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Mit dem Dreirad durch den Sozialstaat
aus: Karlsruher Stadtzeitung Nr. 35 1985

�Existenzgeld� - die neue Tretm�hle der Arbeit
Aus zweierlei Gr�nden ist es f�r die Auseinandersetzung um ein Existenzgeld oder allgemeines Mindesteinkommen notwendig, den allgemeinen Charakter des klassischen Sozialstaats zu untersuchen. Zum einen, weil die �berlegungen des Kapitals, den Sozialstaat durch ein einheitliches Mindesteinkommen zu ersetzen, offensichtlich eine Antwort darauf darstellen, da� die bisherige soziale Absicherung der Arbeiterklasse f�r ihre Profitproduktion nicht mehr funktional ist; wir m�ssen aber zun�chst kapieren, wie der Sozialstaat bisher als Teil der kapitalistischen Ausbeutung funktioniert hat. Zum zweiten wollen wir mit unserer Kritik an den gr�nen und alternativen Propagandisten eines Existenzgeldes nicht mi�verstanden werden, als w�rden wir in das Gejammere �ber den �Sozialabbau� einstimmen und nun Loblieder auf den Sozialstaat singen; seit den sozialpolitischen �Operationen� der 80er Jahre scheint die gesamte Linke auf einen Schlag vergessen zu haben, da� der Sozialstaat von Anfang an den kapitalistischen Arbeitszwang reguliert hat; da� keines seiner Momente - Sozialversicherung, kollektives Arbeitsrecht (Gewerkschaften, Tarifvertragswesen, Betriebsverfassung) und staatliche Wirtschaftspolitik - eine �Errungenschaft der Arbeiterbewegung� darstellt, sondern die politische St�rke der Arbeiterklasse neutralisieren sollte. Allerdings dr�ckte sich in diesem Sozialstaat bis heute auch aus, da� das Kapital und der Staat, als allgemeine Instanz der Kapitalherrschaft, an der Arbeiterklasse als zentraler politischer Gr��e nicht vorbeikommen, sie nur durch eine institutionalisierte Anerkennung in die kapitalistische Produktion einbeziehen k�nnen. Die technische Umorganisation der Produktion und die zur Zeit ablaufende Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse deuten darauf hin, da� sich das Kapital von eben dieser Anerkennung der Klasse freimachen will. Sozialpolitischer Ausdruck dieser Entwicklung w�re der Abbau der klassenm��ig bestimmten Sicherungssysteme und die Beschr�nkung auf ein Mindesteinkommen, das hei�t Sozialhilfe f�r alle. In der linksgr�nen Debatte dr�ckt sich bereits ein gutes St�ck des Zerfalls von Klassensolidarit�t und -bewu�tsein aus, wie ja auch die parallele Debatte um alternative Arbeit an der Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse mitstrickt.


F�r uns geht es also nicht um ein Abw�gen zwischen bisherigem Sozialstaat und zuk�nftigem Existenzgeld. Die gr�nen Strategen wie Opielka, die sich schon wie kleine Regierungsvertreter geb�rden und ihr politischen �berlegungen in alternative Gesetzesentw�rfe packen, versuchen es mit staatsm�nnischer Geschicklichkeit allen Seiten rechtzumachen, indem sie kombinierte Systeme aus Sozialversicherung und Mindesteinkommen aust�fteln. Beide Formen einer staatlichen Existenzsicherung sind bezogen auf die jeweilige Klassenzusammensetzung die geeigneten Instrumente zur Durchsetzung des kapitalistischen Arbeitszwangs. F�r uns geht es darum, aus der neuen, sich anbahnenden Klassenzusammensetzung ein Bewu�tsein der Ausbeutungsverh�ltnisse und K�mpfe gegen diese zu entfalten.


Exkurs: Das Einkommen der Arbeiter
Reproduktion der Arbeiterklasse - Reproduktion des Arbeitszwangs
Vom Kapital aus betrachtet bildet das gesamte Einkommen, das den Arbeitern zuflie�t, den Einkaufspreis f�r die Arbeitskraft. Wir nennen dieses gesamte Einkommen, oder stofflich ausgedr�ckt, diesen Fonds von Lebensmitteln und Konsumartikeln, auch das variable Kapital. Denn dieser Kapitalbestandteil ist es, der im Verwertungsproze� den Mehrwert abwirft: w�hrend die Maschinen, Geb�ude und Rohstoffe ihren Wert allenfalls auf das neue Produkt �bertragen, aber den Kapitalisten von sich aus nicht reicher machen, wird die eingekaufte Arbeitskraft im Produktionsproze� mit Hilfe des gesamten Systems von Antreiberei, Hierarchie und Maschinenterror in Arbeit �bersetzt. Sie produziert nicht nur die zum eigenen Lebensunterhalt notwendigen Mittel (dazu br�uchte es weder 40 noch 35 Stunden in der Woche), sondern dar�berhinaus den Mehrwert oder Profit; sie sorgt also daf�r, da� das Kapital �sich� vergr��ert.
Da aber die im kapitalistischen Produktionsproze� hergestellten Waren ganz allein dem Kapital geh�ren, ist nicht mehr sichtbar, da� die Arbeiter die G�ter ihres Konsums selbst produzieren. Sie erhalten diese erst nachtr�glich, in Form von Geldzahlungen, vom Kapital - der Ausbeutungsproze� erscheint als Austausch zwischen Kapital und Arbeit.


Worauf es hier nun ankommt: Das Einkommen, das die Arbeiter vom Kapital (oder auch vermittelt �ber den Staat oder Sozialversicherung) erhalten, hat eine doppelte Funktion. Einerseits sorgt es daf�r, da� die Arbeiter sich reproduzieren k�nnen, also bei der ganzen Maloche am Leben bleiben k�nnen und es auch noch hinkriegen, Kinder gro�zuziehen, damit dem Kapital gen�gend Ausbeutungsmaterial nachw�chst. Andererseits ist dieses Einkommen so bemessen, da� es den Arbeitern keine Flucht aus der Arbeit erlaubt: �Freier Lohnarbeiter� zu sein, bedeutet in erster Linie frei von allen Produktionsmitteln, allen M�glichkeiten, sich unabh�ngig vom Kapital zu ern�hren, zu sein. Daher bedurfte es auch historisch und aktuell in den L�ndern der sogenannten �Dritten Welt� zun�chst einmal Phasen, in denen die Menschen mit �u�erster staatlicher und unmittelbarer Gewalt von ihren eigenst�ndigen Produktionsmitteln, wie dem Boden und Ackerbau getrennt wurden, um sie in die fabriken treiben zu k�nnen. Diese Eigentumslosigkeit kennzeichnet den freien Lohnarbeiter und ist die Basis des Arbeitszwangs. Die Einkommen der Arbeiter reproduzieren daher nicht nur das Leben der Arbeiter, sondern sie reproduzieren diese als Arbeiter, d.h. Eigentumslose, denen nichts anderes �brig bleibt, als ihre Haut zum (Arbeits)Markt zu tragen.


