre
Abh�ngigkeit vom Kapital sozialpolitisch zu regulieren, anerkannt wird,
zielen diese Ma�nahmen doch darauf, die politische Organisierung der
Arbeiter zu unterbinden, die Klasse nicht als autonome Gr��e anerkennen zu
m�ssen. [3] In der Geschichtsschreibung wird allgemein festgestellt, da�
Bismarck dieses Ziel mit der Sozialversicherung nicht erreichte. Die
Gewerkschaften konnten weitere Kreise der Arbeiter organisieren und
gewannen vor allem auch in der Gro�industrie - im Unterschied zu ihren
handwerklichen Anf�ngen - an Boden. Der Deutsche Metallarbeiterverband
wuchs von 18 000 Mitgliedern 1891 bis zum ersten Weltkrieg auf �ber 500
000, von denen mehr als die H�lfte aus der Gro�industrie kamen.
Die
Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse in der gro�industriellen
Massenproduktion und die Entstehung eines angelernten
Maschinenproletariats trieb die politische Konstitution der Klasse voran.
Trotzdem hatte Churchill nicht unrecht, als er 1909 das englische Kapital
darauf hinwies, Bismarck habe �dem deutschen Sozialismus den schwersten
Schlag nicht mit Unterdr�ckungsgesetzen, sondern mit einem gro�en System
staatlicher Versicherungen� versetzt. Mit der Sozialgesetzgebung hatte der
Staat sich selbst zum Adressaten der Forderung nach sozialer Absicherung
gemacht und die Gewerkschaften - schon durch ihre T�tigkeit in den
Selbstverwaltungsgremien eingebunden - distanzierten sich mit ihren
Forderungen nach sozialen Reformen durch den Staat immer entschiedener vom
Kampf gegen den Staat und das Lohnsystem und verlangten von Staat und
Kapital, als offizielle Vertretung der Arbeiter und gleichberechtigter
Part anerkannt zu werden.
Der Erste Weltkrieg - Geburtshelfer des
Sozialstaats
Weder durch Repression noch mit patriotischer
Demagogie konnte die Entwicklung der Arbeiter zu einer politischen Klasse
[4] r�ckg�ngig gemacht oder neutralisiert werden. Diese Entwicklung hatte
ihre materielle Basis in der Zusammenballung der Arbeiter in den
gro�industriellen Zentren, also der vom Kapital selbst durchgef�hrten
Organisation der Ausbeutung. F�r das Kapital war es damit nicht mehr die
Frage, wie sich die Klasse als politisches Subjekt ausschalten lie�e,
sondern wie sie f�r die Produktivit�t zum Funktionieren gebracht werden
k�nnte.
Die
Grundlagen zur L�sung dieses Problems wurden im Ersten Weltkrieg
geschaffen. Die imperialistischen Staaten mu�ten zur Regulierung der
Produktion eine umfassende Kontrolle �ber die Arbeiter entfalten, die
allein mit repressiven Mitteln (deren enormer Ausbau w�hrend des Krieges
darf nat�rlich nicht vergessen werden) nicht zu gew�hrleisten war. Der
Staat mu�te daher auf die Gewerkschaften als Vermittlungs- und
Kontrollinstanz gegen�ber den Arbeitern und ihrem politischen
Selbstbewu�tsein zur�ckgreifen - und er konnte es auch!
Die
Gewerkschaften selbst sahen zu Beginn des Ersten Weltkriegs die Stunde
gekommen, ihre Organisationsst�rke unter den Arbeitern in ihre Anerkennung
im kapitalistischen Staat umzum�nzen. Einerseits f�rchteten sie zwar um
den Bestand ihrer Organisation und sahen sich von politischen Verboten
bedroht, stellten sich aber zugleich auf die Seite der Nation und boten
die Zur�ckstellung von Arbeitsk�mpfen an. Im Krieg beteiligten sie sich an
der Umstellung auf die Kriegswirtschaft und der Kontrollierung der
Arbeitskraft - so arbeiteten sie an der Formulierung und Durchf�hrung des
Hilfsdienstgesetzes von 1916 mit. 1915 schrieb das Centralblatt der
Generalkommission der Gewerkschaften: �...die Gewerkschaften, deren
Stellung und Bedeutung noch unmittelbar vor dem Kriege scharf umstritten
war, haben sich in dem Kampfjahr das hinter uns liegt, als n�tzliche und
wertvolle, ja, in gewissem Sinne unentbehrliche Organe des nationalen
Wirtschafts- und Gemeinschaftslebens bew�hrt. Sie haben das Vertrauen in
die vaterl�ndische Zuverl�ssigkeit und Opferbereitschaft des deutschen
Arbeiters vollauf gerechtfertigt...�.
Die
Anerkennung der Gewerkschaften als legitime Vertretung der Arbeiter und
die Ber�cksichtigung ihrer Forderungen ist so von Anfang an damit
verbunden, da� sie in die Kontrolle der Arbeiter und ihres Kampfverhaltens
einbezogen werden. Lapinski hat in einem Aufsatz von 1928 die Verkopplung
der sozialen Gesetzgebung mit einer institutionalisierten Zusammenarbeit
der Klassen als das Charakteristikum des Sozialstaats bezeichnet [5]:
�Dieser Erscheinung (gemeint ist der neue 'Sozialstaat' nach dem Ersten
Weltkrieg) liegt ... die au�erordentlich charakteristische Erscheinung
einer unzertrennlichen Verbindung, eines wirklichen Verwachsens von zwei
Elementen zugrunde: 1.) eines unzweifelhaften Anwachsens aller m�glichen
`Schutzgesetzgebung' und 2.) der Entstehung und der Entwicklung eines im
Grunde genommen historisch neuen Systems von Ma�regeln und Mitteln, die
darauf berechnet sind, die `Zusammenarbeit der Klassen', die
`Zusammenarbeit' von Arbeit und Kapital unter dem obersten Patronat eines
fiktiv `�ber den Klassen stehenden' Staates durchzuf�hren und
sicherzustellen. Die neue `soziale' Rechtssch�pfung des kapitalistischen
Staates ist unzertrennlich mit der Praxis und der Organisation des
`Burgfriedens' verkn�pft.�
Obwohl dem Kapital im Ersten Weltkrieg klar geworden war, wie
produktiv eine zentralisierte Vermittlung zwischen Kapital und
Arbeiterklasse �ber die Gewerkschaften sein konnte, betrachtete es diese
anerkennung der Gewerkschaften zun�chst noch ausschlie�lich als
Erfordernis der Kriegswirtschaft. Die Gewerkschaften dr�ngten das Kapital
bereits w�hrend des Krieges zu einer institutionalisierten
�Arbeitsgemeinschaft� mit den Kapitalverb�nden, stie�en aber auf Ablehnung
insbesondere bei der Schwerindustrie. Erst mit der revolution�ren
Entwicklung in Ru�land und der deutschen November-Revolution begriff das
Kapital, da� die Arbeiterklasse als politische Gr��e nicht mehr
auszuschalten war, sondern da� es nach einem stabilen und
produktivit�tssichernden Status Quo mit dieser suchen mu�te.
In
der November-Revolution gehen die Kapitalverb�nde mit den Gewerkschaften
die �Zentral-Arbeits-Gemeinschaft� ein, erkennen sie damit als Vertreter
der Arbeiter und Tarifpartner an und lassen sich auf die staatliche
Schutzgesetzgebung ein.
Die
zwanziger Jahre bleiben f�r das Kapital �unruhige Jahre�, die es st�ndig
mit der Gefahr revolution�rer K�mpfe bedrohen, in denen der Bezug auf die
russische Revolution eine heute in Vergessenheit geratene Bedeutung hatte:
die Unruhen in den industriellen Zentren Deutschlands, die Turiner
Fabrikr�te-Bewegung 1920 oder, gewisserma�en der Abschlu� dieses
Kampfzyklus in Westeuropa, der Generalstreik und Streik der Bergarbeiter
von 1926 in England. Der Sozialstaat, der in der Verkn�pfung von
Sozialgesetzgebung und rechtlichen Regulierungen des Klassenkampfs
besteht, wird vor diesem Hintergrund vom Kapital als stabile
Herrschaftsform etabliert.
Keynes: Einf�hrung des Klassenkampfs in die politische
�konomie
Die Anerkennung der Klasse als politische Gr��e wird
auch im Wandel der herrschenden Wirtschaftslehre von der klassischen
National�konomie zum Keynesianismus vollzogen. Der Keynesianismus
vollzieht die verst�rkte Intervention des Staates in die Wirtschaft nach
und untermauert sie, treibt aber auch selbst die Wirtschaftspolitik
voran.