An diesem grundlegenden Verh�ltnis zwischen den Klassen, an dieser best�ndigen Reproduktion der Arbeiter als Ausbeutungsmaterial �ndern die sozialstaatlichen Regelungen keinen Deut, auch wenn sie den einzelnen Arbeiter aus der unmittelbaren Abh�ngigkeit von einem einzelnen Unternehmer und der Abh�ngigkeit von seiner st�ndigen Arbeitsf�higkeit l�sen. Aber diese Einkommensformen wie Rente usw. binden ihn, wie wir zeigen, noch unerbittlicher an sein lebenslanges Arbeiterdasein. Diese Einkommensformen l�sen ebenso wie der Lohn nur ein, was der Inhalt der kapitalistischen Reproduktion der Arbeitskraft ist: in seiner individuellen Konsumtion bleibt der Arbeiter Bestandteil des Kapitals, denn dieses existiert nur in seiner best�ndigen Produktion und Reproduktion.


Die H�he des gesamten Einkommens, das das Kapital der Arbeiterklasse zugesteht, richtet sich nicht allein nach dem naturnotwendigen Lebensminimum, sondern sie dr�ckt auch den �politischen Preis� aus, f�r den die Arbeiter ihre Produktivit�t dem Kapital zur Verf�gung stellen. Die Reproduktion der Arbeiterklasse besteht nicht in einem �ehernen Lohngesetz�, sondern in dem sozialen und politischen Verh�ltnis zwischen den Klassen. Zur Reproduktion der Arbeiter geh�rt nicht nur die Sicherung ihrer nackten Existenz, sondern auch die st�ndige Herstellung ihrer politischen Unterwerfung; die Anerkennung des Lohnarbeiterdaseins durch die Arbeiter ist Teil der Reproduktion. Je nach Klassenzusammensetzung und Bewu�theit der Klasse wird das Kapital daher auch eine h�heren Preis zahlen m�ssen, der aber nichts daran �ndert, da� mit ihm die Arbeiter in ihrer Eigentumslosigkeit fixiert werden.


�In der Tat geh�rt der Arbeiter dem Kapital, bevor er sich dem Kapitalisten verkauft.� (Marx)

Sozialversicherung - Individualisierung der Existenzsicherung gegen den Klassenkampf

Grundlage der kapitalistischen Produktion ist eine Lohnarbeiterklasse, die keine anderen M�glichkeiten zur Existenzsicherung als den Verkauf ihrer Arbeitskraft hat, die dem Hunger nur durch ihre Einsperrung in den Fabriken ausweichen kann. Zur Herstellung dieser Klasse von freien Lohnarbeitern wird im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert eine systematische Hungerpolitik betrieben; kombiniert mit direkten staatlichem Arbeitszwang, da selbst die Zerst�rung der feudalen Institutionen der Existenzsicherung viele nicht unter die abschreckenden Arbeitsbedingungen der kapitalistischen Fabriken pressen kann. Aber durch die Zerst�rung aller anderen Subsistenzformen erzeugte Armut und Hunger gelten als wirksamster Antrieb zum Verkauf der Arbeitskraft:


�Gesetzlicher Zwang zur Arbeit ist verbunden mit zuviel M�he, Gewaltsamkeit und Ger�usch, w�hrend der Hunger nicht nur ein friedlicher, schweigsamer, unaufh�rllicher Druck, sondern als nat�rlichstes Motiv (!) zur Industrie und Arbeit die machtvollste Anstrengung hervorruft.�
(So ein protestantischer Pfaffe um 1790 - wir k�nnten diesen Ausspruch aber auch getrost einem Vertreter des IWF oder der Weltbank in den Mund legen!)


In dieser Zeit ist der allgemeine Hunger so sehr das von den Herrschenden eingesetzte Instrument des Arbeitszwangs, da� es zum allgemeinen Gesetz der politischen �konomie erhoben wird, da� eine gro�e Masse von Armen der gr��te Reichtum der Nation ist!


Diese Funktionalit�t von Hunger und Armut f�r die Entwicklung der kapitalistischen Produktion wird erst an dem Punkt br�chig, an dem die Zusammenballung der Arbeitermassen in den Fabriken und den Industriest�dten und die prinzipielle Existenzunsicherheit als Lohnarbeiter in kollektiven Widerstand umschl�gt und die Arbeiter beginnen, sich durch ihr Selbstbewu�tsein als Arbeiter zur politischen Klasse zu konstituieren. Die Armutspolitik zwingt die Arbeiter damit nicht nur in die Fabriken, sondern wird zum Motor und Anla� von K�mpfen gegen das kapitalistische Kommando - auch wenn die ersten Organisierungsans�tze im 19. Jahrhundert nicht von der Masse der ungelernten Industriearbeiter ausgehen, sondern von handwerklichen Arbeitern, die bei ihrer Organisierung an Traditionen der Z�nfte ankn�pfen k�nnen.


Imperialistischer Staat und Klassenfrage
Die b�rgerlich-paternalistische Antwort auf die neue Phase der Klassenkonfliktualit�t ist die Aufwerfung der �sozialen Frage�, mit der das dahinterstehende Gespenst des Klassenkampfes verdr�ngt werden soll. Die aufkommende Welle f�rsorglicher Empfindungen der Herrschenden f�r das Arbeiterelend wird dadurch angespornt, da� die autonomen Versuche der Arbeiter, durch Organisierung in Gewerkschaften und diesen angeschlossenen Unterst�tzungskassen ihrer Existenzunsicherheit zu begegnen, zur Basis ihrer politischen Organisierung als Klasse werden und repressive Organisierungsverhinderungen wie das Sozialistengesetz diese Tendenzen nicht bremsen k�nnen. F�r den imperialistischen Staat bedeutet dies den drohenden Zerfall der Loyalit�t der Arbeiter. [1]


Als Erg�nzung zur repressiven Eind�mmung des Klassenkampfs versuchen daher die imperialistischen Staaten Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts die Arbeiter �ber staatliche Ma�nahmen zur Existenzsicherung �staatstreu� zu halten. Einerseits sind diese Ma�nahmen direkt auf die Existenzgef�hrdungen bezogen, die systematisch aus dem Lohnarbeiterdasein resultieren, n�mlich die Zeiten, in denen die Arbeiter nicht in der Lage sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Andererseits soll aber mit diesen ersten Sozialgesetzgebungen die Anerkennung der Klasse als politisches Subjekt verhindert werden. Die ersten Sozialgesetzgebungen beziehen sich daher auch ausschlie�lich auf die individuellen �Risiken� wie Krankheit, Alter und Invalidit�t und versuchen den Arbeiter als isoliertes Individuum dem �sozialen� Staat gegen�berzustellen.


�Nicht als Almosen, sondern als Recht, wo der gute Wille zur Arbeit nicht mehr kann. Wozu soll nur der, welcher im Kriege oder als Beamter erwerbsunf�hig geworden ist, Pensionen haben und nicht auch der Soldat der Arbeit?� (Bismarck) Tats�chlich hatte Bismarck, der f�lschlicherweise als Vater der Sozialversicherung angesehen wird, 1881 bei der Verk�ndung seiner Sozialgesetzgebungspl�ne eine Reichsversorgungsanstalt im Sinn, von der die Arbeiter Staatspensionen beziehen sollten, um sie so unmittelbar, nach patriarchalischem Muster an den Staat zu binden. Dieser Plan scheiterte an dem Widerstand der Liberalen, worin auch zum Ausdruck kam, da� eine umfassende staatliche Versorgung der Arbeiter der Mystifikation des �freien Lohnarbeiters� widersprochen h�tte (s.u.). In anderen L�ndern wurde zwar anfangs eine Versorgung aus Steuergeldern eingef�hrt (z.B. das Altersrentengesetz in England von 1911), die aber auch sp�ter auf das Versicherungsprinzip umgestellt wurden.


Die ersten Sozialgesetzgebungen waren daher in Deutschland die Krankenversicherung (1883), die Unfallversicherung (1884) und die Invalidit�ts- und Altersversicherung (1889). In England wurde nach dem Altersrentengesetz von 1908 eine nationale Gesundheitsversicherung 1911 eingef�hrt und im selben Jahr eine Arbeitslosenversicherung, die allerdings nur Arbeiter in besonders krisenabh�ngigen Branchen erfa�te (in Deutschland wurde die Unterst�tzung der Arbeitslosen erst 1927 von der F�rsorge auf das Versicherungsprinzip umgestellt). Die franz�siche Sozialgesetzgebung setzte zun�chst in den 90er Jahren an der betrieblichen Sozialpolitik an, indem sie die betrieblichen Pensionskassen f�r bestimmte Sektoren vorschrieb. Erst 1930 wurde in Frankreich ein umfassendes Sozialversicherungsgesetz erlassen.


Trotz der verschiedenen Ausgangspunkte und anf�nglichen Versuchen wird in den kapitalistischen L�ndern f�r die politisch virulent gewordene Existenzunsicherheit der Arbeiter eine bestimmte, vom Staat gesetzte Verlaufsform (eine �L�sung� war und ist es nicht!) geschaffen: die Sozialversicherung. Innerhalb des staatlichen Zwangsrahmens (Versicherungspflicht) werden dabei die Einkommen der Arbeiter f�r Zeiten der Arbeitsunf�higkeit oder der Unverk�uflichkeit ihrer Arbeitskraft tauschf�rmig geregelt. Die Einkommen werden nach H�he und Dauer an den zuvor eingezahlten Beitr�gen orientiert. Mit dieser �Beitrags�quivalenz� kn�pft die soziale Absicherung, die die Reproduktion der Arbeiterklasse gew�hren soll, an der Verschleierung des Ausbeutungsverh�ltnisses durch den Lohnfetisch an - und dies ist bis heute wirksam!


Der Versicherungsfetisch ...
Alle Einkommen der Arbeiter zusammengenommen, egal wie sie sich im einzelnen aus direkten Lohnzahlungen oder Sozialleistungen zusammensetzen, stellen die Kosten der Reproduktion des einzelnen Arbeiters und der Arbeiterklasse dar. Als solche Reproduktionskosten der Klasse d�rfen sie aber nicht unmittelbar erscheinen, da damit der Ausbeutungscharakter in diesen Einkommen zutage treten w�rde. Der Lohn mu� als die Bezahlung der Arbeit erscheinen, �ber ihn kann daher das Problem der Reproduktion bei Nicht-Arbeit nicht reguliert werden (einzige Ausnahme ist die heutige, allerdings auch zeitlich begrenzte, Lohnfortzahlung). Auch eine staatliche F�rsorge kann dieses Problem nicht politisch l�sen, da sie den Arbeiter in der unmittelbar f�hlbaren Abh�ngigkeit vom Staat h�lt, die den Mythos des �freien� Lohnarbeiters (der Arbeiter als B�rger) zerbricht. Hierin liegt auch die Crux einer staatlichen Altersversorgung, wie der von 1908 in England: da es keine tauschf�rmigen Kriterien f�r den Bezug von Leistungen gibt, mu� der Staat durch unmittelbare Kontrollen �berpr�fen, ob der Arbeiter sich dem Arbeitszwang unterworfen hat und provoziert durch diese Kontrollen neue Konflikte. Der Arbeitszwang wird so wieder mit �u�erlicher staatlicher Gewalt durchgesetzt, statt hinter den scheinbaren Naturgesetzlichkeiten des Marktes zu verschwinden.


Diesen Marktgesetzlichkeiten entspricht aber das Prinzip der Versicherung, nach dem der einzelne Anspr�che auf Einkommen in bestimmten Situationen im Tausch gegen seine Beitr�ge gewinnt. Die Sozialversicherung konnte daher als staatlicher Zwang zur Selbstversorgung der Arbeiter ausgegeben werden (wobei der staatliche Zwang nur wegen der Dummheit der Arbeiter und ihrer Unf�higkeit, gen�gend f�r Zeiten der Krankheit oder des Alters zu sparen, n�tig sei).


In allen L�ndern konnte der Staat bei der Etablierung der sozialen Pflichtversicherungen an autonomen Unterst�tzungskassen der Arbeiter ankn�pfen und diese zum Teil in die neuen Sozialversicherungsinstitutionen einbeziehen. Diese Kassen, die von den handwerklichen Teilen des Proletariats ausgingen, waren zwar eine St�tze der Organisierung, koppelten sich aber gerade wegen ihrer Organisierung nach dem individualistischen �quivalenzprinzip (Beitr�ge gegen Leistung) immer st�rker von dem politischen Kampf gegen das Lohnsystem ab und steuerten auf ihre Eingliederung in die b�rgerliche Gesellschaft zu. Die handwerklichen Arbeiter in diesen Kassen verbanden mit ihrer Mitgliedschaft den zweifelhaften Stolz, sich selbst und unabh�ngig von staatlicher F�rsorge versorgen zu k�nnen - dies b�rgerliche Tendenz ging zum Beispiel so weit, da� die englischen �Friendly Societies� eine repressive Armenpolitik unterst�tzten, weil sie sich davon den Zustrom neuer Mitglieder erhofften. Der Staat konnte also daran ankn�pfen, da� aus Teilen der Klasse heraus der Versicherungsfetisch bereits eine feste Basis erhalten hatte.