Die
klassische National�konomie geht von einem immer schon vorhandenen
Gleichgewicht in der kapitalistischen Wirtschaft aus. Jedes Angebot
schafft sich seine Nachfrage, so lautet der schlichte Grundsatz, und
Krisen oder Arbeitslosigkeit seien nur auf externe Einwirkungen, etwa die
Kartellierung der Arbeitskraft in Gewerkschaften oder Staatseingriffe,
zur�ckzuf�hren. Es ist eine Theorie, die den aufkommenden
Klassenantagonismus schlicht negiert, und die sich deshalb auch nicht
damit auseinandersetzen kann, da� die Aufrechterhaltung der
kapitalistischen Gesellschaft ein Problem ist! Keynes kritisiert diese
Theorie mit dem Verweis auf die nicht mehr zu leugnende Existenz des
Klassenantagonismus und der davon ausgehenden Bedrohung des Kapitals. Das
�konomische �Gleichgewicht� als Basis politischer Stabilit�t wird zum
Problem, zum Objekt einer planm��igen Wirtschaftspolitik des Staates. �Ist
der Antagonismus anerkannt, so ist es in der Folge n�tig, ihn zum
Funktionieren zu bringen, indem gleichzeitig die autonome, zerst�rerische
Befreiung eines seiner Pole verhindert wird. Die politische Revolution der
Arbeiterklasse kann nur verhindert werden, indem das neue Kr�fteverh�ltnis
anerkannt wird, nur indem die Arbeiterklasse innerhalb eines Mechanismus
zum Funktionieren gebracht wird, der den st�ndigen Machtkampf in ein
dynamisches Element des Systems sublimiert und ihn auf der anderen Seite
kontrolliert, insofern er funktionalisiert wird auf eine Reihe von
Zust�nden des Gleichgewichts, auf die hin die verschiedenen Phasen der
Revolution der Einkommen von Mal zu Mal sich ausrichten und
stabilisieren.� (Negri �ber Keynes) Der Klassenkampf, in regulierter Form,
mu� selbst zu einem Motor der Akkumulation und Produktivit�tsentwicklung
gemacht werden: das ist der politische Kern seiner Theorie der �effektiven
Nachfrage�. Die Einkommensforderungen der Arbeiterklasse sollen in die
staatliche Regulierung der Nachfrage eingebaut werden, �ber die das
Gleichgewicht der Besch�ftigung (Ausbeutung) und Akkumulation hergestellt
wird. Das schlie�t ein, da� der Staat selbst als produktives Kapital
auftaucht (Staatsbetriebe) und damit das anvisierte Gleichgewicht
reguliert.
Fassen wir zusammen: der �Sozialstaat�, wie er heute zur
Diskussion steht, ist die Verbindung von sozialen Schutzgesetzgebungen mit
Institutionen der Vermittlung zwischen Arbeiterklasse und Kapital und
staatlichem Eingreifen in die Wirtschaft �ber Nachfragesch�pfung und
eigene Investitionen. Seine materielle Basis ist der allt�gliche
Klassenkampf; einerseits wird in ihm die Klasse als antagonistische Gr��e
anerkannt, andererseits wird sie durch die Form dieser Anerkennung in die
Akkumulation des Kapitals eingebunden. Das hei�t, der Sozialstaat
existiert nicht, weil er irgendwann mal entstanden ist, sondern weil das
Kapital weiterhin gezwungen bleibt, sich mit der Klasse als eigenst�ndigem
Faktor auseinanderzusetzen. In den Ver�nderungen des Sozialstaats spiegeln
sich also die Ver�nderungen in den Beziehungen zwischen Kapital und
Arbeiterklasse wider. Die aktuellen Tendenzen in der Sozialpolitik und die
Vorschl�ge zu einem �Umbau� des Sozialstaats sagen etwas �ber die
angestrebten Ver�nderungen in den Klassenbeziehungen aus und k�nnen daher
auch nicht ohne sie diskutiert werden.