Trotzdem war die Sozialversicherung in keinem dieser L�nder eine Forderung der Arbeiterbewegung gewesen - es ist eine reformistische Geschichtsklitterung, wenn heute diese Sozialgesetzgebung als eine von der Arbeiterbewegung erk�mpfte Errungenschaft ausgegeben wird. Die sozialen Zwangsversicherungen wurden zun�chst von der Arbeiterbewegung kritisiert: zum einen, weil damit den eigenen Organisierungsanstrengungen eine wichtige Basis entzogen wurde, und grunds�tzlicher, da mit diesen individualistischen Absicherungen weitergehende Eingriffe in den Ausbeutungsproze� und die politische Anerkennung der Arbeiterklasse umgangen werden sollten; so Bebel 1909: �Im �brigen aber werden Reichstag und Regierung finden, da� ihre Hoffnung, die deutsche Arbeiterklasse werde ihr Anrecht auf eine ausgiebige Arbeiterschutzgesetzgebung und auf weitergehende soziale Umgestaltungen im Interesse der Arbeit f�r das Linsengericht der Invalidit�ts- und Altersversicherung aufgeben, eine tr�gerische ist.�


... als Verschleierung des sozialstaatlichen Arbeitszwangs
In der staatlichen Armenf�rsorge oder den ersten Altersrenten in England war der mit den Leistungen verbundene Zwang zur Arbeit unmittelbar sichtbar: sei es, da� die Armen ins Arbeitshaus gesteckt wurden, oder da� der Staat die Auszahlung der Altersrente vom Nachweis eines �ausgef�llten Arbeiterlebens� abh�ngig machte. In der Sozialversicherung wird die Kontrolle der Unterwerfung unter den Arbeitszwang scheinbar `in nat�rlicher Weise' durch die Beitragszahlungen gesichert. Da die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen f�r die Arbeiter gesetzlicher Zwang ist [2], dr�cken die Beitragszahlungen unmittelbar aus, wie lange und zu welchem Lohn der einzelne gearbeitet hat. Die Abh�ngigkeit der Sozialeinkommen von der Beitragszahlung und die Regelung der Anwartschaftszeiten (das hei�t der Mindestdauer der Beitragszahlung bevor eine Versicherungsleistung gezahlt wird) zwangen die Arbeiter dazu, ihre Arbeitskraft dauernd und ihr Leben lang an das Kapital zu verkaufen. Die Orientierung der Sozialeinkommen an der Beitragsh�he und dieser wiederum am individuellen Lohn setzt die Spaltung der Arbeiterklasse durch die Lohndifferenzierung in den Sozialversicherungen fort. Auch diese, heute zur selbstverst�ndlichen �Versicherungsgerechtigkeit� geronnene Bemessung der Unterst�tzungsleistung am fr�heren Einkommen war nicht schon immer f�r die Arbeiterbewegung eine Selbstverst�ndlichkeit: so lie�en sich die deutschen Gewerkschaften erst 1926, nach internen Auseinandersetzungen, auf die Staffelung der Unterst�tzungss�tze f�r Erwerbslose nach der fr�heren Lohnh�he ein.


Neben der Kontrollfunktion der Beitragszahlungen und ihrer Dauer mu� es aber - gerade bei Arbeitsunf�higkeit durch Krankheit, Invalidit�t oder bei Arbeitslosigkeit - auch direkte Kontrollen der Arbeitsf�higkeit geben, da die Arbeiter hier von Anfang an M�glichkeiten der zeitweiligen Flucht aus der Arbeit (die aber weiter von ihrer Integration in den kapitalistischen Produktionsproze� abh�ngig blieb) sahen und diese nutzten. Um den Arbeitern die M�glichkeit zu verschlie�en, ohne dabei durch unmittelbaren staatlichen Zwang den Versicherungsfetisch aufzuheben, wird die Anspruchsberechtigung durch eine objektivierbare Pr�fung der Arbeitsunf�higkeit (�rzte und Vertrauens�rzte) bzw. der Arbeitswilligkeit (durch Kopplung der Arbeitslosenversicherung mit der staatlichen Arbeitsvermittlung) festgestellt. Diese scheinbar objektive Regelung, die in Wirklichkeit das politisch durchsetzbare Ma� an Arbeitszwang ausdr�ckt, lautete zum Beispiel bei der Invalidenversicherung von 1889 wie folgt: anspruchsberechtigt sind diejenigen, die mindestens f�nf Jahre Beitr�ge bezahlt haben und die nicht mehr im Stande sind, �durch eine, ihren Kr�ften und F�higkeiten entsprechende T�tigkeit, die ihnen unter billiger Ber�cksichtigung ihrer Ausbildung und ihres bisherigen Berufs zugemutet werden kann, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was k�rperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit �hnlicher Ausbildung in der selben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen.�

Der Sozialstaat - kurz und b�ndig!


In der Rentenformel von 1957 ist der sozialstaatliche Arbeitszwang in eine mathematische Tauschformel gepackt: die Anbindung der Rente an die Plackerei im Arbeitsleben. Zutreffenderweise wurde die Rente von Sozialpolitikern selbst als �Treue- und Durchhaltepr�mie� charakterisiert. Mit dieser Formel wird die individuelle Rente an dem fr�heren Lohnniveau des einzelnen Arbeiters und an seiner �Lebensleistung� (im Verh�ltnis zur gesellschaftlich `normalen' Lebensleistung) bemessen. Das Rentenniveau wird allerdings mit dieser Formel nicht an den fr�heren Beitr�gen zur Rentenversicherung, sondern am Durchschnittseinkommen aller Versicherten festgemacht. Durch die individualisierte Rentenberechnung wirkt hier trotzdem der Versicherungsmythos weiter.So weit, da� er sich sogar in der linken Kritik am Sozialabbau wiederfindet. Die K�rzungen der Renten werden dort als Betrug an den Rentnern gegei�elt, da sie um die Fr�chte ihrer jahrelang gezahlten Beitr�ge gebracht w�rden. Der Schein, die Rente sei selbstverdientes Ruhegeld, wird mit dieser Kritik noch befestigt, statt die Rente als das blo�zulegen, was sie ist: die Verwendung eines Teils des Konsumfonds der Arbeiterklasse (also eines Teils der gesamten Reproduktionskosten) zur Ern�hrung der nicht mehr Arbeitenden, um so die gesamte Klasse zur Arbeit zu zwingen und politisch integrieren zu k�nnen. Und die Beitr�ge werden nicht als die Kontrolle der Unterwerfung unter den Arbeitszwang angesprochen, sondern zu Ersparnissen des kleinen Mannes stilisiert. Von dieser Position aus l��t sich dann auch praktisch kein Klassenkampf gegen die Existenzunsicherheit der Arbeiter entwickeln, da sie sich auf die Individualisierung und Spaltung der Arbeiter gegen�ber dem Sozialstaat eingelassen hat. Die b�rgerlichen Parteien k�nnen mit dem Vorwurf des Rentenbetrugs Politik machen - wir nicht!


Halten wir zur historischen Einf�hrung der Sozialversicherung noch einmal fest: obwohl in der Sozialgesetzgebung die Sonderstellung der Arbeiter in der b�rgerlichen Gesellschaft, die Notwendigkeit, ihre Abh�ngigkeit vom Kapital sozialpolitisch zu regulieren, anerkannt wird, zielen diese Ma�nahmen doch darauf, die politische Organisierung der Arbeiter zu unterbinden, die Klasse nicht als autonome Gr��e anerkennen zu m�ssen. [3] In der Geschichtsschreibung wird allgemein festgestellt, da� Bismarck dieses Ziel mit der Sozialversicherung nicht erreichte. Die Gewerkschaften konnten weitere Kreise der Arbeiter organisieren und gewannen vor allem auch in der Gro�industrie - im Unterschied zu ihren handwerklichen Anf�ngen - an Boden. Der Deutsche Metallarbeiterverband wuchs von 18 000 Mitgliedern 1891 bis zum ersten Weltkrieg auf �ber 500 000, von denen mehr als die H�lfte aus der Gro�industrie kamen.


Die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse in der gro�industriellen Massenproduktion und die Entstehung eines angelernten Maschinenproletariats trieb die politische Konstitution der Klasse voran. Trotzdem hatte Churchill nicht unrecht, als er 1909 das englische Kapital darauf hinwies, Bismarck habe �dem deutschen Sozialismus den schwersten Schlag nicht mit Unterdr�ckungsgesetzen, sondern mit einem gro�en System staatlicher Versicherungen� versetzt. Mit der Sozialgesetzgebung hatte der Staat sich selbst zum Adressaten der Forderung nach sozialer Absicherung gemacht und die Gewerkschaften - schon durch ihre T�tigkeit in den Selbstverwaltungsgremien eingebunden - distanzierten sich mit ihren Forderungen nach sozialen Reformen durch den Staat immer entschiedener vom Kampf gegen den Staat und das Lohnsystem und verlangten von Staat und Kapital, als offizielle Vertretung der Arbeiter und gleichberechtigter Part anerkannt zu werden.


Der Erste Weltkrieg - Geburtshelfer des Sozialstaats

Weder durch Repression noch mit patriotischer Demagogie konnte die Entwicklung der Arbeiter zu einer politischen Klasse [4] r�ckg�ngig gemacht oder neutralisiert werden. Diese Entwicklung hatte ihre materielle Basis in der Zusammenballung der Arbeiter in den gro�industriellen Zentren, also der vom Kapital selbst durchgef�hrten Organisation der Ausbeutung. F�r das Kapital war es damit nicht mehr die Frage, wie sich die Klasse als politisches Subjekt ausschalten lie�e, sondern wie sie f�r die Produktivit�t zum Funktionieren gebracht werden k�nnte.


Die Grundlagen zur L�sung dieses Problems wurden im Ersten Weltkrieg geschaffen. Die imperialistischen Staaten mu�ten zur Regulierung der Produktion eine umfassende Kontrolle �ber die Arbeiter entfalten, die allein mit repressiven Mitteln (deren enormer Ausbau w�hrend des Krieges darf nat�rlich nicht vergessen werden) nicht zu gew�hrleisten war. Der Staat mu�te daher auf die Gewerkschaften als Vermittlungs- und Kontrollinstanz gegen�ber den Arbeitern und ihrem politischen Selbstbewu�tsein zur�ckgreifen - und er konnte es auch!


Die Gewerkschaften selbst sahen zu Beginn des Ersten Weltkriegs die Stunde gekommen, ihre Organisationsst�rke unter den Arbeitern in ihre Anerkennung im kapitalistischen Staat umzum�nzen. Einerseits f�rchteten sie zwar um den Bestand ihrer Organisation und sahen sich von politischen Verboten bedroht, stellten sich aber zugleich auf die Seite der Nation und boten die Zur�ckstellung von Arbeitsk�mpfen an. Im Krieg beteiligten sie sich an der Umstellung auf die Kriegswirtschaft und der Kontrollierung der Arbeitskraft - so arbeiteten sie an der Formulierung und Durchf�hrung des Hilfsdienstgesetzes von 1916 mit. 1915 schrieb das Centralblatt der Generalkommission der Gewerkschaften: �...die Gewerkschaften, deren Stellung und Bedeutung noch unmittelbar vor dem Kriege scharf umstritten war, haben sich in dem Kampfjahr das hinter uns liegt, als n�tzliche und wertvolle, ja, in gewissem Sinne unentbehrliche Organe des nationalen Wirtschafts- und Gemeinschaftslebens bew�hrt. Sie haben das Vertrauen in die vaterl�ndische Zuverl�ssigkeit und Opferbereitschaft des deutschen Arbeiters vollauf gerechtfertigt...�.


Die Anerkennung der Gewerkschaften als legitime Vertretung der Arbeiter und die Ber�cksichtigung ihrer Forderungen ist so von Anfang an damit verbunden, da� sie in die Kontrolle der Arbeiter und ihres Kampfverhaltens einbezogen werden. Lapinski hat in einem Aufsatz von 1928 die Verkopplung der sozialen Gesetzgebung mit einer institutionalisierten Zusammenarbeit der Klassen als das Charakteristikum des Sozialstaats bezeichnet [5]: �Dieser Erscheinung (gemeint ist der neue 'Sozialstaat' nach dem Ersten Weltkrieg) liegt ... die au�erordentlich charakteristische Erscheinung einer unzertrennlichen Verbindung, eines wirklichen Verwachsens von zwei Elementen zugrunde: 1.) eines unzweifelhaften Anwachsens aller m�glichen `Schutzgesetzgebung' und 2.) der Entstehung und der Entwicklung eines im Grunde genommen historisch neuen Systems von Ma�regeln und Mitteln, die darauf berechnet sind, die `Zusammenarbeit der Klassen', die `Zusammenarbeit' von Arbeit und Kapital unter dem obersten Patronat eines fiktiv `�ber den Klassen stehenden' Staates durchzuf�hren und sicherzustellen. Die neue `soziale' Rechtssch�pfung des kapitalistischen Staates ist unzertrennlich mit der Praxis und der Organisation des `Burgfriedens' verkn�pft.�


Obwohl dem Kapital im Ersten Weltkrieg klar geworden war, wie produktiv eine zentralisierte Vermittlung zwischen Kapital und Arbeiterklasse �ber die Gewerkschaften sein konnte, betrachtete es diese anerkennung der Gewerkschaften zun�chst noch ausschlie�lich als Erfordernis der Kriegswirtschaft. Die Gewerkschaften dr�ngten das Kapital bereits w�hrend des Krieges zu einer institutionalisierten �Arbeitsgemeinschaft� mit den Kapitalverb�nden, stie�en aber auf Ablehnung insbesondere bei der Schwerindustrie. Erst mit der revolution�ren Entwicklung in Ru�land und der deutschen November-Revolution begriff das Kapital, da� die Arbeiterklasse als politische Gr��e nicht mehr auszuschalten war, sondern da� es nach einem stabilen und produktivit�tssichernden Status Quo mit dieser suchen mu�te.


In der November-Revolution gehen die Kapitalverb�nde mit den Gewerkschaften die �Zentral-Arbeits-Gemeinschaft� ein, erkennen sie damit als Vertreter der Arbeiter und Tarifpartner an und lassen sich auf die staatliche Schutzgesetzgebung ein.


Die zwanziger Jahre bleiben f�r das Kapital �unruhige Jahre�, die es st�ndig mit der Gefahr revolution�rer K�mpfe bedrohen, in denen der Bezug auf die russische Revolution eine heute in Vergessenheit geratene Bedeutung hatte: die Unruhen in den industriellen Zentren Deutschlands, die Turiner Fabrikr�te-Bewegung 1920 oder, gewisserma�en der Abschlu� dieses Kampfzyklus in Westeuropa, der Generalstreik und Streik der Bergarbeiter von 1926 in England. Der Sozialstaat, der in der Verkn�pfung von Sozialgesetzgebung und rechtlichen Regulierungen des Klassenkampfs besteht, wird vor diesem Hintergrund vom Kapital als stabile Herrschaftsform etabliert.