Implizit flie�t das Thema der Klassenbeziehungen ja auch in die
gr�n-linke Debatte �ber Sozialpolitik, die sich an den Umbaupl�nen zum
Sozialstaat beteiligen m�chte, st�ndig ein. So, wenn Gorz sein Konzept
eines Mindesteinkommens als Konsequenz seines �Abschieds vom Proletariat�
pr�sentiert, wenn Thomas Schmidt den Klassenkampf tendenziell abgel�st
sieht von der Konfrontation zwischen dem industriellen �Block� aus alten
Unternehmertum und traditionellen Gewerkschaften und dem �progressiven�
Block aus alternativem Unternehmertum und Gewerkschaft der Nicht-Arbeiter,
der ein Mindesteinkommen ins sozialpolitische Zentrum r�ckt. Was aber
damit zur Grundlage der Mindesteinkommens-Forderung gemacht wird, sind
nicht die wirklichen Klassenbeziehungen, sondern eben die neuen Mythen,
hinter denen das Kapital durch die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse
den Ausbeutungs-Charakter der Arbeit zu verstecken sucht.
Arbeiterrevolte - �Krise des
Sozialstaats�
Ausgangspunkt der vom Kapital gef�hrten Debatte
�ber die �Krise des Sozialstaats� oder auch die �Krise der
Wohlstandsgesellschaft� - daran mu� heute wieder erinnert werden - war
nicht das �Finanzierungsproblem�, sondern der auseinandergerissene
Zusammenhang zwischen Einkommenssteigerungen / Einkommenssicherheit und
der Produktivit�t der Arbeit. Die Wirksamkeit des Sozialstaats, der die
Einkommens- und Schutzforderungen der Arbeiter in h�here Produktivit�t und
Intensit�t ihrer Arbeit �bersetzen sollte, war durch das Klassenverhalten
durchbrochen worden. Die in den Fabrikk�mpfen 1969 bis 1978 erzielten
Einkommenssteigerungen f�hren zu keiner h�heren Produktivit�t; im
Gegenteil: diese K�mpfe richten sich gegen die Arbeit, gegen die
gesteigerte Intensit�t der Arbeit, gegen die neuen Akkorde, gegen das
Flie�band. Durch die Festgeldforderungen und K�mpfe um gleichen Lohn
verliert auch die Spaltung der Klasse durch Lohndifferenzierung an
Wirksamkeit.
Der
Staat antwortet zun�chst auf dieses Klassenverhalten mit einer Ausweitung
der Sozialgesetzgebung und neuen Arbeiterschutzgesetzen, die aber auch
ihren Zweck verfehlen. Sie werden von den Arbeitern benutzt, um der Arbeit
ausweichen zu k�nnen, stacheln sie aber nicht zu neuen Leistungen an.
Damit wird das klassische �Dilemma� der Sozialpolitik wieder aktuell,
einerseits Einkommen f�r Zeiten der Nichtarbeit zu schaffen, andererseits
damit den Arbeitszwang nicht au�er Kraft zu setzen. �Soziale Sicherung ist
eine unerl��liche Voraussetzung f�r die Entwicklung des Leistungsstrebens.
Der Einzelne kann durch Leistung seinen sozialen Status absichern und
verbessern. Ma�nahmen der sozialen Sicherung k�nnen (!) diese
Leistungsanreiz jedoch abschw�chen. Hierin ist ein grundlegendes Dilemma
der Sozialpolitik zu sehen.� [6]
Das
Kapital antwortet auf dieses Klassenverhalten mit einer
Zwangsmobilisierung der Arbeiter, die hinter dem Ph�nomen der seit 1974
ansteigenden Massenarbeitslosigkeit steckt. Die offene, politische
Konfliktualit�t der Arbeiter, wie sie in den Fabrikk�mpfen bis 1973 zum
Ausdruck kam, konnte damit zwar einged�mmt werden, aber das Verhalten der
Flucht aus der Arbeit - Krankfeiern, Benutzen von Sozialgeldern,
Fluktuation - bleibt zun�chst. Allerdings enthalten diese Verhaltensweisen
bereits auch Ansatzpunkte f�r den sozialpolitischen Umbau in Richtung
Privatisierung (s.u.), da sie die resignative, individuelle Flucht aus der
Arbeit nach dem Scheitern eines kollektiven Kampfzyklus gegen die Arbeit
darstellen.
Sozialpolitisch wird die Zwangsmobilisierung der Arbeiter durch
das Kapital begleitet von selektiven K�rzungen und Aussonderungen
bestimmter Gruppen aus den Bezug von Sozialgeldern, die M�glichkeiten von
Flucht aus der Arbeit versperren.