Keynes: Einf�hrung des Klassenkampfs in die politische �konomie
Die Anerkennung der Klasse als politische Gr��e wird auch im Wandel der herrschenden Wirtschaftslehre von der klassischen National�konomie zum Keynesianismus vollzogen. Der Keynesianismus vollzieht die verst�rkte Intervention des Staates in die Wirtschaft nach und untermauert sie, treibt aber auch selbst die Wirtschaftspolitik voran.


Die klassische National�konomie geht von einem immer schon vorhandenen Gleichgewicht in der kapitalistischen Wirtschaft aus. Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage, so lautet der schlichte Grundsatz, und Krisen oder Arbeitslosigkeit seien nur auf externe Einwirkungen, etwa die Kartellierung der Arbeitskraft in Gewerkschaften oder Staatseingriffe, zur�ckzuf�hren. Es ist eine Theorie, die den aufkommenden Klassenantagonismus schlicht negiert, und die sich deshalb auch nicht damit auseinandersetzen kann, da� die Aufrechterhaltung der kapitalistischen Gesellschaft ein Problem ist! Keynes kritisiert diese Theorie mit dem Verweis auf die nicht mehr zu leugnende Existenz des Klassenantagonismus und der davon ausgehenden Bedrohung des Kapitals. Das �konomische �Gleichgewicht� als Basis politischer Stabilit�t wird zum Problem, zum Objekt einer planm��igen Wirtschaftspolitik des Staates. �Ist der Antagonismus anerkannt, so ist es in der Folge n�tig, ihn zum Funktionieren zu bringen, indem gleichzeitig die autonome, zerst�rerische Befreiung eines seiner Pole verhindert wird. Die politische Revolution der Arbeiterklasse kann nur verhindert werden, indem das neue Kr�fteverh�ltnis anerkannt wird, nur indem die Arbeiterklasse innerhalb eines Mechanismus zum Funktionieren gebracht wird, der den st�ndigen Machtkampf in ein dynamisches Element des Systems sublimiert und ihn auf der anderen Seite kontrolliert, insofern er funktionalisiert wird auf eine Reihe von Zust�nden des Gleichgewichts, auf die hin die verschiedenen Phasen der Revolution der Einkommen von Mal zu Mal sich ausrichten und stabilisieren.� (Negri �ber Keynes) Der Klassenkampf, in regulierter Form, mu� selbst zu einem Motor der Akkumulation und Produktivit�tsentwicklung gemacht werden: das ist der politische Kern seiner Theorie der �effektiven Nachfrage�. Die Einkommensforderungen der Arbeiterklasse sollen in die staatliche Regulierung der Nachfrage eingebaut werden, �ber die das Gleichgewicht der Besch�ftigung (Ausbeutung) und Akkumulation hergestellt wird. Das schlie�t ein, da� der Staat selbst als produktives Kapital auftaucht (Staatsbetriebe) und damit das anvisierte Gleichgewicht reguliert.


Fassen wir zusammen: der �Sozialstaat�, wie er heute zur Diskussion steht, ist die Verbindung von sozialen Schutzgesetzgebungen mit Institutionen der Vermittlung zwischen Arbeiterklasse und Kapital und staatlichem Eingreifen in die Wirtschaft �ber Nachfragesch�pfung und eigene Investitionen. Seine materielle Basis ist der allt�gliche Klassenkampf; einerseits wird in ihm die Klasse als antagonistische Gr��e anerkannt, andererseits wird sie durch die Form dieser Anerkennung in die Akkumulation des Kapitals eingebunden. Das hei�t, der Sozialstaat existiert nicht, weil er irgendwann mal entstanden ist, sondern weil das Kapital weiterhin gezwungen bleibt, sich mit der Klasse als eigenst�ndigem Faktor auseinanderzusetzen. In den Ver�nderungen des Sozialstaats spiegeln sich also die Ver�nderungen in den Beziehungen zwischen Kapital und Arbeiterklasse wider. Die aktuellen Tendenzen in der Sozialpolitik und die Vorschl�ge zu einem �Umbau� des Sozialstaats sagen etwas �ber die angestrebten Ver�nderungen in den Klassenbeziehungen aus und k�nnen daher auch nicht ohne sie diskutiert werden.


Implizit flie�t das Thema der Klassenbeziehungen ja auch in die gr�n-linke Debatte �ber Sozialpolitik, die sich an den Umbaupl�nen zum Sozialstaat beteiligen m�chte, st�ndig ein. So, wenn Gorz sein Konzept eines Mindesteinkommens als Konsequenz seines �Abschieds vom Proletariat� pr�sentiert, wenn Thomas Schmidt den Klassenkampf tendenziell abgel�st sieht von der Konfrontation zwischen dem industriellen �Block� aus alten Unternehmertum und traditionellen Gewerkschaften und dem �progressiven� Block aus alternativem Unternehmertum und Gewerkschaft der Nicht-Arbeiter, der ein Mindesteinkommen ins sozialpolitische Zentrum r�ckt. Was aber damit zur Grundlage der Mindesteinkommens-Forderung gemacht wird, sind nicht die wirklichen Klassenbeziehungen, sondern eben die neuen Mythen, hinter denen das Kapital durch die Neuzusammensetzung der Arbeiterklasse den Ausbeutungs-Charakter der Arbeit zu verstecken sucht.


Arbeiterrevolte - �Krise des Sozialstaats�

Ausgangspunkt der vom Kapital gef�hrten Debatte �ber die �Krise des Sozialstaats� oder auch die �Krise der Wohlstandsgesellschaft� - daran mu� heute wieder erinnert werden - war nicht das �Finanzierungsproblem�, sondern der auseinandergerissene Zusammenhang zwischen Einkommenssteigerungen / Einkommenssicherheit und der Produktivit�t der Arbeit. Die Wirksamkeit des Sozialstaats, der die Einkommens- und Schutzforderungen der Arbeiter in h�here Produktivit�t und Intensit�t ihrer Arbeit �bersetzen sollte, war durch das Klassenverhalten durchbrochen worden. Die in den Fabrikk�mpfen 1969 bis 1978 erzielten Einkommenssteigerungen f�hren zu keiner h�heren Produktivit�t; im Gegenteil: diese K�mpfe richten sich gegen die Arbeit, gegen die gesteigerte Intensit�t der Arbeit, gegen die neuen Akkorde, gegen das Flie�band. Durch die Festgeldforderungen und K�mpfe um gleichen Lohn verliert auch die Spaltung der Klasse durch Lohndifferenzierung an Wirksamkeit.