Allgemein geht es um einen sch�rferen Angriff auf die
�Nicht-Arbeit-Verhaltensweisen�. Um die Arbeiter in die versch�rfte
Ausbeutung zu zwingen, m�ssen die Sozialeinkommen unmittelbarer an die
Arbeit gekoppelt werden. �Soziale Transferzahlungen sollten stets so
bemessen werden, da� sie deutlich (!) unter den Netto-Arbeitsverdiensten
liegen. Versicherungsleistungen, die ausfallenden Lohn ersetzen, m�ssen
niedriger als die zuvor verdienten Arbeitsentgelte sein. Arbeit ist also
immer h�her zu entlohnen als Nichtarbeit. Gegen diesen Grundsatz wird vor
allem bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch beim
Krankengeld und noch immer bei der Altersversorgung der Arbeitnehmer im
�ffentlichen Dienst versto�en.� (FAZ, 16.2.85)
Es
ist nicht unsere Aufgabe, �ber die zuk�nftige Sozialpolitik des Kapitals
zu spekulieren. Wir halten auch nichts von der Skizzierung erschreckender
Zukunftsvisionen, wie sie in der heutigen Linken popul�r sind, da sie nur
das Eingest�ndnis enthalten, das aktuelle Ma� an Ausbeutung und Elend sei
nicht mobilisieren genug und auf eine fragw�rdige Mobilisierung durch
Zukunfts�ngste setzen.
Die
Entwicklung der Sozialpolitik, dies ist der materialistische Kern unserer
�berlegungen, wird davon abh�ngen, wie die weitere Neu-Zusammensetzung der
Arbeiterklasse aussehen wird. Die Linien einer neuen Spaltung der Klasse
sind zwar sichtbar, aber ob diese Spaltungen und Versuche einer
neuerlichen Integration der Arbeiter ins Kapitalverh�ltnis auch politisch
aufgehen - oder ob sich gerade aus ihnen heraus sehr bald eine neue
politische Identit�t der Klasse entwickelt, k�nnen wir heute nicht sagen.
Davon wird es aber abh�ngen, ob die heute sichtbar werdenden Tendenzen
eines Umbaus des Sozialstaats tats�chlich einen Bruch mit der bisherigen
Etappe des Sozialstaates darstellen.
An
den aktuellen Ver�nderungen, die die einzelnen Momente des Sozialstaats
betreffen, l��t sich allenfalls eine Tendenz ausmachen, die zu einem
solchen Bruch f�hrt. Worum es hier geht, ist die Tatsache, da� die
Konzeptionen eines garantierten Mindesteinkommens in dieser Tendenz ihren
Platz haben.
1)
Die vom Staat eingeleitete Finanzierungskrise der Sozialversicherung zielt
auf eine Privatisierung. Mir der �Vertrauenskrise� in die
Rentenversicherung machen heute schon private Zusatzversicherungen ihr
Gesch�ft. Zur weiteren Absicherung im Alter werden private
Pflegeversicherungen angeboten und vom Staat als Entlastung der
Sozialhilfe diskutiert. F�r die Krankenversicherung wird im Sinne einer
gr��eren �Beitrags-�quivalenz� eine Staffelung der Leistungen nach
Beitragsh�he erwogen; ebenso f�r die Arbeitslosenversicherung.
2)
Durch die Zwangsmobilisierung der Arbeiter in ungarantierte Jobs - �ber
Sklavenh�ndler, Arbeit in Klitschen und das Wachstum der sogenannten
Schattenwirtschaft inklusive Alternativ�konomie - fallen schon heute
einige Millionen Arbeiter aus der tarifvertraglichen Lohnregelung heraus.
Daneben zeichnet sich eine Aushebelung der Tarifvertr�ge �von innen her�
ab durch betriebliche, sektorale oder regionale ��ffnungsklauseln�. Der
handfesteste Schlag war auch in dieser Beziehung der 38�-Abschlu�: von der
Linken kaum wahrgenommen, besteht bei diesem Abschlu� ja das
tarifpolitische Desaster in der umfassenden betrieblichen �ffnungsklausel,
womit der Anspruch auf eine kollektive Regulierung - hier der Arbeitszeit
- von den Gewerkschaften weitgehend aufgegeben wird.