Der Staat antwortet zun�chst auf dieses Klassenverhalten mit einer Ausweitung der Sozialgesetzgebung und neuen Arbeiterschutzgesetzen, die aber auch ihren Zweck verfehlen. Sie werden von den Arbeitern benutzt, um der Arbeit ausweichen zu k�nnen, stacheln sie aber nicht zu neuen Leistungen an. Damit wird das klassische �Dilemma� der Sozialpolitik wieder aktuell, einerseits Einkommen f�r Zeiten der Nichtarbeit zu schaffen, andererseits damit den Arbeitszwang nicht au�er Kraft zu setzen. �Soziale Sicherung ist eine unerl��liche Voraussetzung f�r die Entwicklung des Leistungsstrebens. Der Einzelne kann durch Leistung seinen sozialen Status absichern und verbessern. Ma�nahmen der sozialen Sicherung k�nnen (!) diese Leistungsanreiz jedoch abschw�chen. Hierin ist ein grundlegendes Dilemma der Sozialpolitik zu sehen.� [6]


Das Kapital antwortet auf dieses Klassenverhalten mit einer Zwangsmobilisierung der Arbeiter, die hinter dem Ph�nomen der seit 1974 ansteigenden Massenarbeitslosigkeit steckt. Die offene, politische Konfliktualit�t der Arbeiter, wie sie in den Fabrikk�mpfen bis 1973 zum Ausdruck kam, konnte damit zwar einged�mmt werden, aber das Verhalten der Flucht aus der Arbeit - Krankfeiern, Benutzen von Sozialgeldern, Fluktuation - bleibt zun�chst. Allerdings enthalten diese Verhaltensweisen bereits auch Ansatzpunkte f�r den sozialpolitischen Umbau in Richtung Privatisierung (s.u.), da sie die resignative, individuelle Flucht aus der Arbeit nach dem Scheitern eines kollektiven Kampfzyklus gegen die Arbeit darstellen.


Sozialpolitisch wird die Zwangsmobilisierung der Arbeiter durch das Kapital begleitet von selektiven K�rzungen und Aussonderungen bestimmter Gruppen aus den Bezug von Sozialgeldern, die M�glichkeiten von Flucht aus der Arbeit versperren.


Allgemein geht es um einen sch�rferen Angriff auf die �Nicht-Arbeit-Verhaltensweisen�. Um die Arbeiter in die versch�rfte Ausbeutung zu zwingen, m�ssen die Sozialeinkommen unmittelbarer an die Arbeit gekoppelt werden. �Soziale Transferzahlungen sollten stets so bemessen werden, da� sie deutlich (!) unter den Netto-Arbeitsverdiensten liegen. Versicherungsleistungen, die ausfallenden Lohn ersetzen, m�ssen niedriger als die zuvor verdienten Arbeitsentgelte sein. Arbeit ist also immer h�her zu entlohnen als Nichtarbeit. Gegen diesen Grundsatz wird vor allem bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch beim Krankengeld und noch immer bei der Altersversorgung der Arbeitnehmer im �ffentlichen Dienst versto�en.� (FAZ, 16.2.85)


Es ist nicht unsere Aufgabe, �ber die zuk�nftige Sozialpolitik des Kapitals zu spekulieren. Wir halten auch nichts von der Skizzierung erschreckender Zukunftsvisionen, wie sie in der heutigen Linken popul�r sind, da sie nur das Eingest�ndnis enthalten, das aktuelle Ma� an Ausbeutung und Elend sei nicht mobilisieren genug und auf eine fragw�rdige Mobilisierung durch Zukunfts�ngste setzen.


Die Entwicklung der Sozialpolitik, dies ist der materialistische Kern unserer �berlegungen, wird davon abh�ngen, wie die weitere Neu-Zusammensetzung der Arbeiterklasse aussehen wird. Die Linien einer neuen Spaltung der Klasse sind zwar sichtbar, aber ob diese Spaltungen und Versuche einer neuerlichen Integration der Arbeiter ins Kapitalverh�ltnis auch politisch aufgehen - oder ob sich gerade aus ihnen heraus sehr bald eine neue politische Identit�t der Klasse entwickelt, k�nnen wir heute nicht sagen. Davon wird es aber abh�ngen, ob die heute sichtbar werdenden Tendenzen eines Umbaus des Sozialstaats tats�chlich einen Bruch mit der bisherigen Etappe des Sozialstaates darstellen.


An den aktuellen Ver�nderungen, die die einzelnen Momente des Sozialstaats betreffen, l��t sich allenfalls eine Tendenz ausmachen, die zu einem solchen Bruch f�hrt. Worum es hier geht, ist die Tatsache, da� die Konzeptionen eines garantierten Mindesteinkommens in dieser Tendenz ihren Platz haben.


1) Die vom Staat eingeleitete Finanzierungskrise der Sozialversicherung zielt auf eine Privatisierung. Mir der �Vertrauenskrise� in die Rentenversicherung machen heute schon private Zusatzversicherungen ihr Gesch�ft. Zur weiteren Absicherung im Alter werden private Pflegeversicherungen angeboten und vom Staat als Entlastung der Sozialhilfe diskutiert. F�r die Krankenversicherung wird im Sinne einer gr��eren �Beitrags-�quivalenz� eine Staffelung der Leistungen nach Beitragsh�he erwogen; ebenso f�r die Arbeitslosenversicherung.


2) Durch die Zwangsmobilisierung der Arbeiter in ungarantierte Jobs - �ber Sklavenh�ndler, Arbeit in Klitschen und das Wachstum der sogenannten Schattenwirtschaft inklusive Alternativ�konomie - fallen schon heute einige Millionen Arbeiter aus der tarifvertraglichen Lohnregelung heraus. Daneben zeichnet sich eine Aushebelung der Tarifvertr�ge �von innen her� ab durch betriebliche, sektorale oder regionale ��ffnungsklauseln�. Der handfesteste Schlag war auch in dieser Beziehung der 38�-Abschlu�: von der Linken kaum wahrgenommen, besteht bei diesem Abschlu� ja das tarifpolitische Desaster in der umfassenden betrieblichen �ffnungsklausel, womit der Anspruch auf eine kollektive Regulierung - hier der Arbeitszeit - von den Gewerkschaften weitgehend aufgegeben wird.