3)
Die Zwangsmobilisierung der Arbeiter in kurzfristige oder nicht von der
Sozialversicherung erfa�te Jobs hat zu einem starken Anwachsen des
staatlichen F�rsorgebereichs gef�hrt. Aufgrund fehlender
Anwartschaftszeiten fallen diese Arbeiter aus dem Versicherungsbereich
heraus und werden Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfe-Empf�nger. Dieser
F�rsorgebereich ist dadurch charakterisiert, da� der Staat hier keine
Klasse als politische Gr��e, auf die er seine Leistungen bezieht,
anerkennt, sondern eine Behandlung �armer B�rger� vollzieht, die ihn
pr�ventiv vor m�glichen Revolten bewahren soll. Diese F�rsorgeleistungen
sind nie unabh�ngig von Arbeit: der Staat bindet sie durch die Androhung
von Sperrfristen bzw. den Entzug der Sozialhilfe an die Arbeit. Aber auch
�ber die H�he sind diese Einkommen an die Arbeit gebunden - allerdings in
einer marktf�rmigen und damit verdeckten Weise. Im F�rsorgebereich sind
sie so bemessen, da� kaum einer ohne einen �Zuverdienst� auskommt. Zum
einen werden Hilfe-Empf�nger damit in flexibilisierte, befristete und
Teilzeit-Jobs gedr�ngt, zum anderen werden damit L�hne, die drastisch
unter Tarif liegen, durchsetzbar, da die Hilfeempf�nger nicht allein von
diesen L�hnen leben m�ssen (das hei�t, die Reproduktionskosten der
Arbeitskraft wirken hier nicht mehr regulierend auf die Lohnh�he).
Hier
ist die unmittelbare Verbindung zu einem m�glichen Mindesteinkommen (oder
einer negativen Einkommenssteuer, die genauso funktionieren w�rde)
gegeben: zum einen kn�pft es an die faktische Ausdehnung des
F�rsorgebereichs an, verallgemeinert diese und schafft damit auch eine
L�sung f�r die finanzpolitischen Rangeleien zwischen Kommunen und
Zentralstaat, die sich im Moment die F�rsorge-Empf�nger gegenseitig
zuschieben. Zum anderen kann damit die schon heute funktionierende
Mobilisierung von Billiglohnarbeit verbreitert und legalisiert werden. Die
Ende der 60er Jahre in den USA unternommenen Versuche zur Einf�hrung eines
Mindesteinkommens waren als Teil des �Kriegs gegen die Armut� gedacht, mit
dem der Staat auf die Slum-Unruhen antwortete. Die erkl�rte Absicht dieses
Konzepts war es, das �Arbeitsangebot� f�r schlecht bezahlte und stark
belastende T�tigkeiten zu erh�hen, das hei�t, das in den Unruhen
vorhandene Arbeitskraftpotential in den Verwertungsproze� einbinden zu
k�nnen. Das Mindesteinkommen w�re in diesem Sinne ein konsequenter Schritt
in der Wende vom Keynesianismus zur Angebotspolitik: statt durch
Sozialeinkommen die Nachfrage zu regulieren, zielt diese Ma�nahme vor
allem darauf, die Kostenseite (Lohnkosten) der Unternehmen zu verbessern.
�ber das Mindesteinkommen werden indirekt die L�hne subventioniert, statt
die Lohnkosten durch Sozialabgaben zu belasten.
In der
gr�n-alternativen Debatte wird gerade die Befreiung vom Arbeitszwang durch
ein Mindesteinkommen hervorgehoben. Aber da� es damit schon in ihren
eigenen Konzepten nicht so ernst gemeint ist, lugt �berall hervor.
Einschr�nkend hei�t ja auch die popul�rste Ver�ffentlichung zu diesem
Thema �Befreiung von falscher Arbeit�, was schon verr�t, da� uns nun die
�richtige Arbeit� um so umstandsloser aufs Auge gedr�ckt werden soll.
Opielka will dann auch in seinem Konzept den �Arbeitsmarkt als
grunds�tzlich dezentrale Abstimmungsinstanz zwischen individuellen und
kollektiven Bed�rfnissen� (nach dieser Formulierung mu� er ein Ort
vollendeter Harmonie sein!) nicht missen. Und Gerhardt/Weber erkl�ren ganz
offen, da� das Mindesteinkommen nicht auf die Befreiung von Arbeit,
sondern gerade auf die Intensivierung und Verschleierung der
Mehrwertabpressung abzielt: �Verminderung betrieblicher Konflikte aufgrund
gestiegener Arbeitsplatzzufriedenheit wegen des flie�enden �bergangs von
Arbeit und Freizeit, R�ckgriffsm�glichkeiten auf das gesamte
Arbeitsverm�gen� und Silicon-Valley als
Vorbild!
Fu�noten:
[1] Ins Zentrum der
Auseinandersetzung r�ckt nun die politische Stabilit�t, w�hrend die ersten
Arbeiterschutzgesetzgebungen noch ausschlie�lich aus der Sorge um die
milit�rische St�rke herr�hrten. Die ersten Gesetze sowie das Verbot der
Kinderarbeit und Begrenzung der Arbeitszeiten f�r Jugendliche in England,
Frankreich und Deutschland im 19. Jahrhundert sind Reaktionen auf die
alarmierenden Berichte der Milit�rs �ber den schlechten k�rperlichen
Zustand der durch die Fabrikarbeit verkr�ppelten Rekruten!
[2]
Die ersten Sozialversicherungsgesetze von 1883/84 erfa�ten nur die
gewerblichen Arbeiter, das hei�t, nur etwa ein F�nftel aller Arbeitenden,
und waren damit auf die Teile der Klasse ausgerichtet, von denen die
Organisierung und das Kampfverhalten ausgingen.
[3]
Versuche, die Sozialversicherung von ihrem Bezug auf die Arbeiterklasse zu
l�sen, sind immer gemacht worden: von den Nationalsozialisten wurde mit
Bezug auf die Volksgemeinschaftsideologie die - freiwillige -
Mitgliedschaft der Selbst�ndigen in der Rentenversicherung eingef�hrt. Der
National�konom Mackenroth schlug 1952 die g�nzliche Umstellung der
Sozialpolitik und ihre Ausrichtung allein auf die Familie vor, und die
'schichtspezifische' Sozialpolitik zu �berwinden. Statt der
Sozialversicherungen sollte ein Jugendamt, Arbeitsamt und Rentenamt die
soziale Absicherung �bernehmen.
[4]
Wenn wir von der Arbeiterklasse als politischer Gr��e oder von der
Zentralit�t der Arbeiterklasse sprechen, so ist dies nicht gleichzusetzen
mit gewerkschaftlicher Organisierung oder einzelnen Parteien. Gemeint ist
das grunds�tzlichere Faktum, da� sich die Arbeiterklasse selbst als eine
politische und autonome Kraft begriff, da� sie die Erfahrung ihrer
zentralen Stellung in der kapitalistischen Produktion politisch
artikulierte. Die Entwicklung der Gewerkschaften ist nur ein Ausdruck
dieser Zentralit�t, und zudem derjenige, der die Vermittlung zwischen
Kapital und Arbeiterklasse schon in sich tr�gt. Denn die Gewerkschaften
verwandeln in ihrer Politik den Antagonismus zu einer reinen
Verteilungsfrage, sie sind im engeren Sinn nicht Organisation der
Arbeiter, sondern Organisation von Besitzern und Verk�ufern von
Arbeitskraft. Als solche treten sie dem Kapital gegen�ber und pochen auf
ihrer Anerkennung und 'Gleichberechtigung', wie es sich f�r K�ufer und
Verk�ufer auf dem Markt geh�rt. Scheinbar treten hier die Besitzer der
beiden voneinander unabh�ngigen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital
gleichberechtigt in Verhandlungen ein, die entsprechend den b�rgerlichen
Tauschprinzipien zu freien, ohne staatliche Einmischung zustande
gekommenen Vertr�gen f�hren sollen - dies ist der Inhalt der
Tarifautonomie.
[5]
Dieser Artikel zeigt auch, wie bewu�t sich Theoretiker der
Arbeiterbewegung noch des Zwangscharakters des Sozialstaats waren. Und er
erinnerte schon damals: �Wir vergessen allzu leicht, da� vieles, was wir
auf diesem Gebiete (des Sozialstaats) gegenw�rtig vorfinden und was uns
als etwas neues erscheint, seinen tats�chlichen, unmittelbaren Ursprung im
imperialistischen Kriege hat.� Lapinski, Sozialstaat, Etappen und
Tendenzen seiner Entwicklung, in: Unter dem Banner des Marxismus, 1928,
Nr. 4.
[6]
Aus dem Gutachten der Kommission f�r wirtschaftlichen und sozialen Wandel,
die in den sechziger Jahren den politischen Konsens zwischen
Gewerkschaften und Kapital zu formulieren versuchte.
Mehr �ber das Thema:
www.wildcat-www.de