3) Die Zwangsmobilisierung der Arbeiter in kurzfristige oder nicht von der Sozialversicherung erfa�te Jobs hat zu einem starken Anwachsen des staatlichen F�rsorgebereichs gef�hrt. Aufgrund fehlender Anwartschaftszeiten fallen diese Arbeiter aus dem Versicherungsbereich heraus und werden Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfe-Empf�nger. Dieser F�rsorgebereich ist dadurch charakterisiert, da� der Staat hier keine Klasse als politische Gr��e, auf die er seine Leistungen bezieht, anerkennt, sondern eine Behandlung �armer B�rger� vollzieht, die ihn pr�ventiv vor m�glichen Revolten bewahren soll. Diese F�rsorgeleistungen sind nie unabh�ngig von Arbeit: der Staat bindet sie durch die Androhung von Sperrfristen bzw. den Entzug der Sozialhilfe an die Arbeit. Aber auch �ber die H�he sind diese Einkommen an die Arbeit gebunden - allerdings in einer marktf�rmigen und damit verdeckten Weise. Im F�rsorgebereich sind sie so bemessen, da� kaum einer ohne einen �Zuverdienst� auskommt. Zum einen werden Hilfe-Empf�nger damit in flexibilisierte, befristete und Teilzeit-Jobs gedr�ngt, zum anderen werden damit L�hne, die drastisch unter Tarif liegen, durchsetzbar, da die Hilfeempf�nger nicht allein von diesen L�hnen leben m�ssen (das hei�t, die Reproduktionskosten der Arbeitskraft wirken hier nicht mehr regulierend auf die Lohnh�he).
Hier ist die unmittelbare Verbindung zu einem m�glichen Mindesteinkommen (oder einer negativen Einkommenssteuer, die genauso funktionieren w�rde) gegeben: zum einen kn�pft es an die faktische Ausdehnung des F�rsorgebereichs an, verallgemeinert diese und schafft damit auch eine L�sung f�r die finanzpolitischen Rangeleien zwischen Kommunen und Zentralstaat, die sich im Moment die F�rsorge-Empf�nger gegenseitig zuschieben. Zum anderen kann damit die schon heute funktionierende Mobilisierung von Billiglohnarbeit verbreitert und legalisiert werden. Die Ende der 60er Jahre in den USA unternommenen Versuche zur Einf�hrung eines Mindesteinkommens waren als Teil des �Kriegs gegen die Armut� gedacht, mit dem der Staat auf die Slum-Unruhen antwortete. Die erkl�rte Absicht dieses Konzepts war es, das �Arbeitsangebot� f�r schlecht bezahlte und stark belastende T�tigkeiten zu erh�hen, das hei�t, das in den Unruhen vorhandene Arbeitskraftpotential in den Verwertungsproze� einbinden zu k�nnen. Das Mindesteinkommen w�re in diesem Sinne ein konsequenter Schritt in der Wende vom Keynesianismus zur Angebotspolitik: statt durch Sozialeinkommen die Nachfrage zu regulieren, zielt diese Ma�nahme vor allem darauf, die Kostenseite (Lohnkosten) der Unternehmen zu verbessern. �ber das Mindesteinkommen werden indirekt die L�hne subventioniert, statt die Lohnkosten durch Sozialabgaben zu belasten.
In der gr�n-alternativen Debatte wird gerade die Befreiung vom Arbeitszwang durch ein Mindesteinkommen hervorgehoben. Aber da� es damit schon in ihren eigenen Konzepten nicht so ernst gemeint ist, lugt �berall hervor. Einschr�nkend hei�t ja auch die popul�rste Ver�ffentlichung zu diesem Thema �Befreiung von falscher Arbeit�, was schon verr�t, da� uns nun die �richtige Arbeit� um so umstandsloser aufs Auge gedr�ckt werden soll. Opielka will dann auch in seinem Konzept den �Arbeitsmarkt als grunds�tzlich dezentrale Abstimmungsinstanz zwischen individuellen und kollektiven Bed�rfnissen� (nach dieser Formulierung mu� er ein Ort vollendeter Harmonie sein!) nicht missen. Und Gerhardt/Weber erkl�ren ganz offen, da� das Mindesteinkommen nicht auf die Befreiung von Arbeit, sondern gerade auf die Intensivierung und Verschleierung der Mehrwertabpressung abzielt: �Verminderung betrieblicher Konflikte aufgrund gestiegener Arbeitsplatzzufriedenheit wegen des flie�enden �bergangs von Arbeit und Freizeit, R�ckgriffsm�glichkeiten auf das gesamte Arbeitsverm�gen� und Silicon-Valley als Vorbild!

Fu�noten:
[1] Ins Zentrum der Auseinandersetzung r�ckt nun die politische Stabilit�t, w�hrend die ersten Arbeiterschutzgesetzgebungen noch ausschlie�lich aus der Sorge um die milit�rische St�rke herr�hrten. Die ersten Gesetze sowie das Verbot der Kinderarbeit und Begrenzung der Arbeitszeiten f�r Jugendliche in England, Frankreich und Deutschland im 19. Jahrhundert sind Reaktionen auf die alarmierenden Berichte der Milit�rs �ber den schlechten k�rperlichen Zustand der durch die Fabrikarbeit verkr�ppelten Rekruten!


[2] Die ersten Sozialversicherungsgesetze von 1883/84 erfa�ten nur die gewerblichen Arbeiter, das hei�t, nur etwa ein F�nftel aller Arbeitenden, und waren damit auf die Teile der Klasse ausgerichtet, von denen die Organisierung und das Kampfverhalten ausgingen.


[3] Versuche, die Sozialversicherung von ihrem Bezug auf die Arbeiterklasse zu l�sen, sind immer gemacht worden: von den Nationalsozialisten wurde mit Bezug auf die Volksgemeinschaftsideologie die - freiwillige - Mitgliedschaft der Selbst�ndigen in der Rentenversicherung eingef�hrt. Der National�konom Mackenroth schlug 1952 die g�nzliche Umstellung der Sozialpolitik und ihre Ausrichtung allein auf die Familie vor, und die 'schichtspezifische' Sozialpolitik zu �berwinden. Statt der Sozialversicherungen sollte ein Jugendamt, Arbeitsamt und Rentenamt die soziale Absicherung �bernehmen.


[4] Wenn wir von der Arbeiterklasse als politischer Gr��e oder von der Zentralit�t der Arbeiterklasse sprechen, so ist dies nicht gleichzusetzen mit gewerkschaftlicher Organisierung oder einzelnen Parteien. Gemeint ist das grunds�tzlichere Faktum, da� sich die Arbeiterklasse selbst als eine politische und autonome Kraft begriff, da� sie die Erfahrung ihrer zentralen Stellung in der kapitalistischen Produktion politisch artikulierte. Die Entwicklung der Gewerkschaften ist nur ein Ausdruck dieser Zentralit�t, und zudem derjenige, der die Vermittlung zwischen Kapital und Arbeiterklasse schon in sich tr�gt. Denn die Gewerkschaften verwandeln in ihrer Politik den Antagonismus zu einer reinen Verteilungsfrage, sie sind im engeren Sinn nicht Organisation der Arbeiter, sondern Organisation von Besitzern und Verk�ufern von Arbeitskraft. Als solche treten sie dem Kapital gegen�ber und pochen auf ihrer Anerkennung und 'Gleichberechtigung', wie es sich f�r K�ufer und Verk�ufer auf dem Markt geh�rt. Scheinbar treten hier die Besitzer der beiden voneinander unabh�ngigen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital gleichberechtigt in Verhandlungen ein, die entsprechend den b�rgerlichen Tauschprinzipien zu freien, ohne staatliche Einmischung zustande gekommenen Vertr�gen f�hren sollen - dies ist der Inhalt der Tarifautonomie.


[5] Dieser Artikel zeigt auch, wie bewu�t sich Theoretiker der Arbeiterbewegung noch des Zwangscharakters des Sozialstaats waren. Und er erinnerte schon damals: �Wir vergessen allzu leicht, da� vieles, was wir auf diesem Gebiete (des Sozialstaats) gegenw�rtig vorfinden und was uns als etwas neues erscheint, seinen tats�chlichen, unmittelbaren Ursprung im imperialistischen Kriege hat.� Lapinski, Sozialstaat, Etappen und Tendenzen seiner Entwicklung, in: Unter dem Banner des Marxismus, 1928, Nr. 4.


[6] Aus dem Gutachten der Kommission f�r wirtschaftlichen und sozialen Wandel, die in den sechziger Jahren den politischen Konsens zwischen Gewerkschaften und Kapital zu formulieren versuchte.


Mehr �ber das Thema:

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